J!Cast 44 Jugendschutz im Internet

Der J!Cast Nummer 44 dreht sich rund um das Thema „Jugendschutz im Internet“:

In der Frage, wie sicher jugendgefährdende Inhalte im Internet verschlüsselt sein müssen hat nunmehr am 18.10. der BGH entschieden und bestätigt, was eigentlich zu erwarten war. Demnach ist das PostIdentverfahren die einzige Möglichkeit, nach deutschen Anforderungen solche Inhalte im Internet anzubieten. In einem anderen Fall geht er im Umgang mit jugendgefährdenden Medien im Versandhandel sogar noch weiter und verlangt ein Einschreiben, das nur persönlich entgegengenommen werden darf.

Aber dienen diese Entscheidungen tatsächlich dem Jugendschutz oder führen sie nur dazu, dass sämtliche Pornoanbieter ins Ausland abwandern, von wo aus sie ohne jegliche Jugendschutzbestimmungen Inhalte auch gen Deutschland verbreiten können? Warum wird eigentlich in diesem Bereich nicht harmonisiert? Und wie könnte eine tatsächlich effektive Umsetzung des Jugendschutzes im Internet aussehen?

Über all diese Fragen habe ich – zum ersten Mal über Skype – mit Ansgar Heitkamp , wiss. Mitarbeiter am Zentrum für Informationsrecht in Düsseldorf gesprochen, der in Stockholm lebt. Dabei hat mir Ansgar mit diesem ganz speziellen schwedischen Anfang einen lang gehegten Wunsch erfüllt… aber hört selbst.

Hier ist die 12MB grosse MP3.

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2 Ergänzungen

  1. Schade, hätte gerne den Inhalt zur kenntnis genommen, aber ohne Multimedia Ausstattung ist das unmöglich. Vielleicht könnten die Autoren auch mal darauf achten, daß die Informationen für alle, d. h. mit einem Standardbrowser nach Norm, zugänglich sind.

  2. Obwohl mir Art und Präsentation des Beitrages sehr gefallen haben, trotzdem eine grundsätzliche Kritik:

    Der deutsche Jugendschutzmedienstaatsvertrag hat sich inzwischen als völliger Fehlschlag erwiesen, was sich auch an der Tatsache festmacht, dass ALLE grossen Anbieter ihre Inhalte inzwischen überwiegend vom Ausland aus anbieten.

    Neue Projekte werden inzwischen wohl AUSSCHLIESSLICH im Ausland gehostet.

    Versuche von jugendschutz.net, solche Angebote zu behindern oder zu schliessen werden in den entsprechenden Webmasterforen genüsslich zitiert und erregen viel Heiterkeit. Die Wirkung = Null.

    Der Hinweis auf Blockade von Paymentanbietern mag für rechtsradikale Seiten (die aber wohl kostenlos sind) vieleicht zutreffen, für (legale) Pornografie ist das völliger Unsinn.

    Die geäusserte Hoffnung, dass deutsche Konkurrenz auf der wettbewerbsrechtlichen Schiene die Zugangsprovider in Haftung nimmt und so ausländische Angebote blockiert werden, hat sich inzwischen zerschlagen. Youporn.com ist weiter frei zugänglich und wird es wohl auch bleiben, eine Mithaftung der Zugangsprovider wurde verneint.

    Fazit:
    Der deutsche Jugendschutz im Internet ist ein völliger Fehlschlag, den allerdings niemand eingestehen will.

    Dramatisch ist die Tatsache, dass angesichts der Schutzanforderungen für „entwicklungsbeeinträchtigende“ Inhalte (die nirgendwo exakt definiert sind) auch non-Adult-Projekte inzwischen gleich im Ausland positioniert werden, weil in Zeiten von Internet und Globalisierung niemand sich der Regulierungswut in Deutschland aussetzen muss.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.