Biometrische Arbeitszeiterfassung nicht ohne Betriebsvereinbarung

Wie der oberste Gerichtshof in Österreich jetzt entschieden hat, darf die Arbeitszeiterfassung mit biometrischen Verfahren nicht ohne eine Betriebsvereinbarung durchgeführt werden. Die Erfassung der Arbeitszeiten mittels Fingerabdrücken ist ein starker Eingriff in die Menschenwürde für ein vergleichsweise triviales Ziel. Vorzuziehen seien die grundrechtsschonenderen Alternativen wie z.B. Stechuhren oder Magnetkarten.

7 Ergänzungen

  1. finde es schlimm, dass den leuten grundsätzlich betrugsabsicht vorgeworfen wird. die argumentation „wenn du nichts zu verbergen hast, dann hast du nichts gegen biometrie“ ist mathematisch nur eine andere formulierung für „wenn du was gegen biometrie hast, dann hast du was zu verbergen“ (logische kontraposition). die letzte formulierung macht aber deutlich, wie dumm diese argumentation doch eigentlich ist, zumal es zahlreiche gründe gegen biometrische erfassung geht. ist die gelegenheit zum missbrauch da, wird er auch stattfinden.

  2. Hallo,

    interessanter News-Artikel. Beschäftige mich wegen meines aktuellen Projektes sehr viel mit dem Thema und muss sagen, dass ich diese Entscheidung sehr begrüße. Biometrische Zeiterfassung hat zwar durchaus Vorteile (z. B. fallen nervige Erfassungsmedien weg), die Würde des Menschen steht aber natürlich an erster Stelle.

  3. Heute gibt es aber auch schon Selbstbedienungsvideotheken, die mittels Fingerabdruck realisiert werden.
    Und ich denke der Trend zur Biometrie wird sich definitiv fortsetzen.

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