Der Spiegel hat in Katar die ersten reitenden Roboter mit dem phantasievollen Namen KAMEL entdeckt:
„Das ist der erste mobile Roboter, der Menschen bei komplexen Tätigkeiten ersetzt“, wie Colot schwärmt. Von außen wirkt das Gerät unscheinbar: ein Stahlrahmen mit einem Plastikkasten in der Mitte, in dem ein Linux-Rechner sitzt. Der linke Stahlarm hält die Zügel, der rechte die Peitsche. Der Plastikkopf trägt einen Helm – um den Kamelen das Gefühl zu geben, einen echten Menschen zu tragen.
Ebenfalls im Spiegel ist ein reisserischer Artikel über Harry Potter 6, der natürlich schon im Netz aufgetaucht ist. Als PDF oder HTML-Version. Wer hätte das gedacht?
Das Handelsblatt hat für den Zukunftsatlas Internet Stephan Mosel, auch bekannt als Moe von weblog.plasticthinking.org, zu Social Software befragt: „Alleine macht das keinen Sinn“. In dem Interview geht es um Wikis, Weblogs, Flickr, OpenBC und was es noch alles gibt.
Heise berichtet über die erste Verurteilung der Nigeria Connection. Die hatten eine Brasilianische Bank um ca. 242 Millionen Dollar ärmer gemacht und müssen nun (nur) 45 Millionen zurückzahlen.
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Haftbefehl als verfassungswidrig bezeichnet. Das Urteil ist wirklich interessant und findet sich in voller Ausführung hier.
Die Kritik an Googles Datensammelei hatten wir, glaub ich, schonmal in den letzten Tagen. Jetzt gibts nochmal eine Zusammenfassung bei der Futurezone:
„Google entwickelt sich zu einem der größten Datenschutzrisiken im Internet“, befürchtet ein Rechtsberater des Informationszentrums Elektronischer Datenschutz [EPIC].
Die Arbeit der Working Group of Internet Governance ist mit dem Abschlussbericht zu Ende gegangen. Zeit für die Regierungen, schnell mal wieder den anderen Stakeholdern zu erklären, dass man das jetzt auch selbst schaffen kann. Alles das mit der Weltregierung und so…
Ob die von der WGIG praktizierte Arbeitsweise mit der Auflösung der Gruppe endet, hängt nun unter anderem vom pakistanischen UN-Botschafter ab, der die weiteren Verhandlungen zur Zukunft der Netzpolitik leiten wird. Eine erste Debatte findet bereits morgen in Genf statt. Sollten die Nicht-Regierungsmitglieder tatsächlich auf 15-Minuten-Statements beschränkt werden, „hat das mit sinnvoller Beteiligung eigentlich nicht mehr viel zu tun,“ sagte Jeanette Hofmann, eine der Koordinatorinnen des Internet Governance Caucus der zivilgesellschaftlichen Gruppen. In einem ersten Gespräch mit dem pakistanischen Botschafter haben die NGOs für eine breitere Beteiligung geworben.
Ist ja beruhigend, dass die weitere Koordination nun von Pakistan aus organisiert wird. Das Land war mir schon im ersten WSIS-Prozess negativ aufgefallen, indem sie keine Lust auf zivilgesellschaftliche Vertreter hatten. Die wollen ja immer nur über Menschenrechte reden und Zivilgesellschaft kennen sie nicht wirklich aus dem eigenen Land. Monika Ermert fasst Stimmen bei Heise zusammen: Lob und Tadel für NGOs bei Verhandlungen über künftige Internet-Verwaltung.
