Zuerst hatte eine Anwaltskanzlei ihren Mandanten enttäuscht, dann hat sie ihn verklagt. Grund war seine wütende Google-Rezension, in der er schrieb: "Halten Sie sich von dieser Anwaltskanzlei fern." Das war von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte nun das OLG Stuttgart.
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