Ich weiß ja nicht, ob Spiegel-Online weitere Nutzungsrechte für die Verwendung der Bildergalerie aus der Wahlnacht von Barack Obama bekommen hat. Aber auf den ersten Blick erscheint die Übernahme der Bilder von Flickr als eine Urheberrechtsverletzung. Die Bilder sind nämlich unter der Creative Commons BY-NC-SA – Lizenz veröffentlicht und das schließt eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ohne weitere Zusatzvereinbarung aus.
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Duallizenzen und Zitatrechte. Und Obama klagt eh nicht in Deutschland.
Von einer Duallizenz ist nirgends die Rede. Und ein Zitatrecht für Bilder gibt es im deutschen Urheberrecht nicht.
Ein Bildzitatrecht gibt es zwar, aber in einem sehr eingeschränkten Rahmen. Entweder in wissenschaftlichen Werken (§ 51 Nr.1 UrhG) oder in sonstigen Werken (§ 51 Nr.2 UrhG), wenn die Zitierung des Bildes geboten war, um den Inhalt des Werkes zu belegen. Hätten sie ein Foto genommen, wäre das vielleicht noch ok gewesen, aber nicht 14 Fotos.
Da stimmt natürlich rein gar nichts, wenn es keine besondere Zusatzvereinbarung gibt, was ich angesichts der Aktualität der Meldung bezweifle.
Wo ist die Attribution? Wo ist der Link zum Lizenztext?
Die Leute bei SPON denken wohl wie allzu viele andere: Creative Commons = umsonst
Es wird ja auch gerne von _der_ Creative-Commons-Lizenz gefaselt, als ob es diese gäbe.
Das wird alles noch sehr lange dauern.
Warum nehmen die nur die Screenshots? Wenn sie Extra-Rechte hätten, würden sie doch wohl die „originale“ oder bessere nehmen, oder? Naja, Hauptsache mal wieder ne Klickstrecke…
Die Metadaten genau dieser Bilder bei Flickr enthalten folgenden Text:
„Copyright: {c} 2008 Obama for America All Rights Reserved“
Dadurch muesste man streng genommen sogar hinsichtlich der CC vorsichtig sein, da damit im Grunde unklar ist, welche Regelung zutrifft.
Zu Spiegel-Online: Die haben doch mit serioeser Berichterstattung sowieso rein gar nichts mehr zu tun, insofern passt das zum Qualitaetsniveau.
Torsten: Eben, warum sollte da jemand gegen vorgehen, das ist schließlich PR-Geraffel, auch wenn’s ganz schick aussieht.
Ähem, also hier auf der Seite wird auch Werbung (für n-tv und newthinking) angezeigt, so dass strenggenommen *auch netzpolitik.org kommerziell* ist. Also dürften die Bilder hier doch eigentlich auch nicht erscheinen, oder?
Soweit ich das sehe (Werbung für n-tv und newthinking rechts), ist dieses Blog hier exakt genauso kommerziell wie SpON. Andererseits frage ich mich schon, wie man denn überhaupt ein völlig unkommerzielles Blog hinbekommen soll. Ist es dann unkommerziell, wenn man selbst keinen Cent daran verdient? Oder auch dann noch, wenn man Spenden annimmt, oder die Serverkosten über Werbung einspielt? Ist SpON kommerziell, weil der Spiegel kommerziell ist? Fragen über Fragen.
Mir gehts ja nicht drum, hier SpOn-Bashing zu betreiben, sondern eher, etwas mehr Bewusstsein für die Regeln von CC zu schaffen.
Hier rechts gibt es zwei Banner, wobei der eine wieder raus fliegt. Geld fließt von beiden nicht in dieses Blog. Das kann sich natürlich mal wieder ändern, bei anderen Bannern. Ich sehe auch die NC-Regel als „nicht-profitstrebend“. Doch gibt es einen Unterschied zu großer MEdienmarke, die sicherlich nicht als „nicht-profitstrebend“ anzusehen ist und Blogs wie diesem.
Andererseits schafft das NC per se Probleme, was das Beispiel ja zeigt. Hier bieten freie Lizenzen wie GPL und FDL bessere Bedingungen.
Das NC Probleme schafft ist klar, warum bieten aber die GPL/FDL in dieser Hinsicht bessere Bedingungen, als CC ohne NC?
