Die EU-Wirtschaftsminister haben in ihrer heutigen Sitzung die so genannte Software-Patentrichtlinie trotz massiver Kritik von Seiten der Parlamente und der Zivilgesellschaft verabschiedet.
Bereits kurz vor Weihnachten hatte es einen Versuch gegeben, den umstrittene Gesetzentwurf durch den EU-Rat zu bringen, Damals konnte ein Veto Polens das „Durchwinken“ der Direktive im Landwirtschafts- und Fischereiausschuss verhindern. Diesmal setzte die Ratpräsidenschaft das Thema als so genannten A-Punkt auf die Agenda der Wirtschaftsminister und machte damit den Weg für die Richtlinie frei. Als A-Punkte werden im EU-Jargon eigentlich diejenigen Sachverhalte bezeichnet, die als nicht weiter verhandlungsbedürftig und damit als abstimmungfähig gelten.
Wie wenig dies im Falle der so genannte „Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen“ zutrifft, dürfte angesichts der heftigen Debatte des letzten Jahres klar sein. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament gefordert, den Gesetzgebungsprozess neu zu starten, da der vorliegende Entwurf der Direktive nach der EU-Erweiterung und der Neuwahl des EU-Parlaments nicht länger mehrheitsfähig ist. Dies wurde von der Kommission strikt abgelehnt. Die heutige Abstimmung im EU-Rat kann deshalb nur als Nichtachtung des parlamentarischen Willens gewertet werden.
Verschiedene EU-Mitgliedsstaaten, darunter Polen und Dänemark, haben dem offiziellen Ratsbeschluss denn auch Zusatzerklärungen beigefügt. Darin wird insbesondere kritisiert, dass die Richtlinie in der derzeitigen Form die Patentierbarkeit von Computerprogrammen nur scheinbar verhindere und damit Wettbewerb im Softwarebereich nachhaltig behindere.
Der Begriff der „Technizität“ gehört innerhalb der Software-Patente-Debatte zu den am heftigst debattierten Punkten. Auch der Deutsche Bundestag verwies darauf, dass die Patentierung von Computercode nur dann überhaupt legitim sein kann, wenn im einzelnen Fall der klare technische Beitrag mit einer naturwissenschaftlichen Wirkung erkennbar ist. Diese Abgrenzung ist, wenn überhaupt, dann nur sehr schwer nachvollziehbar und kann keinesfalls durch die nun verabschiedete Patent-Richtlinie geleistet werden.
Der Rats-Beschluss wird dem EU-Parlament nun in zweiter Lesung zugehen. Es bleibt zu hoffen und zu erwarten, dass die Abgeordneten die Gelegenheit zu gravierenden Änderungen am Entwurf nutzen werden.
Siehe zum Thema auch Spiegel, Heise, Pro-Linux, Golem und
FSPA.
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