Das Metronaut-Blog hat eine interessante Fragestellung gebloggt, auf die ich gerade auch keine passende rechtliche Antwort habe: Kinderschutzbund droht Metronaut mit rechtlichen Schritten wegen Setzen von “falschen Links”. Die Geschichte dahinter ist, dass man vor drei Jahren zum Safer Internet Day einen satirischen Artikel geschrieben hat und dort auch einige Organisationen genannt wurden. Hinter den Namen der Organisationen gab es Links, die aber nicht zur Webseite der Organisationen führten, sondern woandershin.
Im Artikel wurden die Phrasen “Kinderschutzbund Bayern” und “Deutscher Kinderschutzbund” mit der Google-Suche nach “Porn” und einem Sexshop verlinkt. Der Artikel verlinkte außerdem den “Interessenverband des Video- und Medienfachhandels Deutschland” mit piratebay.org, usw.
Die Pressestelle des Kinderschutzbundes ist heute auf den alten Artikel aufmerksam geworden und hat rechtliche Schritte angekündigt, wenn nicht bis Morgen die Links geändert werden. Nun die Frage an die mitlesenden Juristen:
* Kann das Blog Netzpolitik gegen mich vorgehen, wenn ich statt auf netzpolitik.org auf fefe verlinke?
* Muss ich Frank-Walter-Steinmeier mit seiner eigenen Homepage verlinken oder darf ich verlinken wohin ich will?
* Wie sollen Blogger die Rechtmäßigkeit eines Links beurteilen können, wenn die verlinkte Seite nicht strafbar ist, aber nicht den Erwartungen des Klickenden (oder Verlinkten) entspricht?
* Hat der Kinderschutzbund überhaupt etwas gegen uns in der Hand oder sind das hohle Drohungen?
* Ist die gesetzte Frist von nicht einmal 22 Stunden überhaupt rechtlich zulässig?
Wie ist denn dabei die rechtliche Lage?