Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage

Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen. Der aktuelle Vertrag wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft, der Text steht im Netz und wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre.

Dort wird vertraglich vereinbart, der 1% der Schulrechnern mit Hilfe eines Schultrojaners auf „Plagiate“, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen. Dieser soll (frühestens) im kommenden Frühjahr auf die IT-Systeme unserer Schulen losgelassen werden:

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Die folgenden Paragrafen konkretisieren weitere Schritte. Schulen sollen Ansprechpartner nennen und die Bundesländer verpflichten sich „bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten“. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben dabei natürlich unberührt. Das kommt dann noch als weitere Sanktion dazu, wenn Lehrer mit Hilfe dieser Schnüffelsoftware beim Kopieren erwischt werden.

Das wirft einige Fragen auf:

Wer liefert die Software und wer ist dafür zuständig, dass die „technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software“ gewährleistet wird? Warum haben sich die Bundesländer darauf eingelassen, eine solche Überprüfung zuzulassen? Ist überhaupt über die Risiken diskutiert worden, die eine solche Software für die Integrität von Schulrechnern bedeuten kann? Funktioniert die Software auch auf allen Betriebssystemen oder können sich die Schulen freuen, die bereits komplett auf Linux umgestiegen sind?

Aber um es noch politischer zu formulieren: Der Einsatz einer solchen Software wirft reihenweise arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragen, denn mittelbar überwacht der Dienstherr – wenn er die Software einsetzt – seine Angestellten / Beamten. Damit dürfte ein solcher Vertrag jeweils arbeits- und beamtenrechtlich mitbestimmungspflichtig sein. Und die Mitbestimmungsgremien dürften extrem sensibel auf jede Form von Überwachungssoftware reagieren. Ich höre schon den Aufschrei der Lehrer und ihrer Gewerkschaften, die sicherlich keine Lust haben, ihre Arbeitsrechner durchsuchen zu lassen. Und was ist mit Rechnern, die von Schulen für Schüler bereitgestellt werden, werden die ebenfalls mitgescannt?

Es gibt auch noch diverse Landesdatenschutzgesetze, wo unklar ist, ob die derlei zulassen. Sollen die jetzt alle dahingehend geändert werden? Und dann ist da ja auch noch das neue IT-Grundrecht. Wir haben den Verfassungsrechtlicher und Richter Ulf Buermeyer um eine Einschätzung gebeten, inwiefern dieses in diesem Fall eine Rolle spielt:

„Verfassungsrechtlich jedenfalls dürfte man sich auf extrem dünnem Eis bewegen: Ein Komplett-Scan auf einem Computer greift wohl in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme ein. Dabei ist es übrigens egal, wem die gehören: Wenn eine Schule einen Rechner kauft, aber den zB einem Lehrer zur eigenen Nutzung zuweist, steht dem Lehrer (!) das Grundrecht zu, auch wenn er nicht Eigentümer des Rechners ist. Eine solcher Schnüffelangriff wäre daher nur mit Zustimmung des Lehrers (o.ä.) und ansonsten unter den extrem hohen Voraussetzungen des Computer-Grundrechts zulässig.“

Also nochmal zusammengefasst:

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Was kann man dagegen tun?

Landtagsfraktionen können unsere und weitere Fragen an die jeweiligen Kultusminister weitergeben, damit die das mal näher erklären können und müssen.
Ich gehe mal davon aus, dass wenigen Lehrern und Gewerkschaftlern bewusst ist, was die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Schritte überhaupt bedeuten. Informiert diese, damit sie sich empören können.
Schreibt darüber und informiert Andere. Dieser Schultrojaner muss weg, bevor er in die freie Wildbahn gesetzt wird.
Wir könnten auch noch eine Grafik gebrauchen, die einen Schultrojaner symbolisiert.

Und vielleicht kann uns noch jemand erklären, warum die Rechteinhaber in den kommenden Jahren viel mehr Geld erhalten als heute? Für das Jahr 2011 werden 7.3 Mio Euro gezahlt, 2014 sind es aber bereits 9 Mio. Das sind Steigerungsraten jenseits der Inflationsrate.

Update: Erste Reaktionen und Updates gibt es in einem neuen Artikel.

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263 Ergänzungen

    1. Nee, der geht so: Demnächst für ihren PC: der GEZ-Trojaner. Damit auch jeder multimediafähige PC zwangsangemeldet wird. Muß zwei Bedingungen erfüllen: 1) Internetanschluß, um Daten nach Köln senden zu können; 2) Bildschirm (und eventuell Soundkarte, aber die ist ja eh meist onboard und nicht abschaltbar. Der ISP sorgt dann dafür, dass deine Adresse bei der GEZ bekannt wird. ;)

    2. Alles halb so wild. Das ist fremde Software, und läuft daher auf einem gesonderten Rechner, der im Keller steht, und auf den ausser die Katze vom Hausmeister niemand Zugriff hat. Damit ist 1% der Schulrechner infiziert. Fertsch.

  1. Kann mich mal bitte jemand kneifen? Die Länder haben sich ja schon viel geleistet, vor allem im Schulbereich aber das ist nun wirklich der Gipfel. So wenig Taktgefühl für die aktuelle Lage und soviel Blindheit in einem lässt sich wirklich nur noch mit Korruption erklären.
    Es ist doch hinlänglich bekannt, dass gefühlte 50% aller eingesetzten Materialien „Plagiate“ sind. Anders ist heutzutage guter Unterricht auch gar nicht möglich, da das Geld dafür nicht vorhanden ist. Man muss sich nur mal vor Augen führen, dass an manchen Schulen die Lehrer! die Unterrichtsmaterialien (Kopien, usw.) stellen müssen. Schon die Kopien der Klausur für 3, 4 Klassen braucht das gesamte Kontingent eines Jahres auf.
    Kontextorientierung und Schülerzentriert am Arsch, wenn sich das durchsetzt kann man sich ausmalen, das dann wieder aus dem Buch vorgelesen wird…

    1. Weil kein Geld für Unterrichtsmaterial vorhanden ist, kann man Urheberrechtsverletzungen entschuldigen? Dann kann man auch Persönlichkeitsrechtsverlketzungen entschuldigen und Schnüffelsoftware,Trojaner und Co. rechtfertigen.

      Das ist eine schiefe Logik.

      Es bedarf wohl anderer Überlegungen, wie man Urheberechte schützen kann UND guten Unterricht ermöglicht.

  2. Mich würden hier einmal die datenschutzrechtlichen Grundlagen interessieren.
    Entweder, die mit dem Durchsuchungsprogramm durchsuchten Rechner sind *frei* von personenbezogenen daten (was sehr schwer anzunehmen sein dürfte),
    oder
    wenn da personenbezogene Daten drauf sind, dann verarbeitet das Überwachungsprogramm ja diese.
    Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?

  3. Passt ins Bild. Warum sollte die Kultusminister mehr Sensibilität beim Einhalten von Grundrechten zeigen, als die Innenpolitiker.

    Ob es aber eine gute Idee ist, in diesem Fall von einem Trojaner zu reden? Es wird ja in dem zitierten Text nicht gesagt, das diese Software heimlich eingesetzt wird. Damit gebt ihr den Verlagen und Kultusbehörden doch gleich den passenden Hebel, sich rauszureden bzw. die Diskussion in eine Richtungzu lenken (Trojaner oder nicht), die vom eigentlichen Thema ablenkt.

  4. Wie kommt ihr auf „Trojaner“? Eine „Plagiatssoftware“ kann einmalig und transparent den Inhalt der Festplatte scannen und auswerten, ein Trojaner hingegen scannt heimlich und permanent.

    Spannend finde ich noch die Frage: wonach wird überhaupt gesucht? Unlizenziert kopierte Schulbücher? Software? Oder die MP3 in den Home-Verzeichnissen der Schüler?

    1. Schnüffelsoftware fände ich noch OK. Mit Trojaner wird aber eigentlich der Verbreitungsweg gekennzeichnet, insofern war das schon beim „Staatstrojaner“ falsch. Der Einsatz der Schnüffelsoftware geschieht ja hier unter Mitwirkung der Schul-IT, die SW muss sich nicht erst Zugang zum System erschleichen. (Beim „Staatstrojaner“ wird die Installation vom „TKÜ-Personal“ erledigt.)

      Plagiatssoftware ist aber auch was anderes: Die scannt einzelne, zu bewertende Arbeiten auf nicht kenntlich gemachte fremde Inhalte.

      1. @Maha: Das ist dann also quasi eine „Rück-Um-Deutung“ des Begriffs, bei der auch gleich noch der „Geburtsfehler“ beseitigt wird. :-)

        Whatever, Sprache ist lebendig, insofern passt das schon irgendwie, solange man besser und treffender im „Umbimseln“ ist als die Gegenseite ;-)

      2. Nein „Trojaner“ bezeichnet nicht den *Verbreitungsweg*, sondern die Tatsache das man sich *bewusst* etwas in die Stadt/auf den Computer holt, das etwas verborgenes beinhaltet (feindliche Soldaten/Malware).

      3. Naja, wenn man es ungenau nimmt, ist es eine Software die als nützliche Anwendung getarnt ist (Rahmenvertrag kontrollieren), aber ohne Wissen des Anwenders (welcher Lehrer weiß denn wirklich, was da los ist), eine andere Funktion erfüllt (ganz klar Überwachung).
        Dazu passt es derzeit zum Kontext der staatlichen Trojaner. Man sollte die Energie lieber verwenden, um etwas gegen die Software selbst zu tun statt gegen die irrtümliche Bezeichnung ;)

      4. @rob:
        Genau DAS ist der Verbreitungsweg, man installiert was und bekommt was zusätzliches unter der Haube mit.

  5. Ich habe dazu mal eine Anfrage an die Gruenen NRW geschickt..bin gespannt.

    Die Frage nach der Plattformunabhängikeit der Software finde ich sehr interessant. Es wird wohl bei Windows bleiben…zumindestens wenn DigiTask an der Entwicklung beteiligt war :X

  6. Dass auf Schulrechnern reichlich urheberrechtlich geschütztes Material herumschwirrt, glaube ich selbst kaum. Schließlich ist der zentrale Arbeitsplatz der Lehrkraft der heimische Schreibtisch. Aber auch hier müssen Lehrkräfte bei der Speicherung von Daten zustimmen, dass dieser stichprobenartig vom Arbeitgeber überprüft werden darf. Darf ich also erwarten, dass im Rahmen dieser Überprüfbarkeit künftig die Landesregierung beschließt mir einen Trojaner nach Hause zu senden?

    Vielleicht sollte als allererstes mal eine gute Information darüber erstellt werden, was erlaubt ist und was nicht. Dazu geistern nämlich immer noch die unterschiedlichsten und oft wenig fundierten Meinungen in Schulen herum.

    Aber die Brechstange scheint aktuell beliebter zu sein. Interessant für mich ist dann, was mit den gewonnenen Informationen passiert. Gibt es dann einen Hinweis, dass die Inhalte zu entfernen sind (wofür ich erst einmal noch dankbar wäre) oder wird nach der Trojaner-Brechstange die Sanktionskeule ausgepackt und irgendwelche Vertreter in Rechtssachen finanzieren sich mit den Folgen ihren nächsten Sommerurlaub?

    Es wird wohl deutlich, dass ein „Methodentraining“ nicht nur für Lehrkräfte eine sinnvolle Maßnahme ist.

  7. Wenn ich helfen kann, helfe ich! Ich kann zeichnen, fragt sich nur was ich zeichnen soll, und ich werde es jedem in meinen Bekanntenkreis zeigen. Ihr habt Recht, dieses Ding darf nicht in die freie Wildbahn geraten, ist schon schlimm genug das mit dem Staatstrojaner, aber nun noch das? Was bleibt da bitte schön noch an Privatsphäre? Und angenommen das Teil wird gehackt – über die Sicherheitslücken von diesen Teil will ich ja gar nicht erst anfangen – was dann? Kann dann eine einzige Person ein gesamtes Schulnetzwerk zu einer illegalen Downloadplattform machen? Bei uns an der Schule ist nämlich nur am Server ein Antiviren-Programm, an den ganzen Clienten nicht! Für das Teil ist unsere Schule ein gefundenes Fressen!

      1. Ein Klassenzimmer voller Schüler mit Rechnern, auf denen jeweils kleine Trojanerponys sitzen und den Bildschirm mitlesen. Den Lehrer als Pferdejockey darstellen. :-)

    1. Motiv:
      Mal doch ein Klassenzimmer mit Computer und Kindern davor / ein Kind das erkennbar in der Schule am Computer sitzt und dort möglichst erkennbar privates macht (bitte ohne Werbung für gesichtsbuch oder g00gle). Dann malst du in den Computer eine erkennbar für Verlage/Urheber tätige Dame, die schön brav alles mitschreibt. Wahlweise kannst du auch einen Schatten (mit Detektivmütze?) in den Hintergrund malen, der erkennbar zusieht, was das Kind so treibt.

