Die Kulturpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Agnes Krumwiede, wurde vom Börsenblatt zum Thema Urheberrecht interviewt. Neben einigen sinnvollen Vorschlägen wie der Forderung nach einer Modernisierung der rechtlichen Klärung im Umgang mit verwaisten Werken und einer neuen Schrankenregelung analog zu Fair-Use-Prinzipien gibt es aber auch u.a. die Forderung nach einem 2-Strikes Warnmodell:
Ich bin der Meinung, das Modell eines minimalinvasiven Warnsystems und Kostenbefreiung bei den ersten beiden Abmahnungen wäre eine denkbare Lösung – womit allerdings nicht Modelle wie das französische Hadopi-Modell gemeint sind, welche mit einem grünen Grundrechtsverständnis nicht vereinbar wären.
Momentan wird das französische Hadopi-Modell vermutlich nur von Teilen der CDU/CSU als vereinbar angesehen. Daher konzentrieren sich die Urheber- & Verwerter-Lobbys seit einiger Zeit auf die Etablierung eines 2-Strikes-Modells, um die Rechtsdurchsetzung weiter privatisieren zu können und einen Einstieg in dieses Modell zu schaffen. Über den dritten Schritt kann man sich ja immer noch Gedanken machen, wenn das System erstmal etabliert ist.
Wenn man das Abmahnproblem bekämpfen will, gibt es verschiedene bessere Ansätze. Dazu gehören eine rechtssichere Deckelung der Abmahngebühren (Warum nicht die erste Abmahnung bei Bagatellfällen kostenlos machen?) oder gleich eine Legalisierung des nicht-kommerziellen Tauschens, wahlweise durch Kulturflatrate-Modelle (Grüne) oder ohne (Piraten).
Gleichzeitig interpretiert Agnes Krumwiede auch die Forderung nache iner Kürzung der Urhebererchtslaufzeiten aus dem aktuellen Parteitagsbeschloss der Grünen:
Genügen die in Aussicht gestellten Konzessionen – Schutzfrist gleich Lebenszeit –, mit denen die Partei den Kulturpolitikern entgegenkommen will?
Eine Festlegung zur Schutzfristthematik wurde vertagt. Die Idee, Schutzfristen auf Lebenszeit zu begrenzen, wird lediglich als Prüfauftrag in Erwägung gezogen. Einer solchen Prüfung können wir Kulturpolitiker gelassen entgegensehen. Denn eine Verkürzung der Schutzfristen auf Lebenszeit ist schon wegen der internationalen Abkommen zum Urheberrecht, denen Deutschland beigetreten ist, realpolitisch gar nicht umsetzbar. Außerdem bezweifle ich, dass die Mehrheit meiner Partei damit einverstanden wäre, das Erbrecht abzuschaffen: Ein Ende des urheberrechtlichen Schutzes nach dem Tod dürfte sich auch negativ auf die Investitionsbereitschaft von Kulturschaffenden auswirken.
Für die Behauptung im letzten Satz hätte ich ja gerne mal wissenschaftliche Erkenntnisse.
Ich koennte mir vorstellen, dass die gute Frau im letzten Satz mit „Kulturschaffenden“ die Verwerter meint.
Heute das Recht auf Veroeffentlichung kaufen, morgen stirbt der Schaffende und damit werden die Rechte komplett freigegeben, koennte tatsaechlich ein Hemmnis sein, sich die Rechte an einem Buch oder Musikstueck zu sichern.
@Soeren: Kennst Du viele Kreative, die sich beim kreativ sein Gedanken machen, was damit nach ihrem Tod passiert?
das Problem ist ja ganz, ganz einfach dadurch zu lösen, dass Schutzfristen nicht ab Tod des Urhebers gelten, sondern ab Entstehung des Werkes. Ich fürchte, das wäre für Agnes aber auch nicht akzeptabel, denn dann könnte ein Urheber ja noch „zu Lebzeiten enteignet“ werden. Sorry, mir hängt diese ganze Debatte seit der BDK in Kiel ziemlich zum Hals raus.
@Soeren und @Markus:
Wenn ich als Kreativer für mein Kreativsein nennenswerte Summen oder viel Zeit investierte, dann dächte ich durchaus auch an meine Kinder – allerdings habe ich keine.
