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Telepolis über Grokster und die Folgen

Zwei Tage nach Grokster bietet Stefan Krempl bei Telepolis einen guten Überblick, was jetzt wie entschieden wurde: Grokster und das Gedankenverbrechen Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zu Tauschbörsen lässt viele Fragen offen und könnte ungeahnte Nebenwirkungen auch in Europa entfalten. Ein Technologiehersteller, der Nutzer zum Rechtsbruch verleitet, handelt selbst illegal und muss für…

  • Markus Beckedahl

Zwei Tage nach Grokster bietet Stefan Krempl bei Telepolis einen guten Überblick, was jetzt wie entschieden wurde: Grokster und das Gedankenverbrechen

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zu Tauschbörsen lässt viele Fragen offen und könnte ungeahnte Nebenwirkungen auch in Europa entfalten.

Ein Technologiehersteller, der Nutzer zum Rechtsbruch verleitet, handelt selbst illegal und muss für die Folgen der Anwendung seiner Erfindung gerade stehen. Das ist die Quintessenz des „Grokster-Urteils“ des Supreme Court in Washington. Der Richtspruch ist äußerst umstritten: Technische Innovationen sind nicht bedroht, auch wenn sie als Nebeneffekt Urheberrechtsverletzungen ermöglichen, glauben die einen. Skeptiker fürchten dagegen, dass sich angesichts der letztlich auch die Hintergedanken eines Entwicklers abstellenden Begründung ein rechtliches Minenfeld inklusive einer neuen Klageflut gegen Technologieanbieter und Nutzer öffnet.

Das Grokster-Special auf netzpolitik.org:

Grokster verfahren verloren – P2P jetzt illegal in den USA?
Grokster Special Teil 2
Grokster Special Teil 1

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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