Überwachung
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: Argumente in der Debatte um Überwachungstechnologien
: Argumente in der Debatte um Überwachungstechnologien Zu den Debattentricks in der Wirkungsforschung zu Überwachungstechnologien:
Im Streit um Überwachungstechnologien sind vermeintlich gesicherte Zahlen und Fakten dankbar genutzte Argumentationshilfen. Ob es um Videoüberwachung oder um biometrische Identifikationssysteme geht: Mit dem Nachweis, dass die Technik tatsächlich funktioniert, ist oftmals die politische Diskussion vorerst beendet – Punktsieg für die Überwachungsbefürworter.
Dass die Befürworter oft methodisch unsauber arbeiten, hat der kanadische Kriminologe Kevin Haggerty kürzlich in Berlin vorgetragen, und Telepolis fasst seine Kritik lesenswert zusammen.
In diesem Kontext ist mir ein Dilemma der Überwachungskritiker aufgefallen: Oft geht man davon aus, dass Überwachungstechnologien wirklich repressiv wirken und Menschen dazu bringen, sich konform zu verhalten – man nimmt also Benthams Postulat zum Panoptikum als wahr an (das machen viele Liberale Privacy-Theoretiker wie z.B. Beate Rössler). Dann kann man aber nicht mehr wirklich sagen, dass es kaum Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung durch solche Systeme geben wird. Oder man glaubt einfach nicht an die repressive Wirkung bzw. verweigert sich ihr einfach, was einem auch wieder Freiräume eröffnet („bange machen gilt nicht“). Dann kann man aber die Systeme nicht gleichzeitig als Umsetzung von Orwell in der Realität bezeichnen. Auf dem CCC-Kongress gab es in dieser Richtung offenbar eine rege Diskussion bei einem Vortrag, den ich leider verpasst habe. Christian Heller hat aber recht ausführlich drüber gebloggt.
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: Teil 3 und 4 der Video-Serie „Alltag Überwachung“
: Teil 3 und 4 der Video-Serie „Alltag Überwachung“ Teil 3 und 4 der Video-Serie „Alltag Überwachung“ von Roman Mischel und Fiete Stegers gibt es mittlerweile bei tagesschau.de zu sehen:
Winzige Helfer mit Schnüffelpotenzial
Teil drei unseres Video-Dossiers beschäftigt sich mit den Chancen und Risiken der RFID-Technologie. Vom Supermarkt-Etikett über das WM-Ticket bis zum Reisepass: In immer mehr Gegenständen stecken winzige Funkchips. Die Industrie verspricht sich von der RFID-Technik billigere Logistik und ihren Kunden individuellere Dienstleistungen. Skeptiker reden dagegen von „Schnüffelchips“.
Auf dem Weg in den Überwachungsstaat?
Im letzten Teil unseres Video-Dossiers geht es um die Ohnmacht des Einzelnen gegenüber der digitalen Sammelwut – und um die Arglosigkeit vieler Bürger. Ob durch Überwachungskameras an der Tankstelle, beim Surfen im Internet oder beim Bezahlen mit einer Treuekarte: Freiwilig oder unfreiwillig hinterlässt jeder Spuren. Aber wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Oder?
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: Podcast zu SWIFT mit Erich M.
: Podcast zu SWIFT mit Erich M. Auf Freie-Radios.net gibt es ein Interview von Manfred Krejcik mit Erich M. von Quintessenz.at zu SWIFT und anderen Datenschutzschweinereien als MP3.
SWIFT ist bekanntlich ein Monopol, das im täglichen Zahlungsverkehr durch die weltweiten Banken nicht umgangen werden kann. Exklusiven Zugang zu dieser Datenbonanza haben die USA. Des weiteren als MP3 Hörbar: warum gerade sozialdemokratische Politiker europaweit notorisch die Rolle der größten Scharfmacher spielen, wenn es um soziale Kontrolle und um die totale Überwachung der Gesellschaft geht.