      1. Das wird dann eine riesen Zeichnung, aber kein Logo.

        Ich denke eher an ein trojanisches Pferd mit Schulranzen oder so…

        Micha

      2. Oder vielleicht eine Tafel mit einem Holzpferd drauf?
        Oder ein trojanisches Pferd unterm Pult?
        Ein Tornister, der gerade durchleuchtet wird?(noch besser animiert)

  8. Unglaublich. Danke für den Hinweis auf das Thema. Lehrende und jene, die welche kennen, sollten sich den Aufruf zu Herzen nehmen und in den Kollegien darüber sprechen. Bei den meisten erscheint nämlich netzpolitik.org nicht im morendlichen RSS Feed… ;-)

    Gruß,

    Felix

  9. Das wird dazu führen, dass die PCs wieder aus der Klasse verschwinden, welcher Schulleiter wird sich damit abfinden:

    „Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken ge-
    gen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben unberührt.“

    1. Hm, das ist doch fast ein Grund, seine Kinder auf eine Schule mit kirchlicher o.ä. Trägerschaft zu schicken – oder nicht?

      1. Oder nicht.
        Lies das PDF. Absatz Fünf und Acht in Paragraph Sechs. Kurzfassung: die Länder verpflichten sich, Druck auf Schulen in nicht-öffentlicher Trägerschaft zu machen. Und die sog. „Rechteinhaber“ behalten sich zivilrechtliche Schritte vor.

        Denk mal drüber nach, was passiert, wenn sich eine Schule weigert.

  10. Interessant in diesem Zauammenhang ist sicherlich der Aufkauf von der in den Schulen verbreiteten ‚Lern‘-Plattform lo-net2 durch Cornelsen vor einiger Zeit.

    http://bildungsklick.de/pm/76020/cornelsen-verlag-ist-neuer-eigentuemer-der-meistgenutzten-schulplattform-in-deutschland/

    Vom Portal wird auch ein Programm für die Administration angeboten, das kostenlos als Demovrsion installiert werden kann: http://www.lo-net2.de/wws/12509992.php

    Vielleicht sollte man das im Blick behalten.

  11. Harhar:

    Pro Schuljahr und Schulklasse darf ein(!!) Werk maximal in dem in Absatz 1 festgelegten Umfang vervielfältigt werden.

    Um das zu überwachen braucht man den Trojaner….

    1. Nein, genau lesen: das gilt nur für Papierkopien, die findet er Trojaner nicht.

      Und einscannen ist grundsätzlich verboten, auch in kleinstem Umfang, dafür ist die Plagiatssoftware.

  12. Neue Innovation in Sinne von weitere Innovation? Innovationen sind per definitionem neu.

    Zum Inhalt: Na, wenn es den Bestand einer fortschrittsfeindlichen Branche zu sichern scheint, sind der Union und FDP Grundrechte gleichgültig. Das hat mittlerweile Tradition.

  13. Als nächstes wollen die Verlage dann vorschreiben, was gelehrt werden darf, und welches Bücher sich jeder Schüler nachweisbar kaufen muss um einen Abschluss zu bekommen, oder wie? Allein die Kosten der Software bleiben ja bei der Schule hängen, und ich glaube kaum, dass die mit den Rahmenvertrags-Vorteilen deutlich Geld spart gegenüber dem bisherigen System. Obendrein werden dann die Lehrer dafür verklagt, wenn sie sich solidarisch mit Armen Familien zeigen, und notgedrungen mal ein paar Texte kopieren.

    Man sollte eine Platform für freie Schulbücher gründen! Dann haben die Schulen wenigstens die Wahl. Was muss man eigentlich erfüllen, um ein „Schulbuch“ oder „Lehrbuch“ zu schreiben?

  14. Ich vermute mal, da wusste keiner was da genau verhandelt und dann unterschrieben wird. Vielleicht gab es eine schöne Präsi mit tollen Buzz-Words und alles war schick.
    Leider macht es das nicht besser.

    1. Das stimmt:

      Die Länder (…) vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Josef Erhard, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus…

  15. noch viel schöner dürfte es sein, weil die rechteinhaber mit sicherheit den quellcode nicht offenlegen werden (wie auch, die haben das in ihren vertrag ja nicht reingeschrieben, interessiert sie ja auch nicht) und den schulen damit ein stück software auf die rechner geschoben wird, bei dem niemand auch nur ansatzweise wissen kann, was die software eigentlich tut und noch tun könnte.
    aber dafür haben wir es ja mit kultusministerien zu tun, die vollgestopft sind mit lehrern, die entweder keine lust mehr haben oder karriere machen wollen. aber leider von IT keinen blassen schimmer haben…

  16. Dieser Vertrag allein ist eine Frechheit. Ich arbeite selbst als Lehrer. Auf der einen Seite bekommt man von den Verlagen teilweise fehlerhaften und minderwärtigen Kram angedreht, auf der anderen darf man dann nicht die Konkurrenzprodukte gleichzeitig nutzen, weil deren Rechteinhaber für den Quatsch Geld sehen will. Um einmal die Dimension aufzuzeigen auf denen da Angst ums Geld herrscht:

    Ein bayrisches (mein Bundesland) Gymnasium nimmt für den Englischunterricht ein Lehrwerk (Kombination aus Buch+Arbeitsheft). Dieses ist für alle Klassen von 5-12 die Bibel und das Standardwerk. Das heißt für ca. 1000 Schüler werden Klassensätze dieser Bücher auf Steuerkosten angeschafft und je nach Zustand auch ersetzt. Dazu braucht bis zu 9.-10. Klasse JEDER Schüler ein Arbeitsbuch für mindestens 10 Euro. Hinzu kommen CDs für listening comprehension Aufgaben, Schulaufgaben(Leistungstests) CDs, Lizenzen für weiterführende Medienangebote, Foliensätze und Lehrerhandreichungen (letztere gnadenvollerweise mit einer Kopierlizenz für die Arbeitsblätter, die da drin sind). Die Verlage gehen davon aus, dass Lehrer und Schule letzteres alles einzeln und für den Einzelnen erwerben.

    Den Markt teilen sich hier maximal 5 Verlage, in Bayern sind es im Fach Englisch genau 2.

    Witziger wird es, wenn man, wie ich, an einer Schulart und in einer Klassenstufe unterrichtet für die es keine angemessenen Werke gibt. Ich kann mir aussuchen ob ich mich auf die Freiheit der Lehre berufe und fröhlich den Kram kopiere, oder ob ich alles selbst mache, was in diesem Fall nahezu unmöglich ist. (10 Stunden die Woche…)

    Zurück zum Topic: auf Schulrechnern liegen meist (und meist schlecht gesichert) sensible Daten: von Arbeitsversionen von Leistungstests bis zu Schülerdaten. Diese liegen spätestens irgendwo im Netzwerk rum. Wir reden hier von meist miserabel gesicherten Windowsboxen, für die schon bei der Anschaffung kein Geld ausgegeben wurde. Das geht allein verwaltungsrechtlich schon nicht.

    Öhm, ich rede mal mit meinen Vorgesetzten.

    1. Danke für diese Schilderung!
      Irgendwie bin ich in letzter Zeit immer froher, dass ich meine Schullaufbahn schon hinter mit habe und dieser verkorksten Bildungspolitik nicht mehr als Opfer diene…

      1. Also Softwareprogrammierer programmieren auch kollaborativ ihre Entwicklungswerkzeuge.Das Tischler nicht umbedingt gute Maschinenbauer sind, kann schon sein. Andererseits werden auch nicht viele Schriftsetzer automatisch OpenOffice entwickeln. Bei Lehrern liegt es aber sehr nahe, dass diese das Potential haben Deutschlandweit eigenes Unterrichtsmaterial zu entwickeln. Die Werkzeuge sind da.

  17. Damit wird unseren Enkeln moderne Literatur vorenthalten, bzw. sie erhalten nur noch gesiebtes Zeugs auf die Schulrechner. Wann fallen Lessing, Goethe, Schiller und Heine unter die Zensur?

    Sie sang vom irdischen Jammertal,
    von Freuden, die bald zerronnen,
    vom Jenseits, wo die Seele schwelgt,
    verklärt in ewigen Wonnen.

    Sie sang das alte Entsagungslied,
    das Eiapopeia vom Himmel,
    womit man einlullt, wenn es greint,
    das Volk, den großen Lümmel.

    Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,
    ich kenn‘ auch die Herren Verfasser;
    ich weiß, sie tranken heimlich Wein
    und predigten öffentlich Wasser.

  18. Wer wundert sich da noch über die wachsende Resonanz der Piratenpartei – und die Bayern spielen auch noch Gerburtshelfer. Sehr smart!

  19. Als angehender Politik(!) Lehrer kann ich nur angewidert den Kopf schütteln vor unserer Regierung…
    Sowas ist abstoßend, übertrieben und verstößt gegen alle Bürgerrechte die mir grad so inden Kopf kommen…

  20. Dazu passt der Wortlaut jener Selbstverpflichtungserklärung für Schüler eines Gymnasiums, die ich dir, Markus, im August geschickt hatte. Auszüge aus der Vereinbarung:

    „Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr [von den Benutzerkonten der einzelnen Schüler – AK] zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Dabei wird das „Vier-Augen-Prinzip“ beachtet. … Die Schule führt stichprobenartig eine Kontrolle der außerunterrichtlichen Nutzung der EDV-Einrichtungen durch. Das „Vier-Augen-Prinzip“ wird dabei beachtet.“

    Ich vermute, dass die Schüler auch an anderen Schulen ähnliche Vereinbarungen unterschreiben mussten.

  21. Hallo,

    Gesucht wird nach „illegalen Digitalisaten“, da bereits Paragraf 52a, der ja eine Schranke des Urheberrechts für den Einsatz von Werken in der Bildung darstellt, eine Ausnahme für „für den Unterichtsgebrauch bestimmte Werke“ beinhaltet: Man darf aus Schulbüchrn grundsätzlich nur nach Genehmigung durch die Rechteinhaber kopieren, auch kleinste Teile und für Forschung und Lehre.

    Diese Genehmigung wird im genannten Rahmenvertrag gegen eine entsprechende Vergütung „nachgereicht“. Im neuen Vertrag von 2010 wurde hier auch eine weitere Änderung eingeführt: Galt zuvor die Intranetklausel, nach der es erlaubt war, kleine Teile eines Werkes zeitlich begrenzt einem begrenzten Nutzerkreis auch digital zukommen zu lassen (beispielsweise auf Lernplattformen wie Moodle, die in Bawü im Rahmen von „Medienoffensiven“ durch das Land gefördert wurden…), wird diese für Schulbücher abgeschafft. Der Rahmenvertrag verbietet explizit jegliche Digitalisierung aus Schulbüchern.

    Und das muss naheliegenderweise harsch sanktioniert und kontrolliert werden, da eine solche Regelung 2011 derartig weltfremd ist, dass man fest damit rechnen muss, dass sich keiner dran hält – das soll die Plagiatsssoftware machen.

    Nun kann ich natürlich meinen Stick und meine Datenhaltung verschlüsseln (was ich eh tun sollte und getan habe…), ich kann aber eine Lernplattform wie Moodle praktisch einstampfen, weil ich noch nicht mal mehr Lösungen aus dem Lehrerhandbuch fürs Mathebuch dort einstellen darf. Eine Mitarbeiterin des Klett Verlags aus Stuttgart gab auf meine Nachfrage, dass das doch nicht im Sinne der Schüler sei, zu Protokoll, dass das Urheberrecht auch „nicht für die Schüler sei, sondern für die Rechteinhaber“. Ich kann das Risiko auch nicht mehr eingehen, das zu tun, denn wenn ein Vater beim Klett Verlag arbeitet, bin ich dran…

    Was sagen die Hersteller interaktiver Whiteboards zu dieser Regelung, die ja derzeit mit netten Filmchen werben, auf denen ich die Buchseite einscanne, mitnmeinen Schülern bearbeite, Anmerkungen anbringenund mehrbund siemanschießendmden Schülern maile, was nun natürlich bereits beim einscannen illegal ist…

    So ist es verboten ein Bildchen aus einem Schulbuch einzuscannen un in einem selbserfundenen Arbeitsblatt zu vervenden – muss ich alle meina Arbeitsblätter, die ich vor 2011 ertellt habe, jetzt löschen?

    Als ich meine Schülern letzte Woche erklärtdass sie für die kommende Klassenarbeit keine Lösungen mehr bekommen und warum, sind die Sympathiewerte für die Schulbuchverlage jedenfalls nicht gestiegen.

    Beste Grüße,

    Frank

  22. Wozu noch Computer in Schulen? Nehmt iPads und das Thema ist vom Tisch. Die Verlage würden endlich wieder verkaufen und einen Trojaner bräuchte man nicht mehr, da jeder Schüler sein eigenes iPad haben kann und jedes iPad das Schulbuch auch kaufen muss. So kommen alle zu ihrem Recht und gut is.

      1. Na und?
        Aus Kindern armer Familien werden doch in diesem Land eh’ keine Akademiker.
        Schadet also keinem. :/

    1. Es wäre schön schön wenn überhaupt an jeder Schule genügend Rechner für die Schüler wären.
      Extrem teure IPads sind da sicher keine Lösung. Am ende können Schulbücher nur noch an nem Apple angesehen werden.

    2. Offensichtlich hast Du vergessen den Sarkasmus „on“ Schalter zu drücken. Das iPad ist ein reines Konsumergerät. Was man bei dessen Nutzung über Rechner lernt konvergiert stark gegen Null.

