Heribert Prantl kommentierte gestern in der Süddeutschen Zeitung: Wanze eins, Wanze zwei.
Das Wanzenspektakel damals dauerte über ein Jahrzehnt – vom Beginn der Debatte bis zur Grundgesetzänderung; der Lauschangriff war Hauptthema einer ganzen politischen Generation. Es taugte den Innenpolitikern der Union hervorragend dazu, den politischen Gegner zu drangsalieren. Zur Kriminalitätsbekämpfung taugte der Lauschangriff viel weniger, wie Regierungsvertreter viel später vor dem Bundesverfassungsgericht einräumen mussten. Die Lauschangriff-Kampagne war vor allem ein Propaganda-Instrument zur politischen Profilierung auf Kosten der Grundrechte.
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Schäuble und Co. rechnen damit, dass das, was schon einmal politisch funktioniert hat, heute wieder funktioniert: Mit der Wanze zwei soll der politische Erfolg der Wanze eins wiederholt werden. Wie die windelweiche Reaktion einiger SPD-Politiker zeigt, ist das Kalkül nicht ganz unberechtigt. Trotzdem ist es falsch. Der Widerstand in der Bevölkerung gegen die Online-Wanze ist wesentlich größer, als er gegen die Wohnungs-Wanze gewesen ist. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, vielleicht sogar mehr als das Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit.
Christian Rath kommentiert die Debatte rund um die Online-Durchsuchung in der TAZ: Neue Tabus für Sicherheitsbehörden.
Um diesem Misstrauen gegen den Staat zu begegnen, sind neue Tabus für die Sicherheitsbehörden erforderlich. Die Politik muss zeigen, dass sie das Bedürfnis derjenigen ernst nimmt, die nicht nur einen relativen, sondern einen absoluten Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Hier müsste die SPD ansetzen, wenn sie in den Verhandlungen mit der Union nicht nur das Schlimmste verhüten, sondern eigene Akzente setzen will.
So wäre es naheliegend, das gesprochene Wort in der privaten Wohnung und das handschriftliche Tagebuch für absolut geschützt zu erklären. Beides betrifft althergebrachte und zutiefst persönliche Orte der Reflexion, die zugleich für die Kriminalitätsbekämpfung von verschwindend geringer Bedeutung sind. Der große Lauschangriff, also das Abhören der Wohnung mit Mikrofonen, hat trotz gewaltiger Versprechungen bei seiner Einführung 1998 kaum praktische Relevanz entwickelt. Auch das Tagebuch muss die Polizei nicht lesen. Es erstaunt, dass das Verfassungsgericht die Verwertung vor Gericht bisher zugelassen hat, wenn es um Aufzeichnungen über schwere Verbrechen geht.