Überwachung

  • : Schweiz: Trojaner zur Verbrechensbekämpfung nutzen?
    Schweiz: Trojaner zur Verbrechensbekämpfung nutzen?

    Die Sicherheitsbehörden der Schweiz scheinen sich in einem ambitionierten Projekt eine Trojaner-Software entwickeln zu lassen, womit man VOIP-Gespräche abhören kann: Kommissar Trojaner. Die Software soll aber auch zur akustischen Raumüberwachung genutzt werden können. Laut der schweizer SonntagsZeitung möchte man die Software so entwickeln, dass sie von keinem Virenprogramm erkannt wird und bei einer richterlichen Anordnung von dem jeweiligen Provider unbemerkt auf den Rechner des Deliquenten kopiert werden soll. KLingt erstmal nach Science Fiction, zuzutrauen ist es Sicherheitsbehörden in heutigen Zeiten allemal. Ob die Software auch für alle Betriebssysteme ausgerichtet ist oder nur Windows-nutzende Deliquenten befallen soll, ist ebenso unklar, aber letzteres eher wahrscheinlich.

    9. Oktober 2006
  • : Diskussion zu Videoüberwachung in Berlin
    Diskussion zu Videoüberwachung in Berlin

    Und noch eine Veranstaltung am 23. Oktober in Berlin zum Thema Überwachung. „Treffpunkt WissensWerte: Kuck mal, wer da kuckt…!“ mit dem Schwepunkt auf Videoüberwachung – technisch Machbares, gesellschaftlich Akzeptiertes und zukünftig Wünschbares. Darüber reden Experten beim 29. Treffpunkt WissensWerte am Montag, den 23. Oktober 2006 um 18:00 Uhr.

    Kameras auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen, in Bussen und Gebäuden – längst hat das Thema Videoüberwachung in das Bewusstsein der Gesellschaft Einzug gehalten. „Big Brother is watching you!“ – für manch einen sind die Visionen George Orwells erschreckende Realität geworden. Nicht zuletzt die jüngsten Fahndungserfolge im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus (Kofferbomber) haben die öffentliche Meinung verändert: Videoüberwachung wird von Vielen akzeptiert, die Proteste der Datenschützer sind leiser geworden. Was aber ist technisch heute schon machbar? Was zukünftig? Bisher müssen Bilder von Menschen ausgewertet werden – erst dann sind im Nachhinein mögliche Täter und Straftaten zu identifizieren. Wie können das intelligente Bilderkennungsprogramme leisten? Wo bleiben die Daten? Und macht Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten überall Sinn? Wo liegen die Grenzen der gesellschaftlichen Akzeptanz?

    Darüber reden Experten beim 29. Treffpunkt WissensWerte, zu dem wir Sie herzlich einladen.

    Der Treffpunkt WissensWerte ist eine Veranstaltung der TSB Technologiestiftung Berlin, rbb Inforadio und der Technologie Stiftung Brandenburg in Kooperation mit der TimeKontor AG. Sie wird mitgeschnitten und im Programm von rbb Inforadio 93,1 gesendet.

    Podium:

    Dr. Leon Hempel, Wissenschaftler am Zentrum für Technik und Gesellschaft, Technische Universität Berlin

    Dr. Ivo Keller, Geschäftsführer vis-à-pix GmbH, Potsdam

    Dr. Michael Weber, Geschäftsführer DResearch Digital Media Systems GmbH, Berlin

    Prof. Dr.-Ing. Thomas Sikora, Leiter Fachgebiet Nachrichtenübertragung, Technische Universität Berlin, Fakultät IV – Elektrotechnik und Informatik

    Moderation: Thomas Prinzler, Wissenschaftsredaktion rbb Inforadio

    Anmeldung bis zum 18. Oktober 2006 erbeten: kleffel@technologiestiftung-berlin.de.

    9. Oktober 2006 1
  • : Diskussion: Wie gefährdet ist die Pressefreiheit in Deutschland?
    Diskussion: Wie gefährdet ist die Pressefreiheit in Deutschland?

    BDZV und news aktuell laden zu einer Expertenrunde ein: „Abgehört, durchsucht, beschlagnahmt – Wie gefährdet ist die Pressefreiheit in Deutschland?“

    am 23.10.2006 um 18.00 Uhr im Haus der Presse, Markgrafenstraße 15, 10969 Berlin. Hier soll man sich anmelden.

