Die französische Kulturministerin hat auf der Midem die Idee von Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen verteidigt.
„Ich sehe keinen Konflikt mit den Grundrechten“, sagte Albanel gegenüber heise online. „Die Sperren sind nur von kurzer Dauer und die Betroffenen können anderweitig, etwa bei Freunden, ins Internet gehen.“ Allerdings sieht das Gesetz, das im März noch auf der Tagesordnung der französischen Nationalversammlung steht, eine Sperre von bis zu einem Jahr für Wiederholungstäter vor. Zudem verwies Albanel auch auf die Unmöglichkeit für den Betroffenen, sich einen neuen Provider zu suchen. Die Missetäter werden nämlich auf einer Liste geführt; mit dort aufgeführten Kunden dürfen französische Provider dann keinen neuen Vertrag machen.
Klar kann man bei geplanten 3–12 Monaten Sperre von „kurzer Dauer“ sprechen. Und klar kann man auch immer zum surfen zu Freunden gehen. So sprechen Politiker, die das Internet noch nicht in ihr Leben integriert haben. Bei dem Konflikt mit den Grundrechten hab ich eine andere Meinung. Vielleicht schaffe ich es heute auch noch, einen Podcast mit La Quadrature du Net zu schneiden, wo es genau um die französischen Pläne geht.
Man kann aber auch wie die Isle of Man die Kulturflatrate erproben.