[via q/depeche]
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: coole Flash-Animation zum Thema Überwachung
: coole Flash-Animation zum Thema Überwachung Sehenswert: „Panopticom“, eine cool und informativ gemachte interaktive Flash-Animation, die anhand eines Tagesablaufes des fiktiven „Paul“ illustriert, wo so überall Daten anfallen und welche Probleme das mit sich bringen könnte. Unbedingt zu empfehlen als niedrigschwelliger Einstieg für Leute, denen das Thema Datenschutz noch recht neu ist. Auch gut als Unterrichtsmaterial geeignet.

Das Ganze war eine BA-Arbeit von Johannes Widmer im Studiengang Digitale Medien an der Hochschule Ulm.
(Via Rabenhorst)
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: Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss
: Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss Während ich gestern an der Technsichen Fachhochschule Medieninformatik-Studenten Freie Software und offene Innovationsprozesse erklärte, tagte ein paar Kilometer weiter im Süden der Wirtsschaftsausschuss des Deutschen Bundestags und veranstaltete eine Anhörung zum geplanten Telemediengesetz (TMG). Eigentlich schade, dass ich das nicht mitbloggen konnte, aber die Lehrveranstaltung hat auch Spass gemacht. Und praktischerweise hat Stefan Krempl wieder für Heise eine Zusammenfassung der Debatte geschrieben: Erhebliche Bedenken gegen geplantes Telemediengesetz.
Kurz zusammengefasst ist wie (fast) immer niemand zufrieden. In diesem Fall kann ich beide Seiten gut verstehen: Sowohl von Verbraucher- als auch von Industrieseite gibt es erhebliche Kritik zu den Themen Spam-Bekämpfung, zur Haftung von Providern und zum Datenschutz.
Nicht vergessen werden dürfe, dass die Nutzer von dem Gesetz „am stärksten betroffen sind“, machte der Jurist Patrick Breyer auf Mängel bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufmerksam. Es müssten Vorkehrungen gegen die Praxis vieler Web-Anbieter getroffen werden, das Surferverhalten mit „jedem Klick, jeder Suchanfrage“ umfassend zu protokollieren und über Jahre hinaus zu speichern. Für die Erlaubnis zur Profilerstellung bei der Verwendung von Pseudonymen sollte eine bewusste Einwilligung erforderlich sein; Anmeldungen für Web-Dienste dürften in vielen Fällen nicht mit einem Zwang zur Datenabgabe oder dem Bezug von Newslettern gekoppelt werden.
Die weite Auskunftsregelung im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen, ist laut Breyer „überflüssig“, angesichts dafür bereits bestehender anderer Gesetze. Das Konstrukt sei überdies gefährlich, da keine Voraussetzungen für die Datenerhebung formuliert würden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Pressmeitteilung zu der Anhörung veröffentlicht:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einem zunehmenden Missbrauch der Daten von Internetnutzern. Heute wird in einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages der Vorschlag für ein neues Telemediengesetz diskutiert. Der vzbv befürchtet aber, dass der ohnehin ungenügende Schutz persönlicher Daten im Internet durch den Vorschlag der Bundesregierung noch weiter geschwächt werde. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie in der virtuellen Welt ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben“, sagte vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl heute bei der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag. „Das ist derzeit nicht der Fall – und das Telemediengesetz wird die Situation eher noch verschlimmern.“
Vom 6. Dezember gibt es auch noch eine offizielle Stellungnahme (PDF).
Die Pressmeitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein gibt e shie rmal als Full-Quote: Telemediengesetz: Datenschützer gegen Unkultur aus Zensur und Meinungskontrolle.
Im Rahmen der heutigen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in Berlin nahm der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zum Telemediengesetz (TMG) Stellung. Sein Fazit: „Zu kurz gesprungen.“ Das Gesetz werde in der Praxis viel Verwirrung verursachen. Nur hochspezialisierte Juristen könnten den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abgrenzung zur Telekommunikation nachvollziehen.
