Am Mittwoch fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf für Internet-Sperren im Bundestag statt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen wurden vorher veröffentlicht und vorausgesetzt. Diesmal gab es keine Impulsreferate der Sachverständigen, sondern gleich eine Befragung durch Abgeordnete des Ausschusses. Die Fragezeit der einzelnen Fraktionen wurde nach der Fraktionsgröße berechnet.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Die Opposition ist dagegen. FDP und Grüne sehen keine Gesetzgebungskompetenz beim Bund, sondern bei den Ländern. Die Linke bezeichnet die Sperren als „verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos“.
- Die CDU ist natürlich Pro-Sperren.
- Die SPD ist zwar dafür, gibt aber kein einheitliches Bild ab, sondern tritt mit verschiedenen Positionen auf. Im Fazit mehr dazu.
Die Sachverständigen haben leider die Diskussion nur auf Basis des vorliegenden Gesetzesentwurfs geführt, es kam keine grundsätzliche Ablehnung von Netz-Sperren. Martin Dörmann von der SPD-Fraktion sagte, dass es keine prinzipiellen Gründe gegen Internet-Sperren gibt, es kommt nur auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung an. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit würde mit dem Gesetz zwar eingeschränkt, jedoch sagte kein Sachverständiger, dass diese Einschränkung unverhältnismäßig wäre. Wenigstens Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber sah einen Einschüchterungseffekt und einen Chilling-Effekt, also eine Selbstzensur in der Bevölkerung, aus Angst vor Strafverfolgung.
Oft wurde das Subsidiaritäts-Prinzip betont, nachdem Server mit strafbaren Inhalten vom Netz genommen werden sollen und erst als darauf folgender Schritt eine Sperre folgen soll. Prof. Sieber sagte, dass alle Länder Gesetze zum Jugendschutz haben. Leider wurde hier nicht nachgehakt, welche Länder keine adäquaten Gesetze oder andere Regelungen zu Kinderpornographie haben. Der Bundesvorsitzende vom Bund Deutscher Kriminalbeamter Jansen forderte eine „internationale Rechtshilfe in Echtzeit“ zur besseren internationalen Zusammenarbeit gegen Kinderpornographie. Auch die Ausbildung von Polizisten müsse verbessert werden, er wünscht sich eine „Qualifizierung zum Cyber-Cop.“
Diskutiert wurde, ob eine richterliche Überprüfung vor der Aufnahme einer Domain auf die Liste oder im Nachhinein der bessere Weg wäre. Im Interview mit Spiegel Online ging Familienministerin von der Leyen auf Kritiker zu und schlug ein unabhängiges Gremium vor, „das die Blockierlisten unter dem Mehr-Augen-Prinzip anschaut“, wie auch immer das konkret aussehen soll. Gegner einer vorherigen richterlichen Kontrolle verwiesen auf die Schnelllebigkeit von zu sperrenden Angeboten und den „Sachverstand des BKA“ (Dr. Graf vom BGH), während Befürworter nur andersherum die Rechtsstaatlichkeit gewahrt sehen.
Interessant war, dass die CDU-Fraktion keinen Zugriff auf „personenbezogene Daten“, also die Log-Daten der DNS- und STOPP-Seiten-Server im Gesetz will. Das Gesetz diene der Prävention, nicht der Repression. Diese Formulierung im Gesetzesentwurf kommt von Justizministerin Zypries (SPD). Auch das BKA will diese Daten gar nicht. Herr Sieber machte hier deutlich, dass wenn ein Aufrufen der STOPP-Seite zu einem Verdacht führt, alle möglichen User die Sperren umgehen, dann blieben wirklich nur noch die Falschen hängen. Einen Tag nach der Anhörung knickt auch die SPD ein.
Die Branchenverbände BITKOM und eco waren recht schwach. Keiner der Verbände äußerte grundlegende Kritik. Sie sorgten sich vielmehr um die Rechtssicherheit von Providern und fordern daher eine technische Richtlinie. Auch gegen die Kosten ist man natürlich, der eco nannte Zahlen von 100.000 bis 4 Mio. Euro Investitionskosten für einzelne Provider. Nichtmal der von der SPD zugespielte Ball zum eco-Vorschlag von Filtern beim Enduser wurde aufgenommen. Wenigstens im Nachhinein bezeichnet der eco das Gesetz als „nicht beschlussreif“.
