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Grateful Dead Bootlegs nicht mehr in der Public Domain

Die Reste der Grateful Dead haben alle bis dato als Public Domain geltenden Livemitschnitte aus dem Internet zurückgezogen, um sie fortan via i‑tunes, etc. zu verkaufen. Immerhin haben die damals auf ihren Konzerten extra Stellplätze für die Bootlegger freigehalten. Das galt als eines der Vorzeigemodelle, wie man auch durch Verzicht auf Copyright sehr viel Geld…

  • Ralf Bendrath

Die Reste der Grateful Dead haben alle bis dato als Public Domain geltenden Livemitschnitte aus dem Internet zurückgezogen, um sie fortan via i‑tunes, etc. zu verkaufen. Immerhin haben die damals auf ihren Konzerten extra Stellplätze für die Bootlegger freigehalten. Das galt als eines der Vorzeigemodelle, wie man auch durch Verzicht auf Copyright sehr viel Geld verdienen kann.
John Perry Barlow, der damals Songschreiber für die war, hat sehr erzürnt geantwortet.

Update: Mehr als 5000 Fans stimmten die verbliebenen Bandmitglieder nach wenigen Stunden um. Archive.org darf nun wieder die Bootlegs von 1967–1995 als Live-Stream oder MP3 anbieten. Ausführlich dazu Spiegel Online. Danke an Doener für den Hinweis.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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3 Kommentare zu „Grateful Dead Bootlegs nicht mehr in der Public Domain“


  1. Kann man denn einmal in der Public Domain befindliche Werke einfach wieder zurückziehen? Wer sie unter den Bedingungen der Public Domain erhalten hat, kann sie doch weiterhin unter diesen Bedingungen verbreiten?


  2. Hallo Ralf,

    kommerz ist halt nicht alles!
    Das haben nun wohl die Bandmitglieder erkannt.

    Nur bin ich wirklich mal gespannt, ob archiv.org
    das auch wieder rückgängig macht.

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