Auf massive Kritik stößt beim ULD die geplante Ausweitung der Auskunftspflichten der Teledienstbetreiber gegenüber den Sicherheitsbehörden auf Abrechnungsdaten sowie der Zugriff hierauf durch die Nachrichtendienste und die Behörden der Gefahrenabwehr: „Bei der Jagd auf die Nutzerdaten haben die Verfasser des Gesetzentwurfes jedes Maß verloren. Vor allem haben sie das naheliegendste Mittel zur Schaffung von mehr Sicherheit im TMG übersehen – die Präzisierung der Kennzeichnungspflicht der Dienstanbieter“, so Bizer.
„Wenn dem Gesetzgeber wirklich die Unterbindung und Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet ein Anliegen ist, dann muss er die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung verschärfen und technisch unterstützen. Die hemmungslose Erfassung der Nutzerinnen und Nutzer produziert nur missbrauchsanfällige Datenfriedhöfe. Als Datenschützer können wir vor den anstehenden Veränderungen nur warnen: Die Nutzerkontrolle etwa über das Lesen eines Newsletters ist – in der realen Welt – vergleichbar mit der Registrierung, wer wann welche Zeitung abonniert bzw. welchen Artikel gelesen hat. Die Ausweitung der Auskunftspflichten in den präventiven Bereich der Nachrichtendienste und Polizei hinein ist der Einstieg in die Unkultur von Zensur und Meinungskontrolle.“
Im Übrigen rügt Bizer, dass der Gesetzentwurf auf Regelungen über die Auskunftspraxis zugunsten der betroffenen Nutzerinnen und Nutzern verzichtet: „Ohne eine Verpflichtung zur Dokumentation der Auskünfte haben die Betroffenen keine Chance nachzuvollziehen, wer die eigenen Vertrags- und Abrechnungsdaten bekommen hat. Zudem verzichtet das Parlament ohne entsprechende Erhebungen über die Auskunftspraxis auf die Kenntnis, wie das Gesetz angewendet wird.“ In vergleichbaren Fällen verweist die Regierung dann immer achselzuckend auf die fehlende Datenlage.
Weiterhin gibt es eine „Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Elektronisches-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG), BT-Drs. 16/3078
gegenüber dem Deutschen Bundestag anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 11.12.2006“.Das Telemediengesetz ist im Moment eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben mit den meisten Auswirkungen auf das Netz auf nationaler Ebene und die Kritik der Datenschützer ist voll brechtigt. Ich empfehle mal jedem Nicht-Juristen, sich den Gesetzesentwurf durch zu lesen. Selbst Juristen sind etwas erschlagen von den komplizierten Formulierungen. Beim derzeitigen Stand hat man nicht gerade das Gefühl, dass damit mehr Rechtsicherheit geschaffen wird. Eher im Gegenteil.
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: Kann man den alten Mann nicht mal in Rente schicken?
: Kann man den alten Mann nicht mal in Rente schicken? Ein alter Mann, der nicht versteht, was im digitalen Zeitalter passiert, hat grosse Angst. Angst vor dem Internet und den ganzen Möglichkeiten und deswegen muss was getan werden. Am besten sofort, denn Terroristen bevölkern schon das Internet, „setzen es für die Ausbildung von Attentätern und die Vorbereitung von Anschlägen ein“ und bauen virtuelle „Trainingscamps“. Wahrscheinlich auch schon bei Second Life. Und Wolfgang Schäuble
stehtsitzt hilflos da und droht. Mit noch mehr Sicherheit und Kontrolle, denn ein freies und offenes Internet könnte ja die demokratische Grundordnung unseres „Abendlandes“ zerstören.Aber jetzt mal im Ernst: Kann man denn mal bitte in Rente schicken – am besten sofort? Was man bei Beckstein mit seiner Killerspiele-Rhetorik noch als bayrische Folklore abstempeln kann, wird bei Schäuble richtig gefährlich. Der meint das richtig ernst und hier gehts nicht um irgendwelche Spiele, die schon verboten sind oder nur Räuber und Gendarm virtualisieren, sondern um ein freies und offenes Internet.
Vollkommen unverständlich finde ich, dass das Bundesinnenministerium diese Rede noch nicht online verfügbar gemacht hat.