Ein verantwortungsvoller Mensch sollte sich schon Gedanken darüber machen, was nach seinem Ableben passiert, wenn er für andere Verantwortung übernimmt…
Ich glaubs ned! Nix dazugelernt die Agnes! Wieso führen wir eigentlich diese knallharten Auseinandersetzungen und versuchen wenigstens den Austausch zwischen Kultur- und NetzpolitikerInnen, wenn sie dann doch mit solcher Vehemenz auf ihren Vorstellungen beharrt?
Die soll mir bloß nicht so schnell in nächster Zeit auf ner Veranstaltung wieder über den Weg laufen…
War doch klar, dass die das fordert! Diese Lobbyistin war doch schon die ganze letzte Zeit gegen eine Reform des Urheberrechts. Bei dem grünen Parteitag hat sie doch auch einige Änderungsanträge gestellt. Aber bei deren Hintergrund wundert mich nichts! Wer im Aufsichtsrat einer Gesellschaft sitzt, die von der Gema bezahlt wird und sich für steigende Einnahmen der Musikindustrie einsetzt, muss sowas ja fordern!
http://dvaulont.de/2011/11/28/bei-uns-schreiben-lobbyisten-anderungsantrage/
@Birgit: An Ihrem Aufsichtsrat-Posten finde ich nichts verwerfliches, irgendwer muss sowas machen.
Aufpassen, Markus!
Da bringst Du Dich in schwierige Gewässer, wenn Du daran „nichts Verwerfliches“ mehr findest. Zumal die digiges sowieso schon im Ruf steht, eine grüne Federboa zu sein!
irgendwer muss sowas ja machen.
Nein. Kein irgendwer muss das machen.
Ich bin selbst Komponist und lebe von meiner Kunst.
Frau Krumwiede schadet der Gesellschaft. Sie weiß es, und sie übt trotzdem Verrat – an Künstlern UND an Grünen.
Kuscheln mit Herrn Gorny ist unverzeihlich.
Und jetzt kommt die Preisfrage:
Wie will Frau Krumwiede an die Daten der Urheberrechtsverletzer kommen?
Ohne diese Daten ist es nämlich Essig mit dem Briefe schreiben! Irgendwie scheinen die meisten Politiker da auf dem Schlauch zu stehen.
Dazu bräuchte es dann aber zumindest eine Vorratsdatenspeicherung für IP Adressen für Internetprovider, Anonymisierungsdienste, Usenet-Anbieter, Streamingdienste und Sharehoster sowie natürlich die Sperrung unkooperativer ausländische Dienste.
Wollen die Grünen aber auch nicht.
Genau da sind die Franzosen mit HADOPI nämlich gerade dran, die sich jetzt nach der P2P-Überwachung Sharehostern und Streaming-Seiten sowie ihrer Nutzer widmen wollen:
http://www.golem.de/1111/87946.html
http://www.lemonde.fr/technologies/article/2011/11/18/nicolas-sarkozy-veut-etendre-les-lois-anti-piratage-au-streaming_1606123_651865.html
http://torrentfreak.com/france-attacks-finances-of-cyberlocker-and-streaming-sites-111128/
@Mat11001: Ich glaube, das hat sie noch nicht verstanden. (Und damit ist sie sicher nicht alleine unter den KulturpolitikerInnen aller Parteien)
So wie sie die ganze Zeit rankommen: Provider speichern aus Abrechnungsgründen ihre Daten soundso. Die Daten werden derzeit on-the-fly gewonnen. Das wird nicht aufhören. Allein Straffreiheit für Privatkopieersteller wird das unterbinden.
@Jörg Rupp: Wer speichert denn wo, dass es bereits eine Warnung gab?
Wer auch immer. Es wird eine zentrale Datenbank geben.
„So wie sie die ganze Zeit rankommen: Provider speichern aus Abrechnungsgründen ihre Daten soundso.“
Nein, einige Provider tun das nicht, da dies bei Flatrates zur Abrechnung nicht nötig ist.
Die Deutsche Telekom wurde in einem Fall sogar gerichtlich dazu verurteilt eine entsprechende Speicherung zu unterlassen (Fall Holger Fass), hat sich danach aber die „Genehmigung“ vom Bundesdatenschutzbeauftragten geholt zumindest für alle anderen Kunden weiter speichern zu dürfen. Allerdings inzwischen nur noch 7 statt 80 Tage. Endgültig geklärt werden wird das alles erst mit der Vorratsdatenspeicherung, die im Moment ja „auf Eis liegt“.