@Marcus (10)
„Ich sehe (…) die NC-Regel als *nicht-profitstrebend*“
Ist das ein Scherz? Oder kann jetzt jeder CC-Lizenznutzer selbst definieren, was er unter „kommerzieller Nutzung“ versteht?
„es gibt einen Unterschied (zwischen) großen Medienmarken (…) und Blogs wie diesem.“
Sicher. Aber was hat das mit kommerziell oder nicht-kommerziell zu tun? Greift das Kriterium „kommerziell“ erst ab einem Mindestumsatz?
Die Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung ist doch das Grundprinzip von CC, da müsste doch eigentlich glasklar sein, was damit gemeint ist.
Nö, das ist kein Scherz. Es gibt in etwa zwei gleich große Lager bei der Interpretation der NC-Klausel. Lager 1 sagt, dass absolut kein Geld fließen darf. Lager 2 sagt, dass NC im Sinne von Not-for-Profit interpretiert werden kann. Als Beispiel dienen hier z.B. NGOs, die teilweise große Jahresumsätze durch Spenden und Mitgliedsbeiträge machen. Oder eine Party, die Eintrittsgelder nimmt oder Bier günstig verkauft, um Ausgaben wie Miete und Strom zu refinanzieren, aber wo die Party nicht als Profitcenter gedacht ist.
Von Creative Commons läuft im Moment eine Studie, wie man die beiden unterschiedlichen Interpretationen besser lösen kann. Denkbar wäre eine weitere Unterteilung bei der Lizenzwahl zwischen den beiden Interpretationen. Aber das ist noch Zukunftsmusik.
Wobei man nicht genug betonen kann, dass SpOn sicher weder unter die eine noch die andere Auslegung fällt.
U.a. in Richtung NGOs zielte mein Einwand. Konkret dachte ich an die Bertelsmann Stiftung. Die strebt nicht nur nicht nach Profit, die ist sogar gemeinnützig. Die darf dann also nicht-kommerzielle CC-Lizenzen nutzen?
Wenn schon die – auf den ersten Blick – eindeutige Unterscheidung zwischen kommerziell / nicht-kommerziell in der Realität (zu gut wie) unmöglich ist, dann wird durch zusätzliche Differenzierungen/Interpretationen/CC-Lizenzen das Problem nur verschlimmert.
Der Fall SpOn zeigt einmal mehr, dass von einer einfachen Nutzung von CC-Lizenzen, sowohl für Lizenzgeber als auch für -nehmer, keine Rede sein kann.
Die Gemeinnützigkeit an sich schließt die Kommerzialität nicht aus – die Behindertenwerkstatt, in der ich Zivi war, war eine gemeinnützige GmbH und war klar kommerziell am Markt tätig und hatte durchaus auch ein Interesse an Gewinnmaximierung, denn das Geld wurde (und wird) ja dringend für die gemeinnützigen Ziele der gGmbH benötigt.
Die weitere Differenzierung, wie von Markus angedeutet, könnte also durchaus hilfreich sein.
Das Hauptproblem der Einfachheit von Creative Commons Lizenzen ist immer noch das Urheberrecht als Grundlage. CC Lizenzen vereinfachen schon mal den gesetzlichen Rahmen für viele.
Das es Probleme mit einer eindeutigen Definition von NC gibt, hab ich ja oben schon angemerkt.
Was mit der Bertelsmann Stiftung ist und ob man diese als NC definieren würde, ist tatsächlich eine interessante Fragestellung. Da weiß ich jetzt auch keine eindeutige Antwort drauf. Wie ich viel weiter oben anmerkte, bietet das Weglassen des NC-Zusatzes weniger Komplikationen. Ähnliches gilt für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk. Diesen würde ich eher klar als NC.
Ich wundere mich auch, dass die Obama-Kampagne NC nutzt. Vielleicht liegt es an den Rechten des Fotografen, der damit noch Geld durch lizenzieren verdienen möchte. Um die Motivation zur Verbreitung der PR-Bilder zu erhöhen, wäre das Weglassen der NC-Regelung durch die Kampagne sinnvoller gewesen. Und würde nicht zu „Problemen“ führen, dass bekannte Medien diese nutzen und damit eigentlich eine Urheberechtsverletzung begehen.