    3. Die Grundidee unterstütze ich, dennoch sollten Schulen auf offene Hardware aufsetzen, welche ein freies Betriebssystem installeren lässt. Es sollte Ziel sein pro Schüler einen Laptop/Tablet zur Verfügung zu stellen. In Californien wurde dies ja bereits umgesetzt. Klar stehen da die Ausgaben zunächst im Vordergrund. Letztlich ließe sich ein simples Lesegerät aber auch ohne immense Kosten einkaufen. Der Kinderrücken wird es danken.
      Das darf jedoch nur die erste Aktion sein. Als zweites müssten die Lehrer deutschlandweit eine Plattform schaffen, auf denen Sie selber die Lehrbücher kolaborativ entwickeln. Warum das Schulsystem noch nicht diesen Weg beschritten hat, will ich einfach nicht verstehen.

      1. „Als zweites müssten die Lehrer deutschlandweit eine Plattform schaffen, auf denen Sie selber die Lehrbücher kolaborativ entwickeln.“
        Diese Plattform gibt es bereits:
        https://secure.wikimedia.org/wikibooks/de/wiki/Hauptseite
        Es liegt bei den Lehrern, sie mit Inhalt zu füllen.
        Dieser Weg wird nicht beschritten, weil die Verlage dann nicht mehr genug Geld verdienen. Das gleiche gilt natürlich auch für Software.

  23. Wenn ich mir die Schul-IT in verschiedenen Berliner Grundschulen so ansehe, würde ich mal vermuten, dass die Plagiat-Software erst einmal auf Windows 98 angepasst werden muss. Viel Spaß. Ansonsten auch viel Spaß mit den Personalräten.
    Demnächst wird Eltern bestimmt noch verboten, alte Schulbücher weiterzuverkaufen…

    1. Damn, das war ein Kommentar zu Dirk Küppers Beitrag.
      Aber mit https und firefox kann man auf netzpolitik.org nicht mehr kommentieren. Warum eigentlich?

      1. Stimmt, das Problem habe ich auch schon festgestellt.
        Vielleicht kann der Maschinenraum dazu mal etwas sagen?
        Immerhin wurde hier vor einiger Zeit für „HTTPS Everywhere“ geworben.

    1. Was genau bringt das für Vorteile wenn der Container geöffnet bzw als Laufwerk verbunden ist? Verhindert das dann immer noch den Zugriff durch eine solche Schnüffelsoftware?

  24. „Dort wird vertraglich vereinbart, der 1% der Schulrechnern mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen.“

    Coole Grammatik! ;-)

  25. Super, das typische Verhalten, vieler Blogger, wenn es um Urheberrechte geht. Irgendein (kleiner) Teil der Urheber oder sogar nur der Verwertungsindustrie (welche von den Pauschalabgaben so gut wie nix hat) fordert oder macht etwas, was sich gut als Stimmungmache eignet und als Schlussfolgerung wird dann wieder das ganze Urheberrecht in Frage gestellt oder die Pauschalabgabenkeule rausgeholt. (Warum bezahlen wir eigentlich so viel…?)
    Kleiner Tip: Wenn es um Urheber(rechte) geht, geht es nicht nur um Superstars wie Madonna, Justin Bieber (oder wem man sonst seinen Reichtum nicht gönnt) und die Großindustrie, sondern vor allem um Millionen von kleinen Urhebern, die kaum ihren Arsch an die Wand bekommen und so schon oftmals auf Sozialhilfeniveau leben. (Aber das eben von ihrer Arbeit!) Jede Schwächung der Urheberrechte als Solche geht vor allem zu Lasten der Kleinen, denn diese haben nicht die Möglichkeiten der Industrie, sich ggfls mit anderern Mitteln gegen mächtige Vertragspartner durchzusetzen oder ihre Werke so schnell udn massiv auf den Markt zu bringen, daß die Schäfchen im Trockenen sind, bevor die Kopiererei in großem Stil losgeht.

    Warum bezahlt wird, läßt sich im Urheberrecht erkennen, so man denn gewillt ist es zu lesen und zu verstehen. Dort sind viele ausdrückliche Ausnahmen aufgeführt, welche die Ausgleichsabgaben mehr als begründen.

    Die Abgaben in der jetzigen Höhe begründen aber nicht weitergehende „Freibierorgien“ und sie als Begründung für weitere Forderungen zu nehmen, ist etwas so sinnvoll wie mit Deinem persönlichem „All inclusive Bändchen“ im Club Med das Durchfüttern Deiner auf dem Campingplatz nebenan wohnenden Bekannten zu begründen. „Schliesslich hast Du ja schon für das Essen und Trinken bezahlt“.

    Zum „Trojaner“ selber: Da sind mir eindeutig zu wenige Infos, um mir da ein Urteil bilden zu können. Um was für ein Programm handelt es sich, wie wird es auf die Rechner gebracht, verbreitet es sich selber oder ist es einfach nur Bestandteil einer Originalsoftware, welcher dann nach Hause telefoniert? WIrd die Platte wirklich komplett gescannt und Daten übertragen (was ich nicht glaube) oder sucht das Programm nur nach digitalen Signaturen, welche ggfls gemeldet werden, wenn keine Lizenzen vorliegen?
    Noch ein Punkt zum Nachdenken: Nur das Scannen an sich ist nix Schlimmes, das macht jeder Virenscanner ohne dabei die „Grundrechte“ zu verletzen.

    Insgesammt habe ich zwar schon weitaus schlimmere Artikel zum Thema Urheberrechte und Co. gelesen, aber die einseitige Stimmungsmache ist auch hier nicht zu übersehen. :-(

    1. „Nur das Scannen an sich ist nix Schlimmes, das macht jeder Virenscanner ohne dabei die “Grundrechte” zu verletzen.“

      Das ist schon wahr. Aber hier geht es darum, dass staatliche Stellen das Scannen an Privatfirmen abgeben. Die Schulen überlassen „hoheitlche“ Rechte an private Dritte, ohne dass auch nur ansatzweise geregelt ist, was diese dürfen und was nicht. Noch schlimmer: die potentiellen „Opfer“ werden gleichzeitig zu den Ermittlern und Beweissicherern gemacht – Missbrauch ist vorprogrammiert.

      Als kleiner Vergleich: würdest Du es akzeptieren, wenn eine Videothek bei Ausleih einer DVD verlangen würde, dass Mitarbeiter der Videothek regelmässig Dein Haus durchsuchen dürfen, ob Du illegale Kopien ihrer DVD angefertigt hast? Und Du darfst nicht mal zuschauen wie und wo die genau Deine Sachen durchwühlen?

    2. @Och noe:
      Den Virenscanner setzt man freiwillig ein, die Schnüffelware wird verordnet. Bei Virenfunden wird man nicht verdonnert. Wie will man von allen betroffenen Personen ein Einverständnis einholen. Auf einem Schulrechner sind vielleicht auch Daten von ehemaligen Schülern bzw. Lehrern. Die Schulbuchverlage sind definitiv nicht klein, sie haben einen relativ gut geschützten Markt und sie bekommen auch Pauschbeträge(direkt und indirekt).
      Setzen 6!

    3. die armen, armen Verlagshäuser… Niemand verdient mehr an seinen Schulbüchern.
      Spass beseite. Die Software hilft ganz sicher nicht den von dir angesprochenen kleinen Verlagshäusern und Rechteinhabern.
      Da profitieren nur die, die solche Verträge mit Schulen aushandeln können. Und das sind Verlage wie Klett, Cornelsen usw… Wo zum Teil 20 Seiten Cicero-Originaltext 9 Euro kosten. Aber wenn du mir deinen PC zur Verfügung stellst – vielleicht hast du ja ein Bild von meiner Webseite illegal gespeicher (Die Durchsuchung bestätigt ja nur, dass etwas vorhanden ist, nicht, ob es auch kopiert wurde!) – dann ist alles wieder in Ordnung. Ich lebe übrigens auch nur knapp am Existenzminimum, ich darf das also, ich brauche das Geld!
      Ach ja was ist eigentlich mit der gesetzlich AUSDRÜCKLICH erlaubten Privatkopie?

    4. Die ZPÜ will aktuell Abgaben in Höhe von 23€ pro Smartphone von den Herstellern haben, die das natürlich auf die Konsumenten abwälzen. Unter anderem zahl man für bestimmte Geräte folgende Abgaben:

      Scanner: 12,50 €
      Thermo- und Tintenfax: 5,00 €
      Laserfax: 10,00 €
      Tintendrucker: 5,00 €
      Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 €
      Laserdrucker: 12,50 €
      Lasermultifunktionsgeräte & Kopierer (ggf. zusätzlich jährliche Betreiberabgabe)

      Das ist der Aufpreis auf die Gerät nur für die verkrüppelte Privatkopie. Für faktisch nichts. Wer nimmt heutzutage schon über das analoge Loch Filme und Musik auf. Den Schulbereich deckt diese überhaupt nicht ab. Da greift vielleicht noch eingechränkt das Zitatrecht, welches aber auch nicht die simple Kopie eines Arbeitsblattes ersetzen kann.

      Zum DRM-Trojaner: Sobald ein Programm erst einmal Dateien in den PC einschleusen und Updates installieren kann, ist der Rechner kompromittiert. Bereits das Nutzen von Dritthersteller-Bibliotheken eröffnet ein breites Spektrum an möglichen Einfalltoren. In Schulen hat sowas nichts zu suchen, genauso wenig auf Privat-PCs.

  26. Wie viel kostet Conrelsen das eigentlich an Schmiergeldern? Gibt es da Schätzungen?

    In den USA sind die ja schon weiter und setzen eReader ein. Studenten müssen sich dort aber inzwischen sich elektronische Zugänge statt Bücher kaufen, die auch immer nur ein Semester gelten und somit nicht weiter verkauft werden können. Dort werden die Lehrkörper wohl massiv bestochen um das durchzusetzen.

  27. Ayyy, wie mies. Was mich bei den PMs zu so etwas immer immens stört: „Die Verlage“. Ich bin Verleger, aber habe eine ganz klare andere Meinung dazu. Das ist wie mit der IHK die immer von „den Unternehmern“ redet. schade drum :(

  28. Das ist einfach nur widerlich. Kann man bitte die Historie und die Leute die das verzapft(tm) haben ausfindig machen?

    Ist mal wieder eine Piratensteilvorlage. Mal sehen ob sie es hin bekommen.

  29. Peinlich populistisch dieser Artikel. Auch wenn ich die beschrieben Tatsachen definitiv nicht für gut heiße, handelt es sich hierbei *nicht* um einen Trojaner, also um einen in einer Nutzsoftware verstecktem Schadsoftware.
    Der „Bundestrojaner“ ist schon nur ein halber „Trojaner“, aber bei der Schulgeschichte wird ja nun mal, so weit ich das erkennen kann, gar nichts im Verborgenen getan.
    Für ein netzaffines Blog finde ich einen solchen Bildzeitungsstil echt peinlich…

    1. Nö ist okay, Mindestlohn heißt jetzt doch auch „Mindestlohn light“ und ist jetzt voll marktmässig und so. Mit denken muss man schon selber. Zeitungen und Blogs vereinfachen. Wer liest ist immer klar im Vorteil.

      Plagiatssoftware ist falsch, Trojaner auch.

      Mein Vorschlag: Denunziersoftware. Passt auch prima zu Deutschland.

    2. @rob: Wenn’s um Persönlichkeitsrechte geht, dann macht Übertreibung anschaulich. ;) Nee, im ernst: kann deine Kritik zwar semantisch nachvollziehen, aber im Anbetracht der Bedeutung für a) Realität der Freiheit von Forschung und Lehre und b) der damit zum Ausdruck gebrachten Misstrauenshaltung des Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten (sowie den vereidigten (sic!) Angestellten) sowie dem Eingriff in den Schutzraum Schule ist das keine Überteibung.

      Wir reden von Kindern, ist dir das klar? Da soll eine Software die Sachen, die deine und meine Kinder auf dem Rechner hinterlassen scannen. Bei den Kindern sind übrigens neben den üblichen schutzbefohlenen Minderjährigen auch besonders geschützte schutzbefohlene Minderjährige dabei – Stichwort: schulische Integration.

      Mann kann gar nicht so viel Fressen, wie man kotzen möchte.

      1. Wie gesagt, ich bin thematisch da voll bei euch, ich sehe allerdings nicht das man in so einem Blog, der eh nicht von Leuten mit „geringem Bildungsniveau“ gelesen wird, ein Thema populistisch überhöhen muß.

    3. Was braucht ein Schadprogramm um als Trojaner zu gelten? Vorsatz?

      Das ist definitiv eine Trojaner, also nach Definition eine Software, welche Versteckt im Hintergrund agiert und der Anwender kann nur hoffen, dass der Hersteller nicht weitere Funktionen nachzieht.

      1. Also zum Einen ist das Alleinstellungsmerkmal eines Trojaners per Definition *nicht* das er „versteckt im Hintergrund agiert“. Das tun Viren auch.

        Und zum anderen ist die im Artikel erwähnte Software überhaupt nicht genau beschrieben. Um Rechner zu scannen ist es überhaupt nicht nötig dies versteckt im Hintergrund zu tun. Dies kann durchaus ganz offen geschehen.
        Deshalb ist auch noch nicht mal klar ob es sich hier um „Schadsoftware“ handelt. Das damit etwas geschieht was uns nicht gefällt, macht eine Software noch nicht zur Schadsoftware. Aus Sicht eines Virenprogrammierers ist auch ein Antivirustool „Schadsoftware“, deshalb ist es das für uns noch lange nicht.

