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Bischof Huber: Kirchen müssen prinzipiell gegen Lauschangriffe sein

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat kürzlich betont, warum auch die Kirchen prinzipiell gegen Lauschangriffe sein müssen: Kirchen treten aus Gründen des Menschenwürdeschutzes für einen restriktiven Umgang mit den Möglichkeiten verdeckter Informationsbeschaffung durch den Staat ein. Der Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses müsse in verfassungsgemäßer Weise gewährleistet…

  • Ralf Bendrath

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat kürzlich betont, warum auch die Kirchen prinzipiell gegen Lauschangriffe sein müssen:

Kirchen treten aus Gründen des Menschenwürdeschutzes für einen restriktiven Umgang mit den Möglichkeiten verdeckter Informationsbeschaffung durch den Staat ein. Der Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses müsse in verfassungsgemäßer Weise gewährleistet bleiben: „Auch aus Gründen der vorbeugenden Terrorismusabwehr kann es für uns keine Ausnahmen von dieser Regel geben.“ Die Kirchen hätten eine „unmittelbare, aus ihrem seelsorgerlichen Auftrag abgeleitete Pflicht“, sich für den Schutz der Privatsphäre einzusetzen. „Sie haben in dieser Frage in keinem Sinn einen Abwägungsspielraum.“

In nächster Zeit wird es außerdem spannend sein zu beobachten, inwieweit die Kirchen es schaffen, auch Seelsorge und andere vertrauliche Gespräche mit Kirchenangehörigen per Internet vollständig schützen zu wollen. Ein Nachdenken in diese Richtung, dass nämlich vertrauliche Gespräche nicht mehr nur im Beichtstuhl oder im Amtszimmer des Pfarrers stattfinden, hat bereits begonnen:

Zugleich stelle sich die Frage nach der Definition der „Seelsorge“ neu. Der Ratsvorsitzende nannte beispielhaft die Bereiche der Spezialseelsorge in Haftanstalten oder Krankenhäusern, in Beratungsstellen, in der Telefonseelsorge und in der Notfallseelsorge. Diese Beispiele zeigten, „dass die Definition von Seelsorge sich heute nicht mehr auf die Beichte im Beichtstuhl oder das Seelsorgegespräch im Amtszimmer der Pfarrerin oder des Pfarrers beschränken kann.“ Die Formulierung einer weiteren Definition sei notwendig, könne aber nicht vom Staat vorgenommen werden: „Solche Definitionen sind Gegenstand des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.“ Es liege im kirchlichen Interesse, Seelsorgesituationen möglichst vollständig zu erfassen, „die der Beschränkung durch Lauschangriffe oder durch Begrenzung des Zeugnisverweigerungsrechts ausgesetzt sein könnten.“ In der Evangelischen Kirche in Deutschland sei daher ein entsprechender Gesetzgebungsprozess in Gang gebracht worden.

Den Wortlaut des Vortrages von Bischof Huber vor dem Deutschen Anwaltsverein gibt es hier.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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2 Kommentare zu „Bischof Huber: Kirchen müssen prinzipiell gegen Lauschangriffe sein“


  1. Warum werde ich den Verdacht nicht los, das es Huber letztlich nur um das Beicht- und Seelsorgegeheimnis geht? ;-) Interessenspolitik statt echte Besorgnis um Grundrechte.

    Mit Kritik gegen Ansichten Hubers zu diversen anderen Themen ließe sich so manche Internetseite füllen.


  2. […] EKD:  seelsorgerlichen Auftrag abgeleitete Pflicht“, sich für den Schutz der Privatsphäre einzusetzen  (via Netzplolitik.org) […]

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