    Auf dem Podium:

    * Dr. Heribert Prantl, Ressortchef für Innenpolitik bei der „Süddeutschen Zeitung“
    * Jürgen Offenbach, Chefredakteur der „Stuttgarter Nachrichten“
    * Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Vorsitzende und Rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion
    * Jerzy Montag, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
    * Christoph Flügge, Staatssekretär der Senatsverwaltung für Justiz
    * Moderation: Prof. Ernst Elitz, Intendant Deutschlandradio

    9. Oktober 2006 1
  • : Instant-Messaging Verschlüsselung
    Instant-Messaging Verschlüsselung

    In einem Interview mit NPR erklärt Peter Eckersley von der Electronic Frontier Foundation, was man bei der Kommunikation mit Instant-Messaging-Systemen beachten sollte und wie man die eigene IM-Kommunikation verschlüsselt: Privacy of IM Chats not Guaranteed. Beispielsweise mit OTR, was dummerweise nur mit GAIM läuft. Und ich mag GAIM eigentlich nicht besonders. PSI kann noch GnuPG als Verschlüsselung. Die Tipps und Tricks aus dem Interview sind nicht nur für US-republikanischer Senatoren interessant.

    Update: Danke für den Kommentar. Miranda und Trillian bieten wohl OTR-Plugins und hier findet sich eine Anleitung, wie man am Beispiel ICQ seine IM-Kommunikation verschlüsseln kann und warum man das tun sollte.

    9. Oktober 2006 2
  • : USA, Google und Meinung&Wahrheit in der Politik
    USA, Google und Meinung&Wahrheit in der Politik

    Zwei interessante Nachrichten, die man wohl zusammen lesen / denken sollte. Zum einen meldet die New York Times, dass ein Konsortium von US-Universitäten an einer „Sentiment Analysis“-Software arbeitet, die automatisch erkennen soll, wenn sich in den Massenmedien weltweit schlechte Stimmung über die USA breit macht. Finanziert wird das Projekt vom Heimatschutz-Ministerium. Es soll helfen, heraufziehende Bedrohungen für die USA zu erkennen. Während manche das nun als „Orwellsche Gedankenpolizei“ bezeichnen, sagen andere „Ist doch klasse, wenn die Regierung besser auf die öffentliche Meinung hört“. Meine Einschätzung: Es kommt drauf an, wie man mit den Meldungen umgeht. Wenn man merkt, das Folter in Guantanamo beim Rest der Welt unbeliebt ist, sollte man solche Praktien beenden und nicht den Rest der Welt als Bedrohung wahrnehmen.

    Die andere Meldung ist eine Vision von Eric Schmidt, Gründer und CEO von Google. Er  prognostiziert, dass es in 5 Jahren eine „Wahrheitsvorhersage-Software“ gibt, die automatisch die Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen könnte.

    Mir wird zwar Angst und Bange, wenn Googles Computer über „Wahrheit“ entscheiden, aber ich stelle mir gerade vor, dass man das mit der „Sentiment Analysis“ verknüpft. Dann käme wohl etwa raus: „Zeige mir nur diejenige negative Berichterstattung über die USA, die auch wahr ist.“

    5. Oktober 2006 2
  • : EU Anhörung zu SWIFT
    EU Anhörung zu SWIFT

    Und wieder SWIFT. Von einer Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel berichtet die Futurezone: SWIFT: Weitergabe „rechtlich einwandfrei“.

    Der Finanzvorstand von SWIFT, Francis Vanbever, bekräftigte vor dem Ausschuss, sein Unternehmen habe rechtlich einwandfrei gehandelt. Eine rechtliche Überprüfung habe ergeben, dass SWIFT den Zwangsmaßnahmen des US-Finanzministeriums habe folgen müssen. „Wir widersprechen entschieden der Auffassung, SWIFT habe belgisches und EU-Recht nicht eingehalten“, sagte Vanbever. Schließlich seien die Zentralbanken informiert worden.

    Die Europäische Zentralbank wurde zwar informiert, war und ist aber der Meinung, dass sie nur für die „Stabilität des Finanzsystems“ und nicht für Datenschutzfragen und sonstiges zuständig ist. Man weist also die Verantwortung weit von sich – wie übrigens alle beteiligten Regierungen und sonstige Institutionen, die irgendwas mit demokratischer Kontrolle zu tun haben könnten. Europäische Union at it´ s best?

    Während man sich also einig ist, dass eigentlich alles Rechtmässig gelaufen ist, jeder irgendwie informiert war, aber niemand wirklich zuständig, biegt der Bundesdatenschutzbeauftragte um die Ecke: SWIFT-Datenweitergabe verstößt gegen EU-Recht.

