Nach EuGH-Urteil: Constantin Film kündigt an, sich vor Gericht für Netzsperren einzusetzen

Golem.de weist gerade auf eine Pressemitteilung der Constantin Film AG hin, in der diese ankündigt, den Ball aufzunehmen den der Europäische Gerichtshof (EuGH) ihr hingeworfen hat und sich für mehr Zensurinfrastruktur in Deutschland einzusetzen. Die Filmproduktionsfirma, die für Filme wie Resident Evil 1 bis 5 sowie „Fantastic Four“ und „Fantastic Four: Rise of the Silver Surfer“ bekannt ist, glaubt, dass sie auf diese Weise ihr sogenanntes „geistiges Eigentum“ schützen kann:

Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. […] Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte anbieten, für ihre Kunden zu sperren. Auch das Internet ist auf rechtsstaatlich garantierte Rahmenbedingungen angewiesen, und daher ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie.

Der EuGH war wie berichtet zu dem Schluss gekommen, dass die Sperrmassnahmen zwar vermutlich nichts bringen werden:

Zum Recht des geistigen Eigentums ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Durchführung einer Anordnung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht zu einer vollständigen Beendigung der Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums der Betroffenen führt.

Trotzdem solle man versuchen dürfen, Gerichtsentscheidungen herbeizuführen, die „geistiges Eigentum“ gegen das von Netzsperren bedrohte Grundrecht auf Informationsfreiheit abwägen:

Dabei müssen die Maßnahmen, die der Anbieter von Internetzugangsdiensten ergreift, in dem Sinne streng zielorientiert sein, dass sie dazu dienen müssen, der Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts durch einen Dritten ein Ende zu setzen, ohne dass Internetnutzer, die die Dienste dieses Anbieters in Anspruch nehmen, um rechtmäßig Zugang zu Informationen zu erlangen, dadurch beeinträchtigt werden. Andernfalls wäre der Eingriff des Anbieters in die Informationsfreiheit dieser Nutzer gemessen am verfolgten Ziel nicht gerechtfertigt.

Ständig wiederkehrende Probleme mit Netzsperren wie Overblocking und Internetprovider als Hilfspolizisten würden uns bei ausreichend inkompetenten Gerichten in Zukunft sicherlich viel Stoff zum bloggen geben, auf den wir allerdings wirklich gerne verzichten würden. In den Niederlanden wurde erst vor kurzem gerichtlich festgestellt, dass Netzsperren gegen Piraterie nutzlos sind und man sie deswegen auch wieder aufheben sollte. Ansonsten werden sie zur Zeit besonders prominent in der Türkei und in Russland bei der Meinungsbildungslenkung eingesetzt.

Was die sich selbst so bezeichnende „Kreativindustrie“ betrifft: Zumindest was das Filesharing von Musik angeht, haben mehrere Studien gezeigt, dass der Datei-Tausch sich positiv auf das Kaufverhalten auswirkt. Mit Bezug auf die Filmindustrie kommen in der aktuellen Technologie Review Stimmen zu Wort, die zu ähnlichen Ergebnissen kommen.

15 Ergänzungen

  1. Mal dazu ein kleines Gedankenspiel: Man betreibt eine wirtschaftlich recht erfolgreiche Internetseite, die dummerweise auf dem selben Server liegt, wie ein illegales Angebot. Wenn jetzt das illegale Angebot auf Veranlassung eines Rechteinhabers oder -verwerters gesperrt wird und die eigene Seite dann quasi als Kollateralschaden von dem Block auch betroffen ist, könnte man den Initiator der Sperre dann doch auf Schadensersatz verklagen.

    1. Das ist ja das schöne an dem Urteil des EuGH. Hatte der Generalanwalt noch gefordert das anordnende Gericht sollte die Grundrechtsabwägung vornehmen, so ist der EuGH dem nicht gefolgt. Der EuGH wirft das Problem einfach über den Zaun zum Access Provider. Der soll doch bitte abwägen und es so einrichten, daß nur die illegale Information betroffen ist. Wie der Access Provider das machen soll interessiert den EuGH nicht. D.h. allein der Access Provider trägt das Risiko des Overblocking, der Maßnahmen, der falschen Abwägung. Und dem entsprechend kann er von allen verklagt und gemolken werden.

