Kommentare zur Online-Durchsuchung

Heribert Prantl kommentierte gestern in der Süddeutschen Zeitung: Wanze eins, Wanze zwei.

Das Wanzenspektakel damals dauerte über ein Jahrzehnt – vom Beginn der Debatte bis zur Grundgesetzänderung; der Lauschangriff war Hauptthema einer ganzen politischen Generation. Es taugte den Innenpolitikern der Union hervorragend dazu, den politischen Gegner zu drangsalieren. Zur Kriminalitätsbekämpfung taugte der Lauschangriff viel weniger, wie Regierungsvertreter viel später vor dem Bundesverfassungsgericht einräumen mussten. Die Lauschangriff-Kampagne war vor allem ein Propaganda-Instrument zur politischen Profilierung auf Kosten der Grundrechte.
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Schäuble und Co. rechnen damit, dass das, was schon einmal politisch funktioniert hat, heute wieder funktioniert: Mit der Wanze zwei soll der politische Erfolg der Wanze eins wiederholt werden. Wie die windelweiche Reaktion einiger SPD-Politiker zeigt, ist das Kalkül nicht ganz unberechtigt. Trotzdem ist es falsch. Der Widerstand in der Bevölkerung gegen die Online-Wanze ist wesentlich größer, als er gegen die Wohnungs-Wanze gewesen ist. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, vielleicht sogar mehr als das Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit.

Christian Rath kommentiert die Debatte rund um die Online-Durchsuchung in der TAZ: Neue Tabus für Sicherheitsbehörden.

Um diesem Misstrauen gegen den Staat zu begegnen, sind neue Tabus für die Sicherheitsbehörden erforderlich. Die Politik muss zeigen, dass sie das Bedürfnis derjenigen ernst nimmt, die nicht nur einen relativen, sondern einen absoluten Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Hier müsste die SPD ansetzen, wenn sie in den Verhandlungen mit der Union nicht nur das Schlimmste verhüten, sondern eigene Akzente setzen will.

So wäre es naheliegend, das gesprochene Wort in der privaten Wohnung und das handschriftliche Tagebuch für absolut geschützt zu erklären. Beides betrifft althergebrachte und zutiefst persönliche Orte der Reflexion, die zugleich für die Kriminalitätsbekämpfung von verschwindend geringer Bedeutung sind. Der große Lauschangriff, also das Abhören der Wohnung mit Mikrofonen, hat trotz gewaltiger Versprechungen bei seiner Einführung 1998 kaum praktische Relevanz entwickelt. Auch das Tagebuch muss die Polizei nicht lesen. Es erstaunt, dass das Verfassungsgericht die Verwertung vor Gericht bisher zugelassen hat, wenn es um Aufzeichnungen über schwere Verbrechen geht.

4 Ergänzungen

  1. Ich krieg da immer mehr Bauchschmerzen. Nach dem Durchlesen des vom CCC publizierten Entwurfs zum neuen BKA-Gesetz hab ich das Gefuehl, wenn *alles andere* durchgeht, braucht man den Bundestrojaner nicht mehr.
    Ich glaube, grade ist es extrem wichtig zu gucken, was *jenseits* des Bundestrojaners im BKA-Gesetz geplant ist. Alle schreiben sie ueber den Bundestrojaner, ich tats auch ausgiebig, und ich frag mich grade, ob ich auf ne Nebelkerze reingefallen bin oder auf etwas, was zumindest von allem anderen ablenkt, so bestimmend, wie es fuer die Diskussion inzwischen geworden ist.
    Wir muessen drauf achten, was *neben* der RFS noch rechtlich geaendert werden soll. Und darauf, dass die RFS nicht das Bauernopfer wird, auf das alle Medien reinfallen, wenns gebracht wird. Weil wenn der rest von dem Entwurf durchgeht, braucht kein Mensch mehr nen Bundestrojaner, dann tuts auch die stinknormale Wohnraumueberwachung.

  2. Wenn das so in Kraft tritt, wie es da steht, dann ist es aus mit dem letzten Stück Freiheit. Im Zweifelsfall werden alle Rechte genommen mit nur einem relativen Schlagwort – Terror. Wahnsinn – das alles führt in einen Abgrund…

  3. @korrupt, da liegst du nicht ganz falsch: erinnern wir uns: ende vergangenen jahres wurde die „killerspiel- debatte“ eroeffnet und wehement in der oeffentlichkeit ausgetragen. Was parallel dabei geschah, ist, das eben die onlinedurchsuchung und die vorratsdatenspeicherung- kampagne des Alten Mannes, lautlos etabliert werden konnte.
    Damals so wie heute….

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