Friedrich Merz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die Welt berichtet über Friedrich Merz und die Klage gegen einen umstrittenen Paragraphen in der Neuregelung des Abgeordnetengesetzes. Er und sieben andere Abgeordnete berufen sich hier u.a. auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Merz und seine 18 Nebentätigkeiten.

Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.

Friedrich Merz hat auch alle Gründe, dass sein Einkommen nicht transparent wird. Immerhin sitzt er neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter in diversen Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten von Unternehmen und Banken und kommt auf insgesamt 18 Nebentätigkeiten.

3 Ergänzungen

  1. Wie Friedrich März weiter ausführt (lt. WDR2) würde Kanzlerin Merkel ihr Abgeordnetenmandat ja auch nicht wahrnehmen, sondern sei in erster Linie Regierungschefin. Mal unter uns – vom Sozius einer der größten Wirtschaftskanzleien der Welt erwarte ich gar keine anderen als solche winkeligen Argumente. Haben Sie Ihre Ansicht, dass Ihr Mandat nicht unbedingt der Kern Ihres Arbeitseinsatzes sein muss, auch schon in Ihren Wahlkämpfen bekundet, Herr März? Wenn Ihnen dieses Mandat ansonsten zu aufwändig wäre, und allein dessen Honorierung unabhängiges Arbeiten nicht zulässt – warum geben Sie es nicht einfach zurück? Ist für Sie ja offensichtlich nur eine Nebentätigkeit. Aber – dieses Gedankenspiel sollte erlaubt sein – vielleicht war es für Sie ja schon immer nur eine besonders perfide Form von Lobbytätigkeit zugunsten Ihrer Klienten und damit zu ungunsten des deutschen Volkes. Die Entscheidung der Verfassungsrichter und deren Begründung erwarte ich mit besonderer Spannung, da sie mit Sicherheit auf das zukünftige Politik- und Rechtsverständnis der Bevölkerung Einfluss nehmen wird.

  2. Nein, ich will eigentlich garnicht wirklich wissen, was Herr Merz so „nebenbei“ noch verdient (bzw. bekommt). Interessieren würde mich allerdings schon, wieviel Aufwand er in seine Tätigkeit als MDB steckt im Verhältnis zu seinen sonstigen Tätigkeiten… und daran gemessen würde ich ganz gerne eine Aufwandsentschädigung berechnet sehen. Ich meine mehr als Nebentätigkeit ist das Mandat für Herrn Merz ja wohl nicht, so dass man hier ruhig von einer eher symbolischen „Entschädigung“ ausgehen könnte…

  3. Ähm… apropos „Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten“: Wie unabhängig ist ein Abgeordneter, der Auf den Payrolls diverser Konzerne steht, Herr Merz?

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