Matthias Spielkamp schreibt in der TAZ über die Urheberrechtsreform und hier besonders um die umstrittenen Punkte im Bildungs- und Forschungsbereich: Bildung wird behindert.
Und das ist nur ein Beispiel von vielen. Was daran deutlich wird, ist die Linie der Bundesregierung. Zwar redet sie seit Jahren viel von der „Informations- und Wissensgesellschaft“. Was sie aber im konkreten Fall darunter versteht, sieht man an der Novellierung des Urheberrechts: Sie macht viele Zugeständnisse an die so genannten Rechteverwerter, also Verlage, Musiklabels und Filmfirmen. Und die sollte man nicht verwechseln mit den Urhebern selbst, denn – wie der Name schon sagt – die Verwerter schaffen keine Werke, sondern verwerten sie lediglich.
Immer wieder beruft sich Justizministerin Zypries darauf, durch die EU-Richtlinie zum Urheberrecht seien ihr die Hände gebunden. Aber ihr Entwurf zeigt, wie wenig Gebrauch sie von den Freiheiten machen will, die die Vorgaben aus Brüssel lassen. Sie sollte die – erstaunliche, weil in dieser Deutlichkeit nicht erwartete – Mahnung der Bundesratsausschüsse nutzen, um ihre Linie zu korrigieren.
In der taz von heute ist eine Kommentierung dazu drinne (geht vor allem um die Entscheidung des Bundesrats.
> http://www.taz.de/pt/2006/05/20/a0151.1/text