Hans-Peter Uhl meldet sich mit einer Pressemitteilung zum Staatstrojaner zu Wort. Sinngemäß erklärt er, dass die Bundesjustizministerin Schuld daran ist, dass womöglich eine Sicherheitsbehörde diesen Trojaner verfassungswidrig eingesetzt hat:
„Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.“
Lieber Herr Uhl, ist denn die Skandalisierung eines Verfassungsbruchs (nicht) in Ihrem Sinne und in diesem Fall gerechtfertigt oder werfen Sie mit Ihrer Pressemitteilung nur eine Nebelkerze?
Update: bleed verweist noch auf einen weiteren Höhepunkt in der Pressemitteilung, die Uhl’sche Definition:
“Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung)”