    Die durch die EU-Datenschutzrichtlinie definierten Garantien für einen Datentransfer in einen Drittstaat sind seiner Ansicht nach bei der Weitergabe in wesentlichen Punkten nicht gewährleistet gewesen. Dies gelte insbesondere für die unzureichende Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das Fehlen einer effektiven Datenschutzkontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Nichtbeachtung des Rechts der Betroffenen auf Information über die Verwendung ihrer Daten. Vor allem bei Zahlungsüberweisungen, in die ausschließlich europäische Bankkunden involviert waren, bestand Schaar zufolge im EU-Recht keine Rechtsgrundlage für die Praxis des in Belgien beheimateten Servicezentrums.

    4. Oktober 2006
  • : Opposition Research
    Opposition Research

    Bei Telepolis findet sich ein Artikel über den aktuellen Wahlkampf in den USA: Ein Skandal kommt den Demokraten in den USA zugute. Interessant daran ist ein längerer Abschnitt zum Thema „Opposition Research“, auf deutsch „Gegnerbeobachtung“. Allerdings klingt das in den USA eher nach vielfältigen Abhörskandalen und dem ständigen Überschreiten von Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre.

    Das für die Wahlkampfkoordinierung zuständige [extern] National Republican Congressional Committee hat dazu sechs Vollzeitmitarbeiter angestellt, die mehr als 90 Prozent des auf 60 Millionen Dollar veranschlagten Budgets verwenden sollen, um demokratische Bewerber schlechtzumachen. Mit dem Geld wird sogenanntes „opposition research“ betrieben. Freiwillige Parteimitglieder und bezahlte Firmen wühlen in Medien‑, Gerichts‑, Regierungs‑, Versicherungs- und Bankenarchiven nach kompromittierenden Aussagen, nach Fotos, Zahlungen und allerlei wahlkampftechnisch verwertbaren „Verfehlungen“ des gegnerischen Kandidaten und machen sie öffentlich – in Briefwurfsendungen, TV-Werbung und Pressemitteilungen. Der oppositionelle Kandidat soll damit schrittweise unglaubwürdig gemacht und der eigene Kandidat aufgewertet werden. Diese „negative ads“ werden nach Auffassung von Beobachtern im Wahlkampf 2006 eine größere Rolle spielen als in den vergangenen Jahren.

    „Opposition research“ beinhaltet auch Interviews mit Bekannten der anzugreifenden Person oder Enthüllungen über Familienangehörige, die moralische oder finanzielle Verfehlungen begangen haben könnten, und zu „Skandalen“ aufgebauscht werden. Selbst Gerüchte, die nicht beweisbar sind, dienen als Wahlkampffutter, zum Beispiel durch „Informationsweitergabe“ an die örtliche Presse, die dann in indirekter Rede darüber berichtet.

    4. Oktober 2006 1
  • : Wie begründet man den Wert von Privatheit?
    Wie begründet man den Wert von Privatheit?

    Die Datenschutz-Gemeinde hat sich seit einiger Zeit wieder verstärkt drauf besonnen, den Wert des Privaten argumentativ zu begründen. Nachdem es in den 1980ern lange Zeit als Common Sense galt, dass man gegen Überwachung ist, hat sich in den 1990ern mit dem Aufkommen des Web die Balance hin zur Offenheit und weg von der Privatheit verschoben. Seitdem sich der Antiterror-Diskurs als herrschende Meinung etabliert hat (ist eigentlich Herrn Schäuble klar, wie viele Leute jedes Jahr durch Autos sterben?), ist man als Verfechter von Privatheit und Datenschutz ja ziemlich in der Defensive. Da ist es wichtig, mal wieder argumentatives Rüstzeug zu sammeln. Immer noch lesenswert ist Beate Rösslers liberal-philosophische Herleitung „Der Wert des Privaten“ (Suhrkamp Verlag, 2001), von der es eine Kurzfassung hier gibt und eine (progressive) Kritik hier. Bruce Schneier hat die Frage „Warum sollte man etwas zu verbergen haben?“ schon vor einer Weile in seinem Blog gestellt, sie dort beantwortet und gleich noch hunderte weitere Argumente in den Kommentaren bekommen, ebenso wie Daniel Solove, der das Thema damals aufgegriffen hat. (Update: Patrick Breyer hat Schneiers Text jetzt auch ins Deutsche übersetzt.)

    Nun nimmt Michael Lohmann aktuell in Telepolis die Phrase „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ mit den Mitteln der Rhetorik und Argumentationstheorie auseinander.

    Die Aussage „Wer nichts zu verbergen hat…“ beruht auf der Illusion, man könne einst Gewissheit finden. Sie erweckt den Eindruck, staatliche Kontrolle sei ein zeitlich begrenzter Prozess, der am Ende zweifelsfrei erweist, wer zu den Guten oder zu den Bösen gehört. Genau diese Versicherung erweist sich bei näherem Hinsehen als naiv und unberechtigt.