        Nochmal: ich verurteile die geplanten Scans der Schulrechner ausdrücklich, aber eine Schadsoftware oder ein Trojaner ist deshalb noch lange nicht im Spiel.

      2. Dieser Definition nach ist auch der Staatstrojaner keiner, da er ja die Funktion der Behörden erfüllt. Der Spiegel hat da ziemlich konkretes über die Funktion.

        http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,795100,00.html

        Entscheident ist der Missbrauch der mit einer solchen Software betrieben werden kann. Es werden da Texte analysiert und über das Internet mit irgendeiner Datenbank abgeglichen. Das bedeutet, Schulinterna schon mal den Weg ins Netz finden. Es gibt keine Kontrollinstanz, was der Verlag mit diesen Daten macht. Lediglich das Versprechen es nur zum Zwecke der Plagiatsfindung zu nutzen.

        Wir sollten schon beim Duktus Schultrojaner bleiben, da hier keine Transparenz geschaffen wird was genau mit den Daten auf der Gegenseite passiert. Hier wird unter dem Vorwand Plagiate abzugleichen Schuldokumente über das Internet gesendet, wobei nicht klar ist; dass diese auf der Gegenseite vertragskonform Verwendet werden.

  30. Für die Piraten:

    1) Wer bekommt Geld, falls was gefunden wird?
    2) Wer wird dann „bestraft“?
    3) Was sind die Kosten im Vergleich zu früher?
    4) Gibt es bei Schulen auch Zwangsverträge so wie bei Kneipen und Bier oder dürfen die Lehrer frei wählen was nehmen?
    5) Gibt es Lehrer die Lust haben Alternativen auszuprobieren?

    PS: In Griechenland werden aktuell alle Schulbücher auf den Kopierer gepackt. Das wurden jedes Jahr neue gekauft und jetzt ist kein Geld mehr da …

  31. als haette ich die vergangenen jahre mal eine initiative wie wikipedia gesehen, dass sich in bestimmten themenbereichen spezialisiert hat und dort lehrmaterial unter offenen lizenzen fuer alle erarbeitet hatte… ich weiss schon garnicht mehr was es war, aber so wie diese freien lieder fuer kindergaerten und schulen, braeuchte es auch weitere freiheitliche wikis die einzelne wissensgebiete der menschheit sauber und frei aufarbeitet und verfuegbar macht.

    wiki fuer mathematik, klassenstufe x, wiki fuer deutsch als fremdsprache stufe x, wiki fuer geographie, wiki fuer hauswirtschaft, wiki fuer volkswirtschaft, wiki fuer ackerwirtschaft, wiki fuer forstwirtschaft, wiki fuer dieses und jenes…. und das dann in allen moegl. sprachen und fassungen, dann koennten auch die aethiopier auf ihren durchaus fruchtbaren boeden landwirtschaft und modernere agrarwirtschaft betreiben, anstelle nur quadratkilometerweise ihre laendereien an saudiarabien oder chinesen zu verpachten ueber jahrzehnte hinweg, ohne dass sie selber ordentlich nahrung fuer die eigene bevoelkerung produzieren koennen….

    gleiches verhaelt sich mit der schulwirtschaft, mit lehrfaechern etc. wie kann sowas ueberhaupt nur kapitalfaschistisch privatwirtschaftl. organisiert sein. kinder oder auch menschen allgemein muessen allgemein lernen und verstehen die die welt und dinge um sie herum funktionieren. und nicht von marken, firmen und patenten irritiert, zurueckgehalten oder gebrainwasht werden.

    lehrplaene und lehrinhalte muessen nach opencontent lizenzen freiheitlich und moeglichst eher richtung public domain ohne deutungshoheit und ohne wirtschaftsverflechtungen und kapitalfaschistioiditiaeten bearbeitet werden.

    das ganze weltwissen muesste so organisiert sein. patente, geschaeftsgeheimnisse und andere krankheiten sind nur auswuechse des teufelssystems.

    greets.

    1. Der Gedanke mit den Kinderliedern kam mir auch, Und wikibooks gibt es doch schließlich auch. Warum dann nicht im Kollektiv Schulbücher unter offener Lizenz entwickeln? Am besten kapitelweise so modular, dass sie sich an die Regelungen der jeweiligen Bundesländer anpassen lassen. Man muss ja nicht gleich sämtlich Lehrthemen abdecken, aber vielleicht eine Hand voll?

      Mir ist ja schon damals in meiner Schulzeit sauer aufgestoßen, dass die Bücher, die ursprünglich von der Schule verliehen wurden, nun zwangsweise von den Schülern gekauft werden müssen. Weil die Verlage sonst nicht gerecht behandelt würden. Das hat damals manch‘ eine Familie in echte Bedrängnis gebracht …

    2. Ich bin dabei! Liefere gerne zu den Themen Informatik, Physik, Mathematik, Chemie, Biologie, Französisch und Englisch. Ich bin gerne gewillt 1 Stunde pro Tag zu investieren langfristig. Also – wo? Wikipedia? Wikimedia? Ich lebe ausser Landes, bin aber gerne bereit, auch aktuelle Schulbücher zu kaufen und davon die gerade aktuellen Lerninhalte als Strukturvorlage zu nehmen. Letztlich sollte man sich im Hinblick auf zentrale Prüfungen aber auch überlegen, was man wirlich zielgerichtet brauchen wird.

      1. Naja, für die aktuellen Lerninhalte muss man ja „nur“ in die jeweiligen Lehrpläne schauen: http://www.lehrer-online.de/lehrplaene.php

        Was sind denn so die Grundfächer in der Grundschule? Mathematik, Deutsch, Kunst, Musik, Englisch mitlerweile ja auch schon und dann allgemein „Sachkunde“ (zumindest hieß diese komische Mischung aus Naturwissenschaft, Geschichte und Politik bei mir so). Wenn man sich da erstmal auf – keine Ahnung – Mathe und Deutsch einschießt, wäre da doch sicher was zu machen.

        Die Frage ist halt wirklich, ob man für so ein Projekt tatsächlich genug freiwillige Kräfte zusammenaggregieren kann, um wirklich unterschiedliche Lehrpläne in unterschiedlichen Fächern für unterschiedliche Schulformen und unterschiedliche Jahrgangsstufen abzudecken. Und die andere Frage – würden Schulen soetwas wohl akzeptieren?

      1. Hatte mich schon gefragt ob Bertelsmann mit im Boot sitzt? Paßt so ungemein zu deren Vorstellungen bezüglich Bildungs- und Gesundheitssystem!

  32. Dieser Vertrag ist der Knaller. Das gesamte Elend der deutschen Politik im digitalen Umfeld auf einen Blick.

    Es werden Millionen an die Rechteinhaber gezahlt, damit pro Jahr und Klasse maximal 20 Seiten aus einem Buch kopiert werden.

    Der Witz an den gezahlten Millionen ist aber, das jegliche digitale Nutzung, bzw. jegliche digitale Kopie NICHT erlaubt ist.

    Keine E-Mail, kein PDF, nix, nada, alles verboten.
    Und das im jahr 2011. Muss man sich mal vorstellen.

    Kein einziger Schüler will so arbeiten. Wenn das die zukunftsweisende Bildungspolitik ist – na dann gute Nacht.

  33. Wir brauchen zwar nicht viel aus den USA, aber von „Fair Use“ kann man sich eine Scheibe abschneiden.

    Für den Lehrzweck muss kopiert werden dürfen!

    Ist ja nicht so, dass die Schulbuchverlage am Hungertuch nagen. Zudem gibt es meiner Meinung nach auch noch die Verwertungsgesellschaften. Das sollte doch das Allgemeingut im Falle der Schulen zumindest abdecken…

  34. ich gehe JEDE wette ein, 1000000000000% dass die grün rote regierung hier in baden-württemberg diesem vertrag zustimmen wird!

  35. Nachtrag:
    Der Trojaner ist ein Plagiatsfinder.

    Er soll, laut Vetrag, digitale Kopien von Inhalten aus Schulbüchern auf den Rechnern finden. Eine Art „Bildungsvirenscanner“. Wenn er eine Kopie aus dem Mathebuch findet, schlägt er an.

    Scannen und weiterbearbeiten ist hier explizit nicht gewollt und genau dafür ist der „Trojaner“ da.

  36. Datenschutzrechtlich ist das nun schon wieder ein Hammer, ich finde es aber auch interessant, wie weiter Informationen verknappt werden, um kommerziell besser verwertbar gemacht zu werden.
    Ich hoffe, man wird bald begreifen, dass kostenlose Informationen und damit auch freier Zugang zu Bildung für alle einen gesellschaftlich deutlich höheren Nutzen hat.
    Die Technik ist eigentlich da und wieder wird sie nur dazu genutzt, den Status Quo zu erhalten und die Menschen zu kontrollieren und dabei die Daten auch noch zu verwerten.

    1. Zu Text im Blog:

      –„Wir haben den Verfassungsrechtlicher und Richter Ulf Buermeyer um eine Einschätzung gebeten, inwiefern dieses in diesem Fall eine Rolle spielt:

      “Verfassungsrechtlich jedenfalls dürfte man sich auf extrem dünnem Eis bewegen: Ein Komplett-Scan auf einem Computer greift wohl in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme ein. Dabei ist es übrigens egal, wem die gehören: Wenn eine Schule einen Rechner kauft, aber den zB einem Lehrer zur eigenen Nutzung zuweist, steht dem Lehrer (!) das Grundrecht zu, auch wenn er nicht Eigentümer des Rechners ist. Eine solcher Schnüffelangriff wäre daher nur mit Zustimmung des Lehrers (o.ä.) und ansonsten unter den extrem hohen Voraussetzungen des Computer-Grundrechts zulässig. ”–

      Hier irrt der Jurist oder drückt sich schwammig aus. Richtig müßte es heißen „zur privaten Nutzung“, nicht zur „eigenen Nutzung“! Eigene Nutzung sagt gar nichts aus und ist daher juristisch fundiert zu benennen! Private Nutzung muß nicht gleich bedeutend sein wie eigene Nutzung (für den Schulunterricht zum Beispiel).

      Dani

      1. Die Formulierung, ein System „als eigenes“ zu nutzen, bzw. tw. auch „eigengenutztes“ informationstechnisches System, stammt vom Bundesverfassungsgericht. Ich habe das nur aufgegriffen. Ihre Formulierung „private Nutzung“ gehört hingegen eher in den arbeitsrechtlichen Kontext.

        Richtig ist allerdings, dass bisher unklar ist, was genau ein eigenes / eigengenutzes System im Sinne der Online-Durchsuchungs-Entscheidung ist. Das BVerfG hat nur deutlich gemacht – und darum ging es mir vor allem – dass die Eigentumslage insoweit irrelevant ist. Möglicherweise könnte für die Konkretisierung des Begriffs „eigenes System“ in der Tat unter anderem die zulässige / geduldete private Nutzung von Bedeutung sein.

  37. Ist doch ganz einfach, ab jetzt steht in jeder Schule 1% der Rechner irgendwo abgesperrt in der Ecke, deutlich markiert als Spielwiese für alle die sich gerne virtuell nackig machen, und da wird dann regelmäßig gescannt ;)
    Damit bekommt man dann auch das Problem mit dem Elektroschrott in den Griff, der lagert in Zukunft einfach in den Schulen :D

    @Sven Dietrich: Nix gelernt aus der Debatte um den Staatstrojaner? Es Quellen-TKÜ/Plagiatserkennung zu nennen ändert nix an dem Grundproblem, du führst Schnüffelcode aus der von dritter Hand programmiert wurde (hier kommt noch dazu, dass es wohl noch nichtmal eine staatliche Stelle ist, die das Beschnüffeln durchführt!), ergo weißt du schlicht nicht was genau das Teil da treibt! Vielleicht sucht es ganz nebenbei auch noch für die Musiksparte des Mutterunternehmens nach MP3 Dateien? Vielleicht schaut’s auch gerade ob im Account des Lehrers Schülerbilder liegen? Oder legt da welche hin? …

  38. Um genau zu wissen, wer diesen Gesamtvertrag unterschrieben hat, wäre der Inhalt der Anlage 1 nützlich, um eine Stellungnahme der Verlage einzuholen. Der genannte Verband „VdS Bildungsmedien e.V.“ hat sehr viele Mitglieder. Kurzfristig habe ich eine Reaktion vom Klett-Verlag über Twitter erhalten, der sich zu diesem Gesamtvertrag bekennt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Martin Riemer

    1. unter http://www.bravors.brandenburg.de/media_fast/15/Abl-MBJS_03_2009.pdf findet man das Amtsblatt mit allen Verlagen der Anlage 1. Mit knapp über 70 gar nicht so wenig. Das macht dann rund 100 000€ pro Verlag im Durchschnitt, wobei einzelne sicher deutlich mehr bekommen. Das ändert aber immer noch nichts daran, dass der Vertrag unnötig kriminalisiert. Vielleicht sollten die Länder lieber Schulbücher für die in der Summe 32.6 Mio Euro schreiben lassen und dann die Hardcoverausgaben an die Verlage lizenzieren. Dann können die noch ein bisschen für die Umschlaggestaltung und Farbgebung draufschlagen, die Inhalte wären dann aber lizenzfrei nutzbar.