Und Usenet-Anbieter, Streamingdienste und Sharehoster haben noch nie die IP-Adressen der Downloader gespeichert, sondern werben Teils explizit mit „100% anonym und sicher downloaden“!
Anonymisierungsdienste führen meist gar keine Logs oder sitzen gleich ganz im juristisch unerreichbaren Ausland und sind daher bei allen, die weiterhin auf P2P-Technik setzen, sehr beliebt.
@Jörg Rupp:
„Wer auch immer. Es wird eine zentrale Datenbank geben.“
Nein, die gibt es eben in vielen Fällen nicht. Was meinen Sie warum überhaupt so ein Terz um die Vorratsdatenspeicherung und das Urheberrecht gemacht wird?
PS: Das in dem vorherigen Post sollte natürlich „Holger Voss“ heißen. Freudscher verschreiber…
Ich schrieb, es „wird“, nicht es „gibt“. Das wäre ja anders auch gar nicht lösbar. Das war übrigens der Moment, an dem ich gemerkt habe, wo der Hase im Pfeffer liegt. Mea Culpa.
Ich finde, man kann keinesfalls aus diesen Absätzen herauslesen, dass sich Agnes für 2-Strikes einsetzt. Denn Agnes erwähnt das „grüne Grundrechtsverständnis“, das mit einem solchen Verfahren schlicht nicht vereinbar wäre. Und auch wenn Agnes sich für klar mehr SChutz für Urheber_innen einsetzt – was ihr gutes Recht ist – so weiß sie doch nach diesem Parteitag sehr genau, dass restriktive Verinbarungen mit der grünen Partei nicht zu machen sind. Das hier ist ganz klar eine vermutlich beabsichtigte Falschunterstellung – über die Gründe mag munter spekuliert werden.
@Jörg Rupp: Mit Hadopi meint sie explizit den 3. Schritt. Ich hab diese Rhetorik jetzt schon in den vergangenen Jahren oftmals von unterschiedlichen Playern fast 1:1 und mit den Intention gehört, die ich dahinter beschrieben habe. Zum Argument der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, selbst bei einem „minimalst invasiven Warnmodell“ fällt Dir jetzt nichts ein, bevor Du mir weiterhin irgendwelche Motivationen unterstellst?
und was genau fordert sie denn dann Deiner Meinung nach – was, was mit dem grünen Grundrechtsverständnis vereinbar wäre?
@Jörg Rupp: Frag sie doch, ich vermute mal, sie hat die Problematik des 2-Strikes Warnmodells nicht verstanden, weil es klingt ja erstmal toll „Man spart sich erstmal die bösen Abmahnungen“.
Aha, du weißt also nicht, was sie fordert, unterstellst ihr aber mal vorsorglich, dass sie 2-Strikes fordert.
@Jörg Rupp: Ich kann lesen und kenne die Debatte. Du anscheinend nicht. Außerdem hab ich nicht den Begriff „Warnsystem“ als erster verwendet, sondern sie. *hint*
Ich fangs grade an, zu verstehen. Ist ja gut, dass man nachfragen kann :-)
Ich habe sie auf Facebook gefragt (genauer Wortlaut dort nachzulesen). Sie möchte die Hoster irgendwie dazu bringen, dass sie entweder ihre Nutzer identifizieren oder dafür sorgen, dass diese kein Material veröffentlichen können, für das sie keine Lizenz besitzen.
Hier die Antwort von Agnes
Benedikt: In unserem Beschluss steht z.B. im Kontext mit der verbraucherrechtlichen Verankerung der Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern auch, dass wir dies „nur einmalig“ für sinnvoll erachten. Im gleichen Absatz sprechen wir uns j…edoch gegen DRM aus. Wir haben aber keine Antwort darauf, wie z.B. dann überprüft werden soll, dass jemand „nur einmalig“ Lizenzen verkauft. Wir wissen zwar, was wir ausschließen wollen: DRM, Vorratsdatenspeicherung etc. , aber wie Rechtedurchsetzung unter Beachtung unserer grünen Werte stattfinden soll, daran müssen wir konzeptionell weiter arbeiten. Deshalb habe ich die Formulierung „minivalinvasiv“ gewählt, weil diese Formulierung meiner Ansicht nach alles ausschließt, wie es im grünen Sinne NICHT laufen soll. Eine Möglichkeit wäre ein Modell der Selbstregulation seitens der digitalen Wirtschaft, das eine Ausnahme von der Neubewertung bisheriger Hostprovider als Contentprovider für solche Anbieter vorsieht, deren Angebote nachweislich nur in Ausnahmefällen für Rechtsverletzungen missbraucht werden. Eine solche „digitale TÜV Plakette“ würde das weitere Bestehen von Angeboten für anonyme Nutzer vereinfachen. Sie könnte darüber hinaus auch Daten- und Verbraucherschutz beinhalten und wäre sowohl für Nutzerinnen, als auch für die Unternehmen der digitalen Wirtschaft ein Gewinn.