    Ich empfehle zur Frage „wann hat man was zu befürchten“ immer gern den Aufsatz „The Dark Side of Numbers“ von William Seltzer und Margo Anderson zur Rolle von Bevölkerungsregistern bei Menschenrechtsverletzungen. Das waren alles Datensammlungen, die für ganz harmlose Zwecke eingerichtet wurden, wo aber dann z.B. dummerweise auch drin stand, wer Jude war. Und irgendwann gerieten die dann in falsche Hände…

    29. September 2006 9
  • : SWIFT im Deutschen Bundestag
    SWIFT im Deutschen Bundestag

    Es gibt neues vom SWIFT-Skandal. Die Bundesregierung hat in Form des Budnesfinanzministeriums auf Antrag der Grünen im Finanzausschuss des Bundestages heute zu den Vorwürfen Stellung genommen. Der Live-Blog Dienst unseres Parlamentes, „Heute im Bundestag“, berichtet ausführlich darüber: Bundesregierung per E‑Mail über Datenweitergabe bei „Swift“ informiert. Das Bundesfinanzministerium will erst durch eine E‑Mail (!) des US-Finanzministeriums vom 22. Juni dieses Jahres erstmals erfahren haben, dass „Swift“, das internationale Nachrichtensystem über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, Daten an US-Behörden weitergegeben hat.

    Allerdings frage ich mich, warum der ehemalige deutsche Bundesbankpräsident Ernst Welteke schon im Jahre 2002 davon erfahren hat und der Bundesregierung nicht davon berichtete:

    Weiter heißt es darin, durch Veröffentlichungen von US-Medien sei bekannt geworden, dass sich verschiedene US-Behörden, darunter die CIA, seit dem 11. September 2001 Zugang zu den Zahlungsverkehrsdaten der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) verschafft hätten, um diese Daten auszuwerten. Ziel sei es, dadurch die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen. US-Behörden hätten dazu nach dem 11. September auf der Grundlage von Beschlagnahmeanordnungen mehrfach Transaktionsdaten von „Swift“ angefordert. Inzwischen sei geklärt, so die Regierung, dass „Swift“ diese Daten auf Anfrage herausgegeben und US-Behörden zur Auswertung überlassen habe, ohne dass es zu einer Vollstreckung der Beschlagnahmeanordnungen, zu einer richterlichen Überprüfung und einer nachträglichen Information der Swift-Nutzer, zu denen auch die deutschen Kreditinstitute gehörten, gekommen sei. „Swift“ selbst habe die Datenweitergabe als rechtmäßig bezeichnet. Sie sei erfolgt, um nicht gegen US-Recht zu verstoßen und damit Sanktionen zu vermeiden. Bereits im Juli 2002 sei der damalige Bundesbankpräsident bei einem Treffen der Notenbankgouverneure von einem Vertreter des US-Finanzministeriums über die Herausgabe von „Swift“-Daten an US-Behörden informiert worden, so die Regierung weiter.

    Und wie ist das mit der Wirtschaftsspionage?

    Bislang gebe es keine Erkenntnisse, inwieweit auch Daten deutscher Bankkunden vom Datenabfluss bei „Swift“ betroffen waren. Nach Darstellung der Regierung im Ausschuss sind die Datenmengen bei „Swift“ auf zwei Server in den USA verteilt. Die USA behielten sich den Zugriff auf den gesamten Datensatz vor, auch wenn keine Person in den USA selbst betroffen sei. Nach Auffassung der Regierung ist die rechtliche Situation in der EU nicht kompatibel mit der in den USA, sodass es zu „Verwerfungen“ komme. Auf eine Frage aus der Unionsfraktion teilte sie mit, der Vorwurf der Wirtschaftsspionage stehe im Raum und sei auch mit Vertretern des US-Finanzministeriums besprochen worden. Von US-Seite werde diese Gefahr aber nicht gesehen.

    Das ist ja schön, dass die USA keine Gefahr darin sehen, dass sie eventuell Wirtschaftsspionage mit europäischen Daten betreiben könnten. Irgendwie klingt dieser Satz etwas naiv, oder?

    27. September 2006
  • : Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“)
    Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“)

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA nur noch bis zum 30. September auf legalem Wege erfolgen kann. Dann endet die Übergangsfrist, die der Europäische Gerichtshof den Regierungen in seinem Urteil im Mai gesetzt hatte. Wenn vorher keine Einigung mehr zwischen EU und USA zustandekommt, ist die Weitergabe ab Sonntag illegal. Naja, irgendwie war sie das die ganze Zeit, aber dann verbietet es auch der Gerichtsbeschluss.

