Vorratsdatenspeicherung im Fernsehen

Die Vorratsdatenspeicherung war gestern auf (fast) allen TV-Kanälen. Hier gibt es mal einige Beiträge. Es gibt sicher noch mehr. Falls wir was übersehen haben, könnt Ihr gerne Links in den Kommentaren posten.

3sat Kulturzeit hat mich dazu interviewt:

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RBB-Abendschau war beim CCC und ich war als Studiogast eingeladen.

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ZDF heutejournal: Wie funktioniert die Vorratsdatenspeicherung?

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Die ganze Phoenix Live-Berichterstattung in fünf Teilen:

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ARD Tagesthemen:

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ARD Nachtmagazin:

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18 Ergänzungen

  1. gutes interview markus!

    besonders die letzten 2 sätze haben mir gefallen. eine watsche richtung politik!

  2. Wunderbar. Für die Leute, die noch fernsehen, bestimmt ein fantastischer Kontrastprogramm. Ich dachte schon, da gibt es nur noch Kochsendungen. Endlich mal relevantes Fernsehen. Als Webnutzer kriegst Du die wunderbaren Akzente der Fernseh-Sprechermenschen gar nicht mit. Mehr davon, bitte.

  3. Das eigentlich Schlimme an dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass damit die Vorratsdatenspeicherung zementiert wurde, denn eigentlich – aber wer will das schon wissen – hätte das Bundesverfassungsgericht die damit verbundenen gesetzlichen Ermächtigungen, nämlich die Verfügungsvorlage für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG und das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für ungültig erklären müssen, da beide Grundrechte einschränken, diese aber entgegen der Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) nicht zitieren. Seit Monaten versuchen wir die Betroffenen darauf aufmerksam zu machen – nichts zu machen, keiner schaut in das Grundgesetz, aber alle fragen Anwälte, welche Geld verdienen, indem sie Mandanten vor das BVerfG schleifen, obwohl es dessen nicht bedarf. Recherche ist auch nicht mehr das, was es war. Und komme jetzt bloß keiner mit einem Grundgesetzkommentar von v. Mangoldt. Dessen Meinung wurde im Parlamentarischen Rat nicht ohne Grund abgelehnt, denn man wollte das Zitiergebot als „Fessel des Gesetzgebers“ (mehr dazu unter http://zitiergebot.org)

    Zur Ungültigkeit der Vorratsdatenspeicherung in aller Kürze:

    In der Verfügungsvorlage für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG [1] wird auf Dokumentenseite 70 unter 5. Abs. 1 Satz 2 die grundgrechtliche Einschränkung der Artikel 10 Abs. 1 GG sowie 12 Abs. 2 GG erwähnt:

    „Die Einführung gesetzlicher Vorschriften zur obligatorischen Speicherung von Verkehrsdaten durch die Diensteanbieter greift zwar in das Fernmeldegeheimnis der Telekommunikationsnutzer nach Artikel 10 Abs. 1 GG und in die Berufsausübungsfreiheit der Anbieter der Telekommunikationsdienste nach Artikel 12 Abs. 1 GG ein.“

    Im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 [2] heißt es auf der letzten Seite:

    Artikel 15 – Zitiergebot

    Durch die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes werden das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

    Dazu:

    Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) [4]

    Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    Zitiert wird hier nur der Artikel 10 GG (Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis), nicht aber die ebenfalls eingeschränkten Grundrechte aus den Artikeln 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit), 12 (freie Berufswahl), 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und 14 (Eigentumsrecht) GG.

    „Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.“ BVerfG, 1 BvR 668/04 vom 27.7.2005 Rnr. 86

    Anstatt also den ganzen Schrott für ungültig zu erklären, frickelt das BVerfG an Teilnichtigkeiten herum und keiner merkt, dass damit die eigentliche Vorratsdatenspeicherung vom BVerfG grundsätzlich durchgewunken wurde. Und alles feiert mal wieder, wie vor 2 Wochen bei Hartz IV – genau das gleiche Problem; Gesetz ungültig und durch böse den Zeigefinger heben als im Großen und Ganzen verfassungsgemäß deklariert. Es ist eine Schande, dass die Intelligenz der Betroffenen scheinbar nicht ausreicht, um sich selbst kundig zu machen.

    Quellen:

    Zu den Quellen geht hier entlang (http://grundrechteforum.de/2010/grundgesetz/zum-urteil-des-bverfg-zur-vorratsdatenspeicherung/) da die Links nicht veröffentlicht werden – schade.

  4. Ab Minute 17:20 in der Phoenix Runde (106 MB) reitet die ansonsten so ruhige Constanze einen guten Angriff auf Bosbach, der damit kontert, dass man ohne VDS nicht jeden erwischen könne, der in der Nase popelt – sozusagen.

    Vermutlich phantasiert der Mann in seinen Träumen vom totalen Überwachungsstaat, in dem alle im Gleichschritt marschieren. Vorsicht! Spucktüten bereithalten!

    Ernsthaft: wie kommt man gegen derlei Polemik überhaupt mit Argumenten an? Man muss sich auf so ein niedriges Niveau begeben und im Schlamm mit solchen Leuten ringen. Oder erst gar nicht hingehen. Mit Argumenten ist in so einer Sendung offenbar kein Blumentopf zu gewinnen.

    Ich finde, wir sollten Fefe mit ein paar T-Shirt-Käufen dazu überreden, solche TV-Termine wahrzunehmen. Unser Mann fürs Grobe. Der könnte sich auf Augenhöhen mit Leuten wie Bosbach, Wiefelspütz usw. herabzulassen und dann links und rechts, ruck-zuck! ;)

  5. Gute Argumente wirken sicher nicht auf Politiker wie Bosbach, aber auf viele Zuschauer, die dann sehen können, wer Ahnung vom Thema und Argumente hat, und wer nicht.

  6. Ein Teilsieg für die Freiheit, Gott sei Dank!. Mehr als ein Zeitgewinn ist es aber auch nicht, die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages steht ja schon vor der Tür (siehe auch http://www.parteidervernunft.eu/freies_internet.html).

    Der Kampf um unsere Freiheitsrechte geht weiter, CCC, AK-Vorratsdatenspeicherung, Partei der Vernunft, Piraten, mündige Bürger und viele mehr müssen sich jetzt zusammen tun, vernetzen um diesem Treiben ein für alle mal durch gemeinsame Aktionen ein Ende zu bereiten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.