Der Wissenschaftler Martin Kretschmer hat eine Stellungnahme zu den Plänen der EU-Kommission, die Schutzdauer für Musikaufnahmen von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern, verfasst. Im Detail wird in der Stellungnahme auf die Argumentation der EU-Kommission und der Musik-Lobby geantwortet. Im iRights-Blog findet sich dazu ein offener Brief an die EU-Abgeordneten: Es wird spannnend / dringend: Neues zur Schutzdauerverlängerung für Musikaufnahmen. Dieser wurde von einigen der prominentesten Urheberrechtlern Europas unterzeichnet, darunter sind u.a. Professor Lionel Bently and Dr Rufus Pollock, Centre for Intellectual Property & information Law (CIPIL), University of Cambridge; Professor Reto Hilty, Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München und Professor Bernt Hugenholtz, Institute for information Law, Universität Amsterdam.
In dem offenen Brief an die Abgeordneten wird erläutert, warum die Unterzeichner die Richtlinie zur Schutzdauerverlängerung als “eins der schlimmsten Beispiele für ein Plädoyer im Eigeninteresse” ansehen: “Die Vorgeschlagene Richtlinie wird europäische Innovation und Kreativität erheblich schädigen.”
Instead of doing their economic homework, the Commission offers a misleading story about performers facing “an income gap at the end of their Iifetimes” [Explanatory Memorandum to Proposed Directive, p. 4; Press releases 14 February 2008 and 16 July 2008]. The language of “artists who lose their pension when they need it most” is copied directly from lobby documents supplied to the Commission by the record industry. Extension is then dressedup as a “sociaI measure”.
Der ganze Brief und die Stellungnahme sind lesenswert.
Am vernünftigsten wäre es das Urheberrecht auf die Lebenszeit des Urhebers zu begrenzen, stirbt er wird das werk automatisch frei.
@copyleft: „Lebenszeit des Urhebers“ wäre ziemlich fatal. Das könnte die Anzahl „mysteriöser Todesfälle“ unter Prominenten drastisch erhöhen.
Die Ausrichtung am Veröffentlichungsdatum wäre besser. Aber das könnte auch eine negative Konsequenz haben: nämlich, dass die Veröffentlichung so lang wie möglich hinaus gezögert wird.
Die Ausrichtung am Entstehungszeitpunkt hat die Schwierigkeit, dass dieser schwer festzulegen ist…
Alles nicht ganz einfach.
Also ich würde mal stark bezweifeln, dass irgendjemand Auftragskiller anheuert, nur um irgendein Werk gemeinfrei werden zu lassen. Insoweit ist die Begrenzung auf die Lebenszeit der derzeitige Minimalkompromiss auf den mal sich einlassen könnte.
Besser wäre aber eine feste Frist ab VÖ-Datum. Dein Argument, dass die VÖ hinaus geschoben würde halte ich für ziemlich weit her geholt. Wenn jemand die VÖ hianusschiebt, hat er ja selbst nix von seinem Werk. Ich persönlich halte eine Angleichung an die Patentschutzfristen für angemessen.
und das wo doch 2009 das jahr der kreativität und innovation in der eu werden soll….klassisches eigentor.