Verdammt, ich hätte wetten sollen. ‚)
Pünktlich nach der gestrigen Ausstrahlung der letzten Folge der RTL2-Pranger-Show „Tatort Internet“, stellt die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten heute fest, dass das Format gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze verstoßen habe.
Nach Einschätzung einer Expertengruppe der Landesmedienanstalten, die insgesamt vier Folgen geprüft hat,verstoßen die ausgestrahlten Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren.
Die ZAK kritisiert, dass die Redaktion nicht ausreichend sicher gestellt hat, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können.
Von Konsequenzen für die RTL2 oder die verantwortliche Produktionsfirma Diwafilm steht nichts in der Pressemeldung der ZAK. Ob die Reihe fortgesetzt werden soll, ist laut SpOn noch nicht entschieden.
Die für die Belange des Jugendmedienschutzes in unseren Landen zuständige KJM konnte Anfang des Monats keinen Verstoß erkennen.