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: UK: The Big Opt Out – Kampagne
: UK: The Big Opt Out – Kampagne In Grossbritanien gibt es seit letzter Woche die „The Big Opt Out – Protect your privacy and campaign to preserve medical confidentiality“-Kampagne. Das Ziel ist, eine zentral Datenbank mit medizinischen Daten im Gesundheitssystem zu verhindern und den Schutz der Privatsphäre aller Patienten zu stärken. Britische Bürgerrechtsorganisationen wie die foundation for information policy research (fipr) und No2ID stecken hinter der Kampagne.
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: FAZ-Interview: SWIFT und Datenschutz?
: FAZ-Interview: SWIFT und Datenschutz? Das wollte ich gestern schon bloggen: Datenschutz von unbekanntem Ausmaß bei SWIFT. Der kaufmännische Direktor von SWIFT, Francis Vanbever, hat der FAZ ein Interview gegeben.
Vanbever wehrte sich nun in dem FAZ-Interview gegen die Kritik der Datenschützer, die die dem belgischen und europäischen Datenschutzrecht unterliegende Genossenschaft gerügt hatte, „undurchsichtige, systematische, massive und dauerhafte“ Abwanderung von Daten zu dulden. Gegen diesen Vorwurf erklärte Vanbever: „Wir geben immer nur das weiter, wozu uns die behördliche Beschlagnahmeanordnung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zwingt.“ Dabei werde von Juristen geprüft, ob die Abfrage korrekt sei. Gleichzeitig würde über ein beauftragtes drittes Unternehmen sichergestellt, dass die Daten nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Den Namen dieses Unternehmens nannte Vanbever nicht.
Leider klappt der Link bei Heise zum FAZ-Interview nicht mehr – kann mir jemand die Originalquelle schicken? Ich würde nämlich gerne wissen, ob mit dem nicht namentlich genannten Unternehmen „Booz Allen Hamilton“ gemeint ist. Im Oktober hatte ich schonmal das Unternehmen und seine Tätigkeit für SWIFT beschrieben: SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?
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: eco fordert mehr Vorratsdatenspeicherung
: eco fordert mehr Vorratsdatenspeicherung Bisher hatte ich eco, den Verband der deutschen Internetwirtschaft, eigentlich immer als Gegner einer Vorratsdatenspeicherung gesehen. Wenngleich wir auch immer davor gewarnt haben, dass Kritik und Proteste auch nur erhoben wurden/werden, um eine staatliche Finanzierung der Überwachungsinfrastrukturen zu erreichen. Gerade lese ich bei Heise, dass der eco-Vorstandsvorsitzender nun die Ausweitung der Überwachungs-Gesetzgebung auf mehr Bereiche fordert: Vorratsdatenspeicherung auch an Universitäten gefordert.
Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, will von Extrawürsten bei der heftig umstrittenen staatlichen Jagd nach Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich nichts wissen. „Die Vorratsdatenspeicherung muss auch für Universitäten gelten“, forderte der Branchenvertreter im Gespräch mit heise online. Einige der mutmaßlichen Attentäter vom 11. September 2001 seien schließlich in Hamburg im Hochschulumfeld unterwegs gewesen und hätten die dortigen Netze genutzt. Zudem müsse eine Gleichbehandlung öffentlicher kommerzieller Zugangsanbieter mit Hochschulprovidern gewährleistet sein.
Schade eigentlich, dass damit explizit mehr Überwachung und weniger Datenschutz von einem vermeintlichem Verbündeten aus der Wirtschaft gefordert wird. Und auch, wenn es innerhalb von eco vertrauenswürdige Verbündete für mehr Datenschutz und weniger Überwachung gibt, so ist eine solche Aussage des Vorstandsvorsitzenden nicht akzeptabel.
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: Wiederholung: Wer hat meine Daten?
: Wiederholung: Wer hat meine Daten? Am Montag Abend wiederholt der WDR um 22:30h im Fernsehen die Dokumentation „Wer hat meine Daten? – Wie wir täglich ausspioniert werden“. Die Doku lief schonmal im Sommer in der ARD.
