Der J!Cast 41 dreht sich um das Thema „Phishing 2.0“:
Wer heute noch glaubt, ohne Weiteres PIN- und TAN-Nummer erphishen zu können, muss als ewig gestrig gelten, denn nunmehr ist die Zeit des Phishing 2.0 angebrochen. Ergattert werden längst nicht mehr die inzwischen wohlbehüteten Bankdaten, sondern Passwörter und Informationen aus Kommunikations- und social-network-Plattformen. Hier vertraut man Kollegen und Freunden und öffnet selbstverständlich auch jede Mail, deren Absender ein guter Bekannter zu sein scheint. Raum genug für die neue Phisher-Generation, ihr Unwesen zu treiben. Doch wie ist dieses neue Phishing strafrechtlich zu beurteilen und welche Rolle spielt dabei der taufrisch eingeführte § 202 c StGB? Hierzu habe ich mit Prof. Karsten Altenhain von der Universität Düsseldorf gesprochen.
Und hier ist die 12 MB grosse MP3 dazu.
Tut mir leid: Phishing 1.0 auf Web-2.0-Seiten bleibt für mich Phishing 1.0. Vielleicht kannst Du den (vermeintlichen) Unterschied zwischen Phishing 1.0 und Phishing 2.0 ja noch mal schriftlich niederlegen. Für Dummies wie mich.
Trotzdem sehr interessant, das MP3.
Apropos: Ich kenne jemanden, der als Call-Center-Agent für eine Bank arbeitet. Was der so alles zu erzählen weiß… Man glaubt gar nicht, wieviele Professoren und Doktoren auf die billigsten Phishings hereinfallen. Und dabei sollte man doch meinen, Akademiker wären ein Stück weit intelligent. Aber das muss nicht sein.