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  • : DLF-Hintergrund zu NSA und BND: Mühsame Aufklärung der Geheimdienstaffäre
    DLF-Hintergrund zu NSA und BND: Mühsame Aufklärung der Geheimdienstaffäre

    Der Deutschlandfunk hat einen ausführlichen Hintergrund zu NSA und BND gesendet: „Mühsame Aufklärung der Geheimdienstaffäre“.

    Seit gut einem Jahr versucht der Untersuchungsausschuss des Bundestages herauszufinden, ob die NSA deutsches Recht verletzt hat. Außerdem soll geklärt werden, ob der BND Recht verletzt oder von Rechtsverletzungen gewusst hat. Ein Problem dabei ist die Bundesregierung.

    Hier ist die MP3.

    21. Mai 2015
  • : NSA-Selektorenliste: Aktuelle Stunde im Bundestag
    NSA-Selektorenliste: Aktuelle Stunde im Bundestag

    Im heutigen Bundestagsplenum gab es auf Verlangen der Linke-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum NSAUA, dessen aktuell noch laufende Sitzung dafür eine Stunde unterbrochen wurde. Gegenstand der kurzen Redebeiträge sollte die Selektorenliste sein, und was mit der nun passieren soll.

    Für einen sofortigen Zugang für den Untersuchungsausschuss machten sich Linke und Grüne stark, während Susanne Mittag und Jens Zimmermann von der SPD äußerten, es solle eine weitere Frist von „zwei Wochen über Pfingsten“ geben. Die solle dem Kanzleramt eingeräumt werden, um weiterhin mit „den Amerikanern“ (ob mit Regierung, Geheimdiensten oder sonstwem blieb unklar) über eine gemeinsam legitimierte Herausgabe zu verhandeln.

    Eine weitere Möglichkeit wäre die Einsetzung eines Sonderermittlungsbeauftragten, der als Stellvertreter bzw. Mittelsmann die Liste einsehen und darüber an den NSAUA berichten dürfe. Die Einschätzungen darüber, wie die Neuschaffung einer solchen Position zu beurteilen wäre, gingen dabei naturgemäß auseinander.

    Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU, schien die Möglichkeit als guten Kompromiss zu bewerten, schließlich habe bei der Untersuchung des PKGr zum V‑Mann „Corelli“ ein Sachverständiger, der als einziger Akteneinsicht bekommen habe, gute Arbeit geleistet. André Hahn, der für die Linke den Vorsitz im PKGr inne hat, äußerte hingegen, dass das gesamte PKGr vollumfänglichen Zugang zu den Akten gehabt habe, sodass der Sonderermittler ihnen prima habe zuarbeiten können, aber eben die Arbeit des Ausschusses nicht ersetzt habe.

    Die Möglichkeit für den Ausschuss, Akten in den Räumlichkeiten der Treptower Außenstelle des Verfassungsschutzes einzusehen (daher die Bezeichnung des gleichnamigen Verfahrens), wurde hingegen nicht so emotionsgeladen diskutiert. Anscheinend hält dieses Vorgehen niemand für besonders realistisch.

    Die CDU/CSU-Abgeodneten schließlich versuchten, entweder mit Drogen, Waffen und Terrorismus zu argumentieren, weswegen also die Gefahrenlage so groß sei, dass die Intransparenz der Nachrichtendienste relativ (Nina Warken) bis absolut (Armin Schuster) bleiben müsse. Oder mit „dem Amerikaner“, der damit drohe, Informationenslieferungen einzuschränken. Und schließlich, so ging dann die Logik des persönlichen Lieblings-Hardliners der Autorin, Armin Schuster von CDU/CSU: „Über 3000 Terrorgefährder“ exportiere Europa jährlich, desewgen sei es völlig schlüssig, dass eben auch europäische Ziele aus den Selektorenlisten nicht herausgenommen werden würden.

    Die einzelnen Videomitschnitte der Reden lassen sich hier mit dem Suchbegriff „NSA-Selektoren-Liste“ finden, die gesamte Aktuelle Stunde gibt es inzwischen hier.

    21. Mai 2015 16
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Wir wollten aus Snowden-Dokumenten lernen, ob wir das auch können“
    Heute mit großem Andrang: Ausschuss-Saal vor der Anhörung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Wir wollten aus Snowden-Dokumenten lernen, ob wir das auch können“

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind die BND-Mitarbeiter Hartmut Pauland, ehemaliger Abteilungsleiter Technische Aufklärung und Gerhard Schindler, Präsident. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Copyright: Die Aquarelle der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, stimmt das bitte mit Stella direkt ab.

    To-Do: Zusammenfassung. Bis dahin einfach nach „(!)“ suchen.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    [80 Minuten Verspätung.]

    Presse-Statements (12:50)

    Renner: Heute Zeugen Schindler und Pauland. Haben wesentliche Unterlagen nicht, Selektoren-Liste. Sind gescheitert, eine Frist bis 1. Juni zu beantragen. Wurde auf nächste Sitzung vertagt. Werden wochenlang hingehalten. Wollen Unterlagen vor Sommerpause. Sonderermittler als Ersatz für NSAUA lehnen wir ab. Unabhängiger darf gucken, aber NSAUA auch, ist unsere Aufgabe. Gestern Selektoren-Frage diskutiert. Ab wann war BND bekannt, dass deutsche und europäische Unternehmen und Regierungen ausgespäht wurden? Was wurde unternommen, diese illegale Praxis zu beenden? Funktionsträgertheorie. G‑10-Anordnungen für Routineverkehre.

    Notz: Massive Probleme im BND 2008. Sondermittler: Es gibt schon einen, diesen NSAUA. Ablenkung durch andere machen wir nicht mit. Originäre Rechte des Parlaments nicht verhandelbar. Listen werden immer mehr. Wollen sie sehen. Beweisantrag gestellt. Wird uns seit Wochen vorenthalten. Nicht hinnehmbar. Konsultation ja, muss ein Ende haben.

    Flisek: Gemeinsames Zeugenprogramm bis zur Sommerpause beschlossen. Bewährte Strategie. Erst operative Mitarbeiter, dann politische Verantwortliche. Haben uns heute darauf geeinigt. Erhebliche Probleme bei Umgang mit US-Selektoren in BND. Wir brauchen Einsicht. Unabdingbar für Aufklärung. Bundeskanzleramt muss entscheiden. Jeder Tag zählt. Abgestufte Verfahren, präferiere Treptow-Verfahren. Gäbe aber auch Ermittlungsbeauftragten. Erster Schritt. Je nach Ergebnis Einsichtnahme nicht abgeschlossen. Wenn das Ergebnis über bisheriges hinausgeht, brauchen Parlamentarier alle. Schnelle Lösung. Vorwürfe wie Wirtschaftsspionage müssen geklärt, bestenfalls ausgeräumt werden. Gibt keine klaren Rechtsgrundlagen für Auslandsüberwachung. Dringender Handlungsbedarf. Aus Graubereich herausholen. Wesentliche Tätigkeitsbereiche können nicht weitestgehend kontrollfrei sein. SPD-Fraktion wird in den nächsten Wochen aktiv dazu.

    Warken: Selektoren-Vorlage nicht schwarz oder weiß. Treptow-Verfahren oder Sonderermittler, zügig. Heute einvernehmlich Zeugenprogramm bis Sommerpause beschlossen.

    Einleitung: Vorsitzender (13:16)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Pause von 14:30 bis 15:30. Aktuelle Stunde zur Vorlage der Selektoren-Listen im Plenum.

    Zeuge 1: Hartmut Pauland, BND (13:16)

    Rechtsbeistand ist Dr. Stefanie Schork.

    Brigadegeneral Hartmut Pauland, seit 1973 Soldat. Anschrift ist Dienstherr BND.

    Eingangsstatement: Ich bin Soldat im 42. Dienstjahr. Begonnen in Fernmelde-Truppe, elektronische Kampfführung. 16 [Stationen?] durchlaufen. Vielzahl meiner Verwendungen. War Führer von Bataillon und Regiment. Beim BND 1992 bis 1994 in Stab der Abteilung 2: Technische Aufklärung (TA). Brigadehauptquartier in Brüssel sowie NATO Defense College in Rom. Vor BND sechs Jahre im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Bonn und Berlin als Referatsleiter und Stabsabteilungsleiter und Unterabteilungsleiter (UAL) Militärisches Nachrichtendienstwesen der Streitkräfte.

    Im Januar 2013 zum BND gewechselt, als Abteilungsleiter (AL) TA. Fachliche Ausbildung Fernmeldeaufklärer, Menschenführer. Bin kein Techniker und kein Jurist. Habe die Leitung gerne übernommen. Erstes Halbjahr 2013 war Einarbeitung und Prozessoptimierung. Von Beginn an war die Aufstellung und Eingliederung einer weiteren UA in die Abteilung TA ein wichtiges Thema. Dann Snowden. Ich wurde im Juni und August 2013 in die Ad-Hoc-Kommission von BSI/Bundeskanzleramt zu Gesprächen mit NSA/GCHQ berufen. Ergebnis daraus wurde in PKGr-Sitzungen vorgetragen.

    Seit Dezember 2014 bin ich auch Beauftragter des BND-Präsidenten für die Strategische Initiative Technik (SIT).

    Sowohl damals als auch heute tiefgreifender Umbruch im BND. 1993 grundlegende Neuausrichtung des Aufklärungsauftrags. Heute Geschwindigkeit der technologischen Neuerung. Analog zu digital und Internet.

    Rahmenbedingungen meiner Tätigkeit:

    1. Allgemein: Gesetzlicher Auftrag und Auftragsprofil der Bundesregierung (APB). Auftragssteuerung der Ressorts. TA wird durch A2 gesteuert. Erkenntnisse werden von uns angefordert.
    2. Organisatorisch: BND-Präsident hat im Januar 2013 entscheiden, Cyber-Defense zu restrukturieren und zusammenzufassen. Vierte Abteilung im Februar 2013 uns zugeordnet. Ich führe damit die größte Abteilung des BND: Vier UA, drei Standorte. TA hat als einzige Abteilung UA.
    3. Technisch: Sind weit davon entfernt, up-to-date zu sein im Internet. Hochkomplex. Noch lange nicht vollzogen. Völlig neuartiger Informationsraum, Bedeutung der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit. Zu viele wurden nicht auf Weg von analog zu digital mitgenommen. Nutzern ist das nicht klar und bewusst. Kritische Infrastruktur, neue Gefahren und Risiken. Auch da will und kann TA Schutzbeitrag leisten. Unterstütze Transparenzoffensive. Kollektive Nutzung des Internets. Früher Telefonie, Fax und Funk. Heute nutzen fast alle die selbe Infrastruktur: Internet. Zivil, Militär, Nachrichten, Wirtschaft, Privat, Terroristen, Extremisten, Kriminelle, Bombenbau, Aufruf zu Straftaten. Wir müssen aus Fülle der Information nachrichtendienstlich Relevante herausfiltern. Das ist unser Auftrag.

    Ich wurde gut aufgenommen und vorbereitet. TA ist bestrebt, auf gesetzlicher Grundlage APB bestmöglich zu erfüllen. (!) Internationale ND-Zusammenarbeit ist unverzichtbar. Partner auf Augenhöhe. Nicht Quantität, sondern Qualität. Eigene Technik und gute Mitarbeiter. BND kann nur weiter zusammenarbeiten, wenn er Anschluss an Technik nicht verliert. Derzeit sind wir manchmal nicht technisch auf Augenhöhe. Wir haben eine Vielzahl an Partnern aus allen Kontinenten. Kein ND der Welt kann das heute allein.

    BND bearbeitet derzeit mehrere Krisen weltweit: Ukraine, Islamischer Staat, Boko Haram, Bundeswehr-Einsätze, Entführungen, Ebola. (!) Das sind unsere Themen, nicht die Überwachung unserer Bürger. Deutsche Beamte, deutsche Behörde, handeln im Sinne der Freiheitlich demokratischen Grundordnung. Als Soldat: Force Protection benötigt unsere Arbeit und internationale Unterstützung. Rettet Leben im Einsatz.

    Fragerunde 1: Vorsitzender

    Sensburg: Werdegang? Nach Abitur 1973 Bundeswehr?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Wehrdienst?

    Pauland: Als Z2 [Zeitsoldat, 2 Jahre Verpflichtungszeit] angefangen, dann Öffnung der Universität der Bundeswehr.

    Sensburg: Was studiert?

    Pauland: WOW. [Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der Universität der Bundeswehr München]

    Sensburg: Bataillon in Frankenberg?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Nach Bundeswehr Zeit bei MAD?

    Pauland: Nein, BND, 1992 bis 1994.

    Sensburg: Abgeordnet?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Welche Funktion?

    Pauland: War Grundsatzreferent im Abteilungsstab der Abteilung 2: TA.

    Sensburg: Nicht SIGINT wie heute? Zu früh?

    Pauland: Wahrscheinlich.

    Sensburg: Ist das Teil unseres Untersuchungsgegenstands?

    Pauland: Kommt drauf an, was sie meinen. Gab ja Türme an innerdeutscher Grenze. Seit 40 Jahren mein Gebiet.

    Sensburg: Werdegang in Bundeswehr? UAL SE1?

    Pauland: Ja, bis 31. Dezember 2012. Sechs Jahre BMVg, vier Jahre Leiter 2007 bis 2010.

    Sensburg: Ab 1. Januar 2013 AL TA?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Was waren ihre Aufgaben im BMVg?

    Pauland: UAL C1: Verantwortlich gegenüber Generalinspekteur bzw. Minister zu Nachrichtendiensten (ND) der Streitkräfte.

    Sensburg: Nicht operativ?

    Pauland: Nein, Konzepte für Kräfte im Einsatz.

    Sensburg: Am 1. Januar 2013 sind sie vom BMVg zum BND und wurden AL der TA. Ihre Eindrücke im ersten halben Jahr?

    Pauland: Gut. Sehr engagierte Truppe vorgefunden. Sollte erweitert werden. SIGINT. Schindler entschied, auch Cyber-Elemente zusammenzufassen, als dritte UA der TA zugewiesen. (!) Habe versucht, aus zwei Welten eine zu machen, Synergieeffekte gewinnen. (!) SSCD: „SIGINT Support for Cyber Defense“. Beide Bereiche zusammenfassen. Schadsoftware erkennen und BSI warnen. (!) War Aufgabe, aber Technik noch nicht soweit. Aufgabe ergab sich aus digitaler Agenda. (!!) 220 Millionen Euro für BND als Ertüchtigung. Braucht man dafür.

    Sensburg: Was noch im ersten Halbjahr?

    Pauland: Lange und viele Einweisungen, an Standorten. Außenstellen besucht.

    Sensburg: Ende erstes Halbjahr?

    Pauland: Snowden. Dann war Leben anders als gedacht.

    Sensburg: Anfang Juni 2013. Wie war Reaktion? Zurück ins BMVg?

