Niederländisches Parlament kritisiert IPRED2 scharf

Monika Ermert hat für IP-Watch einen Artikel rund um die aktuellen Entwicklungen der IPRED2 EU-Direktive geschrieben. : EU IP Enforcement Directive Questioned On Procedure

Civil and consumer rights organisations organized under the umbrella of European Digital Rights (EDRi) are much more concerned with this latter kind of effects. Maurice Wessling, spokesperson for the Dutch consumer rights organisation Bits of Freedom, said: “The most important points are that IPRED 2 would introduce higher sentences than we have at the moment in the Netherlands and it would more deeply involve industry representatives into policy investigations.”

At the moment, said Wessling, “the Dutch Public Prosecution Service prefers to solve IP cases through civil law. Criminal law is only used in very large and severe cases.” A possible criminalization of individual file sharers, for example, was what brought about the heated debates during the IPRED 1 debates and resulted in the trimming of criminal sanctions. “The need for this European ‘harmonisation’ is very questionable and disturbs a complex system of national legislation,” Wessling said.

Das niederländische Parlament hatte letzte Woche die derzeit diskutierte EU-Direktive schon zurückgewiesen: Niederländisches Parlament gegen EU-weiten strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums.

Auch der Neuentwurf der vorgesehenen Gesetzesmaßnahme droht damit in unsicheres Fahrwasser zu geraten. Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten verpflichten, „jedwede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird“. Die Maßnahmen sollen nicht nur fürs Urheberrecht, sondern auch fürs Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Halbleiterschutzgesetz gelten. Der Entwurf aus Brüssel gewährt der Polizei weitgehende Befugnisse zu Hausdurchsuchungen und zur Konfiszierung von Beweismaterial. Darüber hinaus sollen die von illegalen Kopien und Fälschungen bedrohten Industrien gemeinsame Ermittlungsteams mit Strafverfolgern bilden dürfen. Überführte Übeltäter müssen mit Geldbußen zwischen 100.000 und 300.000 Euro oder mit bis zu vier Jahren Gefängnis rechnen.

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