Einige Dinge darf jeder wissen: Geburtstag, Wohnort und Beruf beispielsweise. Doch darüber hinaus sind von jedem von uns Hunderte von Daten im Umlauf. Jeder Kauf mit Kundenkarte, jeder Besuch auf Internetseiten hinterlässt Spuren, die von Datenhändlern begierig gesammelt, ausgewertet und verkauft werden. Erfasst, kategorisiert und gespeichert: Jeder Bürger besteht in unzähligen Datenbanken längst nur noch aus Zahlenreihen; Bild: WDR/SchützVorlieben, Leidenschaften, selbst geheime Wünsche von jedem von uns werden gespeichert und in Umlauf gebracht, zu Nutzerprofilen zusammengefasst und transparent gemacht.
Erfasst, kategorisiert und gespeichert: Jeder Bürger besteht in unzähligen Datenbanken längst nur noch aus Zahlenreihen; Bild: WDR/SchützDer Journalist Erich Schütz hat zusammen mit Detlev Koßmann seine eigenen Datenspuren verfolgt und war verblüfft, was mit seinen Daten so alles passiert. die story ist ein spannender Selbstversuch, der beklemmende Aussichten für die persönliche Freiheit zeichnet.
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: Risikoanalyse bei US-Einreise
: Risikoanalyse bei US-Einreise Die EFF warnt vor einer Risikoanalyse bei der Verwertung der Flugpassagierdaten bei der Einreise bzw. Ausreise in die USA: American Travelers to Get Secret ‚Risk Assessment’ Scores.
„The government is preparing to give millions of law-abiding citizens ‚risk assessment’ scores that will follow them throughout their lives,“ said EFF Senior Counsel David Sobel. „If that wasn’t frightening enough, none of us will have the ability to know our own score, or to challenge it. Homeland Security needs to delay the deployment of this system and allow for an informed public debate on this dangerous proposal.“
Spiegel-Online berichtet unter Berufung auf AP auch drüber: USA geben Flugpassagieren heimlich Risikonoten.
Bisher haben die US-Behörden Millionen von Flugpassagieren aus dem Ausland benotet. Dies ergaben Recherchen der Nachrichtenagentur AP zu dem System, das als „Automated Targeting System“ (ATS) bezeichnet wird. Die Noten beruhen auf einer Vielzahl von gesammelten Daten wie Herkunftsort, frühere Reisen oder die Art der Ticketbezahlung. Ein Computerprogramm berechnet aus der gigantischen Flut an Informationen eine Note, die das Risiko eines terroristischen oder kriminellen Hintergrunds bewertet.
Die Daten sollen „nur“ 40 Jahre vorgehalten werden. Man hat übrigens nicht das Recht, die Daten einzusehen. Und schon gar nicht das Recht zu wissen, was mit den Daten passiert und wer noch darauf Zugriff hat, bzw. erhalten wird.
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: 6.000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung
: 6.000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung, Daten über ihre Kommunikationspartner, ihr Bewegungsverhalten und ihre Internetnutzung auf Vorrat zu protokollieren. Bereits am ersten Tag der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung letzte Woche gestarteten „Sammel-Verfassungsbeschwerde“ kündigten 3.700 besorgte Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme an. Inzwischen wollen über 6.000 Menschen nach Karlsruhe ziehen, falls der Bundestag die von der Koalition für 2007 geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernimmt, freut sich über die „waschkörbeweise eingehenden Vollmachten“. Die Vollmachten seien „derzeit vor allem politische Willensbekundungen der künftigen Beschwerdeführer“, so der Anwalt. „Sie drücken die große Besorgnis vieler Bürger aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden wird, das wieder einmal Elemente des totalitären Überwachungsstaates beinhaltet. Ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf schnellstens in den Papierkorb befördern und dass die Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss.“
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht des Bundeskriminalamts vom November 2005, der die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen soll. Dem Bericht zufolge konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. „Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus“, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Laut Kriminalstatistik bleiben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt, meistens weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon jetzt überdurchschnittlich hoch ist. In einer freiheitlichen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Spurensicherung nur im Verdachtsfall losgeschickt wird und der Staat nicht jeden Bürger vorsorglich als potenziellen Verbrecher behandeln darf.“
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: Scheitert Flugdaten-Abkommen in Ungarn am Präsidenten?