  39. man was´n cerguss!
    wenn kein geld mehr da ist für die schulen, machen wir sie doch einfach dicht. was brauchen wir in 10 jahren noch für gebildete lesen-, schreiben- und rechnende geistesgrößen wo eh alles automatisiert ist und es mal gerade noch nötig ist, die bretter aufs band und wieder abzunehmen? dummheit hält sich länger und besser, weil einfacher zu manipulieren, also, klassengrößen von 40 mann aufwärtz, 4 klassen in einem raum und gut ist und im sommer im freien.
    ansonsten reichen ein paar praktika, wie man kartoffele anbaut, salat sät, karotte, bohne etc. und das wars….fertisch, ebe langt´s

  40. Schmarotzer!

    Wer schreibt eigentlich die Schulbuecher? Zu meiner Schulzeit habe ich einige meiner damals aktiven Lehrer unter den Autoren aufgelistet gesehen. Ich vermute, dass es heute genau so sein wird: Einige Lehrer schreiben (in ihrer Arbeitszeit) an den Buechern, testen diese dann (in ihrer Arbeitszeit an unseren Schuelern) aus und lassen diese Buecher dann publizieren. (Kriegen sie eigentlich auch Honorare dafuer?) Wenn nun die Schulbuchverlage ein sinnvolles Benutzen der so entstandenen Lehrwerke unterbinden wollen, dann sollten die Schulen und Kultusministerien dadurch reagieren, dass sie den Lehrern, die diese Lehrwerke erstellen, diese Nebenbeschaeftigung verbieten. Ausserdem sollten sie die Rechte an diesen, waehrend der normalen Arbeitszeit entstandenen Werke, anfordern.

    Mal sehen, was dann passiert.

    1. Tut mir leid, aber diese Stellungnahme ist in vielerlei Hinsicht falsch. Natürlich werden die Schulbücher von Lehrern geschrieben, die in ihrer FREIZEIT als Autoren für Schulbuchverlage arbeiten. Dementsprechend „lässt“ auch kein Lehrer etwas publizieren, sondern schreibt eben im Auftrag eines Verlages. Und Nebentätigkeiten müssen von Beamten sowieso beantragt werden und werden nur genehmigt, wenn die Dienstpflichten dadurch nicht vernachlässigt werden. Davon abgesehen werden natürlich auch keine Schulbücher an „Schülern getestet“.
      Dementsprechend kann der Staat natürlich auch keine Rechte an den Schulbüchern anmelden.
      Trotzdem bin ich ebenfalls der Meinung, dass ein Vorgehen, wie es hier vereinbart wurde, in keinster Weise tragbar ist.

  41. die naechste evolution ist der gehirntrojaner. falsche gedanken, antikapitalistische staatszersetzende linksterroristische zecken und zuckungen werden gleich an die gedankenpolizei und an das weichspueloberkommando gemeldet.

    nur keine falschen schluesse, dass es nicht schlimmer kommen koenne.

    greets.

  42. @markus:
    Schon was in Richtung Hochschulüberwachung gehört? Es wird wahrscheinlich Zeit, sich auch dort schon mal zu überlegen, wie man mit solchen Vorstößen umgeht, oder?

  43. was ich nicht versteh ist, wie der die Denunziersoftware überhaupt sicher die raubgescannten Dokumente erkennen will… gibt es dann x GB als Siganturdatei, braucht das ding eine Breitbandverbindung oder berechnet es aus Asciitex, wie die Bildmuster auszusehen haben?

    und das soll man nicht durch simples „photoshoppen“ oder „gimpen“ austricksen können und tropzdem auf völlig veralteten Rechner laufen??

    1. Ich vermute, dass in den Buechern entsprechende Wasserzeichen vorhanden sind.

      BTW: Was hat Einscannen von Texten mit Plagiaten zu tun, ausser das letzteres ein empoerfaehiges Modewort ist?

      1. Nichts. Wie schon gut erkannt, es geht um die negative Konnotation (Lehrer sind Raubkopierer klingt etwas schwach …)

        Es geht einfach nur um das maximale ausreizen der Rechte, die man hat. Ist digital ist das — entgegen der Meinungsmache — halt einfacher als mit Papier. Willkommen in der Apfel Welt.

  44. Ich habe Anfang der 80er noch alle Schulbücher von der Schule bekommen und durfte sie ALLE behalten, weil die jedes Jahr neue gekauft hatte. Ach ja, dieses Wirtschaftswunder! Ob unsere Enkelsenkel diese Reise ins Phantastische einst werden verstehen können?

    Äh, wieder zum Thema: Jawoll, weiter so! Kultusminister aller Länder vereinigt euch, wider die Bildung! Die ganzen Assis wissen das alles doch eh nicht zu schätzen!

  45. So sehr ich Frust, Rechte und Interessen der Verlage nachvollziehen kann, so wenig ist dieser einfallsreiche Neuansatz dazu angetan, Sympathie und Bindungskraft zu entfalten. Gäbe es hierzulande mehr freie Lehrwerke, ließe sich evtl. Zuspruch zu einem Boykott erzeugen. Den Verlagen empfehle ich eine experimentierfreudigere Netz-Strategie mit für Einzelmaterialien günstigen Preisen und Schul- oder Schulamtsbezirks-Abopaketen. Ziel und Methode eines „Schultrojaners“ wirken auf mich belustigend, überhaupt nicht zielführend und rückwärtsgewandt – dazu kommen dann noch die datenschutzrechtlichen Probleme, die ein solches Vorgehen mit sich bringt.

    1. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Verlage mehr Energie darein stecken würden, die Inhalte selbst digital zur Verfügung zu stellen – meinetwegen mit (plattformunabhängigem!) DRM, aber bitte digital!

      In den USA gibt es Klassen, die nur digitale Schulbücher haben (z. B. auf einem iPad) – warum geht das in Deutschland nicht?

      1. Ich hoffe nicht. DRM das Problem, nicht die Lösung. Man will zitieren und sich austauschen können, es geht hier um Wissen, nicht um den Schutz von sagen wir, ähm, Fantasy-Motiv-Sammlungen a la Harry Potter …

  46. Der Vertrag zeuigt mal wieder, dass öffentliche Stellen keine für den Bürger sinnvollen Verträge mit der Wirtschaft abschließen können (eigentlich ein Fall für die EU, da hier eine versteckte Subvention erfolgt). Knapp 7-9 Mio für maxmial 20 Seiten des Werkes – aber nicht mehr als 12% – pro Schulklasse und Schuljahr sind arg wenig (erst recht, wenn man sich die Intension des §53 Abs. 3 UrhG anschaut).

    Wenn man noch den Aufwand hinzuzählt, dass die Computer untersucht, ein Ansprechpartner gefordert wird und letztlich Buch darüber geführt werden muss, damit eine Schulklasse tatsächlich nur die maximal 20 Seiten bzw. 12 % in einem Jahr erhält (und nicht der neue Lehrer in nächsten Halbjahr noch einmal 20 Seiten kopiert), halte ich das für einen unlauteren Vertrag.

    Mit diesem Vertrag wurde gegen das Volk (? Sonst stünde doch etwas anderes im Gesetz?) eine Einschränkung in der Schulausbildung inkl. verfassungsrechtlich bedenklichen Mitteln vereinbart. Harmlos ist der Vertrag auch an den anderen Stellen nicht…

  47. In dem Vertrag ist ja in §6 Absatz 1 die Website http://www.schulbuchkopie.de erwähnt. Wenn man sich dort mal durch die F&A durchliest kommt man wieder auf haarstreubende Dinge:

    Wer darf für den Unterrichtsgebrauch kopieren?

    Alle Lehrkräfte der staatlichen, kommunalen oder privaten Schulen im Sinne des Landesschulgesetzes. Kopieren dürfen die Lehrkräfte auf dem Schulkopierer oder einem eigenen Kopierer zu Hause. Sie dürfen die Kopien auch in einem gewerblichen Copyshop herstellen lassen.

    Dass auf modernen Kopiereren, die nicht zuletzt auch in Copyshops stehen, jede kopierte Seite gescannt und intern gespeichert wird, ist nur ein kleines Detail, was diese Antwort sinnfrei macht. Was passiert also mit Schulen, die trotz klammer Kassen, vielleicht ein modernes Kopiergerät im Haus stehen haben? Ist hier kopieren ganz ausgeschlossen?

    Weiterhin scheint diese 12% Regellung auch für ausländische Bücher zu gelten, wie sie evtl. im Bilingualunterricht eingesetzt werden könnten. Mit welcher Begründung da die VGs hier nochmal die Hand aufhalten, ist mir nicht ganz klar.

    Das Beste an den F&A ist aber sicher dieser Eintrag:

    Kann ich Seiten aus dem Internet herunterziehen, ausdrucken und in Klassensatzstärke kopieren?

    Ja. Sofern lediglich bis zu 12 % (max. 20 Seiten) des im Internet aufgefundenen Werkes ausgedruckt und kopiert werden und es sich dabei nicht um Inhalte aus Schulbüchern oder sonstigen Unterrichtsmaterialien handelt.

    Wie soll ich mir bei Internetseiten 12% oder 20 Seiten vorstellen? Kann ich bei kurzen Artikeln dann nur den ersten Satz nehmen und erst wenn viele Kommentare ‚auf der Seite‘ stehen den ganzen Artikel? Gilt bei 20 Seiten Schriftgröße 12 oder 24 oder 8pt? Alles ziemlich verwirrend, unausgegoren und auf alle Fälle an der Schule vorbei. Aber um eine gute Ausstattung des Schulunterrichtes ging es hier ja offensichtlich nicht.

    Was mich allerdings verwundert ist die Höhe der Zahlungen. Diese sind dann doch ziemlich niedrig. Wenn man die Anzahl der Schüler mit rund 8.9 Mio betrachtet so sind 1 +- 0.5 € pro Jahr und Schüler nicht übermäßig. Allerdings erlaubt der Vertrag auch nicht übermäßig viel. Bei Zahlen, gerade auch bei so großen, ist es immer wichtig die Relation dazu zu setzen.

  48. Versteht mich nicht falsch, natürlich müssen wir gegen ein solches Machwerk vorgehen. Aber wäre es nicht durchaus spannend, den Trojaner einmal in Aktion zu sehen? Denkt euch nur mal den Aufschrei, wenn sie da wirklich mit hanebüchenen Argumenten gegen Lehrer vorzugehen versuchen, die einfach nur ihre Arbeit machen wollen. Aber noch interessanter wäre doch, was passiert, wenn ein findiger Schüler/eine findige Schülerin das Teil in die Finger bekommt und, vielleicht mit fachlicher Unterstützung des lokalen CCC, gepflegt zerlegt. Vielleicht ist das ja die neue Art des Erwerbs von IT-Kompetenz?

    Der CCC sollte seine Aktivitäten für Junghacker definitiv weiter ausbauen. :)

  49. Speichersysteme = Dachböden?

    Dieser Begriff scheint im Vertragswerk nicht eindeutig definiert zu sein. Die Frage ist, welche Seite festlegen darf, was hier als „Speichersystem“ zu verstehen ist. Wenn es die Schulen sein sollten (und aus dem Vertragstext steht nicht, dass sie sich vorschreiben lassen muessten, was „ihre Speichersysteme“ denn genau sind), könnten sie durch eine kreative Auslegung der Definition den Programmieraufwand zumindest etwas in die Höhe treiben. Oder positive Treffer unterbinden. Je nachdem, was einem wichtiger erscheint…

  50. Gna, ich geh wieder ins Bett.
    Es fehlte noch:

    Es gibt 16 Ministerien für Schule und co., die dürften alle ebenfalls über abgeordnetenwatch erreichbar sein….

  51. was ich nicht versteh ist, wie der die Denunziersoftware überhaupt sicher die raubgescannten Dokumente erkennen will…
    […]
    und das soll man nicht durch simples “photoshoppen” oder “gimpen” austricksen können und tropzdem auf völlig veralteten Rechner laufen??

    Hab ich mir auch zuerst überlegt (wie die das wohl umsetzen wollen?) – gibt ja einfache tools, die Texte in Bilddateien umwandeln:
    ImageMagick
    lynx --dump http://www.schulbuchcontentmafia.de/algebra_koleg.txt sed 's/./&@/g; s/@$//' | tr '@' '12' | convert -background black -fill white -font Helvetica -pointsize 24 -gravity center label:@- algebraZwoelfte.gif
    So ähnlich hat man doch auch die Zensur in China unterlaufen.
    Aber eigentlich sollte das in Deutschland natürlich kein Lehrer nötig haben…

  52. Verband der Schulbuchverlage = VdS Bildungsmedien e.V.

    In die Richtung sollte man mal etwas suchen.

    Außerdem ist bald der dt. Lehrertag … Da sollte man das mal alles besprechen …

    http://www.deutscher-lehrertag.de/

    Es spricht als Erster: Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender
    Wilmar Diepgrond, Vorsitzender des VdS Bildungsmedien
    Dr. Bernd Althusmann,
    Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK)

    Ja, schön. Jetzt kann man analog zum Militär auch vom Bildungsindustriellen-Komplex sprechen …

  53. Ich war immer dagegen, aber es hilft offenbar nichts anderes: Wir brauchen persönliche Verantwortung von politischen Entscheidungsträgern. Wie unser Geld und unsere Freiheit an irgendwelche Interessenverbände (lies: Wegelagerer) verramscht wird, ist unerträglich. Das wird erst ein Ende haben, wenn es irgendwelche Konsequenzen hat.