    Die Übermittlung von Daten dürfte ab dem 1. Oktober nur fortgesetzt werden, wenn die für die Luftfahrtunternehmen jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eine entsprechende Genehmigung erteilten. Dies setzt die Feststellung eines angemessene Datenschutzniveaus voraus.
    Für eine Übermittlung von Passagierdaten an die USA über den 30. September 2006 hinaus müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
    · Die von den US-Behörden gegenüber der EU gegebenen Zusicherungen („Undertakings“) müssen weiterhin gewährleistet sein.
    · Die Umstellung auf ein aktives Übermittlungsverfahren von „pull“ zu “push“ hat unverzüglich zu erfolgen, da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür inzwischen gegeben sind.
    · Alle Passagiere sind darüber zu unterrichten, welche Daten zu welchen Zwecken an die US-Behörden übermittelt werden und dass diese Übermittlung möglicherweise ab dem 1. Oktober 2006 ohne europaweit geltende Rechtsgrundlage erfolgt.

    27. September 2006 2
  • : Lesetipp: Anonymität im Netz
    Lesetipp: Anonymität im Netz

    Bei Rabenhorst gibt es eine kleine Zusammenstellung lesenswerter Texte zu diesem Thema. Ich empfehle noch einen Klassiker der Soziologie als Ergänzung: Georg Simmel, Das Geheimnis und die geheime Gesellschaft.

    27. September 2006
  • : Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung
    Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung

    Na prima: Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung

    Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer „Task Force“ verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die „Homeland Security“ zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

    Über die genauen Befugnisse der Geheimdienste und Ermittler im Rahmen der neuen transatlantischen Initiative halten sich Schäuble und Chertoff bislang bedeckt. Unklar blieb etwa, ob sich der vereinbarte Informationsaustausch auch auf Internet- und Telefondaten beziehen soll, die ihm Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung künftig von Anbietern mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden sollen.

    26. September 2006
  • : Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung
    Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Online-Kampagne gegen die geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Auf einer speziellen Website können besorgte Bürger offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordneten der großen Koalition versandt werden. Es gibt keinen vorgefertigten Text, so dass die Sache auch nicht als Spam gewertet werden kann. Der AK gibt lediglich Argumentationshilfen. Mit der Aktion wollen wir erreichen, dass die Regierung das geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zumindest solange auf Eis legt, bis der Europäische Gerichtshof über die Klagen der Irischen Regierung und von Digital Rights Ireland entscheiden hat. Die Sache scheint gut anzulaufen. Seit zwei Stunden ist die Meldung auf dem heise-Ticker, und schon sind drei Seiten voller guter Briefe abgeschickt worden. Weiter so!

    Das Portal für die offenen Briefe: http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu
    Die Pressemitteilung

    25. September 2006 2
  • : Bundesrat wünscht Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kundendaten
    Bundesrat wünscht Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kundendaten

    Der Bundesrat hat Änderungswünsche beim Telemediengesetz und möchte Sicherheitsbehörden auf Kundendaten von Internetanbietern zugreifen lassen: Länder wollen Kundendaten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nutzen.

    Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben. Die gleiche Auflage müsse vielmehr auch für die „vorbeugende Bekämpfung von Straftaten“ gelten. Der Bundesrat stört sich ferner an der Formulierung im TMG-Entwurf, wonach der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die Daten erteilen „darf“. Sie fordern eine Klarstellung, dass die Abgabe der Informationen tatsächlich verpflichtend sei.

    22. September 2006 6
  • : Abhörskandale
    Abhörskandale

    Abhörskandale und kein Ende. Nur gut, dass die Politik gerade massive Überwachungsinfrastrukturen mit Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Dateien und anderem ausbaut. Sowas würde in Deutschland ja niemand missbrauchen…, oder?

    Tagesschau.de: Abhörskandal erschüttert Italien

    Italien ist an Skandalen nicht arm – trotzdem hat eine neue Affäre das Land jetzt tief erchüttert. Die italienische Justiz hat einen illegalen Abhörring aufgedeckt und insgesamt 20 Verdächtige festgenommen, darunter auch ein Spitzenmanager von Telecom Italia. Sie sollen in den vergangenen zehn Jahren Telefongespräche von Industriellen, Politikern, Journalisten und Privatpersonen illegal abgehört haben.