    Pauland: Weglaufen tut man nicht. Wurde ja sofort reagiert. „Kann das bei uns auch passieren, Abgriff?“ Jeder Zeitungsbericht dokumentiert. Ging los, bis heute nicht beendet.

    Sensburg: Handling? Sondergruppe?

    Pauland: Einer war für Abgeordneten-Anfragen zuständig. War zwischendurch getötet, hab das wieder eingeführt. Richtige Umstellung erst mit NSAUA: Sondergruppe mit viel Personal. Bis Bundeskanzleramt, Leitungsstab. 35 Mann.

    Sensburg: Juni 2013. Sachverhalt wurde offenbar. Rollte etwas auf sie zu? Fragen zu stellen? Sonderorganisation? Anweisungen? Wie organisatorisch auf die Sache zugegangen?

    Pauland: Intern ein Bereich dafür im Leitungsstab. Erst in normaler Gliederung.

    Sensburg: Wann nicht mehr?

    Pauland: Mit Einrichtung ihres Ausschusses. Vorher ging gerade noch so, war heftig. Ich selbst in Ad-Hoc-Gruppe.

    Sensburg: Wann?

    Pauland: Juni 2013. Waren ja unterwegs?

    Sensburg: Wo?

    Pauland: NSA und GCHQ. Morgen ins Bundeskanzleramt. Immer sofort eingebaut.

    Sensburg: Wie Sitzungen vorbereitet? UAL zu ihnen gebeten? Zeitdruck?

    Pauland: Normale Stabsarbeit, Thema egal. Heute noch so. UAL-Runden. Per E‑Mail beauftragt. Je nach Zeit zwei bis drei Rücksprachen. Viel auch Videokonferenzen. Wöchentlich AL-Konferenz. Business as usual.

    Sensburg: E‑Mail, Gespräch, Videokonferenz. Wie sicherstellen, dass alle Aufträge abgearbeitet werden? Nachhalten? Geht mir durch.

    Pauland: Nach 40 Jahren Stabsarbeit business as usual.

    Sensburg: Das macht das Vorzimmer?

    Pauland: Ja, und Chef des Stabes. Ich führe meine eigene To-Do-Liste.

    Sensburg: In Lotus Notes oder Microsoft Outlook?

    Pauland: Lotus Notes und Outlook. (!)

    Sensburg: Juli, August 2013: Was war erste markante Maßnahme, die sie angeordnet haben? Nur Reaktion auf Presse? Oder aktiv irgendwas geklärt?

    Pauland: Bei der Masse kommen Anfragen automatisch, muss man sich keine Gedanken machen. Interne Auswertung, aus Snowden-Dokumenten lernen, ob wir das können. (!)

    Sensburg: Was danach auf den Weg gebracht?

    Pauland: Thema Recht. Habe bei Übernahme immer gehört „bin nicht zuständig, bin nur für G‑10 zuständig.“ Das wollte mir überhaupt nicht in den Sinn. Hatte auch andere Jura-Fragen als G‑10. Habe Antrag gestellt, wurde von Leitung und Bundeskanzleramt zugestimmt. Jura-Referat machte nicht mehr nur G‑10, sondern alle Rechtsfragen. (!) Auch im Zusammenhang mit SSCD. Da waren auch rechtliche Fragen. Brauchen Gefahrenbereich Cyber, neben Terror. Wenn sie Malware finden wollen, brauchen sie Gefahrenbereich Cyber. Ist inzwischen im Gesetzgebungsverfahren. (!)

    Sensburg: Erstmal organisatorische Klarheit. Rechtsreferat ihnen Vollumfänglich, nicht nur G‑10?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Und grundsätzliche Aufgabenbeschreibung. Das tut Rechtsreferat?

    Pauland: Ja. SIT mit viel Geld ist bekannt. Wollte ich von Anfang an rechtlich begleitet haben, nicht erst im Verfahren.

    Sensburg: Haben sie ihren UAL Aufträge gegeben, was zu tun? Review über ihren Bereich?

    Pauland: Waren technisch nicht up-to-date. Diskussionen schon 2012. Kam mit Metadatenzentrierten Ansatz nicht zurecht. (!)

    Sensburg: Metadatenzentrierter Ansatz?

    Pauland: Am Anfang klassische Telefonie, Fax und Fernschreiben. Sie empfangen Fax, lesen das, geben das zu Auswerter A oder B. Das ist in Zukunft mit anderen Techniken nicht mehr möglich. Inhaltsauswertung wird zurückgehen durch Metadatenzentrierten Ansatz. Braucht immer noch Inhalt, sucht aber in Vielzahl der Pakete nur noch die wichtigen und richtigen aus. (!) Sehr guter Weg. Nur noch die Kommunikation der Bösen näher unter die Lupe nehmen. Sehr teurer Ansatz. Waren die ersten Gespräche in dieser Richtung. Hatte das auch in PKGr vorgestellt.

    Sensburg: Anhand von Metadaten nur bestimmte Inhaltsdaten aus Masse auswählen?

    Pauland: Ja. Beispiel Nadel im Heuhaufen. (!) Beispiel ist richtig, aber falsch in heutiger Welt. Heute ist Nadel zerbrochen und muss sie erst zusammensuchen. Da kann man anhand einzelner Pakete gucken, ob sich Zusammensetzung lohnt. Das ist Metadatenzentrierter Ansatz, die Zukunft. (!)

    Sensburg: Was ist Begriff Metadaten?

    Pauland: So ein Wort mit vielen unterschiedlichen Definitionen. Auch in unterschiedlichen Ländern, auch rechtlich. Alles nicht einheitlich. Wir verstehen darunter Sach- und Inhaltsdaten. (!) Alle Daten, die das Umfeld einer Kommunikation beschreiben, die technisch anfallen. Können auch Inhaltsdaten dabei sein: E‑Mail-Adresse, Telefonnummer, Browser-Einstellung wie Sprache, jeder hat ein Profil auf seinem Rechner, weil jeder sich selbst alles einstellen kann. Vielzahl an Metadaten. Habe das in PKGr anhand eines Zeitungsartikels berichtet. Die ersten 31 Seiten waren nur Metadaten von dem Inhalt des Artikels. (!) Dieser Ansatz wird derzeit angegangen, bald in Betrieb.

    Sensburg: Wie viele Projekt in ihrem Bereich liefen basierend auf Metadaten im Juni 2013?

    Wolff: Nicht-öffentlich ().

    Sensburg: Haben sie Sommer 2013 die als interessant bewertet, wo man draufgucken muss, nach Snowden?

    Pauland: Hatten diese Projekte ja leider noch nicht, waren noch nicht soweit.

    Sensburg: Habe schon von welchen in Zeitung gelesen. Dann halt . In Bad Aibling wurden Satelliten erfasst, von bestimmten Regionen. Welche?

    Pauland: Allgemeine Krisenregionen.

    Sensburg: Beispiel?

    Pauland: Afghanistan.

    Sensburg: Weitere?

    Pauland: [Guckt zu Wolff.]

    Wolff: .

    Sensburg: Wenn ich Satellit von Afghanistan abgreife, nehme ich ja nicht alles. Wie nur für Force Protection? Nehmen ja nicht alles?

    Pauland: [Guckt zu Wolff.] Sie wollen das, was ihre Soldaten schützt.

    Sensburg: Wie gewährleisten sie, dass sie nicht gesamte Kommunikation nehmen, sondern nur bestimmte?

    Pauland: Wir werden gesteuert vom Geschäftsbereich 2. Die haben Hinweise. Oder AND-Partner. Wir haben Hinweise, nach denen suchen wir.

    Sensburg: Bestimmte Auswahlkriterien? Inhaltsdaten nur bei Treffer auswerten?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Suchkriterien aus BND selbst und von Partnern. Gibt es ein Matching, gegen Doppelarbeit? Abgleich?

    Pauland: Nicht parallel, besonders im Einsatz. .

    Sensburg: Wie kommen Informationen wie Handynummern von Partnern zu ihnen?

    Pauland: Nicht zu mir, läuft auf Arbeitsebene, sitzen ja teilweise zusammen.

    Sensburg: USB-Stick?

    Pauland: Über Telekommunikations-Systeme ausgetauscht. Oder vor Ort, wenn man zusammen sitzt.

    Sensburg: Von Server in BND-Systeme. Eins oder mehrere Selektoren-Systeme von AND?

    Pauland: Unterschiedliche. (!)

    Sensburg: Wie viele?

    Pauland: Müssen Techniker fragen. Wir versuchen mehr zu vereinheitlichen. Historisch gewachsen durch einzelne Ansätze. Einzelheiten .

    Sensburg: Nach AND aufgeteilt? System für AND X und AND Y, nur Five Eyes? Oder alle in eins?

    Pauland: Letztlich alle in eins. DAFIS. !!)

    Sensburg: Filter. Selektoren kommen rein und werden gefiltert. Wie funktioniert Filter-Kaskade?

    Pauland: Dürfen wir das, Herr Wolff?

    Wolff: Abstrakt ja, Details .

    Sensburg: DAFIS. Was ist das? Wann filtert der?

    Pauland: Zunächst Separator, erste Filterstufe, wird vieles raus. Dann DAFIS mit drei Stufen: Landesvorwahl +49, Handykennnummer, 2: G‑10-Positivliste. (!)

    Sensburg: Wo sie wissen, das ist G‑10-relevant, aber nicht direkt erkennbar?

    Pauland: Kann man so formulieren. Dritte Stufe. Deutsche und europäische Interessen rausnehmen. (!)

    Sensburg: Händisch?

    Pauland: Inzwischen automatisch. (!)

    Sensburg: Wo passiert Selektoren-Auswahl?

    Pauland: T2 in Pullach.

    Sensburg: Seit Snowden mal das Gefühl, das könnte ein sensibler Bereich sein?

    Pauland: Thema Selektoren war nicht ein einziges Mal Thema, weder Vorlage noch Gespräch.

    Hahn: Unproblematisch?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Sie hinterfragten Zuständigkeiten bei Rechtsbereich. Gestufte Selektorenprüfung. Braucht man ja nicht, wenn die sauber sind und man AND vertrauen kann, was man ja nicht kann. (!) Dann Vorwürfe, dass einander ausgespäht wurde. Haben sie nichts angeordnet zur Untersuchung?

    Pauland: Nein. Thema Selektoren war kein Thema. (!) War mit BfDI da und Besuchergruppen. War keine Baustelle. Seit Jahren offensichtlich problemlos. (!)

    Sensburg: Nie von anderer Überprüfung gehört? Selektoren, die nicht eingestellt werden sollten?

    Pauland: Hatten wir schon mit unserer Datenschutzbeauftragten. Aber deswegen haben wir ja auch das Projekt Datenlandschaft in Bad Aibling unterstüzt. Läuft ja immer noch. Aber keine besondere Prüfung.

    Sensburg: Wurden immer wieder Selektoren gegen G‑10, gegen deutsche Interessen oder gegen europäische Interessen waren? Verstoß gegen MoA?

    Pauland: Nein, erst jetzt Ende März. War vorher bei mir nicht einmal auf dem Tisch.

    Sensburg: Ist ihnen Ablehnungsliste bekannt?

    Pauland: Im Zuge der Aufarbeitung, ja.

    Sensburg: Vorher nicht? Über Jahre?

    Pauland: Nein. (!)

    Sensburg: Dann hätte man sich ja G‑10-Filter sparen können, wenn alles so toll klappt. Warum dann Aufwand der Selektoren in Pullach und Verschickung nach Bad Aibling, wenn die tipptopp waren?

    Pauland: Waren ja nicht tipptopp. Welche Listen entstanden sind, muss man mit denen besprechen, die das gemacht haben.

    Sensburg: „Sind nicht zuständig“?

    Pauland: Im Ergebnis schon.

    Sensburg: 2013 nichts problematisch? Wann von Problematik gehört?

    Pauland: 13. März 2015 22:45. (!)

    Sensburg: Wussten sie von Selektoren-Prüfung in ihrer Abteilung 2013?

    Pauland: Bekannt, dass BfDI da war, da war ich dabei. Prüfung von D.B., nein.

    Sensburg: Wenn bei Prüfung von D.B. aktive Sachen im Gesamtpool gewesen wären, hätten sie das wissen wollen?

    Pauland: Ja, besonderes Vorkommnis, melden, reagieren.

    Sensburg: Hat aber weder D.B. noch jemand anderes gesagt?

    Pauland: Nein, haben darüber nicht gesprochen.

    Sensburg: Erst im Rahmen des NSAUA davon erfahren?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Blöde Frage: Wie sehen solche Ablehnungslisten aus? Gab es Dateianordnung? Oder Laufwerk C: auf irgendeinem Rechner?

    Pauland: Wenn Personenbezogene Daten drin sind, braucht es eine Dateianordnung. Inzwischen fehlt uns ja auch nur noch eine. (!)

    Sensburg: Und Datei mit Ablehnungs-Selektoren?

    Pauland: Nein.

    Sensburg: War nie Thema?

    Pauland: Nein.

    Sensburg: Thema Selektoren Gegenstand von UAL-Besprechung?

    Pauland: Nein. Thema Selektoren war kein Thema.

    Sensburg: In Bad Aibling nur Satelliten oder auch Selektoren gegen Kabelerfassung?

    Pauland: Kann ich nicht sagen.

    Sensburg: Warum?

    Pauland: Weiß ich nicht. (Keine Ahnung, KA.)

    Sensburg: Kabel war nicht Gegenstand?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Welche ihrer UA ist die Zukunft?

    Pauland: Alle.

    Sensburg: Wäre es Nachteilig, wenn BND die neue Technologie nicht hinbekommt? Ist ja komplex.

    Pauland: Warum nur Bad Aibling? Neue Technik ist ja nicht darauf begrenzt.

    Sensburg: War das der Kernbereich?

    Pauland: Der neue Ansatz ist der Kernbereich. (!) Wollen das mehr mit deutschen Anbietern und deutscher Industrie machen, aber Preisschild war zwei bis vier Jahre länger.

    Sensburg: Neu?

    Pauland: Kompanie aufmachen ist besser als schließen. Wenn eine Behörde 200 Millionen bekommt, sind sie begeistert. (!)

    Sensburg: Wenn es dann nicht klappt, ist es schlecht?

    Pauland: Jeder bekommt den Dienst, den man verdient.

    Sensburg: Jetzt Unterbrechung für aktuelle Stunde.

    [Pause. (14:21)]

    [Geht weiter. (15:58)]

    Sensburg: Zeuge jetzt ohne Rechtsbeistand, danke für trotzdem. Bei ihnen waren Selektoren kein Thema, bei ihren UAL schon. Mitbekommen?

    Pauland: Nein, erst am 13. März 2015.

    Sensburg: Irgendwas mitbekommen vorher zu Selektorenliste?

    Pauland: Nein.

    Sensburg: Einmal Prüfung durch Dr. T., bekannt?

    Pauland: Ja.