      Die Vorlage des Generalanwalts ein guter Kompromiss, denn sie hat es dem Gericht aufgegeben, die Abwägung zu treffen und eine konkrete Maßnahme auszuwerfen. Das daraus entstandene Urteil ist eher ein Machwerk und widerspricht der eigenen Rechtsprechung des EuGH. Denn der EuGH hatte ja gerade in der SABAM – Entscheidung das Gegenteil gesagt. Das Gericht kann nicht einfach Gesetzgeber spielen und einem Access Provider auftragen alle illegalen Inhalte zu filtern.

      Wie das aufgelöst werden soll, weiß keiner. Es wird eine Klagewelle geben und schwarze Listen. Jetzt kommt Zensursula via der Film-Industrie. Denen sind im Zweifel die Kollateralschäden völlig egal. Wie dem Broker, der wissentlich 350 Mio€ bei Lehman Brothers verzockt hat durch einen verspäteten Rückruf weil er nur so seine Provision von 150k€ erhalten hat.

  2. Diese Rechteinhaber sind doch alles Heuchler. Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen! Dass ich nicht lache! Im Saturn und Mediamarkt werden stapelweise Raubkopien verkauft (ich benutze dieses Wort, weil es sich einfach schon eingebürgert hat), das interessiert aber keine Sau; nicht mal den Rechteinhaber. Was soll ich denn davon halten?

  3. Da sich doch die Contentmafia doch glatt
    nen Urteil gekauft und nen Freibrief zur
    Zensur, na dann gute Nacht.
    KOTZ!

  4. Da gibt es ja anscheinend wirklich noch ein paar Ewiggestrige, die dem Netz als rechtsfreiem Raum schwafeln….. die lernen es aber wahrscheinlich nie. Zum Glueck sind die meisten schon weiter….

  5. Ah der Herr Moszkowicz, CF himself.

    Jedwede Zensur hat NICHTS mit Recht zu tun.
    Zudem sollte Ihnen bekannt sein das solche Methoden nicht zum Erfolg führen.

    Sie schaden den Netz damit mehr als es Nutzen bringt, aber das ist Ihnen ja egal. Aber das habe ich von CF & Co auch nicht anders erwartet.

    Ich für meinen Teil zahle gern Für Qualität. Letzteres is nur mit den Filmen von Constantin selten vereinbar.

    1. So ein hahnebuechener Quatsch – wenn z.B. eine Seite mit paedophilem Inhalt zensiert wird, oder wenn eine Seite Markenrechte verletzt ist das genau so rechtens wie es Unrecht ist, wenn ihre private Korrespondenz von Dritten ueberwacht wird. Im ‚Netz‘ gelten eben aus gutem Grund Gesetze. Der EugH hat in seiner Begruendung ja auch weise geurteilt – overblocking muss vermieden warden und die Massnahmen muessen praezise sein. Das warden wir natuerlich bei unserem weiteren Vorgehen beachten.

    2. Es geht hier ausserdem lediglich um die Einschraenkung des Zugangs zu kriminellen gewerblichen Portalen wie das von kino.to, die zudem zu einem wesentlichen Teil mit illegaler Werbung bzw. Fangwerbung finanziert und deren Einnahmen nicht versteuert werden. Auch das Internet kann kein rechtsfreier Raum sein und es gibt keine schuetzenswerten Interessen der User von solchen Seiten unentgeltlich geschützte Inhalte abzurufen (im Gegenteil: auch im Interesse der Nutzer sollten solche Seiten, da diese viel malware enthalten, nicht frei zugänglich sein)

    3. Der Telekomsprecher der ÖVP im
      EU-Parlament, Paul Rübig, wehrt sich gegen Panikmache in der
      Debatte über die Bestimmungen zur Netzneutralität im EU-
      Telekombinnenmarktpaket und über das gestrige Urteil des
      Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Websitesperren. „Die
      Straßenverkehrsordnung ist keine Bedrohung der Bürgerrechte.
      Genauso ist das Einführen von Verkehrsregeln im Internet auch keine
      Freiheitsbeschränkung, sondern verhindert Piratenchaos“, betont
      Rübig. ****

  6. constantin verleih zeigt diesen firlm…ach neee…das lassen wir mal…und das video bei sky auch…na, dann lassen wir es mal dort.

  7. Dass kinox.to oder movie4k.to nur links zu Filehostern anbietet, hat Constantin Film demnach immer noch nicht kapiert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.