Friedrich zu Open Government

Im Rahmen der Aktion „Sie fragen – der Minister antwortet“ hat sich Innenminister Hans-Peter Friedrich zum Themenkomplex Open Data geäußert. Die ausgewählten Fragen waren nicht uninteressant, die Antworten diskussionswürdig.

Es haben sich 46 Staaten zur Open Government Partnership (OGP) für mehr Transparenz in Verwaltungen / von Regierungshandeln zusammen getan; Deutschland hat sich bislang nicht zur Mitgliedschaft entschlossen. Was sind die Gründe?

Ich glaube bevor man international auftritt ist es gut wenn man zunächst die Hausaufgaben im eigenen Haus macht. Wir haben 2010 im Bundeskabinett ein Projekt „Open Government“ beschlossen, und jetzt ging es darum, mit den Ländern gemeinsam eine Plattform, auch eine Verhandlungsmöglichkeit zu suchen. Seit Oktober gibt es nun Einigung zwischen Bund und Ländern dass wir gemeinsame Standards entwickeln wollen. Das wird jetzt angepackt und das wird vorangetrieben und danach werden wir uns der internationalen Ebene zuwenden.

Warum liegen die Exkusiv-Rechte für die digitale Distribution von öffentlichen Handelsregister-Daten beim privaten Dumont-Verlag? Wann werden die Handelsregister-Rohdaten, wie z.B. in Großbritannien bereits verfügbar, über eine freie API bereitgestellt?

Also diese Frage muss man an die Länder stellen, denn die Handelsregisterdaten werden bei den Ländern geführt. […] Was der Bund gemacht hat: Wir haben den Bundesanzeiger-Verlag beauftragt, das Unternehmensregister zu führen, das zum Teil auch Daten aus dem Handelsregister verwendet, und dieses Unternehmensregister wird beim Verlag geführt, der ist dafür beauftragt. Und dass der Verlag der Familie DuMont gehört, das ist glaube ich nicht von Bedeutung in dem Zusammenhang.

Warum müssen für mit Steuergeldern erhobene Geobasisdaten, z.B. ATKIS oder Digitale Höhenmodelle des Bundes oder der Bundesländer von Kommunen, Zweckverbänden und Privaten noch mal Nutzungsgebühren gezahlt werden.

Die Datenerhebung ist sehr kostspielig und sie wurde in der Vergangenheit nur zum Teil von Steuermitteln bezahlt, zum Teil aber über die Nutzergebühren finanziert. Wenn man jetzt die Diskussion führt – und sie wird geführt – dass künftig keine Nutzergebühren mehr anfallen sollen, dann muss der Steuerzahler alles allein bezahlen. Ob das gerechtfertigt ist, darüber kann man streiten. Ich denke, zumindest für die kommerziell genutzten Daten ist es angebracht, dass man auch eine Gebühr verlangt.

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15 Ergänzungen

  1. Was soll an den Antworten interessant sein? Friedrich ist gegen Open Government, sowieso gegen Open Data.

    Bully Herbig würde jetzt schwuchteln: “Überraschung!”

    1. Dann hab ich mich wohl mit der Aussage, die Fragen seien nicht uninteressant und die Antworten diskussionswürdig zu weit aus dem Fenster gelehnt…

  2. Zum Thema „Geobasisdaten“:

    „Die Erhebung der Daten ist teuer und wird zum Teil aus Steuergeldern, zum Teil aus Nutzergebühren finanziert.“

    Was der Herr Friedrich da antwortet klingt doch erstmal ganz vernünftig und auch nachvollziehbar.

    1. Der Anteil zur Finanzierung der Landesvermesssungsämter, der aus der Vermarktung der Geodaten erwirtschaftet wird ist verschwindend gering. Volkswirtschaftlich hätte eine Freigabe der Daten höchstwahrscheinlich sogar höhere Einnahmen zur Folge als der vermeintlich so lukrative Verkauf derselben.

      1. Dazu hätte ich gerne mal Zahlen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass Sie mit ihrer These recht haben. Im Extremfall könnte es sogar so sein, dass der Erhebungsaufwand größer als der Ertrag ist. Hab aber noch keine Idee, wie man diese Informationen von außen ermitteln kann.

