Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,

am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes-, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.

10 Ergänzungen

  1. Warum genau findest du ein solches Grundrecht „unsinnig“? Ich habe da noch nicht wirklich eine Meinung zu, aber spontan hört es sich doch eigentlich sehr gut an? Würde vielleicht ein paar Dinge klarer machen und weniger Spielraum für Interpretationen lassen…

  2. Das steht dort, wo der Link unter „unsinnig“ hinzeigt. ;-)

    Kurzfassung: In Zeiten einer überwachungswütigen großen Koalition am Grundgesetz rumzuspielen ist mehr als fahrlässig. Und die entsprechenden Urteile des BVerfG gelten auch so. Das Problem ist v.a. die Durchsetzung. Im GG steht auch seit 1949 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, aber in der Realität ist das heute noch nicht ganz so, und alle realen Fortschritte mussten politisch erkämpft werden.

  3. Ich glaub ja auch nicht, dass das Urteil etwas ändern wird… denn grundsätzlich nein sagen, wird das Verfassungsgericht sicherlich nicht zur Onlineüberwachung. Es wird Einschränkungen geben und Hürden, die genommen werden müssen, aber grundsätzlich wird die Sache erlaubt werden…. und wenn nicht so, dann über Europa.

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