Das Handelsblatt berichtet über DRM und Verbraucherrechte und hat mich dazu befragt: Die ganz alltägliche digitale Enteignung.
Netzpolitik-Aktivist Markus Beckedahl sieht das kritisch: „Digitale Rechtekontrollsysteme sind in der Regel eine unzulässige Beschneidung von Verbraucherrechten“, so der Blogger, der mit Netzpolitik.org ein bekanntes Blog führt, das sich für Bürger- und Verbraucherrechte in der digitalen Sphäre einsetzt. „Wenn Verlage ihre analogen Geschäftsmodelle mehr oder weniger eins zu eins ins Digitale übersetzen, müssen auch Gewohnheiten wie der Verleih und Weiterverkauf der digitalen Güter für die Verbraucher legal möglich sein“, so Beckedahl.[.…] Die jüngsten Ausnahmen im US-Copyright, die es unter anderem Apple-Usern erlaubt, das iPhone aus dem Apple-Gefägnis zu befreien, hatte die EFF durch Beschwerden erstritten. Eine derartige Klarstellung fordert Beckedahl auch für Deutschland: „Es wäre erfreulich und notwendig, wenn Deutschland sich ein Beispiel an den USA nehmen würde, und die Umgehung von technischen Kopierschutzmaßnahmen explizit erlauben würde“.