    Spiegel Online: Kriminelles Netzwerk hört Tausende Prominente ab

    Es klingt wie ein Spionagethriller: In Italien hat die Polizei einen gewaltigen kriminellen Abhörring aufgedeckt, der Tausende Prominente belauscht und erpresst haben soll. Die Abhör-Mafia soll sogar Verbindungen zum Geheimdienst gehabt haben – erst kürzlich starb ein Kronzeuge durch einen dubiosen Selbstmord.

    Spiegel Online: Vodafone droht 170-Millionen-Bußgeld

    Vor und während der Olympischen Spiele in Athen 2004 wurden Vodafone-Handys griechischer Politiker und Sicherheitskräfte belauscht – mit Hilfe serienmäßiger Lausch-Hintertürchen. Die Telekom-Aufsicht wirft dem Konzern jetzt mangelnde Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung vor.

    Update: Danke für die Hinweise.

    Wired Blog:HPGate?

    HP executives learned in early February that the investigators it hired had followed board members, tried to spy on his computer, investigated the possibility of infiltrating news rooms by having its spooks get jobs on newsroom cleaning crews, and emailed spyware to a Cnet reporter. HP’s chief „ethics“ officer Kevin Hunsaker thought that wasn’t enough and wanted to get the text messages of one board member, according to the Washington Post and New York Times.

    Spiegel-Online:Politiker und Journalisten belauscht

    In Tschechien gibt es offenbar einen Abhörskandal: Justizminister Ivan Langer ordnete Ermittlungen zu Vorwürfen an, wonach rund 20 Abgeordnete und Journalisten belauscht wurden.

    Und das sind nur Artikel aus den letzten beiden Tagen…

    21. September 2006 4
  • : Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab
    Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab

    Heise: Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab

    Unter dem Namen „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder beschlossen. Kernstück des Entwurfs ist die Einrichtung der umstrittenen Anti-Terror-Datei (ATD) als Kombination einer „Index“- und einer „Volltextdatei“. Daneben werden mit dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz aber auch die Einrichtung und der Betrieb von so genannten „Projektdateien“ abgesegnet. Projektdateien sollen befristete Datensammlungen sein, die Polizei und Nachrichtendienste gemeinsam anlegen dürfen, wenn sie in besonderen Situationen gemeinsame Arbeitsgruppen im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) bilden. In den Erläuterungen (PDF-Datei) zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz heißt es, dass die Projektdatei nur anlassbezogen eingerichtet werden darf, während die Anti-Terror-Datei (ATD) ein langfristiger Datenspeicher ist.

    In der Pressemitteilung des BMI heisst es u.a.:

    Dieses Konzept stellt eine intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung dar. Die Antiterrordatei gibt den Sicherheitsbehörden auf den ersten Blick die Informationen, die erforderlich sind, um eine gesuchte Person zu identifizieren und zu erkennen, welche anderen Behörden ebenfalls über Informationen zu dieser Person verfügen. Sie stellt zudem sicher, dass die jeweiligen Behörden sich in einem zweiten Schritt miteinander in Verbindung setzen und kommunizieren. Sie gewährleistet, dass die bisherigen Regelungen für die Kommunikation zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiterhin beachtet werden.

    Beim Bundesdatenschutzbeauftragten gibts Zweifel: Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei birgt schwerwiegende verfassungsrechtliche Risiken

    „Der vorliegende Gesetzentwurf birgt schwerwiegende verfassungsrechtliche Risiken. Erstmals sollen damit in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsame Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder errichtet werden. Für die Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist gewiss die Beschleunigung der informationellen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden notwendig. Um so wichtiger erscheint es, dass auch in Zukunft die Trennung von polizeilicher Exekutivgewalt und nachrichtendienstlichen Informationssammlungen gewahrt bleibt. In einzelnen Punkten, die im Zusammenhang zu sehen sind, geht der Gesetzentwurf über das verfassungsrechtlich Zulässige erheblich hinaus.

    So dürfen in der Anti-Terror-Datei nur solche personenbezogene Daten gespeichert werden, die zur Identifizierung von Personen und für eine Gefährdungseinschätzung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus geeignet und erforderlich sind. Tatsächlich enthält der Gesetzentwurf jedoch einen recht umfangreichen Datenkatalog mit teilweise sensitiven Informationen. Umso wichtiger wäre es, den Kreis der beteiligten Behörden im Hinblick auf das sensible Datenmaterial zu beschränken. Statt dessen ist vorgesehen, auch weiteren Polizeivollzugsbehörden auf unterer Ebene den Zugriff auf die Datei einzuräumen, was im Hinblick auf das Trennungsgebot sehr kritisch zu sehen ist.[…]

    20. September 2006 5
  • : HU beschliesst Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung
    HU beschliesst Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung

    Der Bundesverband der Humanistischen Union hat am vergangenen Wochenende ihren HU-Verbandstag gehabt. Dort wurde eine Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung beschlossen, wie die TAZ heute berichtet: Kein unbeschwertes Plaudern mehr.