Es gibt anscheinend sehr wenig wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema. Auch Dr. Kuhnen, Autorin des Buchs Kinderpornographie und Internet, bestätigte einen Daten- und Forschungsmangel sowohl zur Wirksamkeit von Sperren als auch zu Zahlen zu Verbreitung und Beschaffung von Kinderpornographie. Sicher ist, dass die in der Öffentlichkeit gehandelten Zahlen nicht repräsentativ sind.
Herr Maurer vom BKA verdient wie immer einen eigenen Absatz. Obwohl er keine wissenschaftlichen Daten hat, schätzt er auf Basis der skandinavischen Listen, dass die vom BKA zu führende Liste „einige tausend“ Domains beinhalten würde und pro Woche 250 neue dazu kommen. Im Zweifel, ob eine Seite KiPo ist oder nicht, soll die Seite nicht auf die Liste genommen werden. In Vorbereitung zur Anhörung hat er sich die finnische Liste angesehen, nach dem Verständnis des BKA beinhalten viele der Einträge davon keine Kinderpornographie. Trotzdem habe es in den skandinavischen Ländern bisher keine Beschwerden wegen „Overblocking“ gegeben, also sei das wohl nicht passiert. So ist auch das BKA der Auffassung, dass nicht zu viel geblockt wird und weil sie sich darin so sicher sind, haben sie sehr weitgehende Haftungsrichtlinien akzeptiert. Staaten, die keine internationalen Vereinbarungen zu KiPo haben, seien unter anderem Russland, karibische Staaten sowie Osteuropa. Achja, und obwohl das BKA keine personenbezogenen Daten der STOPP-Server will, weil das zu viel Arbeit verursachen würde, bezeichnete er die Umgehung der Sperrmassnahmen als „deutlich Verdacht verschaffendes Element“.
Resümierend ist festzuhalten, dass das ganze Gesetzesvorhaben mit der SPD steht und fällt. Nach den Verträgen zwischen BKA und Providern will die SPD das Ganze auf eine rechtsstaatliche Grundlage stellen. Die Positionen innerhalb der SPD sind jedoch sehr verschieden, wie man zwischen Thorsten Schäfer-Gümbel und Ministerin Zypries sehen kann. Nach einem nicht-öffentlichen Gespräch mit „der Internet-Community“ ™ hat die SPD-Fraktion ihre Forderungen etwas nachgebessert, rückt aber immer noch nicht von den Sperren ab. Hier ist Druck notwendig, hier geht noch was. Ein Hoffnungsschimmer könnte sein, dass die SPD ein Spezialgesetz will. Damit könnte das ganze Vorhaben bis zur Wahl nicht mehr zu schaffen sein. Ansonsten ist leider der Fahrplan, dass das Gesetz am 18.06., also in der vorletzten Sitzungswoche vor der Sommerpause und Bundestagswahl, mit 2. und 3. Lesung sowie Beschluss durch den Bundestag kommt.
Noch ein paar lose Informationshäppchen:
- Die Petition wurde gleich als erstes angesprochen.
- Die SPD will die finnische Sperrliste haben.
- Prof. Sieber formulierte einen schönen Satz, dass mit diesem Gesetz einen „Internet-Mauer“ gebaut wird, in der Deutschland geschützt werde.
- Nur ein einziges Mal wurde erwähnt, dass Kinderpornographie und die Dokumentation von Missbrauch von Kindern nicht identisch sind. Prof. Dr. Bäcker wies darauf hin, dass unter den Begriff „Kinderpornographie“ auch Fiktion wie Comics und Romane fallen und dass auf einigen Sperrlisten anderer Staaten solche Sachen sind.
- Dr. Graf wünscht sich, dass gegen User, die „100–200 Mal das STOPP-Schild anklicken“ wegen begründetem Verdacht ermittelt wird. Und er ist sich nicht sicher, ob „das Web 2 und was es da alles gibt“ die Massnahmen im Gesetz nicht umgehen kann.