Uhl: Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter

Hans-Peter Uhl meldet sich mit einer Pressemitteilung zum Staatstrojaner zu Wort. Sinngemäß erklärt er, dass die Bundesjustizministerin Schuld daran ist, dass womöglich eine Sicherheitsbehörde diesen Trojaner verfassungswidrig eingesetzt hat:

„Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.“

Lieber Herr Uhl, ist denn die Skandalisierung eines Verfassungsbruchs (nicht) in Ihrem Sinne und in diesem Fall gerechtfertigt oder werfen Sie mit Ihrer Pressemitteilung nur eine Nebelkerze?

Update: bleed verweist noch auf einen weiteren Höhepunkt in der Pressemitteilung, die Uhl’sche Definition:

“Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung)”

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33 Ergänzungen

  1. Wenn ich Uhl richtig verstanden habe, hält er auch heute schon für Recht, was er morgen gerne als Recht hätte, auch wenn das heute noch verboten ist. Wenn Behörden aber mit etwas agieren dürfen, was dummerweise eigentlich gegen geltendes Gesetz verstößt, tja, dann haben die CDU/CSU endlich ihren rechtsfreien Dingenskirchen.

    1. Ja, Uhl hält es für legitim, dass Ermittlungsbehörden nur dann geltendes Recht brechen, wenn sie es wollen.

    2. Nein, in dem Punkt scheint er zu sagen: wir haben in Bayern Gesetze für den Trojaner. Wenn SLS es besser weiß, soll sie ein eigenes Gesetz machen.

      Von welchem Gesetz spricht er da?

      1. Mein Fehler: Er sagt, dass im BKA-Gesetz eine Rechtsgrundlage zu finden ist. Welche Gesetze konkret fehlen, lässt er offen.

      2. @Torsten

        Ob es Uhl nicht besser weiß, oder ob er absichtlich dummes Zeug redet, ist im Ergebnis egal. Er redet ohnehin Unsinn.

        Die Materie an sich stellt sich mir einen Tick komplexer dar.

        # Es gibt die s.g. Quellen-TKÜ, die im Grunde besagt, dass Kommunikation eines Computers ins Netz überwacht werden darf. Nicht jedoch darf ausgeforscht und manipuliert werden, was sich auf dem Computer befindet oder auf ihm getan wird, somit also nicht die Kommunikation über das Netz betrifft. (Vieles in der Berichterstattung, bspw. auch die ZDF-Nachrichtensendungen, ist in diesem Punkt unzutreffend.)

        # Dann gibt es die s.g. heimliche Onlinedurchsuchung, die erlaubt, auch abgelegte Dateien und das, was nicht zur Kommunikation übers Netz benutzt wird, also die gesamten Speicherlaufwerke eines Rechners, auszuspionieren.

        Der Staatstrojaner kann nicht nur beides, er kann darüber hinaus auch alles andere, was Software können kann, spätestens durch zuladbare Module, darunter natürlich auch das Aufspielen und Manipulieren von Beweismitteln, entweder durch die Ermittlungsbehörden selbst, aber auch durch dritte, weil der Trojaner so gut wie nicht gesichert ist.

        Das besondere Leckerli ist, dass heimliche Onlinedurchsuchungen nur vom BKA und nur im Fall allerschwerster Kriminalität eingesetzt werden darf.

        Das bayrische LKA ist noch nicht einmal dazu befugt, eine Computerwanze einzusetzen, die nur ein Bruchteil des gefundenen Staatstrojaners kann.

        Und zu allem Überfluss wurde eine Version des Staatstrojaners auf dem Computer eines Geschäftsreisenden am Flughafen überspielt, gegen dessen Firma aufgrund von Ausfuhr von Betäubungsmitteln ermittelt wurde. Also keine der von den rechten Überwachungsfreaks immer ins Feld geführten schwersten Straftaten.

        Das alles, und natürlich dass wissentlich massiv gegen das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verstoßen wurde, macht den Falls so brisant.

  2. Die große Uhl’sche Quellen-TKÜ Definition nicht überlesen: „Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung)“ ;)

  3. Uhl versucht uns davon zu überzeugen, dass die Quellen-TKÜ gegen keine Gesetze verstößt, weil es keine Gesetze gibt, die den Einsatz dieses so wichtigen Mittels gesondert beschreibt.

    Das ist insofern richtig, als das es keine durch den Gesetzgeber erlassenen Gesetze sind, die durch den vorliegenden Trojaner gebrochen werden sondern NUR unsere Verfassung bzw. die durch das Verfassungsgericht getätige Interpretation dieser.

    Wenn man sich zu Augen führt wie oft schon vom Gesetzgeber erlassene Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht verhindert bzw. zurückgenommen worden müsste einem klar sein, dass Uhl und Co. unsere Verfassung eben nicht als geltendes Gesetz anerkennen.

  4. Über das Regel-Ausnahme-Verhältnis sollte Herr Uhl nochmal nachdenken.

    Richtig (Grundgesetz): kein Gesetz = kein Grundrechtseingriff erlaubt.

    Falsch (Uhl): kein Gesetz = kein Schutz der Grundrechte vor staatlicher Willkür.