    „Diese Vorratsspeicherung verstößt eindeutig gegen europäisches und deutsches Verfassungsrecht“, erklärte HU-Vorstandsmitglied Nils Leopold beim HU-Verbandstag. „Der Staat darf Daten nicht einfach ins Blaue hinein sammeln, nur weil sie in Zukunft mal für die Strafverfolgung interessant sein könnten“, so Datenschützer Leopold. „Die Unbefangenheit der Kommunikation ist beeinträchtigt, wenn man bestimmte Leute nicht mehr anruft, aus Angst, dass das gespeichert wird“, ergänzt Rosi Will, Rechtsprofessorin aus Berlin. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sah im August „erhebliche Bedenken“ gegen die EU-Richtlinie.

    19. September 2006
  • : Anonymer Internet-Zugang wird kriminalisiert
    Anonymer Internet-Zugang wird kriminalisiert

    Wie anderswo schon berichtet, wurden vor einer Woche die Festplatten mehrerer Anonymisierungs-Server in Deutschland von der Polizei beschlagnahmt, der Hintergrund waren Ermittlungen wegen Terrorismus Kinderpornografie. Kai Raven hat schon ausführlich erläutert, warum das den Staatsanwaltschaften im Zweifelsfall keine Informationen bringt.

    Bislang war nur die Rede von drei TOR-Nodes. Jetzt wurde bekannt, dass auch der AN.ON-Server des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein am 6. September beschlagnahmt wurde, der Teil des JAP-Anonymisierungsnetzes ist. Das ULD hat diese Beschlagnahme aber erst aufgrund eigener „aufwändiger Recherchen“ am 11. September herausgefunden und den Beschluss nach mehrfachem Nachhaken bei den Behörden am 13. September erhalten, wie es heute bekannt gab.
    Nach der geplanten Vorratsdatenspeicherung, der jüngsten Kampagne der CDU-Landesregierung gegen den AN.ON-Server der Kieler, der Ankündigung der Bundesregierung, die Internet-Überwachung durch den Verfassungsschutz auszubauen, der Kriminalisierung von offenen WLAN-Hotspots, die einen anonymen Netzzugang erlauben, ist diese Maßnahme ein weiterer Mosaikstein, der den allgemeinen Druck auf die anonyme Nutzung des Netzes erhöht und einen Diskurs etabliert, der „Kinderpornografie“, „Terrorismus“ und „Internet“ zusammenbringt und mit dem „wer was zu verbergen hat, ist schon verdächtig“-Theorem verknüpft. Wann werden wohl die Betreiber von Cybercafes gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu speichern, wie in Polizeistaaten wie China oder Tunesien schon lange üblich? Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss ja auch schon seinen Ausweis vorzeigen.

    Noch vor weniger als einem Jahr hatten Frank Rieger und Rob Gonggrijp auf dem CCC-Kongress Aufsehen erregt mit ihrer These, dass wir den Krieg gegen den Überwachungsstaat verloren haben. Ihre zentrale Schlussfolgerung:

    Anonymity will become the most precious thing.

    Anscheinend haben da einige Leute in den Sicherheitskreisen dieses Landes aufmerksam zugehört und versuchen nun gezielt, diesen Punkt zu treffen. Das zeigt für mich aber gerade, dass man es entgegen der Einschätzung von Frank und Rop nicht dabei belassen kann, noch bessere Krypto-Spielzeuge zu entwickeln. TOR und JAP könnte heute bereits jeder benutzen, der zuhause ins Netz geht oder in der Firma nicht hinter einer paranoiden Firewall sitzt. Das Problem ist nicht die Technik, sondern ihr öffentliches Image. Es ist nicht cool, hip oder selbstverständlich, auf seiner Anonymität im Netz zu beharren und etwas dafür zu tun, sondern gilt entweder als geekig, paranoid oder eben der Kinderpornografie verdächtig. Was fehlt, sind schlagende Argumente bzw. ihre weitere Verbreitung auf zwei Ebenen:

    1) Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man in einer freien Gesellschaft anonym tun und lassen kann, was man will, solange man sich nicht irgendeiner Straftat o.ä. verdächtig gemacht hat. Das geht weder den Staat noch irgendwelche Provider etwas an. Punkt.

