In einem Deutschlandradio-Interview hat sich heute Wolfgang Schäuble für mindestens zwölf Monate Speicherfrist von Telekommunikationsdaten ausgesprochen. Nach oben hin soll das natürlich offen bleiben, die Länder, welche noch länger speichern wollen, sollten die Freiheit dazu haben. Wie auch die ganze Massnahme natürlich nur zum Erhalt von Bürgerrechten und unserer Freiheit gemacht werden soll.
Sagenschneider: Wann sollen denn Ihrer Ansicht nach die Ermittler Zugriff auf die Daten erhalten, also um welche Straftaten soll es dabei gehen?
Schäuble: Ja gut, bei der Speicherung von Daten ist der Katalog definiert; im Wesentlichen geht es auch gar nicht um die Verfolgung von Straftaten, sondern vor allen Dingen um die Verhinderung von Straftaten. Wir müssen ja immer sehen, grundsätzlich ist die Verfolgung von Straftaten eher Sache der Strafverfolgungsbehörden, damit auch in der Zuständigkeit der Justizminister, die Verhinderung von Straftaten das ist das Interesse der inneren Sicherheit und das ist die Aufgabe der Innenminister und da muss man immer ein stückweit miteinander in Verbindung bringen. Das tun wir auch, dabei ist ganz klar: die grundlegenden Freiheitsrechte, die werden natürlich gewahrt, denn die innere Sicherheit beruht ja unter anderem darauf, dass die Menschen in Freiheit und mit den grundlegenden Bürgerrechten, die unsere Verfassungen garantieren, leben können. Deswegen gibt es diesen Widerspruch nicht.
Hier gibts das Interview als Audio-Flash.