  5. Auweia, der Herr Uhl. Fehlt noch Hr. Bosbach und Mr. TRALAFITTI.

    Um es mit P. („CD“U) zu sagen: „Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen. Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören.“

  6. ich verstehe das so: Verfassungbruch ist unvermeintlich weil ein Spezialgesetz fehlt. Mit Gesetz gäbe es nähmlich keine Verfassungsbruch. Auf das Gestz bin ich sehr gespannt..
    §1 Das Grundgesetz wird hiermit außer Kraft gesetzt….

  7. „weil es keine Gesetze gibt … sondern NUR unsere Verfassung“

    Grundgesetz („Gesetz“), Art. 1 (3):

    „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

  8. Warum ist Scheiße labern eigentlich nicht strafbar?

    Da aber so etwas wie Staatstrojaner und anderer Kram ja erst angewendet wird, um dann später in ein Gesetz gepresst werden (der nachträglichen Legitimierung wegen) wundert mich das gar nicht. Frage mich höchstens, wie lange die Staatsschützer das schon vor dem BKA Gesetz gemacht haben… Der große Lauschangriff wurde im Zuge der „Operation Wasserschlag“ (gegen die ‚Radikal‘ und eigentlich der Versuch Zeitungen bei Bedarf als kriminelle Vereinigungen zu stilisieren) ja auch erst illegal eingesetzt… das Gesetz kam ein Jahr später… und Schnarri trat damals zurück… hoffentlich diesmal nicht..

  9. Bei solchen Äußerungen denke ich mir nur eines:

    Die Gedankenwelt von Herrn Uhl ist der einzig mir bekannte rechtsfreie Raum.

  10. Ein klassischer Uhl. Lohnt es noch, sich über Leute aufzuregen, die keine Gelegenheit auslassen zu beweisen, dass sie außerhalb von Rechtsstaat und Verfassung stehen? Ich halte Leute wie Hans-Peter Uhl einer Demokratie für unwürdig, aber mich darüber aufzuregen fällt mir von Mal zu Mal schwerer.

    Interessant vielleicht noch Wolfgang Bosbach (DFL-Interview, MP3 rechts unter AUDIO ON DEMAND). Er argumentiert, wenn ich sein Geschwurbel richtig deute, dass der CCC nicht aufgeklärt hätte, ob der Staatstrojaner tatsächlich so eingesetzt wurde, wie er konstruiert ist. Wirklich interessante Strategie: Okay, mit diesem Stück Software können Polizei und Geheimdienste einen befallenen Computer komplett ausspähen und Daten darauf speichern und verändern, aber solange die Kriminalämter sich nicht selber nachweisen, dass ihre Ermittler mal auf die Buttons Kopiere belastendes Beweismaterial oder Protokolliere Passwörter geklickt haben, ist alles halb so wild. Grundgesetz? Verfassungsgericht? My ass!

    Ähm …

  11. Wer dagegen […] eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert […] darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre.

    Alles klar? Nach Uhls Verständnis können also Ermittlungsbehörden nur dann legal ermitteln, sofern ein Gesetz existiert. Wenn nicht, dann müssen die eben schon auch mal illegal ermitteln dürfen! Ich hätte gern endlich einen Paragrafen im StGB um derart hetzerische, grundrechts- und grundgesetzverachtende Individuen strafrechtlich belangen zu können. Kann doch nicht sein …

    1. Habe gerade, dass selbe gedacht
      StGB § 81 (Hochverrat gegen den Bund) würden passen, wenn nicht Gewalt erwähnt werden würde. Oder wie Gewalt definiert.
      § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) könnte passen.
      Denn schließlich wurde gegen § 202a Ausspähen von Daten, § 202b Abfangen von Daten und § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten verstoßen.

      Wurde eigentlich schon Anzeige gegen den bayrischen Innenminister bzw. die verantwortliche Stelle gestellt?

  12. Wenn ihre uns nicht endlich erlaubt, Computer auszuspionieren, dürft ihr euch nicht wundern, wenn wir gegen die Verfassung verstoßen, um es trotzdem zu machen.
    Das Rechtsverständnis mancher „Politiker“ ist schon haarsträubend.

  13. Selbst wenn es keine Gesetze gäbe – das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz solchr Software – in dem hier vorliegenden Umfang – verboten.
    Ich wette, wenn in der NPD jemand auch nur am Grundgesetz gezweifelt hätte, würde die gesamte Politik nach einem Verbot brüllen.
    Wo bleibt das Parteiverbot für CDU und CSU, wo die doch ganz offensichtlich Grundgesetz udn Verfassungsurteile ignorieren?

  14. Recht hat er, der Uhl. Und ich zahle jetzt nur noch die Hälfte meiner Steuern, solange der Bundesfinanzminister sich weigert, die Steuern um 50% zu senken.

  15. Das Bötchen in zwei Hälften zu teilen, Honig draufzusteichen, danach vor Gericht (das Gericht) sie vollständig zu vertilgen…oh ja. ! Diese Backware muß bearbeitet werden. Ich liebe die Bayern, die Alpen.

    Und ich liebe jede Art der Verfassungsklagen und Gerichtsbarkeit.
    Nur zu! Mhhh. Brötchen!

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