Irreführend: Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate

T-Mobile darf nicht mehr ihre iPhone-Tarife mit mit „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ bewerben. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) entschieden (Az.: 5 U 185/08). Das berichtet Heise: Gericht: T-Mobile muss Werbung ändern. Geklagt hatte der VoIP-Anbieter Sipgate, der seine Klage damit begründete, dass der eigene Service dort nicht verfügbar ist und das mit der unbegrenzten Datenflatrate auch sehr missverständlich sei, wenn irgendwann der Zugang extrem gedrosselt wird.

Sipgate-Geschäftsführer Thilo Salmon begrüßte die Entscheidung gegenüber heise online. Er bedauerte aber zugleich, dass die Richter nicht geklärt hätten, ob ein Tarifangebot ohne VoIP-Funktionalität generell als Internetzugang bezeichnet werden dürfe. Der Firmenchef setzte sich in der Auseinandersetzung über eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität daher zumindest für eine klare Kennzeichnungspflicht ein, was bei einem Anbieter konkret unter „Internet“ verstanden wird und welche Einschränkungen der Nutzer gegebenenfalls zu erwarten habe.

Erfreulich und ein erster Schritt in die Richtung, dass nur noch als Internet verkauft werden dürfte, wo auch wirklich ein neutrales Netz enthalten ist.

9 Ergänzungen

  1. In der Expertenanhörung zur Netzneutralität der Enquete-Kommission hat Tim Mois von der Sipgate GmbH einen sehr deutlichen und sehr richtigen Standpunkt vertreten: [klick]

    Insofern freut es mich, dass Sipgate in diesem Fall erfolgreich ist.

  2. Heißt das jetzt auch, daß die anderen Mobilfunkanbieter ihre Pseudo-Flatrates mit Drosselung auch nicht mehr „Flatrate“ nennen dürfen bzw. daß man die auch mal mit einer Klage beglücken sollte?

  3. @Geralt Sind wir ehrlich: Die damalige Regierung hatte für Unsummen die UMTS-Frequenzen versteigert. Das dürfte der Grund sein, weswegen das Daten-Mobilfunknetz dermaßen beschnitten ist – die Handvoll Mobilnetzbetreiber wollen ihren Schnitt machen.

    Nichtsdestotrotz wünsche ich mir endlich eine netzneutrale, echte Flaterate im Mobilfunknetz. Meinetwegen zu unbezahlbaren Gebühren.

    Denn wäre ich FDP, glaubte ich wenigstens an Wettbewerb.

    1. @Tharben

      Ich habe ja auch nichts dagegen, daß die Betreiber Gewinn machen wollen. Aber ich habe es satt bei einem Datenvertrag eine halbe Seite Fußnoten lesen zu müssen, die mir erklären daß die versprochene Flatrate gar keine ist. Sollen sie es doch „Volumerate“ nennen oder als Geschwindigkeit „GPRS“ statt UMTS angeben :-)

  4. Könnte dieses Urteil umgekehrt heißen, dass bis zur Gültigkeit des Urteils abgeschlossene iPhone-Verträge einen unbegrenzten Traffic oder wenigstens VoIP bekommen? Da es da ja noch als Internet etc pp beworben wurde?

  5. @Philip: Schade. Weißt du, wo man sich da erkundigt oder das rausbekommt? Bin Schüler, ein Anwalt fällt also nicht unter meine Möglichkeiten, denke ich.

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