    Sensburg: Andere Prüfungen bekannt? Herbst 2013?

    Pauland: Damaliger Zeitraum nicht bekannt.

    Sensburg: Und AL vor ihnen?

    Pauland: Selektorenprüfung kommt nicht bei ihnen vorbei, sind nicht eingebunden.

    Sensburg: G‑10-Prüfung aber immer hohes Ziel bei allen. Warum nicht die hinterfragt, ob Technik klappt?

    Pauland: Man hat sich konzentriert auf eigene Steuerung. Auf das, was wir machen.

    Sensburg: Hinterher ist man immer klüger. Bei Satelliten-Kommunikation Streckenauswahl, Beispiel Afghanistan. Kann darin auch Kommunikation mit einem EU-Selektor abgegriffen werden?

    Pauland: Bin kein Techniker. Chance ist relativ gering.

    Sensburg: Wie könnte das passieren?

    Pauland: Dass von da jemand anruft.

    Sensburg: Jemand von hier, mit Handy dort?

    Pauland: Ja.

    Fragerunde 1: Linke (16:03)

    Renner: November 2013: Erlass vom Präsident, dass europäische Interessen geschützt werden sollen. Bekannt?

    Pauland: Hatte Schlaganfall August 2013. Hatte von Oktober bis Ende Februar angefangen, stundenweise zu Arbeiten. Ich weiß davon. Wurde mit UAL T1 [Nachrichtengewinnung] und T2 [Nachrichtenbearbeitung] gesprochen. Aber keine schriftliche Weisung.

    Renner: Gilt bis heute?

    Pauland: Ja.

    Renner: Worüber mit UAL gesprochen? Was sollte geschützt werden?

    Pauland: NATO und EU-Regierungseinrichtungen.

    Renner: Anlass?

    Pauland: Folge von Snowden.

    Renner: Keine Anhaltspunkte, dass man sich dem verstärkt zuwenden müsste?

    Pauland: War aus unserer Sicht eine andere politische Bewertung.

    Renner: Telefonnummern von EADS und Eurocopter, bekannt?

    Pauland: Erst vom 13. März 2015.

    Renner: Vor März 2015 nicht gehört? (!)

    Pauland: Nein.

    Renner: Heute Interesse stark auf Metadaten gerichtet. Aufteilung in Sach- und Inhaltsdaten. Welche haben Personenbezug?

    Pauland: Metadaten gab es schon immer. Das neue heute ist die Paketvermittlung, dass Nachrichten zerlegt werden. Telefonnummer, E‑Mail-Adresse, klassisch.

    Renner: Wo ist Personenbezug bei Metadaten?

    Pauland: Wenn die zur Identifizierung einer Person beitragen.

    Renner: Welche Anteile von Metadaten lassen Rückschlüsse auf Personen zu? Sach- oder Inhaltsdaten?

    Pauland: Sachdaten beschreiben Umstände der Telekommunikation, bei Inhaltsdaten können auch welche dabei sein.

    Renner: Gibt es dann dafür bestimmte Vorschriften?

    Pauland: Natürlich. Besonders, wenn G‑10-Bezug.

    Renner: Wie werden Metadaten G‑10-sanitarisiert?

    Pauland: [Pause]

    Renner: Sie wissen, was ich meine?

    Pauland: Nein.

    Renner: Methodenwechsel: Stärker auf Metadaten abgestellt. Wie G‑10-gefiltert?

    Pauland: Wenn Metadaten in personenbezogene Datenbank kommen, gibt es eine Dateianordnung.

    Renner: Datenschutz beginnt bei Erhebung. Wie wird bei Erhebung Grundrechtsschutz organisiert?

    Pauland: [Pause.] Wollen sie Gesetzesgrundlage?

    Renner: Wie es praktisch umgesetzt wird.

    Pauland: Durch Filterung. Daten laufen durch Datenfilter.

    Renner: Alle Metadaten, die an Kabeln erfasst werden, laufen durch Filter?

    Pauland: Ja.

    Renner: Wo?

    Pauland: In Pullach.

    Renner: In Pullach landen alle Metadaten?

    Pauland: Nein. Aber ich dachte, wir reden nur um Five Eyes.

    Renner: Metadaten, die mit Five Eyes erhoben werden. Wo G‑10-Filter?

    Pauland: Pullach.

    Renner: Wo noch?

    Pauland: Kann am Erfassungspunkt sein.

    Renner: Wann ist das?

    Wolff: .

    Fragerunde 1: SPD (16:12)

    Flisek: Thema Selektoren immer unproblematisch bis März 2015?

    Pauland: Richtig.

    Flisek: Dann mit ziemlicher Wucht aufgeschlagen?

    Pauland: Ja.

    Flisek: Jetzt Bewertung „unproblematisch“ revidieren?

    Pauland: Klar.

    Flisek: Haben sie als AL mit UAL D.B. geredet?

    Pauland: Nein.

    Flisek: Seit März 2015 nicht mit ihm geredet?

    Pauland: Doch, aber nicht darüber. (!)

    Flisek: Seit März 2015 mehrfach geredet?

    Pauland: Ja.

    Flisek: Aber nicht über Selektorenproblem?

    Pauland: Entschuldigung. Vorher nicht. Seit März 2015 schon. War noch bei 2013. (!)

    Flisek: Hat ihnen Präsident mal Vorwürfe gemacht?

    Pauland: Natürlich nicht begeistert, wie wir selbst.

    Flisek: Was hat er gesagt? Unverzügliche Maßnahmen? Warum nicht durch die Hierarchie gekommen? Bewusst unterdrückt? Inhalt der Gespräche ab März 2015 von ihnen und Präsidenten zu Selektoren?

    Pauland: Themenfeld aufbereiten. Wie konnte es dazu kommen, was ist der Inhalt der Liste, was tun wir dazu.

    Flisek: Wie konnte es dazu kommen?

    Pauland: Klar. KA, ob die richtig ist.

    Flisek: Welche?

    Pauland: MoU/MoA hätte umgesetzt werden müssen in einer Handlungsanweisung. Die wurde nicht gefunden, ist nicht da. (!) G‑10 wurde ordentlich gemacht. Ist nichts aufgefallen.

    Flisek: März 2015, Präsident, Prüftruppe, Aufarbeitung. Natürlich aufgefallen. Gab im August 2013 zwei Sonderprüfungen von Dr. T. und in ihrer Abteilung.

    Pauland: Richtig, aber ich wusste nichts davon.

    Flisek: Haben sie W.K., R.U. oder D.B. mal einen Vorwurf gemacht, warum sie keine Information bekommen haben?

    Pauland: Nein. (!)

    Flisek: Haben sie nach Motivation gefragt, das nicht zu tun?

    Pauland: Nein. (!)

    Flisek: Warum nicht?

    Pauland: Habe im Gesetz nachgeguckt, er beruft sich auf Zeugnisverweigerungsrecht.

    Flisek: Eh er sich darauf beruft, muss man ihm etwas vorwerfen. Haben sie das?

    Pauland: Ich nicht. Er hat davon Gebrauch gemacht.

    Flisek: Was er hier macht, wissen wir. Ich will über ihre Gespräche mit ihm informiert werden. Er hat sich nicht ihnen gegenüber Zeugnis verweigert?

    Pauland: Nein.

    Flisek: Sie haben seit März 2015 mit D.B. nicht mit ihm darüber gesprochen?

    Pauland: Doch, jede Woche.

    Flisek: Was sagte er?

    Pauland: Haben Prüfbericht geschrieben und verfasst. Noch nicht fertig. Er ist Teil des Verfahrens. (!)

    Flisek: Warum hat er sie nicht informiert?

    Pauland: Das hat er nicht gemacht.

    Flisek: Prüfbericht prüft Vorgang kritisch. Und sie können nicht sagen, wie sich ihr UAL D.B. dazu geäußert hat?

    Pauland: Korrekt. (!)

    Flisek: Hätte MoA mal runtergebrochen werden müssen in Dienstanweisung. Haben sie MoA gesehen?

    Pauland: Ja.

    Flisek: Wann?

    Pauland: Erst jetzt, bei Aufarbeitung. (!)

    Flisek: Warum nicht vorher, wenn sie auch mit Prüfung von Selektoren beauftragt sind?

    Pauland: War seit zehn Jahren eingespielter Zustand. Haben keinen Handlungsbedarf gesehen. (!) Haben viele MoAs, haben viele MoUs. (!)

    Flisek: Als sie angefangen habe, wurden sie dazu eingewiesen?

    Pauland: Prozesse sind vorgestellt wurden, mit DAFIS-Profil und unseren Datenbanken und komplexer Vernetzung. Wenn wir kritische Vorlage bekommen haben, haben wir das gelöst.

    Flisek: Kritische Vorlage auch Selektoren?

    Pauland: Nein, keine Selektoren.

    Flisek: Haben Defizit identifiziert. Gibt es seit März 2015 eine Handlungsanweisung oder Vorgabe?

    Pauland: Selbstverständlich.

    Flisek: Wie sieht die aus?

    Pauland: Können sie sich vorlegen lassen. Haben genau vorgeschrieben, wo Selektoren hingehen, zu prüfen sind und wie die verwendet werden.

    Flisek: Wenn ich bei ihnen anheuere in Prüftruppe, könnten sie mir erklären, was ich zu beachten haben?

    Pauland: Macht Referatsleiter oder UAL, nicht AL.

    Flisek: Sie haben eine Weisung erlassen.

    Pauland: Sie ist umzusetzen durch UAL und Referatsleiter.

    Flisek: Was sind deutsche Interessen in der Liste?

    Pauland: Firmen und Namen von Politikern.

    Wolff: Außerhalb Untersuchungszeitraum.

    Sensburg: Missverständnis der Bundesregierung. Es steht kein Endzeitpunkt im Untersuchungsauftrag. (!)

    Flisek: Geht um Runterbrechen des MoA. Nach welchen Kriterien würde ein Mitarbeiter heute kritische Selektoren nach deutschen Interessen prüfen würde?

    Pauland: Eingestuft.

    Wolff: .

    Sensburg: Operativ ist eingestuft, abstrakt geht.

    Flisek: Abstrakte Kriterien nach neuer Anweisung, die sie erlassen haben?

    Pauland: .

    Wolff: Ich bleibe dabei. Dienst- und Fachaufsicht gleichzeitig zu NSAUA, kein Untersuchungsgegenstand.

    Pauland: Wir haben Länderkennungen reingenommen, Firmennamen.

    Flisek: Weiter?

    Pauland: Unternehmensnamen, Länder.

    Flisek: Top-Level-Domains?

    Pauland: Ja. Vorwahlen, Länderkennungen Mobilfunk. (!)

    Flisek: Erheblich ausgeweitet?

    Pauland: Ja.

    Flisek: Nach März 2015? (!)

    Pauland: Ja.

    Flisek: Kennen sie Erlass vom Präsidenten November 2013?

    Pauland: Nein. War mündlich an UAL T2.

    Flisek: Ist das üblich, dass Präsident mündlich an UAL Weisungen erteilt, über AL hinweg.

    Pauland: Ich war zeitlich eingeschränkt. Natürlich kann der Präsident einen UAL und Referatsleiter anrufen. Aber Rückweg ist am AL vorbei.

    Flisek: Müssen informiert werden?

    Pauland: Ja, auf Rückweg.

    Flisek: BND-Präsident Schindler nahm „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“ ernst und wies dazu direkt UAL an. Warum dann nochmal März 2015 ihr Richtlinienerlass? War doch schon alles tipptopp.

    Pauland: [Schüttelt Kopf.] Die Weisung haben wir umgesetzt in unsere Steuerungen. Todsicher.

    Fragerunde 1: Grüne (16:33)

    Notz: Wurde ihnen bei ihrem Anfang etwas zu Problemen mit Selektoren gesagt?

    Pauland: Nein.

    Notz: Gab Ablehnungslisten von 2005 und 2008. Nicht gehört?

    Pauland: Nein. (!)

    Notz: Snowden 2013. Veröffentlichungen verfolgt?

    Pauland: Natürlich.

    Notz: Interessant zu lesen, oder?

    Pauland: Ja.

    Notz: Schlussfolgerungen daraus?

    Pauland: Zu Masse der Sachen wären wir nicht in der Lage gewesen. (!) Da war die NSA uns weit voraus.

    Notz: Snowden: Kooperation NSA und Drittländer wie Deutschland. Massive Übergriffe, massives Abfischen auch gegen Partner. Bezüge zu ihrem Arbeitsleben?

    Pauland: Nein. Ist nichts aufgefallen.

    Notz: Sagen andere Zeugen anders. Tausende Selektoren gefunden.

    Pauland: Wurde mir nicht gesagt.

    Notz: Sie leiten die Abteilung, haben Führungsverantwortung. Dann lesen die das. BND war mit NSA auf Glasfaser in Frankfurt am Main. Keine Rückschlüsse für ihre Arbeit?

    Pauland: Doch. Aber nicht diese.

    Notz: Haben sie Zeitung gelesen?

    Pauland: Dort EADS und Eurocopter begegnet.

    Notz: BND schrieb das in Vermerke an Bundeskanzleramt, wie gefährlich die Kooperation mit NSA ist. (!)

    Pauland: Weiß ich. Hatte andere Prioritäten durch meinen Schlaganfall.

    Notz: Bist August 2013 waren sie voll an Bord. Da waren EADS und Eurocopter Thema. Sie sagen, erst im März 2015 damit anzufangen. Was haben sie im August 2013 gemacht? Hat ihr Präsident nichts zu ihnen gesagt?

    Pauland: In dem Punkt nicht. Im Juli/August war ich in der Gruppe mit BMI/Bundeskanzleramt, nach Washington und England. Mehrere Nachwirkungen. Dem PKGr gemeldet.

    Notz: Aussichtslose No-Spy-Abkommen verhandelt? Statt Probleme zu fixen? (!)

    Pauland: War auch Thema. Haben dazu beigetragen. Es gab das Angebot. Das ist eine Frage. Wir waren auch schon relativ weit. (!)

    Wolff: .

    Notz: Bis Snowden 2013: War ihnen als zuständiger AL bekannt, dass BND unter Freunden abhört?

    Pauland: Ja. Aus Veröffentlichungen. (!)

    Notz: Vorher?

    Pauland: Das MoA lässt Ausnahmen zu. (!)

    Notz: Sie wussten das?

    Pauland: Ja.

    Notz: Haben sie sich über Merkel gewundert „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“?

    Pauland: In dem Umfang war das nicht bekannt.

    Notz: Haben sie in Ergebnisse der Selektorenprüfung geguckt?

    Pauland: Ist nichts aufgefallen, was hätte Grund zur Sorge geben können.

    Notz: Bis August 2013?

    Pauland: Ja.

    Notz: In Bad Aibling werden ausschließlich Satelliten gefiltert?

    Pauland: Nein. Auch Richtfunk. Von Kabel ist mir nichts bekannt.

    Notz: Heute keine Kabelerfassung in Bad Aibling erfasst und selektiert?