: Scheitert Flugdaten-Abkommen in Ungarn am Präsidenten? Der ungarische Staatspräsident Laszlo Solyom hat am Mittwoch das Fluggastdaten-Abkommen zwischen den USA und der EU abgewiesen: Ungarn: Absage an Flugdaten-Abkommen.
Solyom verweigerte dem vom ungarischen Parlament gebilligten Ratifizierungsgesetz die Unterschrift und gab es mit der Begründung an die Volksvertretung zurück, dass „nicht klar“ sei, ob der Datenschutz hinreichend gewährleistet ist. Solyom zufolge müsse gesichert sein, dass Fluggastdaten nur dann an die US-Behörden übermittelt werden, wenn die betreffenden Passagiere dem ausdrücklich zustimmen.
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: Stipendium zur „Topologie der Technik“
: Stipendium zur „Topologie der Technik“ Stipendien gibts viele: mich erreichte auch das hier über eine alte Mailingliste eines früher mal besuchten Colloqiums, über ein Graduiertenkolleg in Darmstadt, welches interdisziplinär zur „Topologie der Technik“ forscht. Auch hier werden m.E. Geisteswissenschaftler gesucht, genauer aus der Informatik, Philosophie und Germanistik.
Untersucht werden hier Technisierungsprozesse in ihrer räumlichen, Raum verändernden und Raum bildenden Dimension. Gegenstand der Betrachtung sind aber auch Räume, „in“ denen Technik wirksam wird (wie etwa Labors, Haushalte, Fahrzeuge, Studios, städtische Flächen), sowie Räume, durch die sich Techniken vermitteln. […] Praktiziert wird folglich ein Zugang zu Problemen der gesellschaftlichen Technisierung, der aktiv interdisziplinäre Perspektiven aufgreift, um auf räumliche Aspekte zu fokussieren, die in Zeiten von Globalisierung, Überwachung öffentlicher Plätze und privater Anwesen, arbeitsweltlichen und informationstechnologischen Netzwerken oder dem zugleich Raum übergreifenden und den eigenen aktuellen Standort anzeigenden Informationsaustausch per (Foto)Handy besonders virulent und bedeutsam sind.
Könnte inhaltlich ganz gut für interessierte Leser dieses Blogs passen. Zielgruppe sind widerum diejenigen, die doktorieren wollen und nach Darmstadt gehen möchten. Hier ist mehr Zeit für die Bewerbung: bis zum 15.1.2007. Ausführliche Informationen über das Kolleg hier, es gibts den vollständigen Ausschreibungstext als PDF.
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: Kanzlerinnen-Podcasts müssen nicht logisch sein
: Kanzlerinnen-Podcasts müssen nicht logisch sein Unsere Kanzlerin liefert endlich mal mit ihrem Video-Podcast prima Material für Datenschutz-Mash-Ups. Heise fasst die aktuelle Folge kurz zusammen: Merkel plädiert für mehr Überwachung trotz hoher Sicherheit.
„Eigentlich läuft alles ganz prima, aber trotzdem brauchen wir mehr Überwachung“, lautet die saloppe Kurzfassung des aktuellen Video-Podcasts der Bundeskanzlerin (Textversion).
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: Zypries stellt Neuordnung der TK-Überwachung vor (und will nebenbei Vorratsdatenspeicherung und Cybercrime-Convention durchboxen)
: Zypries stellt Neuordnung der TK-Überwachung vor (und will nebenbei Vorratsdatenspeicherung und Cybercrime-Convention durchboxen) Am Montag hatten wir noch ein Treffen bei der Humanistischen Union zum Thema Vorratsdatenspeicherung, wo die generelle Einschätzung war „das kann noch ein wenig dauern“. Nun geht es doch überraschend schnell: Justizministerin Zypries hat heute einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung vorgestellt. Haupt-Inhalt ist einerseits eine Änderung der Strafprozessordnung (z.B. die Einführung von speziellen Ermittlungsrichtern, die auf sowas spezialisiert sein sollen), und die Möglichkeit der TK-Überwachung nur noch bei schweren Straftaten. Damit dominiert Frau Zypries leider gerade die Schlagzeilen. Was aber auch in dem Entwurf steht, ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sowie des Europarat-Abkommens zu Cybercrime – beides Sachen, gegen die die Datenschützer seit langem Sturm laufen. Der Referentenentwurf geht jetzt in die anderen Ministerien zur Abstimmung – mal sehen, wann er auch öffentlich verfügbar wird. Im Frühjahr 2007 soll die Sache im Kabinett beraten werden. Die Bürgerrechtsorganisationen laufen sich gerade warm.