  3. …das ich nicht Lache „Open Gouvernment“,wir haben nicht mal einen Friedensvertrag mit den USA,sondern Waffenstillstand,geschweige eigene Verfassung ! Ich bekomme einen Lacher !

      1. Verschwörungstheorien und gefährliche Halbwahrheiten.

        Ob rein formell zwischen Deutschland und den USA ein Waffenstillstand oder ein Friedensvertrag besteht, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber de facto sind Deutschland und die USA enge Verbündete, zwischen denen so schnell kein Krieg ausbrechen kann – nicht zuletzt auch durch die Mitgliedschaft in der NATO.

        Dass wir keine Verfassung haben, ist Quatsch. Genau genommen haben wir sogar 17 Stück! Denn jedes Bundesland hat seine eigene Verfassung. Dazu kommt dann das Grundgesetz, das vor den Landesverfassungen Vorrang hat. 16+1=17

        Wenn du dagegen noch sachlich begründbare Einwände hast, upset, bring sie vor.

      2. wir könnten auch 1777 verfassungen haben, nur, wenn selbst unsere grossen vorbilder als politische entscheidungsträger dieses landes sich von monat zu monat immer weniger dafür zu interessieren scheinen, was haben wir dann davon?

        ich glaube, upset spielt vor allem auf artkel 146 des grundgesetzes an, in dem exakt vorgesehen ist, daß das ursprüngliche provisorium grundgesetz an dem tage seine gültigkeit verliert, an dem eine verfassung in kraft tritt, die „vom deutschen volke in freier entscheidung beschlossen worden ist“ – ein jederzeit nachlesbarer fakt, der für sich stehend keinerlei verschwörung benötigt.um durchaus interessant zu sein.

      3. Ich habe immer noch das Gefühl, upset hängt dieser Verschwörungstheorie an, nach der die Siegermächte Deutschland ein Grundgesetz verpasst haben und immer noch im Hintergrund die Strippen ziehen, was bei Licht betrachtet – wie andere Verschwörungstheorien auch – einfach nur der größte Quark ist.

        Glücklicherweise haben wir auch 17 Verfassungsgerichte, die unsere politischen Entscheidungsträger regelmäßig wieder auf den Boden der Verfassung zurückholen.

        Aber du hast natürlich Recht. Der Artikel ermöglicht es dem deutschen Volk, sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben. Er besagt aber nicht, dass Deutschland keine Verfassung hat. Solange das deutsche Volk sich keine neue Verfassung gibt, ist das Grundgesetz seine Verfassung. Ich sehe jetzt keinen Grund, warum wir Deutschen uns eine neue Verfassung geben sollten, wo die, die wir jetzt haben, doch schon eine der besten der Welt ist, – außer vielleicht um eine weitere Integration in der Europäischen Union zu ermöglichen.

    1. Ich empfehle das hier zu lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag Insbesondere der Abschnitt „Anstatt eines Friedensvertrages“. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist eine völkerrechtlich voll gültige abschließende Reglung, die einen Friedensvertrag ersetzt. Nach einem Friedensvertrag zu rufen ist eine etwa antiquierte Sichtweise auf das Völkerrecht. Es ist offensichtlich, dass eine Vielzahl von bestehenden Verträgen und Verbindungen zwischen Deutschland und den in Frage kommenden Ländern, einen Beziehungsstatus weit jenseits eines Waffenstillstands längst etabliert hat.

      Ja, das Grundgesetz. Man dachte sich eben, eine Veränderung ist nicht notwendig. Vermutlich wollte man außerdem jeden Eindruck vermeiden, ein vereintes Deutschland würde sich anders verhalten als die BRD bis dato. Politische Entscheidung zusammen mit Schwäche der DDR, unnötig hier etwas hineinzugeheimnissen.

  4. Ich finde es richtig, dass Deutschland nicht an dieser komischen Open Government Partnership Lobbygruppe teilnimmt.

    Das glaubt doch kein Mensch, dass das das wichtigste Anliegen des deutschen Bürgers ist in dem Bereich ist.

    Ach, und im Vereinigten Königreich haben sie nicht einmal eine Verfassung. Schreck lass nach, und ihre Königin wählen sie auch nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.