    Pauland: Heute in Bad Aibling Satellit und Richtfunk. (!)

    Fragerunde 1: CDU/CSU (16:43)

    Warken: Im Juni 2014 nach Spiegel-Berichten nochmal neu angeguckt?

    Pauland: Haben für NSAUA Beweisbeschluss für Beweisbeschluss abgearbeitet. Über 175.000 Seiten Papier zusammengestellt. (!) Alles andere bleibt liegen. Außer, dass wir das SIT Programm beschreiben konnten. (!)

    Warken: Nach Berichterstattung zu Selektorenlisten 2014 nochmal Sachen überprüft?

    Pauland: Kann mich nicht erinnern.

    Warken: Sie haben 2015 Dienstanweisung erlassen. Wann?

    Pauland: 31 April 2015. (!)

    Warken: Und andere?

    Pauland: 4. April 2014. (!)

    Warken: Sagten vorhin, dass D.B. sie hätte informieren müssen. Was wäre dann passiert? Bundeskanzleramt? Präsident?

    Pauland: Meldewürdiger Vorgang. Geht an Präsident. Dann Maßnahmen ergreifen: Analysieren und Gegenmaßnahmen.

    Warken: Dann Bundeskanzleramt?

    Pauland: Ist Sache des Präsidenten. Gehe ich davon aus,.

    Warken: Haben sie regelmäßige Treffen mit Fachabteilung in Bundeskanzleramt?

    Pauland: Ja. Besonders am Anfang meiner Dienstzeit. Jetzt treffen wir uns aus anderen Gründen.

    Warken: Bei welchen Daten werden Selektoren eingesetzt? Nur Inhaltsdaten, keine Metadaten?

    Pauland: Ich bin kein Spezialist für Selektoren. Da geht’s mehr um Inhalte.

    Warken: Welche Erfassungsansätze? Woher kommen die Daten?

    Pauland: Von USA.

    Wolff: Erfassungsansätze .

    Warken: Auch bei Eikonal und Glo…? Eigene Erfassungsansätze?

    Wolff: .

    Warken: Verwertet BND Ergebnisse aus Selektoren auch selbst?

    Pauland: Ja, wir bringen Selektoren in geringem Umfang ein.

    Warken: 2005 erstmals unzulässige Selektoren entdeckt. Damals Konsequenzen?

    Pauland: Kann nur das sagen, was ich im Blog gelesen habe, was der Urmann hier gesagt hat. War bei uns kein Thema.

    Warken: Am 23. April 2015 schrieb die Süddeutsche: Wenn die Kontrolle verloren geht.

    Im vergangenen Jahr soll im BND deshalb eine geheime Arbeitsgruppe eingerichtet worden sein, die sich die Selektoren noch einmal genau angesehen hat. Tausende problematische sollen dabei identifiziert worden sein, die schon früher aufgefallen waren und zu großen Teilen nicht zum Einsatz gekommen waren. Angeblich ist die Liste dann auf unerklärliche Weise verschwunden. Sie musste mühsam rekonstruiert werden. Dabei seien weitere 2000 problematische, aktive Selektoren gefunden worden. Über die Funde sind angeblich weder das Bundeskanzleramt noch der Ausschuss informiert worden.

    Warken: Ist das zutreffend?

    Pauland: Ich wunderte mich darüber genauso. Kenne keine geheime Arbeitsgruppe. Kann nur der Vorgang sein, über den sie schon länger sprechen.

    Schipanski: Wir hatten gestern ihre UAL D.B. und W.K. hier. Kein sonderlich professioneller Eindruck. Sie haben sich mit denen nicht über Sonderprüfung ausgetauscht?

    Pauland: Seit 15. März 2015 mache ich nichts anderes. Aber nicht vorher.

    Schipanski: […]

    Pauland: Ich habe nicht hinterfragt, warum D.B. mir das nicht gesagt hat.

    Schipanski: Gestern großer Mangel, beide keine Meldung nach oben. Sie als Vorgesetzter, warum?

    Pauland: [Pause.] Die werden schon ihre Gründe haben. (!)

    Schipanski: Schweres Versäumnis. Disziplinarmaßnahmen ergriffen?

    Pauland: Nein. Sind noch am Aufklären. Weit weg davon. (!)

    Wolff: Nicht Untersuchungsgegenstand.

    Schipanski: UAL tauschen sich durchaus auch direkt mit Präsidenten aus. Meldungen nach oben an ihnen vorbei vorstellbar, oder hier?

    Pauland: Sehr schwierig zu beantworten. Ich habe mir schon auf Kompanieebene abgewöhnt, auf meiner Ebene alles mitzubekommen. Sie können bei 150.000 Seiten nicht mehr selbst alles lesen. Es ist zu viel, das schaffen sie nicht. Lassen sich Dinge von besonderer Bedeutung geben. Präsident hat das Recht dazu. Auf dem Rückweg werde ich informiert. Hatte nie das Gefühl, das etwas an mir vorbei läuft.

    Fragerunde 2: Linke (16:58)

    Renner: Welche Politiker-Namen sind im Filtersystem? Deutsche oder europäische?

    Pauland: Bisher nur deutsche. (!)

    Renner: Fliegen die nicht schon bei G‑10 raus?

    Pauland: KA.

    Renner: Regierung, Parlament, Landesparlamente?

    Pauland: […]

    Renner: Wie viele?

    Pauland: Sehr wenige.

    Renner: Nur wenige schützenswerte Politiker?

    Pauland: [Pause.] (!)

    Renner: Wie kommt man in Stufe drei? Ich will auch aufgenommen werden.

    Pauland: [Pause.] (!)

    Renner: Und Unternehmen?

    Pauland: KA. Ist zu weit weg im Moment. (!)

    Renner: Zu weit weg für AL?

    Pauland: Sind da noch dran.

    Renner: Wie kommt man in Stufe drei?

    Pauland: [Pause.]

    Renner: Gibt es Operationen, wo man Bundeskanzleramt lieber nicht informiert?

    Pauland: Habe ich noch nicht erlebt. Sind dort regelmäßig.

    Renner: Stellen dort alle Operationen vor?

    Pauland: Wenn wir sie brauchen, geht es ins Bundeskanzleramt. Manche können sie auf der eigenen Ebene machen. Präsident informiert Bundeskanzleramt in der Regel.

    Renner: Metadatenerfassung. GCHQ hat Kapazitäten, die BND nicht hat?

    Pauland: Ja.

    Renner: Können sie sich an Operation mit GCHQ erinnern, wo Bundeskanzleramt nicht eingeweiht wurde?

    Wolff: Keine Aussagegenehmigung. (!)

    Renner: G‑10-Schutz bei SIT und Sozialen Netzwerken?

    Pauland: Ich mache nur TA-Teil der SIT, Netzwerke haben mit TA nichts zu tun. (!)

    Renner: Sie haben zwei mal Arbeitsgruppen als „Zelle“ bezeichnet. Gängig?

    Pauland: Nein, wahrscheinlich, weil ich Soldat bin.

    Renner: Gibt es abgeschottete Gruppen, von denen andere nicht wissen?

    Pauland: Ich hoffe es, sonst bräuchte man Einstufung nicht. Bei einem Geheimdienst gibt es mehr, als einem manchmal lieb ist.

    Renner: Sagt ihnen Begriff „Kontrollsystem“ etwas?

    Pauland: [Pause.]

    Renner: Als kleine Einheit?

    Pauland: Nein.

    Renner: Kollegen mit Selektoren als Zelle bezeichnen?

    Pauland: Nein, Sachgebiet oder Referat.

    Renner: Haben sie Mitarbeiter von Dienstanweisung zu besonderen Vorkommnissen informiert?

    Pauland: Nein. Sollte jeder Soldat kennen.

    Renner: Die Bedarf Erläuterung, was ein besonderes Vorkommnis ist.

    Pauland: Nein.

    Renner: Was ist ein besonderes Vorkommnis?

    Pauland: Ist klar definiert.

    Renner: Wenn TA Meldungen zu G‑10-Grundrechtsträgern generiert, ist das ein besonderes Vorkommnis?

    Pauland: Dann wird G‑10-Prozess ausgelöst.

    Renner: Ist das ein besonderes Vorkommnis?

    Pauland: KA. (!)

    Renner: Gibt es Regeln dazu im MoU?

    Wolff: . MoU ist streng geheim.

    Renner: Wenn G‑10-Verkehr auffällt, ist das ein besonderes Vorkommnis?

    Pauland: Natürlich.

    Fragerunde 2: CDU/CSU (17:10)

    Warken: Welche Abteilung ist für Untersuchung Sozialer Netzwerke zuständig?

    Wolff: Kein Untersuchungsgegenstand.

    Pauland: Kann nur um SIT gehen. Hat nichts mit Five Eyes zu tun. .

    Warken: Welche Abteilung zuständig?

    Wolff: .

    Warken: Verhandlung zu No-Spy-Abkommen?

    Wolff: .

    Marschall: G‑10-Meldung wäre besonderes Vorkommnis, also Voraussetzung für Meldung. Europäische Firmen auch?

    Pauland: Müsste man prüfen. MoA hat Ausnahmen. (!)

    Marschall: Gibt Bereiche, in denen das zulässig ist und andere nicht? Einzelfall?

    Pauland: Ja.

    Marschall: Gab aber keine Meldung.

    Pauland: Kenne Einzelfall nicht.

    Marschall: Keine Meldung an die von betroffenen europäischen Firmen?

    Pauland: [Pause.] (!)

    Marschall: Wurde ihnen gemeldet?

    Pauland: Bei unzulässiger G‑10-Meldung hätten wir reagieren müssen. Hypothetisch, dass eine Firma in Europa gemäß MoA aufgeklärt werden kann. Dazu gibt es Ausnahmen. (!)

    Marschall: Und Firmen außerhalb der Ausnahme?

    Pauland: Zu meiner Zeit nicht.

    Fragerunde 2: Grüne (17:14)

    Ströbele: Gibt seit 13. März 2015 Liste. Hatten sie danach hohen Besuch? Chef Bundeskanzleramt, Fritsche?

    Pauland: Ja, 20. März. (!)

    Ströbele: Häufig?

    Pauland: Altmaier war zum zweiten Mal da in meiner Zeit. Fritsche zum dritten oder vierten Mal. (!)

    Ströbele: Wer hat ihn informiert?

    Pauland: BND-Präsident.

    Ströbele: Lief an ihnen vorbei. So wichtig, dass Fritsche und Altmaier kamen. War da Kessel nicht am dampfen?

    Pauland: Ja.

    Ströbele: Immer noch kein Grund, bei D.B. anzuklopfen?

    Pauland: Nein. (!)

    Ströbele: Interessiert sie nicht, wie D.B. sie als zuständigen Vorgesetzten nicht unterrichtet?

    Pauland: Interessiert schon.

    Ströbele: Gibt es eine Anweisung, dass sie nicht nachfragen sollen?

    Pauland: Nein. Ist schon schwer genug, aus Akten von 2004 bis 2008 Dinge herauszufinden. Geht nicht um offizielle Meldungen, geht um Arbeitsverkehr. Reden über Organisationseinheiten, die es schon lange nicht mehr gibt.

    Ströbele: Genau das sollen wir aufklären. Wir können nicht nachvollziehen, dass D.B. und sie nicht darüber reden, was Großteil der Republik und Politik bewegt. 38.000 Selektoren zwischen 2008 und 2013 ausgesondert, in besondere Ablehnungsdatei. Wissen sie nichts davon, als Chef der Abteilung?

    Pauland: Ja.

    Ströbele: Haben sie nie nachgefragt?

    Pauland: Aufklärung machen wir seit März 2015.

    Ströbele: Ja, wir auch. Fünf Jahre lang hat ihnen ihr Mitarbeiter die Ablehnungsdatei verschwiegen? Was ist das für ein Laden? Völlig unvorstellbar bei mir im Büro.

    Pauland: [Pause.]

    Ströbele: Wir alle suchen eine Erklärung. Was steckt dahinter?

    Pauland: KA.

    Ströbele: Interessiert sie nicht?

    Pauland: Doch.

    Ströbele: Haben aber nicht gefragt?

    Pauland: Mehr als Aufklären kann man nicht.

    Ströbele: Durch Fragen klärt man auf. Zumindest wir.

    Pauland: [Pause.]

    Fragerunde 2: SPD (17:22)

    Flisek: Wie kommunizieren sie mit ihren UAL? Wöchentliche Sitzungen?

    Pauland: Ja, UAL-Sitzungen, Telefonate, Vorlagen.

    Flisek: Wie läuft so eine wöchentliche UAL-Sitzung? Wann?

    Pauland: Unterschiedliche Zeitpunkte. I.d.R. nach AL-Sitzung. Punkte von dort vorgeben. Dann eigene Punkte.

    Flisek: Gibt es eine Tagesordnung? Oder Kaffeerunde?

    Pauland: Ist offiziell, wird eingeladen. Keine Tagesordnung. Besondere Punkte werden vorher eingegeben.

    Flisek: Dort bis März 2015 nie besprochen?

    Pauland: Ja. (!)

    Flisek: Keiner ihrer UAL jemals was gesagt?

    Pauland: Ja. (!)

    Flisek: Reden sie jetzt darüber?

    Pauland: Selbstverständlich.

    Flisek: Worüber?

    Pauland: Sachstand.

    Flisek: Konkret? Inhalt der Gespräche?

    Pauland: Wie wir verhindern, dass das was mit einem AND passiert ist mit anderen AND passieren kann?

    Flisek: Gibt es Ursachen-Besprechung?

    Pauland: Ja.

    Flisek: Besprechung, warum ihnen das nicht gemeldet wurde?

    Pauland: Nein.

    Flisek: Warum nicht?

    Pauland: Habe ich gesagt.

    Flisek: Nochmal, warum nicht? Fragen sie nicht: „Warum ist das nicht zu mir gekommen?“ Halte ich für lebensfremd.

    Pauland: Kann niemanden zwingen.

    Flisek: Haben sie die Frage gestellt?

    Pauland: Nein. (!)

    Flisek: Lebensfremd.

    Pauland: [Pause.]

    Flisek: Ich ermahne sie: Wahrheitspflicht. Bleiben sie dabei, das sie das nie gefragt haben, warum ihre UAL das nie an sie gemeldet haben?

    Pauland: Ja. Danke für den Hinweis. Ich bleibe dabei. (!)

    Flisek: Mit Präsidenten darüber gesprochen?

    Pauland: Nein.

    Flisek: Hat Präsident sie dazu befragt?

    Pauland: Nein. (!)

    Flisek: Mit Herrn Sperl [Leitungsstab BND] gesprochen?

    Pauland: Nein, mit niemandem. (!)

    Flisek: Gibt es eine Dienstanweisung im BND die klärt, was besondere Vorkommnisse sind?

