Das Telemediengesetz ist eines der merkwürdigsten Netzpolitik-Gesetzgebungen der letzten Zeit. Merkwürdig alleine dadurch, weil man mit dem Gesetz das Medienrecht neu ordnen und entschlacken wollte. Heraus kam ein kleines Monster, was zu mehr Rechtsunsicherheit führte. Gleichzeitig verkündeten alle Fraktionen bei der Beschliessung, dass man da eigentlich nochmal ran müsste, um die schlampige Arbeit zu korrigieren. Die Zeit ist nun nach über einem Jahr gekommen. Der Bundestag diskutierte am Donnerstag verschiedene Beschlussvorschläge, die die Oppositionsfraktionen bezüglich einer TMG-Revision eingebracht hatte.
Bei Telemedicus werden die einzelnen Fraktions-Anträge ausführlich dokumentiert:
Sämtliche Oppositionsparteien forderten eine unverzügliche Reformierung des TMG. Das aktuelle Gesetz werde „seinen Anforderungen nicht gerecht“ (FDP), weise „erhebliche Defizite auf“ (Grüne) bzw. sei „hinsichtlich der Rechtssicherheit das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht“ (Linke).
Die Kurzzusammenfassung:
Die Linkspartei glänzt durch fehlende Fachkompetenz hat ein paar unsinnige Vorschläge, ist aber wie immer dagegen. Die Grünen konzentrieren sich auf den Verbraucherschutz, während die FDP sich konstruktiv-wirtschaftsnah betätigt. SPD und CDU finden alles in Ordnung und wollen erstmal nichts reformieren.
Sowohl FDP als auch Bündnis 90/Die Grünen fordern beide die Einführung eines „Notice and Take down“- Verfahrens. Das ist dringend notwendigt, weil derzeit laut Telemediengesetz je nach Gerichtsstand eine Überwachungspflicht für „Meinungsforen“ besteht. Dazu zählen auch die Kommentarfelder eines Blogs. Hier brauchen wir mehr Rechtssicherheit für die Entfaltung dieser Dienste und im Sinne der Meinungsfreiheit, die ein solches Verfahren bieten würde.
* Zum Antrag der FDP.
* Zum Antrag der Linkspartei.
* Zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen (PDF).