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Zypries stellt Neuordnung der TK-Überwachung vor (und will nebenbei Vorratsdatenspeicherung und Cybercrime-Convention durchboxen)

Am Montag hatten wir noch ein Treffen bei der Humanistischen Union zum Thema Vorratsdatenspeicherung, wo die generelle Einschätzung war „das kann noch ein wenig dauern“. Nun geht es doch überraschend schnell: Justizministerin Zypries hat heute einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung vorgestellt. Haupt-Inhalt ist einerseits eine Änderung der Strafprozessordnung (z.B. die Einführung von speziellen…

  • Ralf Bendrath

Am Montag hatten wir noch ein Treffen bei der Humanistischen Union zum Thema Vorratsdatenspeicherung, wo die generelle Einschätzung war „das kann noch ein wenig dauern“. Nun geht es doch überraschend schnell: Justizministerin Zypries hat heute einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung vorgestellt. Haupt-Inhalt ist einerseits eine Änderung der Strafprozessordnung (z.B. die Einführung von speziellen Ermittlungsrichtern, die auf sowas spezialisiert sein sollen), und die Möglichkeit der TK-Überwachung nur noch bei schweren Straftaten. Damit dominiert Frau Zypries leider gerade die Schlagzeilen. Was aber auch in dem Entwurf steht, ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sowie des Europarat-Abkommens zu Cybercrime – beides Sachen, gegen die die Datenschützer seit langem Sturm laufen. Der Referentenentwurf geht jetzt in die anderen Ministerien zur Abstimmung – mal sehen, wann er auch öffentlich verfügbar wird. Im Frühjahr 2007 soll die Sache im Kabinett beraten werden. Die Bürgerrechtsorganisationen laufen sich gerade warm.

Pressemitteilung des BMJ, Bericht von heise.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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3 Kommentare zu „Zypries stellt Neuordnung der TK-Überwachung vor (und will nebenbei Vorratsdatenspeicherung und Cybercrime-Convention durchboxen)“


  1. […] Heute kurz verlinkt: netzpolitik.org berichtet über unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die hat heute einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung vorgestellt. Naja, wie man es von Ihr und Ihrem Ministerium erwartet. Der Überwachungsstaat wird weiter fest zementiert. Heise berichtet über IBM’s neues Überwachungssystem – Nach Angaben von IBM soll S3 das einzige System am Markt sein, das den Erfordernissen des Datenschutzes entspricht. Aufzeichnungen von nicht verdächtigen Personen sollen automatisch anonymisiert werden. Naja, das Videosystem soll mir erstmal einer zeigen, dass verdächtigem Verhalten von nicht verdächtigem unterscheidet – kann der Mensch das überhaupt unterscheiden? Über ein ähnliches System – Agent Vi hat Kai kürzlich berichtet. […]


  2. […] via Netzpolitik […]


  3. […] Das Gesetzespaket zur Reform der Strafprozessordnung, der TK-Überwachung und so einiger anderer Sachen ist ja von Minitserin Zypries schon letzte Woche in den Grundzügen vorgestellt worden, die entsprechenden Proteste gab es auch schon. Die Humanistische Union hat nun eine Vorauskopie des Gesetzestextes zugespielt bekommen (Download, 23 MB). Die Sachen zur Vorratsdatenspeicherung finden sich ab Seite 31. Wie aus dem Anschreiben des BMJ hervorgeht, ist die offizielle Vorstellung des Entwurfs nächste Woche geplant. Im Wesentlichen hat die Bundesregierung die Vorgaben der umstrittenen EU-Richtlinie wörtlich übernommen, Internet-Provider haben Zeit bis 15. März 2009 zur Umsetzung, aber sie bekommen keine pauschale Kostenerstattung für die notwendigen Speicherkapazitäten. Lediglich bei konkreten Abfragen soll es eine Erstattung geben. Der Umfang wird hier sehr präzise auf “zwischen 500 und 10.000″ Anfragen pro Jahr geschätzt. von Ralf Bendrath um 15:01 | abgelegt in General, Datenschutz, Menschenrechte, Deutschland, EU Trackback URL | Comment RSS Feed Tag at del.icio.us | Incoming links […]

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