    Pauland: Natürlich will ich das auch wissen. Ich habe gelesen, dass man nicht insistieren darf und nicht insistieren soll bei Aussageverweigerung. Ich werde ihn nicht dazu zwingen.

    Flisek: Ist das Fahrlässigkeit oder Absicht? Gibt es da Weisungen von ganz, ganz oben? (!)

    Pauland: [Pause.] (!)

    Flisek: Damit entsteht ein fataler Eindruck. (!) Was war der konkrete Namen der Anweisung März 2015?

    Pauland: Weisung an alle UA zur Verhinderung zur Steuerung der … EU und …

    Flisek: Können wir kriegen?

    Wolff: Werden wir prüfen. (!)

    Flisek: Wie wichtig ist SIGINT von Routineverkehren für BND?

    Pauland: Sehr wichtig.

    Flisek: Konkreter?

    Pauland: Trägt mit nahezu 50 % zu Meldungen bei. (!)

    Flisek: Futter für USA? Oder ureigenste Meldungen für sich selbst?

    Pauland: Nur U1 im BND.

    Flisek: Bewertung rechtlicher Rahmen dafür?

    Pauland: Haben wir mehrfach diskutiert in G‑10-Kommission. Bundesregierung kam ja schon zu Ergebnis, dass es einer Klarstellung bedarf. Würde mich wehren, wenn man sagt, dass wir keine Rechtsgrundlagen haben. (!) Sonst könnten wir ja nicht arbeiten.

    Flisek: Wie sehen sie Kontrolle davon an? Graubereich?

    Pauland: Nicht so exzessiv wie G‑10.

    Flisek: Wie findet parlamentarische Kontrolle von Routineverkehren statt?

    Pauland: Gar nicht. (!)

    Flisek: Sonst eine rechtliche Kontrolle?

    Pauland: [Pause.] (!)

    Flisek: Interne Kontrolle?

    Pauland: Das fließt ja alles in die Datenbank. Die Datenbanken unterliegen einer Kontrolle. Dateianordungen, BfDI war ja zwei mal da.

    Flisek: Wer genehmigt solche Maßnahmen zum Zugriff auf Routineverkehre?

    Pauland: Derzeit G‑10-Anordnung. (!)

    Flisek: G‑10-Kommission sagt, sie wurde getäuscht. G‑10-Anordnung wurde genutzt, um an Routineverkehre zu kommen. G‑10-Legende? Gibt es dafür kein geltendes Instrumentarium im deutschen Recht?

    Pauland: Bin kein Jurist. Das wird derzeit diskutiert, ja.

    [Zehn Minuten Pause. (17:40)]

    [Geht weiter. (17:57)]

    Fragerunde 3: Linke (17:57)

    Renner: Verschiedene Selektorentypen. Welche kann man einem Land zuordnen?

    Pauland: Klassisch Landesvorwahl, Endung bei E‑Mail, Cell-IDs im Mobilfunk.

    Renner: Und Messenger?

    Pauland: Gewisse, über IP-Adressen.

    Renner: Wie hoch ist Anteil der Selektoren, denen man ein Land zuordnen kann?

    Pauland: KA.

    Renner: Wer weiß das?

    Pauland: Techniker.

    Renner: Behördliche Datenschutzbeauftragte in Bad Aibling?

    Pauland: Herbst 2013.

    Renner: Haben mitbekommen, was verschriftlicht wurde?

    Pauland: Ja.

    Renner: Welches Ausmaß an Metadaten?

    Pauland: Kann ich nicht sagen. Zeit war begrenzt, ihr wurden bestimmte Sachen vorgetragen und nicht alles. (!)

    Renner: MAT A BND‑1/6a, Blatt 239: „Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe an US-SUSLAG in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.

    Wolff: Eingestuft?

    Renner: Nein. Welche Datengrundlage für Übermittlung?

    Pauland: BND-Gesetz.

    Renner: Wie wird Schutz von deutschen und europäischen Interessen gewährleistet?

    Pauland: Wie überall.

    Renner: „Eine inhaltliche Sichtung bzw. eine Eingrenzung der erhobenen Daten anhand von wie auch immer gearteten Kriterien finde nicht statt. Stattdessen würden alle auf den betreffenden Strecken erhobenen Daten – bereinigt um Daten mit Deutschlandbezug – an [die NSA] weitergegeben. Auf meine Frage nach dem Inhalt der weitergegebenen Daten teilt er mit, dass es sich bei einem Teil der Daten um personenbezogene Daten handele.“

    Pauland: [Bekommt Dokument vorgelegt und liest.]

    Renner: Wie ging die Debatte mir ihr weiter?

    Pauland: Ich nehme an, das war die Debatte zur Weltraumtheorie.

    Renner: Bleiben sie weiterhin bei der Aussage, dass in Bad Aibling nur Satellitendaten erfasst werden?

    Pauland: Ja, in meiner Zeit.

    Fragerunde 3: Grüne (18:07)

    Notz: Diskrepanz 2013 und 2015. 2013 passierte etwas im BND bezüglich Selektoren. Aber mit D.B. haben sie nicht geredet, weil der sich vor Disziplinarverfahren fürchtet. Aber W.O. ist auch ihr Mitarbeiter, korrekt?

    Pauland: Ja.

    Notz: W.O. hat wochenlang gelöscht. Warum reden sie mir dem nicht darüber?

    Pauland: Rede mit ihm genauso wie mit allen anderen. Machen derzeit eine Sachverhaltsaufklärung.

    Notz: Und 2013?

    Pauland: Das war mir nicht bekannt. (!)

    Notz: Weil ihre Mitarbeiter ihnen das nicht erzählt haben?

    Pauland: Ja.

    Notz: Hatten die einen Grund, sie nicht zu informieren?

    Pauland: Mir ist keiner bekannt.

    Notz: Könnte es einen geben?

    Pauland: Wenn er nicht sprechen will, wird er einen legitimen Grund haben.

    Notz: Kann es sein, dass das eine abgeschirmte Operation war?

    Pauland: Ist subjektiv.

    Notz: Kann es sein?

    Pauland: Kann ich mir nicht vorstellen.

    Notz: Schließen sie das aus?

    Pauland: Ja.

    Notz: Was könnte ein Grund sein, warum ihre Mitarbeiter sie als Vorgesetzten nicht informiert haben?

    Pauland: Habe mich das auch mehrfach gefragt.

    Notz: Warum haben sie W.O. nicht gefragt?

    Pauland: [Pause.]

    Notz: Warum haben sie W.O. nicht gefragt?

    Pauland: Weil wir im Moment aufklären.

    Notz: 2013.

    Pauland: Ich wusste es nicht.

    Notz: Ja. Warum hat er es ihnen nicht gemeldet, wozu er verpflichtet gewesen wäre?

    Pauland: Ich habe es nicht gewusst, also konnte ich ihn nicht fragen. (!)

    Notz: Wahnsinn. Mit ihrer Laufbahn über 40 Jahre. Vollkommen unverständlich. Auch soldatisch, wenn ich das als Zivildienstleistender sagen darf. Kam irgendwas vom Bundeskanzleramt zu Selektoren seit 2013?

    Pauland: Nein.

    Notz: Fach- und Rechtsaufsicht hat ihnen nach Snowden keine Fragen gestellt?

    Pauland: Nach Selektoren.

    Notz: EADS und Eurocopter?

    Pauland: Kann mich nicht erinnern.

    Notz: Hat das Bundeskanzleramt nach Snowden nachgehakt?

    Pauland: Ist mir nicht erinnerlich. (!)

    Notz: Ist das nicht erstaunlich, dass die nicht mal nachfragen?

    Pauland: Tun sie ja jetzt.

    Notz: Warum arbeiten sie das seit März 2015 auf?

    Pauland: War eine Anfrage des Bundeskanzleramtes.

    Notz: Was?

    Pauland: Grundlage Beweisbeschluss des NSAUA.

    Notz: Vor NSAUA kam das nie auf?

    Pauland: Ist mir nicht bewusst.

    Notz: Gab es Runden, wo sie dabei waren, wo das Thema war, vor März 2015?

    Pauland: Nein. (!)

    Notz: Dritte Stufe der Selektorenprüfung. Auch Politiker herausgefiltert. Auch deutsche oder nur europäische?

    Wolff: .

    Notz: Wird die Kanzlerin herausgefiltert?

    Pauland: Nein. (!)

    Notz: Vizekanzler?

    Wolff: .

    Pauland: [Pause.]

    Notz: EU-Komissare, Mitglieder des Deutschen Bundestages, Bürgermeister? Können sie das erklären?

    Pauland: Nein.

    Notz: Sie sagten, in Bad Aibling wird nur Richtfunk und Satelliten gemacht. Geheime Übersicht 2014 mit Aufgabenbeschreibung Bad Aibling. [MAT B BND‑1?] (!)

    Pauland: [Bekommt Akte.]

    Notz: Würden sie die Antwort auf meine Frage nach dieser Vorlage nochmal anders formulieren? Oder ist falsch, was dort steht? (!)

    Pauland: Ich bleibe dabei. Kabel, Satellit oder Richtfunk? Satellit und Richtfunk. (!)

    Notz: Seit wann ist es anders, als es da steht? Hat sich das in den letzten Monaten geändert?

    Pauland: Eikonal war vorher.

    Notz: Bis 2008. Und kamen Daten aus Nachfolgeprojekten zu Kabelerfassungen nach Bad Aibling? (!)

    Wolff: Untersuchungsgegenstand. .

    Notz: Zeuge sagt, dass in Bad Aibling keine Kabelerfassung verarbeitet wird. Entweder ist Akte falsch oder Aussage. Oder definieren sie Vorgänge außerhalb des Untersuchungsgegenstands einfach heraus? (!)

    Pauland: [Stottert.] Ich hatte das anders aufgefasst. (!) Bearbeitung aus Kabelansätzen kann da stattfinden. Aber es findet dort kein Kabelansatz statt. (!)

    Notz: Das hatte ich nicht gefragt. (!)

    Fragerunde 3: SPD (18:22)

    Lischka: Kennen sie „Melden macht frei?“

    Pauland: Ja, finde ich schlecht. Damit will man Verantwortung loswerden.

    Lischka: Gibt es den in Abteilung TA?

    Pauland: Wenn er den Grundsatz hat, Verantwortung loszuwerden, ist er schlecht. Wenn ich Hilfe brauche, melde ich das natürlich.

    Lischka: Sommer 2013 bis März 2015. Sie sprachen von „abschotten“. Könnte es sein, dass man im BND sagt, wenn es richtig stinkt, dann melde ich das nicht, zum Schutz? Ungeschriebenes Gesetz? Oder total absurd?

    Pauland: Erstens Abschotten: ich komme von Bundeswehr. Ist klassisches Prinzip im BND. Bundeswehr auf Prozessoptimierung umgestellt. Wäre manchmal hilfreich, aber bei Geheimdienstarbeit nicht. Keine eigene Theorie.

    Lischka: Ist es absurd?

    Pauland: Ich habe es in meinen zweieinhalb Jahren nicht erlebt. Haben Probleme gemeinsam gelöst.

    Lischka: Wäre das Motivation für Mitarbeiter, das so zu handeln?

    Pauland: Möglich.

    Fragerunde 4: Linke (18:27)

    Hahn: Wenn sie informiert geworden wären, hätten sie den Präsidenten informiert?

    Pauland: Selbstverständlich.

    Hahn: Ist es da nicht praktisch, dass er die Aussage verweigert? Wenn sie es wissen, weiß es der Präsident?

    Pauland: Er hat mich nicht informiert.

    Hahn: Kann es sein, dass sie nicht fragen, weil die antworten könnten, dass sie es gewusst haben könnten?

    Pauland: Schließe ich aus.

    Notz: Wenn sie W.O. fragen würden, warum er sie über wochenlange Löschaktionen in ihrer Abteilung nicht informiert hatte, würden sie einen Rechtsbruch begehen?

    Pauland: Ja.

    Notz: Sie verwechseln W.O. und D.B. Sie könnten W.O. fragen. Wo ist die Liste von Dr. T.?

    Pauland: Wir machen die Aufarbeitung, wir klären die Fragen.

    Notz: August 2013 großangelegte Aktion in ihrer Abteilung…

    Pauland: …von der ich nichts weiß.

    Formalitäten: Vorsitzender (18:31)

    Beschluss: Ausschuss der Öffentlichkeit.

    $Formalitäten.

    Zeuge 2: Gerhard Schindler, BND-Präsident (18:37)

    Name Gerhard Schindler, seit 1. Januar 2012 Präsident des BND. Bin 62 Jahre, verheiratet, eine Tochter. Anschrift Gardeschützenweg 71–101, 12203 Berlin.

    Eingangsstatement: Danke. Sieben Punkte.

    1. Danke für alle im Raum, Politiker und Journalisten, die Diskussion zu versachlichen.

    2. BND arbeitet für deutsche Interessen, für Deutschland, für niemand anderes. Sind kein europäischer Dienst. Alle ND in Europa arbeiten ausschließlich für nationale Interessen. Deutsches Recht (BND-Gesetz, G‑10-Gesetz) schützt nur Deutsche und Ausländer in Deutschland und nur diese. Die Aufklärung Europäischer Ziele wäre kein Gesetzesverstoß, sondern eine Frage der politischen Bewertung.

    3. BND ist leistungsfähig wie lange nicht. Haben in Afghanistan 19 Anschläge auf deutsche Soldaten verhindert. Beweisen es in Ukraine und Islamistischen Terror. Beruht auf internationaler Zusammenarbeit, unverzichtbar. Aktuelles Beispiel im Nordirak vor Ort auf US-Technik angewiesen. Die Zusammenarbeit droht nachhaltig Schaden zu nehmen. In Europa finden erste Besprechungen ohne BND statt. Nicht BND hat Internet-Erfassung und Bad Aibling gestoppt, sondern umgekehrt. Dienste weltweit überprüfen Kooperation mit BND, Signale alles andere als positiv. Große Sorge. Zukunftsfähigkeit des Dienstes auf dem Spiel.

    4. Brauchen internationale Zusammenarbeit, auch mit NSA. War politisch ausdrücklich gewollt, mit Memorandum of Agreement (MoA) sogar Vertrag. NSA hat uns jahrelang großzügig unterstützt und geholfen. Summe: Wir profitieren am meisten davon, nicht umgekehrt. Wir sind abhängig von NSA, nicht umgekehrt. NSA ist Partner, nicht Gegner. Gegner haben wir reichlich, gegen Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. NSA gefährdet Sicherheit Deutschlands nicht.

    5. Leistungsfähigkeit beruht auch auf Mitarbeitern, die trotz wenig Personal und Technik jeden Tag dienen. Möchte meinen Kollegen danken.

    6. Als Präsident trage ich Verantwortung für den Dienst, für alles und alle 6.500 Mitarbeiter, während meiner Amtszeit. Egal ob ich Sachverhalt kannte oder nicht. Will Beitrag zur Klärung der Sachverhalte liefern, mich nicht wegducken. Sehr wichtig. August 2013 erste systematische Überprüfung des US-Profils seit 2005 überhaupt, seit erstem Austausch von Selektoren im April 2005. Gab bis 2013 keine solche Prüfung.