    Lobbyismus darf kein rechtsfreier Raum bleiben. Die Politik darf nicht völlig inkompetent abnicken, sie darf sich auch nicht auf Augenhöhe hinabbegegen, sondern muss die Interessenverbände als Bittsteller begreifen, die in aller Regel nicht> das Gemeinwohl im Blick haben, sondern die Politik über den Tisch ziehen wollen, so wie hier auf eklatante Art geschehen.

  54. Der Schuss geht aber gewaltig nach hinten los. Es wird dem allgemeinen Fachkräftemangel nicht gut tun, wenn Softwarekopien aus den Schulen verbannt werden. Ich z.B. konnte in meiner Berufschule zu einem recht guten SPS Programmierer ausgebildet werden. Das war nur möglich, weil die Schule den einen Softwarelizenzschlüssel (illegal) vervielfältigt hat, um das Lernprogramm aus allen Schulrechnern anzubieten.
    Wenn eine legale Nutzung von Software in Schulen realisiert werden soll, muss auch das Geld bereitgestellt werden um den Kauf von entsprechender Software legal zu ermöglichen. Ansonsten wird hier die Ausbildung (die unserer Regierung sehr am Herzen liegen sollte) stark negativ beeinträchtigt.

    1. Software ist teilweise was anderes als ein Buch.

      Software gibt es auch als OSS (OpenOffice, R, Python) hilft sogar die dahinter liegenden Konzepte zu verstehen, d. h. da nach kann man jede Software bedienen.

      Bücher sind zum reingucken wenn niemand da ist, der es einen erklären kann, oder nachher zum reinsehen: Bücher sind aufgeschriebenes Wissens. Nichts so gut wie lebendiges, aber essentiell zum lernen.

      Kurz: Es gibt keinen guten Unterricht ohne gutes Material zum drüber nachdenken. Mit Software geht das, es gibt genug Alternativen, die genauso und besser funktionieren. Ohne Buch bleibt nur Wikipedia.

  55. Eigentlich handelt es sich ja hier um:

    „Scansoftware zum automatischen auffinden zur Nutzung nicht nach Wünschen der Contentindustrie genutzten Inhalten.“

    ein passen Begriff zu finden ist schwer, da es sich eigentlich um Schnüffel-Spionage Software handelt, mit der ein Rechteinhaber seine Rechte um jeden Preis durch setzen will.

    Dabei setzt ein normaler Umgang mit Informationen an Schulen und Hochschulen immer einen Missbrauch dieser Rechte voraus: Nur bisher konnte man damit keinen weiteren Gewinn machen, mit der Abgabe auf Kopien (VG Wort) ging man aber meiner Meinung auch in SCHULEN und UNIVERSITÄTEN schon weit genug. (Diese Einrichtungen sind dafür da, das öffentlich Informationen erstellst und ausgetauscht werden).

    Danke an meinen Mathe Lehrer, der uns mit Raubkopien(tm) seiner Uni-Mathebücher versorgt hat, weil die offiziellen von C* Misten waren.

    Willkommen im iPad Land. Wenn man keine Kopien mehr machen darf um Kinder zu unterrichten, läuft definitiv etwas sehr falsch.

  56. ich gehe heutzutage äußerst ungern ins kino. neben den hohen preisen und der brachialen lautstärke hat mir ganz besonders eine werbekampagne den kinobesuch verhasst gemacht, in der mir wie allen anderen besuchern auch implizit vorgeworfen wurde, ich wollte die filme doch eh lieber kopiert zuhause gucken und stünde mit meinem begehren medialer inhalte sowieso ständig mit einem bein im knast.

    ich möchte als kunde aber lieber respektvoll umworben werden. ich weiß nicht, wann ich das letzte mal in einem einzelhandelsgeschäft meine taschen ausleeren musste, das wird wohl irgendwann in der pubertät gewesen sein und man hat sich damals umständlich bei mir entschuldigt.

    jetzt wollen also teile der branche, der ich mich durch ausbildung, arbeit und leidenschaft verbunden sehe, einen ähnlichen weg einschlagen. mit folgen, die kaum ein experte ernsthaft abschätzen kann, ohne fürchten zu müssen, in die paranoiker-ecke gestellt zu werden.

    ich weiß mir in meiner enttäuschung nicht zu helfen, als so einen versuch mit dummheit zu erklären. oder mit einer übermächtigen angst davor, die zukunft zu erfinden.

    walter isaacson schreibt:

    (james) murdoch recalled that jobs was somewhat dismissive of the idea that technology could transform education. but jobs agreed with murdoch that the paper textbook business would be blown away by digital learning materials.

    in fact jobs had his sights set on textbooks as the next business he wanted to transform. he believed it was an $8 billion a year industry ripe for digital destruction. […] his idea was to hire great textbook writers to create digital versions and make them a feature of the ipad. […] ‚the process by which [american] states certify textbooks is corrupt,‘ he said. ‚but if we can make the textbooks free, and they come with the ipad, then they don’t have to be certified. the crappy economy at the state level will last for a decade, and we can give them an opportunity to circumvent that whole process and save money.'“

    jetzt also schnüffelsoftware auf schulcomputer. ja nee, is klar.

    ich wäre dafür, zunächst einmal das wissen um schulischen datenschutz (pdf) in unsere schulen zu tragen, bevor man die infrastruktur dort verwanzt, um einer branche von der pflicht zu entbinden, die zukunft ihrer kunden und mitarbeiter zukunftsfähig neu zu gestalten.

    ich sage ja nicht, dass das einfach wäre. so ein quatsch wie oben berichtet ist aber ein affront gegen die vielen menschen, die sich wie ich täglich für den broterwerb mit schriftkultur einsetzen.

    .~.

    1. bitte sehen sie die ungelenken formulierungen im vorletzten absatz als ausdruck meiner fassungslosigkeit.

      .~.

  57. Ich warte schon die ganze Zeit auf das pop-up, indem mich flash-animiert Kurt Felix und Paola zu „Verstehen sie Spaß?“ einladen…

    Naja, wie es leider in Mode gekommen zu sein scheint, muss ‚mal wieder der/die Bürger solch einen Schwachsinn korrigieren.

    @Bundesverfassungsgericht (an dieser Stelle bitte alle im Chor: „Karlsruhe, erhöre uns“): Wir bitten dich, die Ohrfeigen nun zu verteilen. Lasse es klatschen, aber dieses Mal auch ruhig heftig! Es muss weh tun!°

    In diesem Sinne, Baxter
    __________________________
    P.S.: Was kommt als nächstes? Werbeunterbrechungen statt 5-Minuten-Pausen? Private Unternehmen haben nichts auf öffentlichen Rechnern verloren. Punkt!
    P.P.S.: Kann mir jemand evtl. freundlicherweise den direkten kausalen Zusammenhang zwischen einem bezahlten, auf Papier gedruckten Buch und eines öffentlichen Schul-PCs erklären?
    Dabei bitte folgende Punkte berücksichtigen:
    a) WER (d.h. welches private Unternehmen) soll das in der Praxis denn machen dürfen? Cornelsen? Klett? Oder wer?
    b) Wieso sollten die das überhaupt anlasslos (!) machen dürfen?
    c) Wieso gibt es eigentlich Urheberabgaben auf Drucker, Scanner & Co.?
    d) Weshalb ist unsere gesetzgebende Gewalt eigentlich so dermaßen dämlich? Wieso fällt es denen in letzter Zeit nicht mehr selbst auf? Sind da wirklich nur noch Vollpfosten am Werk oder werden tatsächlich großzügig schwarze Koffer an entsprechende Stellen verteilt? Denn einen anderen Grund (Blödheit respektive Bestechlichkeit) kann ich persönlich zumindest nicht erkennen…

  58. Also ich freu mich schon. Leute die sowas ausliefern müssen wissen doch nicht mal wie man „Linux“ buchstabiert. Wir haben in der Schule ein komplettes Linuxsystem, eben um vor Viren & Trojaner geschützt zu sein.
    Ich als einer der Admins frag mich auch, wie sie „1% der computer“ definieren wollen. Das sind bei uns 0,03 Rechner weil wir nur drei Server haben an den die Terminals hängen. Da die virtualisiert sind legen wir einfach eine neues Linux an, auf dem dann der Trojaner läuft. Leider kann es aber auch sein, das, rein zufällig versteht sich, etwas mit unserer Netzwerkkonfiguration nicht stimmt und schwupps – wie schade – ist nix mehr mit Daten senden. ;)

    Mal davon abgesehen das fast alles Westverlage sind, weil unsere Verlage hier natürlich nur hochsozialistische, für Schüler absolut unzumutbare Lehrmaterialien erstellen würden. Diese Verlage aus dem Westen würden uns doch sowieso nicht glauben, dass wir in den Schulen schon Computer haben.

    1. Im Vertragstext ist nicht die Rede von 1% der „Schulrechner“ (wie Markus schreibt) sondern von Speichersystemen in 1% der Schulen. An den „betroffenen“ Schulen ist dann aber vermutlich die Erfassung von 100% der Speichersysteme angestrebt. Wobei die Definition von „Speichersystem“ so eine Sache ist.

      Sind das auch die Handys und Bankkarten sämtlicher Lehrer und Schueler? Ich wuerde als Schule auf jeden Fall darauf pochen, dass auch die Firmware der Mikrowelle und die Elektronik vom Traktor des Hausmeisters mit einbezogen wird. Keine halben Sachen, die im Zweifelsfall die „Rechtssicherheit“ gefährden…

    2. Hä? Es sind doch gerade die „West“verlage die hochsozialistische Schulbücher verkaufen! Brauche nur einen Blick in die Schulbücher meiner Tochter zu werfen! Und da regen wir uns über „propagandistische“ Schulbücher in Gaza auf! (Die wir auch großteils bezahlen!)

  59. Das ist Belästigung der Allgemeinheit! Wie können Rechteinhaber einen solchen Einfluss auf die Politik haben? Das müssen wir ändern!

  60. wir können uns minister und kanzlerin inzwischen sparen.
    die diabolischen advocaten und durchstecher der kapitalisten sind doch ungehemmte urheber aller solcher schandtaten ...
    die brauchen doch keine lobby, es wird einfach durchgereicht und mangels verständnis und interesse machen die parteisoldaten von den verrätern, wie von den moral-freien und diejenigen mit dornenkronjuwelen was da nahegelegt wird.

  61. Nur mal angenommen ein Lehrer oder Schüler hat auf dem Schulcomputer eine digitale Kopie eines kompletten Schulbuchs liegen. Wo ist da die Urheberrechtsverletzung? Wenn man die Kopie 45 mal ausdrucken und an die ganze Klasse verteilen würde, dann kann ich eine Verletzung des Urheberrechts erkennen, vorher nicht.

    Auf meinem Computer befinden sich tausende Dokumente deren Urheber ich nicht bin, solange ich die nicht veröffentliche geht das niemanden was an.

    Wer sich mal die Tests denen Plagiatssoftware ab und an in Zeitschriften wie der c’t unterzogen wird anschaut, wird ernüchtert feststellen, das die weit davon entfernt ist zuverlässige Ergebnisse zu liefern. Wenn schon „professionelle“ Produkte so schlecht sind, mag ich gar nicht daran denken was wohl dabei rauskommt, wenn Verlage selbst was stricken oder sich stricken lassen.

    Damit wäre dann wohl auch klar, welcher Branche ich als nächstes einen schnellen Tod wünsche.

    Der Lehrstoff für Mathematik, Physik und die meisten anderen Fächer wird sich in den nächsten Jahren nicht so stark verändern, als das man ständig neue Bücher bräuchte. 90% des Lehrmaterials könnten locker über WikiBooks abgedeckt werden, man müsste nur wollen und einmal einen Jahresschulbuchetat als Spende einbringen und ruck zuck ist das Problem vom Tisch. Und wenn die kürzlich entdeckten überlichtschnellen Neutrinos tatsächlich dazu führen, dass die spezielle Relativitätstheorie erweitert werden muss, das geht das Online auch viel schneller und die Schüler müssen sich nicht noch ein Jahr mit einem inhaltlich falschen Schulbuch durchschlagen.

    PS: Geht es anderen auch so, dass die Tüdelchen bei den Umlauten ganz oft über dem Zeichen rechts vom Umlaut stehen. Sehe gerade, das auf dieser Seite scheinbar eine Google Font-API verwendet wird. Liegt es evtl. daran?

    1. Die Fonts werden bei mir (Opera, Win XP) ganz normal dargestellt.
      oder
      ist das halbgare Encoding des PDF der Verlags-Trolle (Überprüfungen„) gemeint?

    2. Ja, auch bei mir sehen die Umlaute an einigen Stellen so aus, das findet sich auch im Quelltext wieder; die Vokale und die Punkte obendrauf scheinen manchmal (aber nicht immer) als getrennte Zeichen vorzuliegen…
      Im Firefox (8.0), beispielsweise am Anfang des Quelltexts des Artikels, sieht das dann so (Bild) aus.

