Im Koalitionsvertrag der grossen Koalition wurde der weitere Abbau des Datenschutzes schon angekündigt:
Wir werden jedoch die im Grundsatz bewährte Sicherheitsarchitektur wo es nötig ist weiterentwickeln und überprüfen, inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen.
Der neue Bundesinnenminister Wolfang Schäuble hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 24.11. schon ein erstes konkretes Projekt benannt, wo man weniger Datenschutz haben möchte, und zwar bei den Mautbrücken:
Wir haben jetzt vor ein paar Tagen diesen Fall gehabt in Baden-Württemberg, wo ein Parkwächter auf einem Parkplatz überfahren worden ist und wo wir durch das Gesetz über die Maut für LKWs gehindert sind, die Strafverfolgungsbehörden, diese Informationen zu bekommen. Da sind wir uns einig, dass wir so etwas ändern müssen. Es muss im Zweifel unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen möglich sein, Straftaten zu verfolgen aber natürlich vor allen Dingen auch sie zu verhindern.
Weiter heisst es in dem Interview, dass der Datenschutz eigentlich auch nur abgebaut werden soll, damit die Freiheit erhalten bleibt:
Ich sagte vorher schon, wir machen das ja alles, um die Freiheitsordnung des Grundgesetztes zu schützen. Insofern sind diejenigen, die für die innere Sicherheit eintreten ja nicht Gegner von Freiheitsrechten. Darauf muss man immer achten. Da kann es im Einzelfall schwierige Abwägungsfragen geben, etwa bei der Frage, die wir ja haben. Natürlich müssen die Sicherheitsbehörden darauf achten, dass die Verschwiegenheitspflichten der Mitarbeiter eingehalten werden.
Benjamin Franklin formulierte vor sehr langer Zeit schonmal perfekt, wohin sowas führen kann:
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Mittlerweile gibt es massive Kritik an den Plänen einer umfassenden Verkehrsüberwachung.
Der Chaos Computer Club schreibt in einer Pressemeldung: Keine Dauerbeschattung des Autobahnverkehrs!
[…]
Nach Meinung des CCC rechtfertigt der Wunsch nach Fahndungserfolgen keine Abschaffung des Datenschutzes und den Angriff auf Grundrechte. Eine Dauerbeschattung aller Verkehrsteilnehmer hätte nach Einschätzung von Datenschützern langanhaltend schädliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Unter dem Eindruck ständiger Überwachung würde sich das Verhalten der Menschen ändern, um der ständigen Beobachtung durch den Staat zu entgehen. Am Ende würde an die Stelle von demokratisch wachen Staatsbürgern der undemokratische Überwachungsstaat treten.Der erst vor wenigen Tagen vereidigte Innenminister hat hier bei den ersten Orientierungsversuchen im neuen Amt deutlich den Bogen überspannt. Sein Vorhaben ist dabei auch parteiintern umstritten: Schon im Mai 2005 wies der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Heinz Hardt, gegenüber dem WDR auf die mangelnde Demokratieverträglichkeit solcher Forderungen hin („Der Bürger hat ein Anrecht darauf, dass nicht alles verfügbar gemacht wird“) und verwies auf die immensen Kosten, die ein Einsatz der Mautdaten für die Fahndung mit sich bringen würde: „Ich stell mir die Mammut-Bürokratie vor, all diese Daten auseinander zu fieseln, um eventuell mal irgendwas zu finden, ich glaube das ist jetzt des Guten zuviel.“
Der CCC fordert die neue Bundesregierung auf, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Mautgesetzes nicht anzutasten und den nicht finanzierbaren Datensammelphantasien Schäubles eine Absage zu erteilen. Die nach wie vor bestehenden Mißbrauchsmöglichenkeiten des Mautkontrollsystems sollte die Bundesregierung nach Meinung des CCC eher zum Anlass nehmen, über ein Konzept zur Demontage der Mautbrücken nachzudenken.
Auch das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein hat eine Pressemitteilung veröffentlicht: Lasst den Leviathan an der Kette! Strikte Zweckbindung für Mautdaten.
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„Zu befürchten ist, dass die nun beabsichtigte Durchbrechung der Zweckbindung erst der Beginn ihrer völligen Auflösung sein wird“, so Bizer. Heute sollen die Mautdaten nur zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der Organisierten Kriminalität verwendet werden, morgen werden sie dann wohl auch zur Verfolgung von Fällen einer „mittleren Kriminalität“ verwendet. Und warum nicht auch zur Verhinderung von „Sozialmissbrauch“, „Schwarzarbeit“ oder zur Verfolgung von Unterhaltspflichtigen sowie – natürlich nur aus Sicherheitsgründen – auch zur Verkehrslenkung bei Großveranstaltungen – die WM 2006 steht vor der Tür?Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass der Hunger des Staates nach Informationen unbändig wird, wenn erst einmal eine technische Infrastruktur zur Erfassung der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Das Gegenteil muss der Fall sein: Die technische Infrastruktur muss datensparsam gestaltet sein und es ist Aufgabe des Rechtsstaates, dem Datenhunger des Staates durch eine strikte Zweckbindung klare Grenzen zu setzen.
Der nun angedeutete Weg der Bundesregierung ist noch aus einem anderen Grund verhängnisvoll: Weil die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an gegenüber der Maut skeptisch waren, wurde die strikte Zweckbindung der Mautdaten als Garantie lauterer Absichten in das Gesetz eingefügt. Wenn nun wenig später diese strikte Zweckbindung wieder aufgebrochen wird, dann riskiert die Politik, dass sie ihre Glaubwürdigkeit verliert.
Die Bürgerinnen und Bürger werden nun erkennen, dass eintreten wird, was sie schon immer befürchtet haben: Die Infrastruktur der Mauterfassung wird zur Infrastruktur einer flächendeckenden Verkehrs- und Bewegungsüberwachung. Heute nur der gewerbliche Verkehr und morgen auch jede private Alltagsbewegung. Die nun noch geltende Zweckbindung wäre dann also doch nur ein „Feigenblatt auf Zeit“ gewesen.
Die Bundesregierung ist also gut beraten, es bei der strikten Zweckbindung der Mautdaten zu belassen und den Leviathan nicht von der Kette zu nehmen.
Unterstützung bekommt Schäuble von der Bild-Zeitung. Dort wettert ein Kommentator gegen Datenschutz, u.a. mit folgenden Worten:
„Gewiss, der Datenschutz ist ein hohes Gut. Gerade in unserer vernetzten Welt brauchen wir sichere Mauern um unsere persönlichen Daten. Aber der Datenschutz darf nicht zum Mörderschutz werden! Das Rechtsempfinden des Bürgers kommt nicht mehr mit, wenn Maut-Kameras zwar gut sind, um Gebühren einzutreiben – aber in begründeten Fällen nicht zur Verbrecherjagd eingesetzt werden dürfen.“