    7. Danke für NSAUA. Sie haben wichtiges Ergebnis erreicht: längst überfällige Diskussion über Stellenwert und Aufgaben eines Auslands-ND, Rechtsgrundlagen und internationale Zusammenarbeit. Hatte mir das 2012 nicht vorstellen können bei Antritt, dass das noch nicht ausformuliert ist. Wir haben Recht auf klare Vorgaben, was gewollt ist und was nicht. Auch unsere Pflicht, das zu fordern. Diskussion grundlegend für Verantwortung eines ND in demokratischer Gesellschaft. Ihr Verdienst.

    Sachverhalt: BND arbeitet in Bad Aibling seit 2004 mit NSA auf Basis MoA 2002 zusammen. Rahmenbedingungen in Annexen 1–5 geregelt. Streng geheim eingestuft. 2013 dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) gegeben. Geografischer Schwerpunkt außerhalb Europas. Satelliten in Bad Aibling. Seit April, 2005 erhält BND Telekommunikationsmerkmale (TKM) – Telefonnummern, E‑Mail-Adressen – für Satellitenerfassung in Bad Aibling, die BND vor Einspeisung prüft. TKM bei Mails weisen bis zu 20 Permutationen auf. Jede ist eigener Selektor. Beispiel: gerhardschindler, gerhard.schindler, g.s. Hohe Zahl der Permutationen erklärt hohe Zahlen im Raum.

    Danach wird in Satellitenstrecken gesucht. Anzahl der Treffer ist unabhängig. Steuerung ist nicht gleich Erfassung. Wurden vorher G‑10-geprüft. Mit DAFIS. Erste Stufe 0049 und .de. Zweite Stufe G‑10-Positivliste mit Telefonnummern und E‑Mail-Adressen, die eigentlich ausländisch anmuten aber Grundrechtsträger dahinter haben. Dritte Stufe deutsche Interessen wie Namen deutscher Unternehmen. Erfassung im Ausland, nicht Inland. System habe ich im Juli 2013 zweimal im PKGr vorgetragen.

    G‑10-Selektoren werden abgelehnt. Auch Erfassungsergebnisse basierend darauf vor Weitergabe automatisch kontrolliert, nach formalen Kriterien (0049, .de und G‑10-Positivliste). Selektor geprüft, aber eventuell zweiter Kommunikationspartner Grundrechtsträger. Erfassungsergebnis nochmal gefiltert. Darüber hinaus Treffer stichprobenartig gesichtet, keine Auffälligkeiten.

    Bad Aibling blickt auf Ausland. Erfassung von deutschen unwahrscheinlich. Prüfung 2005–2008 manuell in Bad Aibling, seit Juni 2008 elektronisch. Seitdem abgelehnte in Datenbank des BND aufgenommen. Damit die nicht erneut eingespeist werden. Ablehnungsdatei. August 2013 veranlasste UAL T2 Prüfung des Profile für IP. Erste systematische Überprüfung seit 2005. Deswegen August 2013 Selektoren abgelehnt, Aufnahme in Ablehnungsdatei. Darin also Ablehnungen vor August 2013, aus August 2013 und nach August 2013. Beweisbeschluss BND-26 hat meine Projektgruppe Unterlagen angefordert. Am 6. März Datei erstmalig ausgedruckt und von Fachabteilung an Projektgruppe und von dort an Bundeskanzleramt gegeben.

    Keine Zahlen öffentlich. Aussagegenehmigung. Derzeit umfassende Aufklärung im BND. Überprüfung Selektoren war von Beginn an unvollständig. Erfolgte seit 2015 ausschließlich nach G‑10-Kriterien, also von Start an unvollständig. Weisungen zur Umsetzung des MoU gab es nicht. Spätere Überprüfungen eher zufällig. Systematisch erst August 2013. Unzureichendes verfahren verfestigt mit Umstellung auf elektronische Prüfung 2008, obwohl man vorher suspekte Selektoren feststellte. Ich kann mir das nicht erklären.

    Erfassung: Welche Folgen? Tatsächliche Erfassung eher Ausnahmsweise. Erfassung erfolgt in Krisenregionen, nicht in Europa. Schwierig, europäischen Selektor in Afghanistan zu haben.

    Rückschau: Sollbruchstellen? Vier:

    1. April 2005 unvollständige Prüfung ohne Berücksichtigung MoA – kein Gesetzesverstoß.
    2. Umstellung elektronisch 2003, die Verfahren maschinell verfestigte.
    3. 2010–2011, als Abteilung TA ihr ungutes Gefühl unter Hinweis auf Zufallsfunde der BND-Leitung kundtat, ohne Reaktion. (!)
    4. August 2013, als ich über erste systematische Prüfung leider nicht unterrichtet wurde. (!)

    Vieles im Nachhinein kaum oder nicht erklärbar. Aber wir alle tun unseren Auftrag bestmöglich.

    Sofortmaßnahmen:

    1. Einrichtung einer Projektgruppe zur begleitenden Prüfung. Leiterin ist Frau Dr. F.. Aufarbeitung wird kontrollierend begleitet durch Kontrollgruppe, mir direkt unterstellt.
    2. DAFIS wurde erheblich erweitert, um Interessen stark zu berücksichtigen.
    3. Zukünftig Selektoren nur nach vorheriger Prüfung eingestellt Umkehr zu früher.

    Beabsichtigte Maßnahmen:

    1. Prüfung der Außenstellenstruktur des BND für bessere Aufsicht.
    2. Durchbrechung des Abschottungsprinzips durch angepasste Prozesskette.
    3. Stärkeres Controlling durch zusätzliche Prüfinstanzen, auch juristisch und statistisch.
    4. Bessere Technik, um unabhängiger zu werden.
    5. Stärkere Qualifizierung des Personals.

    Hatte schon am 3. März 2015 die BfDI angeschrieben, und um jährliche Kontrollbesuche bei Abteilung TA gebeten. Habe um Unterstützung gebeten. Externe Kontrolle richtig.

    Danke.

    Fragerunde 1: Vorsitzender (19:02)

    Sensburg: Selektoren und Permutationen. Gestern auf gleiche Frage andere Antwort. Habe eingestuftes Testat vor mir. Will es ihnen vorlegen. Seite 2: Beispiele Permutationen. Anderes System dargestellt.

    Schindler: Gibt beides. Haben bis zu 20 Permutationen. Verstehe aber als Jurist „%2e“ nicht.

    Sensburg: 2004 Satelliten in Bad Aibling. Wie bekam man Treffer, ab dem ersten Tag?

    Schindler: Bin erst seit 1. Januar 2012 da. Hörensagen. 2004 begann man mit Zusammenarbeit. Erste Selektoren kamen im April 2005 und wurden in Steuerungssystem eingestellt. Prüfung . Haben wahrscheinlich auch zu Treffern, also Erfassung geführt.

    Sensburg: Initial load. Zeitnah festgestellt, dass Selektoren gegen MoA dabei waren, richtig?

    Schindler: Ja. Prüfung war damals unzureichend. Das Starterkit wurde unzureichend geprüft, weil ausschließlich G‑10. (!)

    Sensburg: DAFIS kannte man ja schon aus anderen Bereichen. Kein neues System?

    Schindler: KA, wann Filterkaskade entwickelt wurde. Händische Prüfung 2005 bis Juni 2008 nach selbem Prinzip. Wurde dann maschinell übernommen.

    Sensburg: MoA 2002. Starterkit 2005. Regelmäßige Treffen mit AL und UAL und Berichtspflichten. Pflichtenheft. Wie wurde Verlauf begleitet? Controlling? Dokumentation?

    Schindler: Kann ich nicht sagen. Haben bisher weder Weisung noch Dienstvorschrift gefunden, die MoA von 2002 irgendwie umsetzt. Wäre heute undenkbar, würde Bundeskanzleramt rügen. Fehlt, hätten wir sonst gefunden. Prüfung war unzureichend.

    Sensburg: MoA ist umfangreich, nicht nur halbe Seite. Auch zu erfassende und nicht zu erfassende Räume waren nicht einsilbig aufgeführt. Die, die das Umsetzen, hätten doch die eine Seite an den Bildschirm geklebt werden sollen? Wie kann man arbeiten ohne das?

    Schindler: Keine Ahnung (KA). (!)

    Sensburg: Wurde das im Amt breit diskutiert? War allen Mitarbeitern klar?

    Schindler: Ist streng geheim eingestuft. Also nicht breit verteilt. Eher nein. Wie Kommunikation zur Umsetzung erfolgte: KA.

    Sensburg: War das Bad Aibling bekannt, Pullach nicht?

    Schindler: KA.

    Sensburg: Wurde gemeldet, das etwas nicht läuft?

    Schindler: Nicht-öffentlich (). Überprüfung nach 2005 eher zufällig europäischen Bezug gesucht. Meldung nach oben ist von 2010 und 2011, laut Aktenlage. Interpretiere ich als ungutes Gefühl der betroffenen Personen. Drei konkrete Dinge aus dem Jahr 2005, 2006 und 2007/08 angesprochen.

    Sensburg: Wie erklären sie sich Zeitabstand 2005 bis 2010? Mitarbeiter hat fünf Jahre ungutes Gefühl?

    Schindler: Ungewöhnlich. Ich hätte gefragt: warum jetzt?

    Sensburg: Wurde nicht gefragt?

    Schindler: Nach Aktenlage gab es keine Reaktion.

    Sensburg: 2007/2008: Nur punktuelle Auffälligkeiten? Oder auch größer?

    Schindler: Zufällig. . Man kann anhand Bearbeitung der Datei erkennen, was disapproved eingestuft wurde. Im Nachhinein stellt sich die Frage, wieso ausgerechnet zu zwei EU-Ländern und zu anderen nicht? (!) Zu denen präzise Selektoren enthalten waren.

    Sensburg: Disapproved schon 2007/08 oder erst 2011?

    Schindler: Zwei Datenbanken: Einmal Telefonie, einmal IP-Verkehr. IP-Verkehr von 2008. Telefonie schon später, Vorläufer-Systeme. Dort beginnt Einstellen in Steuerung schon 2005. 2007 kritischer Selektor schon disapproved? Techniker fragen.

    Sensburg: Keine Rückmeldung 2010/11. Weiter gearbeitet. Sommer 2013 Snowden und Presseberichte. Veröffentlichungen zu Deutschland. Nie geschaut, welche Selektoren eingesetzt sind?

    Schindler: Mit Beginn Snowden haben wir hinderte Überprüfungen gemacht. Haben alles, was veröffentlicht wurde, geprüft. Eigene Projektgruppen, jedes Chart angucken. Ob BND betroffen ist. Auch Sachverstand aus TA in die Gruppe bei mir im Leitungsstab genommen. Alle Überprüfungen gaben keinen Anlass, diese Frage hier als Bingo zu nehmen. Hatten geprüft, ob 500 Millionen Metadaten von Deutschen stimmen. Konnten erklären, dass das falsch ist. War zwar Bad Aibling, aber Krisengebiete, nicht Deutschland. Im PKGr jede Woche Sondersitzungen. Dort auch kein Anlass für diese Frage gesehen. Idee, dass ich in Krisengebiete Selektoren mit EU-Bezug steuere, diese Fantasie hat mir gefehlt. (!)

    Sensburg: Wie viele Datenbanken mit Selektoren gibt es im BND? Für jede Kooperation eine? IP und Telefon? Eine? Viele?

    Schindler: Es gibt kein einheitliches System. Ein herrschendes System, wo auch unsere eigene Steuerung erfasst ist. Das ist das Hauptsystem. System in Bad Aibling ist Singulär und hat mit Hauptsystem des BND nichts zu tun.

    [Unterbrechung für namentliche Abstimmung. (19:23)]

    [Geht weiter. (19:51)]

    Sensburg: 2013 Prüfungen veranlasst, europäische Selektoren entdeckt. Sind europäische Selektoren im deutschen Interesse?

    Schindler: Deutsches Interesse hat man versucht, in dritter Stufe des Filterprofils zu etablieren. Entstanden, nachdem man Namen von Unternehmen gefunden hat. Namen . Juristisch kein deutsches Unternehmen, aber niederländisches Unternehmen in Asien. Diese Firmennamen in Stufe drei aufgenommen, wenn es deutsche Beteiligung gab. (!)

    Sensburg: Nur Unternehmen oder auch Personen?

    Schindler: Bin überfragt. Ich ging bis zu ihrer Frage nur zu Unternehmen aus. Bin mir nicht hundert Prozent sicher.

    Sensburg: Woran orientiert sich prüfender Mitarbeiter? Dienstvorschrift? Schulung? Wie bestimmen die in Pullach Deutsches Interesse?

    Schindler: Anfang mit Zufallsfund zwei Unternehmen 2005. Dann immer mehr befüllt. Nicht systematische Google-Suche, sondern zufälliges hineinfüttern.

    Sensburg: Keine Bauchentscheidung eines Sachbearbeiters. Juristisches müssen oder wollen. Gab es eine Definition, Handreichung, Dienstvorschrift oder Bewertung? Das wir bekommen könnten?

    Schindler: Es gibt keine Dienstanweisung für das Verfahren oder die Befüllung der dritten Stufe. (!)

    Sensburg: Aufgabenprofil. Alles, was G‑10 ist, aber nicht APB, ist deutsches Interesse?

    Schindler: G‑10 ist ja schon Stufen 1 und 2. Dritte Stufe kann nur Ausland sein. Nicht systematisch erfolgt. Gab Zuständige, aber nicht ausschließlich dafür.

    Sensburg: Als sie 2015 Kenntnis von erster Prüfung August 2013 erhielten, was war da ihr Kenntnisstand?

    Schindler: Kann mich gut erinnern. Fahrt von Pullach zum Flughafen, Anruf: Abteilung hat Liste ausgedruckt mit vielen TKM und Selektoren, die kritischer Überprüfung bedürfen, weil man skeptisch war. Habe Kollegen gebeten, umgehend Bundeskanzleramt zu unterrichten.

    Sensburg: Wer?

    Schindler: Dr. P. Ich kenne ihn als Dr. [Pfer?]

    Sensburg: Wie stellte sich ihnen das da?

    Schindler: Das, was ausgedruckt wurde, wir nennen es Ablehnungsdatei.

    Sensburg: War die im Ordner?

    Schindler: Ja, 2015.

    Sensburg: Datei oder Papier?

    Schindler: Papier. Ist am 6. März erstmalig in Papierform ausgedruckt, bis dahin elektronisch. Dieser Ausdruck kam in den Ordner.

    Sensburg: Die kleinste von drei Listen. (!) Warum direkt in Kanzleramt? War doch disapproved?

    Schindler: Ja. Trotzdem Größenordnung. War mir nicht bekannt. Schon verwunderlich, dass eine solche Datei existiert.

