Christiane Schulzki-Haddouti war auf dem Grünen Demokratiekongress als Referentin eingeladen und hat dafür „8 Vorschläge zur Stärkung der Öffentlichkeit“ aufgeschrieben und vorgetragen, die im Optimalfall von allen Parteien vertreten werden sollten. Ihr Fazit: „Für mich steht fest: Demokratie ohne Öffentlichkeit ist nicht möglich. Wenn wir die Demokratie stärken wollen, müssen wir die Öffentlichkeit stärken.“
Das sind die acht Punkte, weiterführende Links finden sich bei Kooptech.
1. Es darf nicht sein, dass wir die Revolution in Tunesien, Ägypten und anderen Staaten bejubeln, die durch neue Kommunikationsräume im Internet wesentlich unterstützt wurden, aber dass gleichzeitig deutsche Unternehmen Überwachungs- und Sperrtechnologien an diese Länder liefern dürfen. Das Grundrecht auf Kommunikation verlangt eine Ächtung dieser Technologien als demokratiefeindlicher Instrumente.
2. Die Internetsperren in diesen Ländern haben gezeigt, wie wichtig der Zugang zum Netz ist. Dieser darf nicht diskriminiert werden. Eine klare gesetzliche Definition von Netzneutralität ist hierfür die Voraussetzung, die wir noch nicht haben.
3. Die USA, Israel, Frankreich, Russland, China und andere Staaten entwickeln seit Jahren Mittel für die informationelle Kriegsführung. Spätestens der Trojaner Stuxnet hat gezeigt, dass diese Entwicklung unkontrolliert aus dem Ruder gelaufen ist. Angriffe auf kritische Infrastrukturen gefährden Menschenleben. Es ist dringend notwendig, hier internationale Kontroll- und Abrüstungsmechanismen zu finden.
4. Zivilgesellschaftliche Medien, die jetzt in Nordafrika eine so große Rolle spielen, können gezielt gefördert werden. Das machen beispielsweise die Niederlande mit ihrem Programm „Digitale Pioniere“. Kleinsten und kleinen Organisationen wird nicht nur eine Anschubfinanzierung, sondern auch eine Beratung und Vernetzung geboten. Damit können auch Qualitätsstandards gesetzt werden. Ein solches Förderprogramm gibt es hier nicht.
5. Datenschutz ist eine Frage der Kontrolle über die eigenen Daten. Die Speicherung von personenbeziehbaren Daten bei Unternehmen und Organisationen muss stärker reguliert und effizienter kontrolliert werden. Techniken, die die informationelle Selbstkontrolle ermöglichen, müssen aktiv gefördert werden.
6. Das Informationsfreiheitsgesetz muss nachgebessert werden. Es darf nicht sein, dass fast nach Gutdünken möglicherweise kritische Informationen zurückgehalten werden. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss gegenüber öffentlichen Interessen abgewogen werden. Alle freigegebenen Informationen müssen im Netz als Open Data veröffentlicht werden. Die Gebühren müssen reduziert werden, eine zentrale Antragstelle könnte vielen Bürgern einen langen Irrweg durch die Institutionen ersparen.
7. Informationen, die mit öffentlichen Mitteln erstellt werden und die keine personenbezogenen Daten erhalten, sollen in maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt werden. Die Open-Data-Bewegung hat in den USA und Großbritannien zahlreiche innovative Anwendungen ermöglicht. Eine Privatisierung öffentlicher Daten, wie sie heute üblich ist, darf kein Hinderungsgrund sein. Deutschland muss innovative Leistungen ermöglichen und nicht – siehe Leistungsschutzrecht – alte Leistungen schützen.
8. Menschen, die auf Missstände in Organisationen und Unternehmen hinweisen, müssen geschützt werden. Bis heute gibt es keinen gesetzlichen Whistleblower-Schutz in Deutschland. Die Grünen dürfen sich mit ihren Vorschlägen nicht um eine Anschlussfähigkeit an die Thesen der CSU bemühen, sondern sollten sich lieber an positiven Beispielen aus dem Ausland wie beispielsweise Großbritannien und Vorschlägen der Zivilgesellschaft wie von Transparency International orientieren. Zu starke Verschwiegenheitspflichten, wie wir sie heute haben, schützen letztendlich Rechtsbrüche. Auch sollten Personen und Organisationen, die journalistisch arbeiten und sich der Öffentlichkeit verpflichtet fühlen,dieselben Schutzrechte genießen wie Journalisten.