Keine Überregulierung neuer Publikationsformen

Wir haben heute eine Netzwerk Neue Medien – Pressemitteilung zum Thema „Telemediengesetz“ veröffentlicht, die ich hier spiegeln werde:

Keine Überregulierung neuer Publikationsformen

Zur geplanten Einführung eines Telemediengesetzes und der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in einen „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“ erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerk Neue Medien:

„Die geplante Einführung eines Telemediengesetzes und die damit verbunden Änderungen am Rundfunksaatsvertrag dürfen nicht zu einer Überregulierung von neuen Publikationsformen im Netz führen.

So dürfen Weblogs nicht mit redaktionellen Angeboten gleichgesetzt werden. Weblogs sind keine Online-Tageszeitungen, sondern entsprechen vielmehr in der Realität oftmals persönlichen Tagebüchern. Eine Trennung von redaktionellen Inhalten und Meinungen ist dem Medium Blog nicht angemessen und für die Entstehung einer vielfältigen Blogosphäre in Deutschland kontraproduktiv. Hier scheint dem Gesetzgeber nicht bewußt zu sein, auf welche Weise gesellschaftlicher Wandel mit den neuen Techniken einhergeht. Ein Gegendarstellungsrecht, wie wir es aus dem Printbereich kennen, liefern die meisten Blogs durch eine Kommentarfunktion bereits mit. Journalistische Pflichten sollten wenn nur mit den jeweiligen journalistischen Rechten für Blogger einhergehen.

Neue demokratische Kommunikationsformen und -techniken wie Streaming oder Podcasting dürfen nicht durch bürokratische Hürden und Anmeldeprozeduren in ihrer Existenz bedroht werden, die Rundfunkanstalten könnten mit der Geschwindigkeit der Netzcommunity ohnehin nicht Schritt halten. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder gestreamte Vortrag oder jeder neuer Audio-Blog Beitrag bei den Landesrundfunkanstalten angemeldet werden müsste?

Auch darf das Telemediengesetz nicht dazu dienen, das bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes verhinderte Auskunftsrecht für Provider nun an dieser Stelle zu verankern. Internetprovider dürfen keine Auskunfts- und Informationsdienste sein, sondern müssen den Datenschutz ihrer Kunden gewährleisten.“

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