@Benedikt: Die Idee mit der Selbstregulation der Wirtschaft hat nichts mit dem Vorschlag des A/B/C-Approach zu tun (das meinst Du wohl, das Modell kenne ich auch), „Selbstregulation der Wirtschaft“ schließt eigentlich per se staatliche Ei…nflussnahme aus. Wenn Du mich auf Netzpolitik.org zitierst, poste doch auch gleich folgenden Artikel: http://www.zeit.de/digital/internet/2011-12/google-lobbyismus-image/komplettansicht
@Binar: Danke, ich kenne die Idee dieser Selbstregulation und weiß aus welcher Ecke sie kommt. Das hat aber wieder andere Nebenwirkungen und spielt auch keine Rolle bei der Frage, welche Art von „minimals invasiven Warnsystems“ sie sich für unerlaubtes nicht-kommerzielles Kopieren vorstellt. Das sind zwei unterschiedliche Debatten für unterschiedliche Problemstellungen. Den Google-Lobbying-Artikel habe ich übrigens bereits verbloggt.
„Freiwillige Selbstverpflichtung“
Genau, die sollen sich alle mal lieb haben!
Am besten international.
Von so einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“ dürften Läden wie Uploaded.to, Perfect-Privacy oder Megavideo vermutlich soviel halten wie die Jungs von ThePirateBay von den berühmten „Please remove this Torrent“-Schreiben…
Kennt man alles. Morgen werden dann die Scherben aufgekehrt.
Super Arbeit, da hat man ja toll mit der Agnes gesprochen und ihr das alles erklärt. NICHT. / zyn off
Ich bin dafür, jedoch nicht für Urheberrechtsdelikte, sondern für Abmahnung. Da bräuchte es ein System bei dem zunächst der Kontakt gesucht werden müsste und ein gewisser Zeitraum eingeräumt wird, bis es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung kommen kann. So müsste ein Seitenbetreiber auf Anschreiben hin innerhalb von 7 Tagen auf das Schreiben reagieren und entsprechend nachbessern (z.B. bei Impressumspflicht). Tut er das nicht, muss es eine zweite dann kostenpflichtige Ermahnung geben (die auf einen festen Wert gekappt ist, sagen wir 50 €). Reagert er auch darauf nicht, kann wie bisher abgemahnt werden. Das Schreiben an den Seitenbetreiber ist in schriftlicher Form und wenn E-Mailadresse vorhanden auch parallel dazu an diese gesendet werden. Es sollte der Kürzeste Weg der Klärung gesucht werden.
schwieriges Thema für Grüne: Grundrechte bewahren wollen, Kultur bewahren wollen, Netzfreiheit (=Straffreiheit) bewahren wollen.
Mir scheint hier aber ein Missverständnis vorzuliegen, was Freiheit ist und was sie bedeutet.
Freiheit – das wusste schon Rosa Luxenburg – ist immer auch die des Andersdenkenden. Übertragen auf die Rechte der Künstler heißt das: die Freiheit der User im Netz darf nicht so weit gehen, dass die Rechte der Künstler eingeschränkt werden.
Im Übrigen wird auch der Verstoß gegen Grundrechte mit Sanktionen von staatlicher Seite belegt. Rechte ohne Strafandrohungen funktionieren nicht.
Ob dann nicht das 2-Strikes-Modell oder ein Modell wie es redwolf222 beschreibt, auch ein Grüner Weg sein könnte?
Grundsätzlich fragt man sich aber, warum man in der Diskussion zuerst an die Einschränkung der Urheberrechte der KünstlerInnen gedacht hat, nicht aber daran, die „Rechte“ der Rechtsanwälte einzuschränken, die von den Abmahngebühren leben.
Wenn man diesem widerlichen „Geschäftsmodell“ der Abbmahnwirtschaft den Boden entzieht, kann man ganz sicher die Anzahl der Abmahnverfahren sehr stark reduzieren. Denn davon haben die KünstlerInnen auch keine Gewinn – außer den Hass der User.