Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,
am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.
Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes‑, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations‑, Informations‑, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.