Das Parlament über Online-Wahlen und Wahlcomputer

In der Publikation „Das Parlament“ gab es im April diesen Jahres einige Artikel zu Wahlmaschinen und Wahlcomputer. Die ganze Ausgabe ging irgendwie an mir vorüber. Christiane Schulzki-Haddouti schrieb damals über Wahlcomputer: „Rechtliche Probleme sind vorhanden“.

Die rechtlich entscheidende Frage ist derzeit, ob das nun zugelassene elektronische Verfahren tatsächlich dem Grundsatz der öffentlichen Stimmauszählung entspricht. Das ist bislang politisch nicht diskutiert worden. Jedoch stellte das Bundesarbeitsgericht 1997 fest, dass es für einen Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Auszählung entscheidend ist, ob eine Manipulation durch Dritte hypothetisch möglich ist.

Schön, dass wir diese Debatte mittlerweile bekommen haben.

In einem weiteren Artikel von Christiane Schulzki- Haddouti geht es um Sicherheitsstandards für E-Voting: „Die Technik ist herausgefordert“

Die Hauptschwierigkeit von Internet-Wahlen ist die Sicherheit der beteiligten Rechner. Der Rechner, auf dem der Stimmzettel ausgefüllt wird, muss den Stimmzettel unverändert weiterleiten können. Angriffe auf den Rechner, die auf eine Änderung des Stimmzettels zielen, müssen ausgeschlossen werden. Auch darf die Rechnersoftware keine Sicherheitslücken haben. Mit Hilfe von Chipkarten könnte dies erreicht werden. Doch dafür benötigen die Wähler geeignete Kartenlesegeräte, eine eigene Tastatur und ein eigenes Display. Außerdem muss der Stimmzettel auf der Chipkarte vorgenommen werden. Der neue digitale Personalausweis könnte dies ermöglichen – konkrete Pläne für die Umsetzung gibt es aber noch nicht.

Auch interessant ist ein Interview mit unserem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar über Datenschutz in Weblogs und Online-Wahlen: In Weblogs liegen auch Gefahren.

Das Parlament: Wagen Sie mal einen Blick in die Zukunft: Werden wir den Bundestag 2009 per Internet wählen?

Peter Schaar: Das halte ich nicht für wahrscheinlich. Eine Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium hat die Möglichkeit einer Online-Bundestagswahl zwar mal geprüft, die Arbeitsgruppe ist aber im Jahr 2004 ergebnislos aufgelöst worden. Ein solches Projekt lässt sich also offensichtlich nicht so ohne weiteres realisieren.

Das Parlament: Wo liegen hier die größten Gefahren aus Sicht der Datenschützer?

Peter Schaar: Eine Internet-Wahl wäre nur möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Art. 38 Abs. 1 GG gewährleistet wären, insbesondere die freie, gleiche und geheime Wahl. Beispielsweise müsste sichergestellt sein, dass die Wahlentscheidung des Einzelnen nicht nachvollzogen werden kann und vor Manipulationen geschützt ist. Das sind schon ziemlich hohe Anforderungen, die offensichtlich nicht so leicht zu erfüllen sind.

Der Leiter der Forschungsgruppe Internet-Wahlen an der Universität Osnabrück, Dieter Otten, durfte die Pro-Argumente für Internet-Wahlen aufzählen: Pro: mehr Sicherheit und Komfort.

Das Contra kommt von Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes und Bundeswahlleiter in Wiesbaden: Contra: Nicht im politischen Raum.

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