Bitkom fordert Klarstellung bei Informationspflichten des Telemediengesetzes

Heise berichtet über ein Positionspapier des Bitkom zum Telemediengesetz: IT-Branchenverband gegen vorauseilende Überwachungspflicht für Provider.

Konkret erscheint der Lobby-Vereinigung eine Klarstellung nötig, dass private Homepages wie Vereinsseiten, Weblogs, Meinungsforen, Fotosites oder Chats nicht den allgemeinen Informationspflichten des TMG unterliegen. Dies müsse auch dann gelten, wenn diese Dienste oder Informationen anbieten, die anderswo nur gegen Entgelt zu erhalten seien. Der Verband denkt dabei auch an Shareware- oder Open-Source-Angebote. Diese würden das Wesen des Internet ausmachen, das laut dem Bitkom „gerade dem freien und ungehinderten Austausch von Informationen zwischen unterschiedlichen Beteiligten dienen soll“, könnten aber auch Alternativen zu kostenpflichtigen Diensten darstellen. Der TMG-Entwurf sieht vor, dass „geschäftsmäßige“ Anbieter von Telemedien ihre Identität preisgeben und etwa die Adresse oder Telefon- und Faxnummern veröffentlichen müssen. Solche Verpflichtungen könnten der Eingabe zufolge gerade Weblog- und Forenbetreiber in ihrer „Kommunikationsfreiheit unangemessen einschränken“.

Diese Klarstellung ist wichtig und notwendig. Beim ersten Anlauf unter der alten Regierung hatten wir dies auch noch kritisiert und Verbesserung gefordert.

Passend dazu sei auch nochmal auf den Chaosradio Express-Podcast Nr 29 verwiesen, wo Tim Pritlove mit Alvar Freude über die Themen “Haftung für Links und das Telemediengesetz” geredet hat.

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