  62. Mit Freude und Genugtuung sehe ich, dass die Lehrer hier endlich aufwachen. Ende ist es mit der hemmungslosen Raubkopiererei. Über Jahrzehnte hinweg geht das schon so, dass Lehrer und Schulen gegen geltendes Recht verstoßen. Würde man es überall so mit dem Recht halten, wäre dieses Land schon lange am wirtschaftlichen Abgrund und darüber hinaus. Kopiert wird seit es Kopierer gibt und gerade die jüngere Generation der Lehrer hat sich im Handwerk der Kopiererei an den Universitäten geübt. Ganze Fachbücher wurden dort durch die Kopierer geschickt und dreister Weise ließ man sie anschließend sogar noch binden. Wen wundert es da noch, dass genau diese Menschen ohne Skrupel Arbeitshefte, Lehrbücher und Fachliteratur, welche sie in ihrem beruflichen Alltag an Deutschlands Schulen benötigen, kopieren anstelle sie redlich zu erwerben. Dabei hätten Lehrer in Deutschland das doch gar nicht nötig, gehören sie doch zu den bestbezahlten Lehrkräften weltweit. Es offenbart sich in diesen Handlungen entweder absoluter Geiz oder eine höchst kriminelle Energie. Vielleicht sind es auch beide Aspekte, die sich hier paaren. Und irgendwie scheint es diese Mentalität in deutschen Lehrerzimmern schon länger zu geben. Zum Beruf des Lehrers gehört auch eine gewisse Rechtskenntnis, sollte man meinen, angefangen mit dem Akt der Notenvergabe. Dieses Wissen um die Rechte und insbesondere um die Urheberrechte gehört eigentlich zum Handwerkszeug eines jeden Lehrers. Das macht es umso schlimmer, dass gerade dieser Personenkreis sich nicht im mindesten an den Urheberrechten anderer Personen stört. Es ist leider nicht nur die jüngere Generation der Lehrer, welche Urheberrechte häufig ignoriert, auch unter der älteren Lehrerschaft ist dieses Verhalten tief verwurzelt. Obwohl vom Gesetzgeber eindeutig geregelt, verfügen viele Lehrer über umfangreiche Sammlungen von VHS Kassetten mit aufgezeichneten Fernsehsendungen. Viele dieser Sendungen dürfen nicht einmal in einer Schule gezeigt werden. Andere müssen ein Jahr nach der Aufzeichnung gelöscht werden. Gleiches gilt natürlich auch, wenn diese Sendungen auf DVD aufgezeichnet wurden oder möglicherweise auf einer externen Festplatte als Videodatei vorliegen. Viele Lehrer scheinen hier auf urmenschliches Verhalten zurückzufallen und zu Jägern und Sammlern zu werden. Und was sie einmal besitzen, das geben sie nicht mehr her, das Verwenden sie unter Umständen jahrzehntelang. Mit dem Aufkommen digitaler Techniken wurde alles umso schlimmer. Lehrerzimmer werden zu digitalen Tauschbörsen von Unterrichtsmaterialien jeglicher Art. Werden digitalisierte Unterrichtsmaterialien an Schüler weitergereicht, laufen auch sie Gefahr in den Täterkreis hineingezogen zu werden, nichts ahnend.
    Von daher ist es gut, dass diesen gewissenlosen Menschen, die trotz hoher Bildung nicht in der Lage scheinen, Unrecht von Recht zu trennen, endlich das Handwerk gelegt wird. Im Grunde genommen war man in den Verhandlungen der Ministerien mit den Rechteinhabern noch viel zu lasch. Überwachungssoftware sollte grundsätzlich auf allen schulischen Rechnern und Serversystemen installiert sein. Leider ist das jedoch nicht der Fall. Zum Glück hat man jedoch die Möglichkeit, ermittelte Täter disziplinarrechtlich zu belangen und darüber hinaus vor Gericht zivil- und strafrechtlich zu belangen. Und dabei sollte man keinerlei Gnade walten lassen. Es wäre sogar sinnvoll, einige großartig inszenierte Schauprozesse anzustrengen. Das würde die abschreckende Wirkung auf die anderen erhöhen. Darüber hinaus würde damit auch endlich und endgültig der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür gegeben, wie mangelhaft es um das Rechtsbewusstsein desjenigen Berufsstandes bestellt ist, welcher die nachfolgenden Generation unseres Landes zu verantwortungsvollen Bürgern erziehen soll.

    1. @Damian Duchamps

      Bis auf die „Schauprozesse“ (diese Wortwahl ist in der Juristerei geschichtlich vorbelastet), kann ich Deine Aussagen vollständig nachvollziehen. Man lese sich dazu unten die Antwort eines „Schuladmin“ durch, dessen Text offenbart, daß man dort bereits das Handtuch geworfen hat. Von einem Admin erwarte ich was anderes, nämlich daß er seinen Job versteht. Dafür werden diese Leute bezahlt. Aber leider lese ich nur, was alles NICHT möglich ist. Dann braucht man auch keinen Admin mehr, dann macht jeder, was er will.

      Dani

    2. Es ist schon verwunderlich, wie manche Gehirne denken.
      Wird die Reichweite einer Privatkopie richtig ausgelegt, ist die Weitergabe unter Freunden gestattet. Wo im Urheberrecht steht, dass die Schüler nicht die Freunde der Lehrer sind ? Öffentlichkeit ist es jedenfalls nicht. Wie wäre es, wenn in dem Vertagsführenden Ministerium ein hochrangiger ADMIN sitzt. Über Fernwartung kann er sauberes Material auf die Speicherquellen laden und kein Lehrer ist mehr verantwortlich.

    3. Damian, ich mag Sie.
      Ich finde diesen Vertrag sehr sinnvoll. 12 % oder maximal 20 Seiten darf ich aus jedem Werk maximal kopieren. Richtig?
      Dann rechnen sie mal bitte mit: Ein Lehrbuch kostet etwa 20 Euro, bei 30 Schülern in der Klasse sind das 600 Tacken. Jetzt stellen Sie sich den Jahrgang bitte vierzügig vor. Sie sind gut! Wieder richtig gerechnet: macht exakt 2400 Teuros. Für ein Fach werden 6-8 Unterrichtsthemen benötigt. Da in den meisten Lehrwerken ohnehin kaum mehr als 20 Seiten zu einem Thema enthalten sind, könnte die Schule also für 2400 Euros verschiedene Lehrwerke für eine Jahrgangsstufe anschaffen. Wieder richtig gerechnet: 120 verschiedene Lehrwerke, aus denen LuLs jeweils 12% oder maximal 20 Seiten kopieren dürfen. So what?! Da dürfte doch für jeden unterrichtlichen Fall etwas dabei sein, oder? Dass die Materialien dann nicht mehr individualisiert sind? Verluste gibt es eben überall. Weil die Lehrbücher dann nicht mehr an SuS ausgegeben werden, halten sie (die Bücher natürlich) viel länger. Die Anschaffung neuer Werke kann also verzögert werden. Darüber hinaus werden sicher auch nur 20 verschiedene Bücher je Jahrgang und Fach gebraucht. Macht also einen Verlust von 2000 Tacken je Fach und Jahrgang. Für Deutsch, Mathe, Englisch summiert sich der Verlust dann auf 6000 € je Klasse und Jahrgang. Für die Klassen 5-10 rechnet sich der Verlust dann auf 36.000 Euro je Schule hoch…

      Am Ende haben sich die Verlage selbst ins Knie geschossen. Sie haben es nur noch nicht gemerkt.

      Fazit: Danke für diesen netten Vertrag. Schulträger werden dafür dankbar sein.

  63. Danke für diie Info. Ist wohl Bildungsreform oder sowas…

    und „neue Innovation“ ist doppelt gemoppelt…

  64. Lol. Das ist ja wiedermal erstklassige Werbung für die Piraten. Wen da mal kein System dahintersteckt und die herkömmlichen Parteien von einer dritten Macht entmachtet werden mit den Piraten als Hilfsmittel? Das sollte doch eigentlich allen Politikern auffallen, dass wenn es so weitergeht, die Piraten bei der nächsten Wahl die stärkste Fraktion stellen werden :):P Mal sehn obs klappt. :)

  65. Am meisten ärgert mich dass das viele Geld nicht endlich mal in die Erstellung freier Lehrmaterialien investiert wird.

  66. Immer wieder toll, live dabei zu sein, wenn sich ein dicker shitstorm zusammenbraut. Wetten, das kommt nicht (mehr) durch? netzpolitik.org sei Dank!

  67. ;TLDR

    Ich empfehle zu diesem Thema die Lektüre von „Little Brother“ von Cory Doctorow. Ist kostenlos. Kurz: Schüler sind schlauer als Lehrer und Kultusminister – viel Spass noch!

    1. das ist ein gutes buch, und was sie sagen ist fast richtig: little brother ist sowohl kostenlos, als auch gebunden und im taschenbuch für geld zu bekommen.

      und obendrein:

      If you’re a teacher or librarian and you want a free copy of Little Brother, email freelittlebrother@gmail.com with your name and the name and address of your school. It’ll be posted below by my fantastic helper, Olga Nunes, so that potential donors can see it.

      If you enjoyed the electronic edition of Little Brother and you want to donate something to say thanks, check below to find a teacher or librarian you want to support. Then go to Amazon, BN.com, or your favorite electronic bookseller and order a copy to the classroom, then email a copy of the receipt (feel free to delete your address and other personal info first!) to freelittlebrother@gmail.com so that Olga can mark that copy as sent. If you don’t want to be publicly acknowledged for your generosity, let us know and we’ll keep you anonymous, otherwise we’ll thank you on the donate page.

      .~.

  68. Mir fehlen die Worte!
    Obwohl: Keine Ahnung haben, aber Hauptsache das Maul aufreissen! Die Inkompetenz der regierenden Politiker kennt in der Tat keine Grenzen… leider.

  69. Ich habe mir mal alle Kommentare, bis hierher genau durchgelesen.
    Humor, Empörung und Sarkasmuss halten sich sehr schön in der Waage (stelle mir grade eine Waage mit drei Schalen vor ;-) ).
    Ich arbeite selbst als Administrator, an einer Gesamtschule mit mehr als als 150 Rechnern, 6 Servern und über 1000 Nutzern.
    Hier bin ich unter anderem, dafür Verantwortlich, den Personenbezogenen Datuschutz zu garantieren.
    Wenn nun eine Schnüffelsoftware, auf einigen der Rechnern eingesetzt wird, kann ich das aber nicht mehr garantieren, da ich nicht weiss, wohin Daten gesendet, von wem gelesen, von wem ausgewertet und von wem dann letztlich, als kriminell oder unrechtmäßig eingestuft werden!
    Folgendes Zenerario: Wir haben eine Netzwerklizenz für eine bestimmte Software, welche reichlich PDF Dokumente enthält.
    Die Schnüffelsoftware findet diese PDF’s, was nun?
    Hat die Schnüffelsoftware nun das Recht, zu überprüfen, ob es sich um ein käuflich erworbenes Produkt handelt?
    Dann müsste sie nach dem Schlüssel (Key) für dieses Produkt suchen, diesen an an eine Stelle senden, die eine Überprüfung des Key’s anordnet, und somit offenlegen, wer, wann, wo und in welchem Umfang Software erstanden hat.
    Eine beträchtliche Datenbank wäre die Folge, welche für die Verlage von größtem Interesse sein dürfte, könnte man sich doch mit diesem Wissen deutlich besser positionieren.
    Der Beitrag von Damian Duchamps, legt offen, das in Schulen reichlich kopiert, weitergegeben und getauscht wird (das läuft bei uns wohl auch so).
    Leider hat die Generation „Internet“ gänzlich verlernt, auf das Recht Anderer Rücksicht zu nehmen und kopiert und downloaded was das Netz hergibt.
    Wie will eine Schnüffelsoftware beispielsweise zwischen einem USB-Stick, den ein Schüler oder Lehrer an den PC anschliesst, und einer externen Festplatte, die mit Daten vollgestopft ist, unterscheiden?
    Wie soll ich als Administrator wissen, welche Daten auf dem Stick rechtmäßig erworben wurden, was wenn ein Schüler Diese in sein Homelaufwerk kopiert, um sie zum lernen zu nutzen?
    Müssen wir alle USB-Ports, Mail-Programme, und CD/DVD-Laufwerke blockieren, um nicht in den Verdacht illegal genutzter Dokumente zu geraten?
    Müssen Youtube und andere Videodatenbanken blokiert werden? Dort gibt es zu Hauff Dokus, die nicht mehr im Fernsehen zur Verfügung stehen.
    Dürfen Seiten aus Büchern, nicht mehr auf Smartboards im Unterricht gezeigt werden, wenn man sie doch vorher einscannen muss?
    Sehen wir die Sache mal so: Die Verlage wollen noch mehr Geld scheffeln als ohnehin schon. Wenn wir nun alle illagal, oder nenennen wir es lieber unrechtmäßig auf Schulrechnern lagernde Dokumente und Software entfernen, haben wir als Verantwortliche in der Schule deshalb nicht mehr Mittel zur Verfügung um Diese alle nachzukaufen! Fakt, die Verlage verdienen keinen Heller mehr! Also entsteht rein wirtschaflich, den Verlagen ein Verlust, da der „Schultrojaner“ ja programmiert und bezahlt werden muss.
    Um Diesen auszugleichen, werden sie bestrebt sein, so viele Verfahren wie möglich zu inizieren, da die Anwälte ja auch noch ihren Obulus fordern werden.
    Wo soll das bitte schön hinführen? Den Schülererinnen und Schülern wirds betimmt nicht helfen.
    Mir als verantwortungsvollem Menschen liegt sehr viel an der Sicherheit unseres Schulnetzwerkes, und da kann es durchaus vorkommen, wie von Oskar Kirmis bereits eingeräumt, das es ausser von der Schulleitung und mir ausdrücklich Erlaubtem, Nichts und Niemand eine Verbindung zu Irgendetwas oder Irgendjemand aufbaut, dessen Inhalt sich nicht überprüfen lässt. Zur Not läuft dieser „Schultrojaner“ in einer Sanbox, wo er sich die Hacken wundlaufen kann!
    Wie oft haben wir Probleme mit dieser Lernsoftware, weil fehlerhaft programmiert, oder Rechtschreib- und andere Fehler in Dokumenten vorhanden sind!
    Manche Hersteller und Verlage legen einfach fest, das der PDF-Reader von Adobe installiert sein muss, da Dokumente sonst einfach nicht geöffnet werden.
    Wir nutzen andere freie PDF-Reader, die sich nicht so ins System eingraben wie Adobe, aber mit diesen Readern lassen sich aus Programmen heraus , solche Dokumente einfach nicht öffnen, werden aslo extrahiert und an anderer Stelle wieder abgelegt, (Plagiat?).
    Wer gibt den Verlagen denn das Recht so vorzugehen???
    Hier geht doch der persönliche Vorteil einiger weniger, klar über den allgemeinen Vorteil, nämlich Bildung!
    Aber der Politik sind halt dumme Menschen lieber, lassen sie sich doch deutlich besser nach ihren Vorstellungen manipulieren.
    In diesem Sinne, Trojaner bitte wenn schon, dann für Alle, auch Politiker!
    Jo

