Im Rahmen der Aktion „Sie fragen – der Minister antwortet“ hat sich Innenminister Hans-Peter Friedrich zum Themenkomplex Open Data geäußert. Die ausgewählten Fragen waren nicht uninteressant, die Antworten diskussionswürdig.
Es haben sich 46 Staaten zur Open Government Partnership (OGP) für mehr Transparenz in Verwaltungen / von Regierungshandeln zusammen getan; Deutschland hat sich bislang nicht zur Mitgliedschaft entschlossen. Was sind die Gründe?
Ich glaube bevor man international auftritt ist es gut wenn man zunächst die Hausaufgaben im eigenen Haus macht. Wir haben 2010 im Bundeskabinett ein Projekt „Open Government“ beschlossen, und jetzt ging es darum, mit den Ländern gemeinsam eine Plattform, auch eine Verhandlungsmöglichkeit zu suchen. Seit Oktober gibt es nun Einigung zwischen Bund und Ländern dass wir gemeinsame Standards entwickeln wollen. Das wird jetzt angepackt und das wird vorangetrieben und danach werden wir uns der internationalen Ebene zuwenden.
Warum liegen die Exkusiv-Rechte für die digitale Distribution von öffentlichen Handelsregister-Daten beim privaten Dumont-Verlag? Wann werden die Handelsregister-Rohdaten, wie z.B. in Großbritannien bereits verfügbar, über eine freie API bereitgestellt?
Also diese Frage muss man an die Länder stellen, denn die Handelsregisterdaten werden bei den Ländern geführt. […] Was der Bund gemacht hat: Wir haben den Bundesanzeiger-Verlag beauftragt, das Unternehmensregister zu führen, das zum Teil auch Daten aus dem Handelsregister verwendet, und dieses Unternehmensregister wird beim Verlag geführt, der ist dafür beauftragt. Und dass der Verlag der Familie DuMont gehört, das ist glaube ich nicht von Bedeutung in dem Zusammenhang.
Warum müssen für mit Steuergeldern erhobene Geobasisdaten, z.B. ATKIS oder Digitale Höhenmodelle des Bundes oder der Bundesländer von Kommunen, Zweckverbänden und Privaten noch mal Nutzungsgebühren gezahlt werden.
Die Datenerhebung ist sehr kostspielig und sie wurde in der Vergangenheit nur zum Teil von Steuermitteln bezahlt, zum Teil aber über die Nutzergebühren finanziert. Wenn man jetzt die Diskussion führt – und sie wird geführt – dass künftig keine Nutzergebühren mehr anfallen sollen, dann muss der Steuerzahler alles allein bezahlen. Ob das gerechtfertigt ist, darüber kann man streiten. Ich denke, zumindest für die kommerziell genutzten Daten ist es angebracht, dass man auch eine Gebühr verlangt.