Die Sperren sind nur von kurzer Dauer?

Die französische Kulturministerin hat auf der Midem die Idee von Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen verteidigt.

„Ich sehe keinen Konflikt mit den Grundrechten“, sagte Albanel gegenüber heise online. „Die Sperren sind nur von kurzer Dauer und die Betroffenen können anderweitig, etwa bei Freunden, ins Internet gehen.“ Allerdings sieht das Gesetz, das im März noch auf der Tagesordnung der französischen Nationalversammlung steht, eine Sperre von bis zu einem Jahr für Wiederholungstäter vor. Zudem verwies Albanel auch auf die Unmöglichkeit für den Betroffenen, sich einen neuen Provider zu suchen. Die Missetäter werden nämlich auf einer Liste geführt; mit dort aufgeführten Kunden dürfen französische Provider dann keinen neuen Vertrag machen.

Klar kann man bei geplanten 3-12 Monaten Sperre von „kurzer Dauer“ sprechen. Und klar kann man auch immer zum surfen zu Freunden gehen. So sprechen Politiker, die das Internet noch nicht in ihr Leben integriert haben. Bei dem Konflikt mit den Grundrechten hab ich eine andere Meinung. Vielleicht schaffe ich es heute auch noch, einen Podcast mit La Quadrature du Net zu schneiden, wo es genau um die französischen Pläne geht.

Man kann aber auch wie die Isle of Man die Kulturflatrate erproben.

4 Ergänzungen

  1. Ich weiß nicht, was ich ein Jahr lang ohne Internet machen sollte. Meine berufliche Karriere könnte ich an den Nagel hängen, da man internetbezogene Programmierung ohne Zugang zum Internet irgendwie vergessen kann.

    Wahrscheinlich würde ich die Zeit mit Klagen vor diversen Gerichten verbringen (und im Ernstfall Suizid begehen).

  2. Um Gottes Willen, eine Kulturflatrate! Das bedeutet ja Bürokratie… GEZ für alles… Neinein, das geht nicht. Das ist bestimmt der falsche Weg [Ironie off]

  3. der witz ist, daß das nie funktionieren würde. würde ich gesperrt, würde ich einfach z.b. auf den namen meines vaters einen neuen zugang bestellen.
    und wie sieht die beweisbarkeit aus? was, wenn ich zum saugen ein fremdes netz benutze? oder jemand mein wlan hackt und ich das gar nicht merke?
    das ist rechtlich schon gar nicht durchsetzbar, wei soll das denn dann auf „vereinbarung“ mit providern gehen? und wenn ein provider einfach nicht mitmacht (so ist das ja für deutschland angedacht)? kann dessen freiwilligkeit dann erzwungen werden?
    das ist alles so ungeklärt, daß sich die ganze diskussion als scheinaktion entlarvt.

  4. Ich übertrage solche Gesetzesvorhaben gerne auf andere Bereiche…
    Bei der Datenautobahn bietet sich vielleicht folgende Analogie an:
    Familie Xy auf dem Land hat ein Auto. Der 9 jährige Bub wird morgens zur Schule gefahren und danach wieder abgeholt. Nun klaut er evtl. ein Päckchen Kaugummis im Supermarkt… soll ab und an vorkommen.
    Jetzt wird das Auto eingezogen, weil die Straftat (Kaugummies) nur mittels des Mediums (Auto) begangen werden konnte.
    Weitere Straftaten werden unterbunden, der Schulbesuch aber auch. Arbeit von den „Mitbenutzern“ u.U. ebenfalls.

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