Im Gegensatz zu einem aktuellen Urteil aus den Niederlanden müssen irische Internetprovider der Musikindustrie Kundendaten herausgeben: Irland: Sieg für Musikindustrie
Doch das niederländische Gericht hatte auch nach der Quelle dieser IP-Informationen gefragt. Und hier mussten die Kläger wohl einräumen, die IPs bei der gezielten Suche nach Urheberrechtsverletzungen auf fremden Rechnern gefunden zu haben. Sie hatten die „Shared Folder“ anderer Tauschbörsen-Nutzer durchforster und die IPs dieser Rechner festgehalten. Dabei stand ihnen möglicherweise auch der Zugang zu persönlichen Informationen dieser Anwender offen. Damit aber war die IP auf illegalem Weg ermittelt worden und das Gericht verweigerte aus diesem Grund eine weitere Herausgabe von Informationen. Vor dem irischen High Court dagegen wurde diese Frage offenbar gar nicht erst gestellt.
Ein grosses Urheberrechtsproblem deckt der NABU auf: Der Ruf der Wildnis? Vögel zwitschern Handyklingeltöne. Was für ein Vergehen: Vögel pfeifen einfach Klingeltöne nach. Und das ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen. Das dürfte diese natürlich vor ein Problem stellen, wo schickt man denn die Abmahnungen hin?
Massen-Klagen in Asien: In Süd-Korea haben Labels mehr als 4000 Menschen wegen Urheberrechtsvergehen verklagt. Nicht wegen Filesharing, sondern weil diese jeweils irgendwelche Songs in ihren Blogs online gestellt haben: Music Labels to Sue 4,000 Internet Users
Heftige Kritik an der geplanten Einführung einer europaweiten Vorratsdatenspeicherung gibt es jetzt auch in Österreich: „Grober Unfug“ Vorrats-Datenspeicherung.
Das „EU Network of Independent Experts on Fundamental Rights“ hat einen Report über die Situation der Grundrechte in Europa im Jahre 2004 veröffentlicht. Sehr interessant, aber auch 146 Seiten lang.
In September 2002 a network of independent experts in fundamental rights was set up. The network consists of one expert per Member State and is headed by a coordinator. Its objective is to ensure a high degree of expertise in relation to each of the Member States and the European Union as a whole. Each year the network produces a report on how fundamental rights are safeguarded in practice . It may also give opinions on specific questions upon the request of the European Commission. European citizens can also send information on the safeguarding of fundamental rights in the Union to the network or the European Commission.
The network of fundamental rights experts was created by the European Commission in response to a recommendation in the European Parliament’s report on the state of fundamental rights in the European Union (2000) (2000/2231(INI)).
Reißerisch ist der Spiegel-Artikel zu Harry Potter allemal, aber insgesamt nicht spannend. Wirklich gestört hat mich nur dieser Satz in wenig geschickter Schachtelsatzkonstruktion:
„Eine 827-seitige PDF-Version der britischen Ausgabe, erkennbar am grünen Titelbild, zirkuliert nun, wenig verwunderlich, in diversen P2P-Foren, in denen Files mittels der BitTorrent-Software angeboten werden.“
Hier wird einmal mehr (implizit) die Schuld an der bloßen Online-Verfügbarkeit des Buches einem einzigen Protokoll zugeschoben. Sonst wird kein Protokoll und kein P2P-Verfahren genannt, nur BitTorrent. So mag es es für geneigte Ohren nach einem großen Unbekannten klingen, dem man alle mysthischen Gruseleigenschaft und den Untergang der industriellen Verteilungsmechanismen zuschieben kann, weil man ja so wenig weiß (Gegenmaßnahme: z.B. der Wikipedia-Artikel). Ach je. Dabei ist diese Taktik selbst mit Hilfe des Artikels leicht zu entlarven: einmal, wieso sollte man in Foren Torrent-Links verteilen, was für ein ineffizienter „Medien“bruch wenn es auch trackerless geht. Und, bei einer unter 1.87 MB großen Datei ist Torrent kaum vonnöten, wenn die Datei erst einmal verteilt zu haben ist. Für das Audiobuch allerdings machte das technisch schon Sinn.
Klingt als würde jemand (un)absichtlich negative Stimmung machen. Aber immerhin ist angekommen, dass Torrent ein Protokoll und keine Webseite ist. ;)