    Sensburg: War das Problem nicht eher, dass viele Teile der Datei erst im August 2013 entstanden?

    Schindler: Im März 2015 kannte ich nur die Datei. KA, wie die zustande kam.

    Sensburg: Wäre sie ab 2005 fehlerfrei gefüttert worden, hätten wir das heute nicht als Thema. Aber es wurden ja auch Live-Selektoren erst im August 2013 in die Datei eingespeist?

    Schindler: Struktur der Datei wurde mir erst später mitgeteilt. Fand es kritisch, weil es US-Selektoren waren. War die Frage, ob wir die weiterreichen können, bis heute. Also richtig, Bundeskanzleramt zu unterrichten.

    Sensburg: Selektoreneinsatz ist wesentliche Frage für Gelingen dieser Erfassung. Im BND nur stiefmütterlich und partiell behandelt. Es hängt also nicht unabhängig von kluger Selektorenauswahl ab. War vorher nie Thema im BND, was da läuft? Wie erklären sie das?

    Schindler: Sie haben Recht. Wir als BND haben das Problem, dass wir nicht viel erfassen wollen, sondern die richtigen. Viel Erfassung ist viel Arbeit. Übersetzung und so. Das machen wir bei eigener Erfassung, indem wir Selektoren überprüfen. Überprüfung in DAFIS-System. Qualität der Selektoren wurde nie geprüft. Geprüft wurde über DAFIS-Stufen 1, 2 und 3.

    Sensburg: Und bei Kabelerfassung? Gab es die, wo man die Selektoren genutzt hat?

    Schindler: Es gibt ein solches Altprojekt, weit vor meiner Amtszeit. Hörensagen. Kooperationsprojekt mit AND. Also .

    Fragerunde 1: Linke (20:12)

    Renner: Erste Prüfung 2013. Wurden damals alle Selektoren von der NSA überprüft, die im BND-System liefen?

    Schindler: Mir wurde berichtet, es gab verschiedene Stufen der Prüfung. Dann blockweise.

    Renner: Ging gesamte Liste von Pullach nach Bad Aibling?

    Schindler: Soweit ich weiß, ja.

    Renner: Alle Selektorentypen geprüft?

    Schindler: IP-System, keine Rufnummern.

    Renner: Alle Selektorentypen im IP-System überprüft?

    Schindler: KA. (!)

    Renner: Sprachen von systematischer Prüfung. Bejahen sie das?

    Schindler: Ob hundert Prozent jedes Selektors geprüft wurden: nein, glaube ich nicht. (!)

    Renner: Wie viele nicht überprüft?

    Schindler: KA. (!)

    Renner: Spannende Frage?

    Schindler: Ja. Spannender, dass der Kollege geprüft und bereinigt hat.

    Renner: Wie viele Sekektorentypen kann ich keinem Land zuordnen?

    Schindler: KA. (!)

    Renner: Wenn ich sie keinem Land zuordnen kann, kann ich auch keine G‑10-Prüfung machen?

    Schindler: Doch, IP-Adressen.

    Renner: Gibt aber auch Messenger und Chats, es ist 2015.

    Schindler: Fällt mir schwer zu folgen.

    Renner: Systematische Prüfung also nur E‑Mails?

    Schindler: IP-Adressen ja, Rufnummern nein.

    Renner: Andere Selektoren können keinem Land zugeordnet werden. Diese wurden eventuell nicht überprüft. Wenn man nicht alles prüft, kann man auch nicht sagen, das alle kritischen Selektoren aussortiert werden.

    Schindler: Bei Erfassung können sie Deutschland aussondern. Jede andere Behauptung rein hypothetisch. (!) Erfassung von Deutschen allenfalls ausnahmsweise. (!)

    Renner: Sie sagten, in Bad Aibling wurden nur TK-Verkehre aus Satellitenerfassung verarbeitet, nicht erfasst. Ist das richtig, zu ihrer Zeit?

    Schindler: Ja.

    Renner: Seit 1. Januar 2012 nur Satelliten?

    Schindler: Vorher für bestimmte Zeit Erfassung an Kabel in Frankfurt am Main.

    Renner: Sie sagten: Erfassung erfolgte im Ausland, nicht Europa. Trifft das für Frankfurt am Main auch zu?

    Schindler: Für Satelliten trifft das zu.

    Renner: Für Kabel trifft das nicht zu?

    Schindler: Habe ich auch nicht gesagt.

    Renner: Genau. Wurden nach dem Ende von Eikonal Kabelerfassungen in Bad Aibling verarbeitet?

    Schindler: Nein. Eikonal war einziges Kabelerfassungs-Projekt in Bad Aibling.

    [Hinter uns sitzen wieder zwei Polizisten.]

    Hahn: Zeuge sagte, dass im August 2013 Prüfung stattfand. Was war Grund für Änderung der Anweisung für europäische Interessen?

    Schindler: Ist unsere eigene Erfassung.

    Hahn: Sie haben doch mit USA zusammen erfasst.

    Schindler: Es gibt eigene. Dazu nutzen wir auch Bad Aibling und andere Stellen. Daneben gibt es Steuerung von US-Selektoren, die mit unserer Eigenerfassung nichts zu tun haben. Meine Weisung erfolgte auf unsere eigene Erfassung.

    Notz: Reden sie nur von deutschen Selektoren? Nicht von US-Selektoren?

    Schindler: Seit der ersten Frage von Herr Hahn [?] rede ich von der Eigenerfassung.

    [Wieder Unterbrechung für namentliche Abstimmung. (20:24)]

    [Geht weiter.]

    Fragerunde 1: SPD (20:53)

    Flisek: Als sie BND-Präsident wurden, wie geht Übergabe? Einige Tage mit Vorgänger verbracht? Themen besprochen?

    Schindler: Gesprochen und Hinweise. Zur Kooperation mit AND hat er mir nichts gesagt. (!)

    Flisek: Bestimmt Antrittsreise zu Abteilungen. Überblick über AND-Kooperationen verschafft?

    Schindler: Ja. Abteilungen und Referate. Nicht nur Oberfläche. Bisher noch nicht alle geschafft, aber Überblick.

    Flisek: Wann über MoA gestoßen?

    Schindler: Zweite Hälfte 2013 im PKGr. (!)

    Flisek: Vorher nicht?

    Schindler: Erinnere mich nicht.

    Flisek: Im PKGr aber in den Händen?

    Schindler: Ja.

    Flisek: Fragen aufgetaucht, wie das operabel praktiziert wird?

    Schindler: Erstmal durchgelesen. Mussten ja regelmäßig im PKGr vortragen. Zu Metadaten und Inhaltsdaten und US-Selektoren. Laufender Prozess.

    Flisek: Keine Dienstanweisung dazu. Ist das aufgefallen?

    Schindler: Mir nicht. Man hat mir DAFIS erklärt. Ich fand das überzeugend. Gab keinen Anlass, die funktionierende Zusammenarbeit zu hinterfragen.

    Flisek: Zeuge Pauland bemängelte das Fehlen einer Dienstanweisung vorhin. Dokument ist voll mit klaren Kriterien, hat aber in operativer Arbeit keine Rolle gespielt. AL nicht, sie nicht, Referenten bestimmt auch nicht. Nach welchen Kriterien sollen da Mitarbeiter arbeiten?

    Schindler: Ist unüblich im BND, es bestehen viele Dienstanweisungen. Dass es keine gab, wusste ich nicht. Nehme Hinweis des Zeugen erstaunt zur Kenntnis. Hätte mir jemand sagen können. (!)

    Flisek: Ja, das zieht sich durch alle Zeugen. Kritischer Vorfall nicht nach oben gemeldet. Fataler Eindruck: Schwarzer Peter-Spiel. Niemand übernimmt Verantwortung. Niemand sagt, dass es sei Fehler war. Niemand hat mir irgendwem geredet. (!) Selbst im März 2015 immer noch keine Antwort, wer mit wem geredet hat. Drei-Affen-Prinzip. Fatal. Warum ist das so? Wir haben mittlerweile alle Mitarbeiter befragt. Jetzt sie. Keine Antwort. Ihre?

    Schindler: Niemand hat gefragt oder gesprochen? Seit Snowden gab es hunderte Besprechungen im BND. Habe immer gesagt, klar und deutlich aufzuklären, vorbehaltlos, keine Verschleierung. (!)

    Flisek: Wann sagen sie das?

    Schindler: Seit Snowden. (!)

    Flisek: Das haben sie im Dienst kommuniziert?

    Schindler: Genau. Gespräche geführt, Weisungen erteilt. Hatte nicht den Eindruck, dass das irgendwo gestoppt wird. Dass UAL August 2013 initiative ergriffen hat, passt in das Bild. Frage mich auch, warum er nicht gemeldet hat. Es war ja eine Positivmeldung. Drei Punkte verantwortlich: 1. Außenstellenstruktur: „Das machen wir schon.“ Muss geprüft werden: Berlin, Pullach, Bad Aibling. (!)

    Flisek: D.B. sitzt in Pullach. Herr Pauland auch. Habe ihn gefragt, warum die darüber nicht miteinander gesprochen haben? Bin auch Granit gestoßen. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Im August 2013 und März 2015 wussten aber alle: das ist ein Problem. Selbst da fragt AL Pauland seinen UAL nicht. Fataler Eindruck. Hat das was mit der Kultur im Dienst zu tun? Sie sagten bei Dienstantriff zu Auslandsaufklärung: „No risk, no fun.“ Haben das Mitarbeiter falsch verstanden?

    Schindler: Zurück zu drei Punkten. 1. Außenstellenstruktur. 2. 2010 und 2011 wurde ja gemeldet, aber TA dachte vielleicht, dass da nichts passiert ist und das selbst regeln wollte. Nach oben braucht man sowieso nicht melden.

    Flisek: Warum?

    Schindler: Weil es 2010/2011 zu genau diesem Thema keine Reaktion gab.

    Flisek: Im BND meldet man keine Probleme nach oben, weil sich eh nichts ändert? (!) Und zu ihrer Amtszeit hat sich das fortgesetzt?

    Schindler: Nicht generell, aber in diesem Fall ja. (!)

    Flisek: Die oberen waren taub?

    Schindler: 2010 und 2011 ja. 1. Außenstellen. 2. Meldungskultur. 3. Waren technisch abhängig von NSA. Eskalationsfähigkeit bei enger Zusammenarbeit nach unten gegangen. Nicht eskalieren, weil abhängig. (!)

    Flisek: Sie müssen laut PKGr-Gesetz Vorgänge von besonderer Bedeutung ans PKGr melden. Ist das einer?

    Schindler: Ja, haben ja gemeldet.

    Flisek: Wie stellen sie sicher, dass Vorgänge besonderer Bedeutung über sie gemeldet werden können, wenn sie die nicht gemeldet bekommen? (!)

    Schindler: Ich bin guter Dinge, dass ein solcher Vorfall dazu führt, dass inzwischen alles gemeldet wird. Für die nächsten fünd Jahre garantiereich, dass so etwas gemeldet werden würde.

    Fragerunde 1: Grüne (21:15)

    Notz: Deutsche Interessen erst ab 2013 bei Selektoren geprüft?

    Schindler: Nein.

    Notz: Ab wann?

    Schindler: Soweit ich weiß, von Anfang an, April 2005. Vielleicht nicht immer hinreichend.

    Notz: Nicht G‑10, sondern deutsche Interessen seit 2005 geprüft, aber erst 2013 haben 4 oder 5 Leute tausende Begriffe gefunden, die vorher niemand fand?

    Schindler: Deutsche Interessen hatte ich als Begriff für die dritte DAFIS-Stufe.

    Notz: Irreführend. Ihre These 2: BND arbeitet nur für Deutschland. Mündliche Anweisung von ihnen nach „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“ von Merkel, Anweisung von ihnen, nicht mehr Europa auszuforschen?

    Schindler: Stimmt nicht.

    Notz: Wie dann?

    Schindler: Kein Beweisgegenstand.

    Notz: Warum?

    Schindler: Betrifft Eigenerfassung.

    Notz: Hatte BND selbst […]?

    Schindler: Das betraf nicht die US-Selektoren, sondern die eigene BND-Steuerung.

    Notz: Schriftlich oder mündlich?

    Schindler: . Unsere eigene Aufklärung.

    Notz: Die Millionen US-Selektoren, seit wann werden deutsche Interessen systematisch geprüft?

    Schindler: Habe das Prüfsystem geschildert.

    Notz: Jahr?

    Schindler: Wir verstehen etwas anderes darunter. Ich meine Stufe drei von DAFIS. Die war von Beginn an, weil gleich am Anfang zwei deutsche Unternehmen aufgetaucht sind.

    Notz: Positivliste?

    Schindler: Das ist Stufe zwei.

    Notz: Verstehen sie Begriff „europäische Interessen“? Sollbruchstellen: 2005, 2008, 2013. 2013 erstmals systematische Prüfung der Selektoren. Auf was? Was war erstmalig?

    Schindler: Erstmal systematisch dem Thema genähert, wie wir MoA in Ausgestaltung berücksichtigen können.

    Notz: Bis 2013 hat sich niemand um Umsetzung des MoA-Annex zu europäischen Interessen gekümmert?

    Schindler: […]

    Notz: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“ war nur für eigene Selektoren, nicht für US-Selektoren?

    Schindler: Seit Beginn Snowden haben wir etliche Fragen gestellt. Außer 500 Millionen Metadaten in Deutschland gab es keinen Hinweis auf Ausspähung.

    Notz: Für deutsche Selektoren schon?

    Schindler: .

    Notz: In ihrer Behörde gab es aber Hinweise. Mitarbeiter haben ja geprüft.

    Schindler: Davon weiß ich nichts, dass es Hinweise auf massive Probleme gab. UAL hat Prüfung veranlasst. Kein Fall zu Veranlassung bekannt.

    Notz: Die systematische Prüfung war zufällig?

    Schindler: Der UAL hat doch hier gesagt, warum.

    Notz: Wie ist die Adresse aufgetaucht, die den Anlass für die Untersuchung gegeben hat? Europäische Ministerien ausgegoogelt? (!) Zufallsfund von Dr. T. war Zufall, weil er untersucht werden, wie Selektoren regional zugeordnet werden können. (!) Das wusste niemand. All ihre Ausführen zu DAFIS und Positivlisten ist für Großteil der Selektoren irrelevant. Selbst nach Prüfung von Dr. T. blieben 40 % der Selektoren keinem Land zuordenbar. (!) Im Zweifel trotzdem eingesetzt, weil wir auf NSA angewiesen sind (alternativlos)?

    Schindler: Habe Entwicklung dargelegt. Von April 2005 bis März 2015 (abgesehen von August 2013) nur unzureichende Prüfung, weil nahezu ausschließlich nur G‑10-Filter, keine europäischen Interessen.

    Fragerunde 1: CDU/CSU (21:27)

    Warken: 40 % der Selektoren von Dr. T. nicht zuordenbar. Erster Schritt, später bis auf 1 % herunter?