    1. Interessant, mal die Einschätzung eines Praktikers vor Ort zu lesen, der nachher derjenige sein wird, der diese Trojanerspäße ausbaden darf.

    2. @Schuladmin
      Wenn ich Deinen Text lese, dann frage ich mich gerade, ob Du überhaupt weißt, was sich auf den Schulrechnern abspielt. Vermutlich weißt Du gar nichts, da Du hier offenbarst, keinerlei Überblick zu haben. Das spricht für sich. Es sollte über einen Personalwechsel oder entsprechende Aufstockung nachgedacht werden.

      Dani

      1. lol
        Zu dumm, das Du nicht zwischen den Zeilen lesen kannst.
        Kann Dich aber beruhigen, bei uns läuft das seit Jahren auf einem anderen Level.
        Personalaufstockung – da wäre ich auch dafür, aber wer bitte solls denn bezahlen?
        Was ich traurig finde, ist die Tatsache, dass Du an anderer Stelle schreibst, aus meinem Beitrag harauszulesen, das wir das Handtuch geworfen, und keinen Überblick mehr hätten.
        Schade für die Zeit die ich mir genommen habe, hier mal was grundsätzlich klar zu machen, denn gerade in Schulnetzwerken sind Kontrolle, Pflege und Reglementierungen besonders wichtig, soll doch Unterricht Unterricht bleiben!
        Kannst mir glauben, ich weiss was sich auf unseren Rechnern abspielt, aber in den meisten anderen Schulen gibt es nichtmal einen ausgebildeten Administrator, da machen das Lehrer, so wie bei uns früher.

      2. @Schuladmin zu Beitrag -> (Erstellt am 1. November 2011 um 14:35)

        Mich hätte eher gefreut, einen Beitrag von einem Schuladmin zu lesen, der nicht in jedem Satz Rechtschreibfehler hat. Deine Beiträge schmerzen jeden Lehrer, jede Lehrerin. Grauenvoll und ein Indiz für den Zustand der Bildung in Deutschland! Du hättest Deinen Beitrag auch mit drei Worten kürzer fassen können: ICH WEIß NICHTS!

        Ich erwarte von einem Systemadmin, daß er seinen Job macht! Er soll nicht nur wissen, was sich abspielt, er hat es zu wissen. Deine Beiträge sind ein Offenbarungseid. Meine Meinung und fertig.

        Dani

      3. Mensch bist Du aber arrogant!!!
        Die Rechtschreibfehler steck Dir irgendwo hin, wenn es das Einzige ist, was Dich im Leben bewegt!
        Darüber hinaus verbitte ich mir derartige Beleidigungen, wo Du mich nicht einmal kennst, geschweige denn meine Arbeit.
        Mir tun die Kinder leid, die von solch intelligenzlosen Lehrkräften unterrichtet werden.
        Da bin ja direkt froh gleich 3 Berufe erlernt zu haben, und nicht jedes Jahr das einmal erlernte immer wieder neu auftischen zu müssen, da kommt dann wohl sowas wie Du bei raus.
        Bei Dir hätten auch drei Worte genügt: ICH KANN NIX!
        Mit sowas wie Euch will dann aber auch nichts mehr zu tun haben.
        Glücklicherweise gibt es an unserer Schule Lehrkräfte mit Niveau.

    3. Leider hat die Generation “Internet” gänzlich verlernt, auf das Recht Anderer Rücksicht zu nehmen und kopiert und downloaded was das Netz hergibt.

      Das meinst du nicht ernst, oder? m(
      Wie realitätsblind man doch sein kann…
      Mannomann, Bücher wurden immer abgeschrieben, nachgedruckt, kopiert. Lehre ist Wissensweitergabe. Zugegebenermaßen ist es einfacher geworden. Aber es geht hier auch nicht mehr um ein paar dutzend Jesuiten, sondern um hunderttausende von Schülern.

      Vieles von deinem restlichen post würde ich ähnlich sehen. Aber das da? :rolleyes:

      1. @Schuladmin (Erstellt am 1. November 2011 um 16:05)

        Ups, da habe ich wohl einen Nerv getroffen. Aber freue Dich, ich bin keine Lehrerin. Es soll Leute geben, die auch ohne Lehrerberuf die Rechtschreibung beherrschen. Dein Text vom 1.November ist ein Horrortrip und kursiert in der Uni als Handzettel mit der Überschrift: „Bildungslücke frei Haus“. Das dazu. Und jetzt beruhige Dich. Du weißt ja (nein, Du weißt es natürlich nicht), getroffene Hunde bellen.

        Dani

      2. lol
        wenigstens Humor scheinst Du zu haben.
        Sorry, ich hatte nicht erkannt, das Du ein Mädel bist.
        Jetzt kommst Du mir schon fast bekannt vor :-)
        Glaube mir, wenn man viele Jahre beruflich in der ganzen Welt unterwegs war, dann ist einem irgendwann Grammatik und Rechtschreibung, Wurscht!
        Information und Wissen, sind zum weiter leben, deutlich wichtiger als die Form der Sprache.

  70. Also bisher dürfen Schulen in geringem Umfang photokopieren, was ohnehin wegen der angeschlagenen Haushalte großzügig gehandhabt wird. Die Kosten werden in Form eines „Kopiergeldes“ bei den Eltern refinanziert.
    Nun wird auf 1% der Schulrechner eine Software installiert, die prüft, ob digitale Kopien geschützter Werke dort gespeichert sind.
    Abgesehen von den technischen Fragestellungen und den juristischen Verwicklungen (die Datenschutzbeauftragten laufen sich schon mal warm…) stellt sich noch die Frage, ob das Problem der Urheberrechtsverletzungen auf diese Weise auch nur annähernd in den Griff zu bekommen ist.
    Inwieweit digitale Kopien ohne Nutzung der Festplatten der Schulrechner von Schüler ausgetauscht und genutzt (USB-Sticks) oder im Internet verteilt werden, kann eine Software auf jedem hundersten Rechner in den Räumen der Schulen nicht sehen, außer sie vervielfältigt sich eigenmächtig und rechnet das eine Prozent ihrerseits großzügig. Trotzdem kostet sie den Steuerzahler ordentlich Geld – Kontrolle pur, die mehr Geld kostet als ordentliche Schulbücher.
    Die Politik empfindet die Reibungshitze, die entsteht, wenn sie sich von den Lobbyisten über den Tisch ziehen lässt, noch immer als heimelige Nestwärme. Solange das nicht durch Menschen mit Rückgrat geändert wird, bleibt die Politik Erfüllungsgehilfe des Kapitals und der Bürger der Idiot. George Orwell bekäme Angst, wenn er heute sehen könnte, was sich tatsächlich entwickelt hat.
    Wenn die geplante Software einigermaßen Abstand von den Grundrechten der Menschen hält, wird sie nicht funktionieren.

  71. Ich würde die paar Rechtschreibfehler ja noch korrigieren, wenn ich könnte, aber das System hier lässt mich nicht.

    Menno!

  72. Mhh was ist den ein handschriftliches Diktat, wenn es mehr als 20 Seiten lang ist und von den Schülern geschrieben wird? Dann sind wir auch bei mehr als 20 Kopien! Kommentar für den befürwortenden Autors: Stimmt früher haben wir auch mehr abschreiben müssen, heute gibt es Kopien, wleche aber ergänzend zum Unterricht ausgegeben werden. d.h. heute werden nicht mehr etliche Stunden damit vergeudet, Textpassagen zu diktieren, sondern sinnvoll zum erklären und erarbeiten genutzt. Naja viel Spaß beim Abi in 12 Jahren ohne kopien bei Lehrer mangel und ohne Kopien und Digitalemedien.

    Und noch was eine Kopie ist abschreiben, ablichten etc. …. fehlt nur noch, dass das projezieren an die wand eine temporäre Kope darstellt.

    Da bin ich ja mal gespannt wie man sich Urheberrechtlich “ 1+1=2″ schützen läßt.

    Ich freu mich, dass es bald keine Diktate mehr gibt!

    Hat der Herr Minister einen Dr. Titel, bitte mal Prüfen ob er auch nichts abgeschrieben hat ;)

  73. Bayerisches Staatsministerium
    für Unterricht und Kultus
    Herrn Ministerialdirektor Josef Erhard
    80327 München
    per E-Mail an:
    gabriele.kamm@stmuk.bayern.de

    Vielleicht sollten wir den Herrn Ministerialdirektor mal mit viel, viel Post begluecken??

    Naechste Woche ist Elternabend, da werde ich den Vertrag mal mitnehmen – bin ja mal gespannt wie die Reaktionen so ausfallen.

  74. Es geht um Geld, nichts anderes. Herausgeber haben keine Idee, wie sie ihre Monopol auf Verteilen von Information behalten sollen.
    Aus ihrer Sicht ein logischer Plan, diejenigen, die Inhalte selber machen (besitzen Kenntnis vom Stoff und vielleicht auch ein kleinen Macbook mit gigantischen Möglichkeiten) und nun selber verteilen können (web 2.0),
    diejenigen sanktionieren und als Straftäter vervolgen. Doch bezeichnend, wie wenig die Politik hiervon versteht, wenn sie sowas unterschreiben.
    Ich werde nun sicher „Pirat“.

    1. @Schuladmin (Erstellt am 1. November 2011 um 19:56)

      Und ich war einfach zu streng mit Dir. Man sieht sich eben nicht, man schreibt, ein Satz gibt den anderen, das vereinfacht die Dinge nicht unbedingt. Gehab Dich wohl und alles Gute! ;-)

      Dani

  75. Die Verlage sollten endlich mal Nägel mit Köpfen machen: Das Buch muss eine Banderole mit einer Lizenzvereinbarung bekommen, die der Leser nach Kauf durch Zerschneiden der Banderole automatisch akzeptiert. In dieser Lizenzvereinbarung verpflichtet sich der Leser vertraglich, über den Inhalt des Buches absolutes Stillschweigen zu bewahren. Schliesslich befindet sich nach der Lektüre eine illegale Kopie in seinem Kopf, und mit jeder Silbe, die er ohne Erlaubnis des Verlages aus der Erinnerung wiedergibt, beginge er schliesslich eine strafrechtlich sanktionierbare Verwertungsrechtsverletzung.

    Und wo wir einmal dabei sind: Bibliotheken sollten wir auch endlich mal abschaffen. Wie sollen denn die Verlage noch Geld verdienen, wenn sich die Leute einfach Bücher ausleihen, statt sie zu kaufen! Damit werden ja beliebig viele (illegale!) Kopien in den Köpfen der Bibliotheksnutzer erzeugt. Keiner schreitet gegen dieses unerhörte Treiben ein, das Urheber und Verlage an den Rand des Ruins treibt.

    Das Mindeste wäre doch, dass die Bibliotheken verpflichtet werden für jede erfolgte Leihe eine Abgabe an den Verlag zu zahlen. Sie sollten sich ausserdem verpflichten, dass die Verlage zu Kontrollbesuchen vorbeikommen dürfen, um sicherzustellen, dass nicht vielleicht Bücher in den Regalen stehen für die keine Abgaben geleistet werden.

    Schulbuchbörsen? Teufelszeug! Schulbücher müssen in Zukunft nach einmal Lesen in kleine Schnipsel zerfallen.

  76. §7
    Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein
    oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht
    berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Rege-
    lung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich
    gewollt haben
    oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie den
    Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bedacht hätten. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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