Pressemitteilung des BMJ, Bericht von heise.
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: USA wollen Passdaten von Einreisenden 50 Jahre speichern
: USA wollen Passdaten von Einreisenden 50 Jahre speichern Jetzt, wo das EU-USA Passagierdatenabkommen vermutlich irgendwie rechtens ist, kann man ja mal weitermachen mit der Datensammelei: USA wollen Passdaten von Einreisenden bis zu 50 Jahre lang speichern. Zumal die Passdaten ja bei der Einreise in die USA eh ausgelesen werden.
Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde kann mit dem Segen des Datenschutzbeauftragten des Department of Homeland Security (DHS) automatisch aus Pässen ausgelesene Daten ein halbes Jahrhundert vorhalten. Dies geht aus der jüngst vom DHS veröffentlichten datenschutzrechtlichen Einschätzung (PDF-Datei) des Einreiseprogramms der USA für die westliche Hemisphäre hervor. Zugleich können die persönlichen Informationen an Strafverfolgungsbehörden der USA sowie ausländischer Staaten mit „diplomatischen Beziehungen“ zu Washington weitergegeben werden. Einblicke in die entsprechenden Datenbanken sind den Betroffenen verwehrt. Reisende können sich aber um eine Korrektur der aufbewahrten Angaben beim Kundendienst der Grenzschutzbehörde bemühen.
Wenn das Realität wird, kann man davon ausgehen, dass die folgenden Daten für immer in irgendwelchen US-Datenbanken gespeichert werden: „Die Ausgabestelle und Nummer des Ausweisdokumentes, Name, Geburtsdatum und Nationalität des Passinhabers.“
Und was ist mit den biometrischen Daten in den Pässen?
Ob auch die auf RFID-Chips abgelegten biometrischen Merkmale gespeichert werden, lässt der Report offen. Die Grenzschutzbehörde sammelt biometrische Gesichtsbilder und Fingerabdrücke aber unabhängig davon im Rahmen ihres umstrittenen Programms US-VISIT.
Mit anderen Worten: Früher oder später werden dann auch alle biometrischen Daten mitgespeichert.
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: Deutschland gewinnt globales Datenschutz-Ranking
: Deutschland gewinnt globales Datenschutz-Ranking Privacy International und EPIC haben heute die „Privacy and Human Rights global study 2005″ vorgestellt. Dies ist ein Ranking von Staaten anhand von Kriterien, wie stark der Datenschutz in den jeweiligen Ländern ist. And the winner is: Deutschland. Man mag es ja kaum glauben von unserer Perspektive aus, aber anscheinend ist es überall sonst noch schlimmer. Es dürfte aber auch interessant sein, die nächsten Jahre zu verfolgen, wenn Schäuble mit seiner Datenschutz-Abbau Kampagne weiter Erfolg hat. Bei der Pressefreiheit ist Deutschland ja auch innerhalb kurzer Zeit relativ schnell weiter hinten gerankt worden.
Hier sind mal ein paar Fakten aus dem Report:
* The two worst ranking countries in the survey are Malaysia and China. The highest-ranking countries are Germany and Canada.
* In terms of statutory protections and privacy enforcement, the US is the worst ranking country in the democratic world. In terms of the health of national privacy protection, the US has been ranked between Thailand and Israel.
* The worst ranking EU country is the United Kingdom, which fell into the “black” category along with Russia and Singapore. The black category defines countries demonstrating “endemic surveillance”.