    2) Die Beschränkung von Anonymität und Verschlüsselung stellt selber ein Risiko dar. Dies haben die Leute vom ULD sehr schön in ihrer Pressemitteilung herausgestellt:

    Der beschlagnahmte Rechner ist Teil eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes AN.ON – Anonymität Online. AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es dient – wie vom deutschen Telediensterecht gefordert – der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz und wird auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt.

    Hier gibt es also einen Zielkonflikt zwischen dem Überwachungswahn der Polizei- und Geheimdienstfraktion auf der einen Seite und dem Interesse der Wirtschaft an Schutz ihrer Firmengeheimnisse auf der anderen Seite. Diese Argumentation hat bei der Echelon-Debatte wunderbar funktioniert, sie könnte aktuell mal wieder ausgebaut werden. Quintessenz hat das kürzlich sehr schön in bezug auf die Übermittlung der Passagierdaten in die USA gemacht:

    Ein paar Wochen im Voraus zu wissen, dass z.B. ein ungewöhnlich großer Trupp Siemens-Manager nach Seattle fliegt, kann doch allemal von Interesse sein.

    Also: Kommentare und Ideen erbeten. Denkt euch mal ein paar entsprechende Szenarien zum Thema nicht-anonymer Internetzugang aus.

    15. September 2006 19
  • : Überwachungswahn: Bei Flugangst nicht auf die Toilette gehen und beten
    Überwachungswahn: Bei Flugangst nicht auf die Toilette gehen und beten

    Zum fünften Jahrestag der Anschläge vom 11. September scheinen gerade alle durchzudrehen. Überwachungsminister Schäuble phantasiert davon, dass man Sprengstoff vom Hubschrauber aus erkennen kann. Was hat der denn geraucht?

    Forscher von British Aerospace Systems (BAE) verbraten derweil 24 Millionen Euro unserer Steuergelder, um im Auftrag der EU per Computer künftig Flugzeugpassagiere zu belauschen.

    Um ein terrorsicheres Flugzeug zu schaffen, sollen in Zukunft die Gespräche und Bewegungen von Flugpassagieren von Computern überwacht werden. Europäische Wissenschaftler arbeiten an einer Technologie, die Mikrophon- und Kameraaufnahmen aus dem Flugzeug an einen Computer übermittelt. Der Rechner ist darauf spezialisiert, verdächtiges Verhalten zu entdecken. (…) „Auffällig ist jemand, der nervös wirkt oder unerlaubt aufsteht. Sollte jemand aussehen, als ob er betet, können die Mikrophone bestimmte Schlüsselworte erkennen.“

    Aber es kommt noch besser:
    In jedem Fall würden die Kameras und Mikrophone auf den Toiletten installiert, denn dort würden Terroristen im Ernstfall ihre Bomben zusammenbauen.

    Die Realität überholt die Satire.
    Abgesehen davon, dass ic mich langsam frage, wie weit die es treiben können mit ihrem Sicherheits-Wahnsinn: Diese Versuche der Terrorabwehr setzen am falschen Ende an. Wenn Flugzeuge und Bahnen totalüberwacht werden, nehmen die Terroristen eben das nächste Mal eine Einkaufspassage oder eine Universität als Ziel oder stellen statt eines Koffers einfach ein Auto mit Sprengstoff irgendwo ab. Wer auf solche Szenarien setzt, wird in 99% der Fälle daneben liegen und unnötig Geld verbrennen, Fahrgäste durch Kontrollen und Schikanen nerven und eine Überwachungsgesellschaft bauen. Bruce Schneier sagt es mal wieder am besten:

    Rather than spending money on airline security, or sports stadium security – measures that require us to guess the plot correctly in order to be effective – we’re better off spending money on measures that are effective regardless of the plot.

    Schäuble via | BAE via

    12. September 2006 7
  • : neues Blog zu Privacy und dem ganzen Rest
    neues Blog zu Privacy und dem ganzen Rest

    Kleine Werbung in eigener Sache: Ich habe gerade mein eigenes Blog gestartet, das sich mit den Themen beschäftigen wird, über die ich auch sonst hier schreibe: Datenschutz, Überwachung, Privacy & Identity Management, Internet Governance etc. Es wird allerdings keine Konkurrenzveranstaltung zu Netzpolitik werden, denn es gibt zwei zentrale Unterschiede: Ich schreibe dort auf englisch, um an der internationalen Diskussion teilnehmen zu können, und es wird etwas analytischer und weniger aktivistisch orientiert sein als Netzpolitik. Ich hoffe, dass ich ein paar der dort entwickelten Gedanken für meine Forschung verwenden kann. (Geht kumulativ promovieren eigentlich auch mit tausend Blog-Einträgen?)

    11. September 2006 1