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Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade, am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen. Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes‑, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht…

  • Ralf Bendrath

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,

am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes‑, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations‑, Informations‑, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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10 Kommentare zu „Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar“


  1. „in Zeiten der“ was denn?


  2. Da hatte ich zu schnell auf veröffentlichen geklickt. Steht jetzt drin.


  3. erlehmann

    ,

    Und was ist der Plan, falls die Online-Durchsuchung durchkommt ?


  4. Ich glaube nicht, dass sie so durchkommt. Dann geht das gleiche Ausgelote los wie bei der akustischen Wohnraumüberwachung.


  5. […] berichtet wird soll am 27.02.2008 in Karlsruhe das Urteil über die Umstrittene Onlinedurchsuchung gesprochen […]


  6. Warum genau findest du ein solches Grundrecht „unsinnig“? Ich habe da noch nicht wirklich eine Meinung zu, aber spontan hört es sich doch eigentlich sehr gut an? Würde vielleicht ein paar Dinge klarer machen und weniger Spielraum für Interpretationen lassen…


  7. Das steht dort, wo der Link unter „unsinnig“ hinzeigt. ;-)

    Kurzfassung: In Zeiten einer überwachungswütigen großen Koalition am Grundgesetz rumzuspielen ist mehr als fahrlässig. Und die entsprechenden Urteile des BVerfG gelten auch so. Das Problem ist v.a. die Durchsetzung. Im GG steht auch seit 1949 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, aber in der Realität ist das heute noch nicht ganz so, und alle realen Fortschritte mussten politisch erkämpft werden.


  8. Ich glaub ja auch nicht, dass das Urteil etwas ändern wird… denn grundsätzlich nein sagen, wird das Verfassungsgericht sicherlich nicht zur Onlineüberwachung. Es wird Einschränkungen geben und Hürden, die genommen werden müssen, aber grundsätzlich wird die Sache erlaubt werden.… und wenn nicht so, dann über Europa.


  9. […] netzpolitik.org: » Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar » […]


  10. […] wird, dass es ein grundsätzlicheres Urteil zur informationellen Selbstbestimmung werden wird. [via, via] Tags: Bayerntrojaner, Bundestrojaner, Bundesverfassungsgericht, Entscheidung, Grundrechte, […]

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