* Despite having no comprehensive national privacy law, the United States scored higher than the UK. Thailand and the Philippines also scored higher than the UK.
* Argentina scored higher than 20 of the 25 EU countries.
* Australia ranks higher than Slovenia but lower than Lithuania and Argentina. New Zealand ranks higher than Australia and has an equivalent ranking to the Czech Republic.
Es gibt verschiedene Country-Reports auf der PI-Seite zu finden. Weiter gibt es verschiedene PDF-Dateien für den Allgemeinen Report.
Commenting on the findings Privacy International’s Director, Simon Davies, said: “This is damning evidence that privacy is being destroyed by the very nations that proclaim to respect our rights. “
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: Anonymität.Online: Technik – Szenarien – Geschäftsmodelle
: Anonymität.Online: Technik – Szenarien – Geschäftsmodelle Am 24. November 2006 findet im Bundeswirtschaftsministerium, die Abschlussveranstaltung des BMWi-Projektes „Starke Anonymität und Unbeobachtbarkeit im Internet“ mit dem Titel „Anonymität.Online: Technik – Szenarien – Geschäftsmodelle“ (PDF) statt. Das Projekt „AN.ON – Anonymität Online“ entwickelt und betreibt den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderten Internet-Anonymisierungsdienst AN.ON/JAP. Die Software JAP wurde inzwischen einige Millionen Mal aus dem Internet heruntergeladen und von zahlreichen Nutzern regelmäßig für den anonymen Zugriff auf Internetseiten eingesetzt. Die finanzielle Projektförderung durch das BMWi läuft zum Ende des Jahres 2006 definitiv aus.
Zur Abschlussveranstaltung des Projektes am 24. November 2006 im Bundeswirtschaftsministerium, Berlin, lädt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zusammen mit der Universität Regensburg, Lehrstuhl Management der Informationssicherheit, ganz herzlich ein. Dabei sollen unter dem Motto „Technik-Szenarien-Geschäftsmodelle“ insbesondere Erfahrungen ausgetauscht und wirtschaftliche Perspektiven diskutiert werden.
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: Telemediengesetz
: Telemediengesetz Es gibt die ersten Reaktionen auf den Entwurf zum Telemediengesetz: Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst festgeschrieben, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging den Ländern nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch „Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden“ könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse. Die Anregung passt zum Konzept von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, im Kampf gegen den Terrorismus die anlassunabhängige Überwachung der Internetnutzer durch Polizeibehörden und Geheimdienste mit viel Geld auszubauen.
Abgesehen von allen weiteren nicht akzeptablen Einschränkungen von Bürgerrechten mit diesem Gesetz ist die genaue Definition wichtig, was denn ein Telemediendienst ist. Soweit ich als juristischer Laie das Gestz interpretiere, ist die Definition so breit ausgelegt, dass jedes Blog mit Google-Ads oder einem Banner schon als „geschäftsmässig“ und demnach als Telemediendienst definiert wird. Selbst Werbe-freie Blogs von Freelancern könnten schon darunter fallen. Mit allen Konsequenzen, wenn der Verfassungsschutz oder die Musikindustrie Nutzerdaten haben möchte!
Neben dem Providerlobby hat sich auch die „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung“ kritisch zu Wort gemeldet: Bundesrat verkennt Reichweite des Fernmeldegeheimnisses.
Aus Sicht der GDD enthält die Stellungnahme des Bundesrates zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs (Telemediengesetz – TMG) an verschiedenen Stellen Ungenauigkeiten und zum Teil rechtlich unzutreffende Ausführungen. Insbesondere kritisiert die GDD, dass der Bundesrat in seiner Begründung Bestands- und Nutzungsdaten über einen Kamm schert, obwohl bei staatlichen Zugriffen auf Nutzungsdaten eine erhöhte Eingriffsidentität besteht. In diesem Zusammenhang verkennt der Bundesrat nach Ansicht der GDD auch die Reichweite des Fernmeldegeheimnisses.
Hier ist die Stellungnahme des GDD als PDF.