    Schindler: Einzelschritte kenne ich nicht. Zahl 40 % ist mir nicht klar. Soweit ich weiß war es systematisch. Dass das nicht 100 % war, ist klar. Aber Ansatz erstmalig systematisch.

    Renner: Dr. T sagte 40 % konnten keinem Land zugeordnet werden. Das eine Prozent war der TK-Weg. Habe hier das Protokoll. (!)

    Warken: Würde ich nicht stehen lassen.

    Sensburg: Protokoll ist eingestuft. Zeugen zum Lesen geben.

    Schindler: [Liest Protokoll.] Meine Antwort gilt.

    Warken: Jetzt Selektor-Einstellung erst nach Prüfung. Nach Umstellung des Verfahrens. Wie war es vorher?

    Schindler: .

    Warken: Zusammenarbeit mit NSA und AND wichtig. Sensible Fragen. Bedeutende Projekte. Wie stellen sie sicher, dass Vereinbarungen umgesetzt und kontrolliert werden? Früher nicht ausreichend? Änderungen?

    Schindler: Wenn eine Kooperation oder Operation begonnen wird, wird ein Plan oder eine Projektskizze vorgelegt. Genehmigung unterschiedlich, je nach Bedeutung. Es gibt Projekte, die mir vorgelegt werden und welche, die Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Wichtiger Punkt ist Rechtsgrundlage. MoA ist eher außergewöhnlich. Normale Zugsamenarbeit ohne so etwas. Habe mir 2012 nicht alle Altfälle wie von 2005 angeguckt. Ging davon aus, dass das MoA-konform gemacht wurde. Heute: von Beginn an unvollständig. (!)

    Warken: Haben sie festgestellt?

    Schindler: Ja. Überprüfungen zufällig. Dann August 2013. .

    Warken: Nach Abstimmung MoA mit Bundeskanzleramt: Haben sie Bundeskanzleramt regelmäßig berichtet, wie es läuft?

    Schindler: Ist mir nach Aktenlage nicht bekannt. Erster Sachstandsbericht April 2005.

    Warken: Keine weiteren Berichte?

    Schindler: Das, was ich gesagt habe. 2010 und 2011.

    Warken: Wie regelmäßig berichten sie oder Mitarbeiter an Bundeskanzleramt? Worüber?

    Schindler: Enge Zusammenarbeit. Manchmal mehrmals die Woche Treffen mit Fritsche und Abteilung 6. Insbesondere bei Problemen. Mehr oder weniger regelmäßig.

    Warken: Nicht nur Probleme?

    Schindler: Auch Erfolge.

    Warken: No-Spy-Abkommen. Bericht Süddeutsche mit Mailverkehr: Wie Berlin vergeblich um ein No-Spy-Abkommen rang. Bundesregierung hat frühzeitig erkannt, dass es dazu nicht kommen wird. Nur Beruhigung der Öffentlichkeit. Habe in Akten anderen Eindruck gewonnen. Wie liefen Verhandlungen?

    Schindler: Muss vorsichtig sein, weil Verhandlung mit Partner. Es gab ein konkretes Angebot des AND, das ich auch so verstanden habe. (!) Habe geschrieben, dass das ein guter Schritt ist.

    Warken: Wann?

    Schindler: August 2013.

    Sensburg: Bundeskanzleramt, eingestuft? Gesamten Komplex herabstufen oder diesen Teil einstufen.

    Wolff: Frage ist, wie Zeuge antwortet. Angaben gehen, Details und Kommunikation .

    Warken: Wir haben zig Aktenseiten vom Auswärtigen Amt.

    Schindler: Es gab ein konkretes Angebot. Ich habe konkret verhandelt.

    Warken: Mit welchem Ziel haben sie mit USA verhandelt?

    Schindler: No-Spy-Abkommen. Details .

    Warken: Völkerrecht zwischen Ländern? Oder Dienste?

    Schindler: Dienste.

    Warken: Süddeutsche Februar 2014: Steinmeier hatte No-Spy-Abkommen bei USA-Reise auf Agenda. Da noch Verhandlungen?

    Schindler: Kann zu Außenminister nichts sagen. Öffentlich: Gab Angebot zwischen Diensten. Haben konkret gehandelt. No-Spy-Abkommen Inhalte . War kein Stohfeuer. Waren konkrete, längere Verhandlungen.

    Warken: Von wem wurden die Verhandlungen abgebrochen?

    Schindler: Länger als 2013 gedauert. Warum kein Ergebnis: .

    Warken: Verhandlungen zwischenzeitlich wieder aufgenommen?

    Schindler: Auswärtiges Amt: KA. Dienste: immer mal wieder.

    Wendt: Sie sind kein Angeklagter, wir kooperieren hier. Hat der BND eine Liste mit allen E‑Mail-Adress-Endungen der Länder wie bund.de und diplo.de?

    Schindler: Ist mir nicht bekannt. Würde ich bezweifeln. Ab 2008 hat ja Maschine geprüft.

    Wendt: August 2013 Selektoren-Prüfung durch W.O. und Dr. T. Einer sagte gestern, es gibt eine Liste. Der andere hat in der Datenbank mit Strg+F gesucht. Welcher von ihren drei Punkten wurde schon umgesetzt?

    Schindler: Das sind keine Zehn-Jahres-Thesen. Ich habe Organisationsreferat den Auftrag gegeben, das umsetzen zu lassen. Mit externer Beratung. Keine leeren Gedanken, werden das umsetzen.

    Wendt: Wer ist externer Partner?

    Schindler: Wir machen eine Marktsichtung. (!)

    Fragerunde 2: Linke (21:49)

    Renner: Laufen deutsche und US-Selektoren auf unterschiedlichen Datenverarbeitungs-Systemen?

    Schindler: Sind ja Steuerungsdatenbanken. Da wird ja nichts verarbeitet.

    Renner: Was ist Datenverarbeitung? Ein Selektor in eine Datenbank einspeisen ist eine Datenverarbeitung nach Bundesdatenschutzgesetz. Laufen deutsche und US-Selektoren in unterschiedlichen Datenbanken?

    Schindler: Eigensteuerung ist ein System. US-Selektoren auf anderem System.

    Renner: Andere sagten, die laufen zusammen mit Anteil eins zu vier. Gibt es zwei Selektoren-Datenbanken?

    Schindler: Unsere Steuerung ist in einer Datenbank. In Bad Aibling laufen beide Systeme, aber unsere Datenbank, wo Selektoren geprüft werden, ist ein eigenes System.

    Renner: Da laufen keine US-Selektoren?

    Schindler: Können sie nicht. Ist unser System.

    Renner: In was laufen US-Selektoren?

    Schindler: In Datenbanken für IP-Verkehr und Telefonnummern. (!)

    Renner: US-Selektoren kommen von US-Server, gehen in Datenbank, werden geprüft, werden eingestellt oder nicht, richtig?

    Schindler: Ja.

    Renner: Werden bei US-Selektoren auch europäische Interessen beachtet?

    Schindler: ?

    Renner: 2013 waren kritische Selektoren aktiv gegen europäische Regierungen, wie schonmal 2008. Wie wird sicher gestellt, dass bei US-Selektoren europäische Interessen beachtet werden? Oder ist das unproblematisch?

    Schindler: Mehrere Fragen. Ich habe nicht gesagt, dass europäische Regierungen bei US-Selektoren betroffen waren.

    Renner: Ich aber.

    Schindler: Öffentlich kann ich das nicht bestätigen.

    Wolff: Zeuge hat nicht gesagt, dass US-Selektoren zur Steuerung eingestellt waren.

    Renner: Die waren 2013 live geschaltet. Was bedeutet dass, wenn USA in BND-Datenbank nach europäischen Interessen suchen?

    Schindler: Entspräche nicht MoA, Nummer 1.3.2. Wäre aber keine Gesetzesverstoß. G‑10 gilt aber nicht für Ausländer. (!)

    Renner: EU-Grundrechtecharta? Und wenn GCHQ in Frankreich BND ausspäht? Was bedeutet das diplomatisch, wenn wir Élysée-Palast ausspähen?

    Schindler: Ist kein Gesetzesverstoß. Ist nicht entsprechend MoA. Ist eine politische Bewertung, kein Gesetzesverstoß. Politische Bewertung obligt mir nicht. Menschenrechtscharta ist interessant. Aber Völkerrechtler sagte hier im NSAUA, dass diese Vereinbarung immer nur im jeweiligen Staatsgebiet gilt. Etwas anderes wäre es, wenn man das in Deutschland mache. (!)

    Renner: War die Ausspähung gegen Élysée-Palast in Bad Aibling im APB? (!)

    Schindler: Hypothetisch.

    Renner: Nein, das ist konkret. (!)

    Flisek: Politische Entscheidung ist konzentriert im APB. Verstößt das nicht dagegen?

    Schindler: Das Profil ist geheim eingestuft. Natürlich ist der Élysée-Palast nicht im APB.

    Fragerunde 2: CDU/CSU (22:02)

    Warken: Am 23. April 2015 schrieb die Süddeutsche: Wenn die Kontrolle verloren geht.

    Im vergangenen Jahr soll im BND deshalb eine geheime Arbeitsgruppe eingerichtet worden sein, die sich die Selektoren noch einmal genau angesehen hat. Tausende problematische sollen dabei identifiziert worden sein, die schon früher aufgefallen waren und zu großen Teilen nicht zum Einsatz gekommen waren. Angeblich ist die Liste dann auf unerklärliche Weise verschwunden. Sie musste mühsam rekonstruiert werden. Dabei seien weitere 2000 problematische, aktive Selektoren gefunden worden. Über die Funde sind angeblich weder das Bundeskanzleramt noch der Ausschuss informiert worden.

    Warken: Stimmt das?

    Schindler: Das ist wohl die Aktion im August 2013. Wüsste nicht, was gemeint ist.

    Warken: Kennen keine geheime Gruppe?

    Schindler: Muss so geheim gewesen sein.

    Warken: Kommunikation im Haus. Wie diskutiert man bei ihnen über Snowden-Veröffentlichungen?

    Schindler: Seitdem bis heute viele Gespräche, teilweise sehr intensiv. Versuchen, aufzuklären. Sprechen auch mit Partnern. Sind etliche Male nach Washington gefahren. Dauerthema im BND und Abteilung TA.

    Warken: D.B. sagte, dass er trotz Snowden und seiner Prüfung 2013 nichts meldete. Pauland hatte Verständnis dafür und sprach nicht mit ihm. Wie läuft dass?

    Schindler: Mir kann jeder berichten. Ich kriege E‑Mails von Kollegen von einfachem und mittlerem Dienst. Bin erster Präsident mit Mail für alle. Habe auch gefragt, warum das nicht gemeldet wurde. Ist ja Sollbruchstelle. Ist heute anders. Wurde damals falsch eingeschätzt. Drei Punkte: Außenstellenstruktur, mangelnde Leitungsreaktion. Heute würde das nicht passieren.

    Warken: Haben sie Anweisungen geändert?

    Schindler: Natürlich haben wir Dienstvorschrift zur Meldung besonderer Vorkommnisse. Ohne definitive Liste. Kommt auf den Einzelnen an, wie er das bewertet.

    Warken: Kontrolle der Kooperation mangelhaft?

    Schindler: Faktor Mensch ausschlaggebend. Geht nicht mit Dienstvorschriften. Heute Selektor, morgen anderes Problem.

    Warken: Sollbruchstellen bei Zusammenarbeit mit USA jetzt erst festgestellt? Oder bei Dienstantritt?

    Schindler: Diese erst jetzt. Start April 2005 kannte ich nicht. Fortsetzung trotz unzureichender Prüfung mit Umstieg auf Maschine verfestigt: zweite Sollbruchstelle. Kante das europäische Problem nicht. Meldungen 2010 und 2011 kannte ich auch nicht. Ich kannte nur August 2013.

    Warken: Sollbruchstelle durch Maschine 2008 verfestigt?

    Schindler: DAFIS-Stufen: G‑10, Positivliste, deutsche Interessen mit Unternehmensnamen. Filterprofil unzureichend. Der prüft keine E‑Mail-Adresse in keinem Staat, weil er die nicht findet. Es kann überhaupt keinen Treffer geben in diesem Fall. Ist mir ein Rätsel, wie man im Juni 2008 auf die Maschine umsteigen kann, die das gar nicht leisten kann.

    Warken: Warum Umstellung?

    Schindler: Haben rückwärts geprüft, warum das gemacht wurde. Vorher händisch. Mit zunehmender Anzahl Selektoren stieß man an eine Grenze. Also elektronisches System DAFIS, was man damals für einsatzreif hielt. War früher System für Erfassung, dann umentwickelt, um deutsche Interessen zu schützen. (!) Entscheidung wurde in Abteilung getroffen. Präsident wurde nicht informiert, laut Akten.

    Warken: Keine Gedanken über dritte Stufe gemacht, weil vorher schon unzureichend?

    Schindler: Ist mein Eindruck. (!)

    Warken: Verstoß gegen MoA, aber nicht gegen deutsches Recht?

    Schindler: Ja. Wobei Frage ist, ob wir oder andere gegen MoA verstoßen haben.

    Warken: Andere?

    Schindler: Ist der Verstoß die mangelhafte Prüfung oder die Selektoren?

    Sensburg: In Bad Aibling auch Verkehre aus leitungsgebundenen Verkehren genutzt gegen Selektoren? Funktioniert DAFIS leitungsgebunden?

    Schindler: Soweit ich weiß wurde das bei Eikonal getestet und zur Einsatzreife gebracht. Auch bei Kabelerfassung von BND eingesetzt.

    Sensburg: Filtert DAFIS nur G‑10-Daten oder auch deutsche Interessen?

    Schindler: Dritte Stufe läuft über.

    Sensburg: Über?

    Schindler: Überall.

    Wolff: Kein Untersuchungsgegenstand.

    Sensburg: Wenn europäische Interessen bei Satellitenerfassung nicht gut lief, dann auch bei Leitungserfassung?

    Schindler: Kann ihnen zu Eikonal nichts sagen, wurde 2007/2008 beendet.

    Sensburg: Metadaten. Auch bei Satellitenerfassung erhoben?

    Schindler: Ja.

    Sensburg: Auch in Gänze gegen Filterkaskade? Oder nicht?

    Schindler: Soweit ich weiß: Haben die ganze Zeit über Inhaltserfassung geredet. Da gibt es zwei Prüfungen: Selektoren und Erfassung. Sauberer Selektor spricht mit deutschem TK-Partner: drin. Also zweite Filterung. Bei Metadaten gibt es keine Selektor-Prüfung. Bei Metadaten leitet man Strecken aus. (!) Erst nach Erfassung laufen die gegen DAFIS, aber nicht gegen Stufe drei. (!)

    Sensburg: Wurden Metadaten ungeprüft ausgeleitet?

    Schindler: Korrektur: Wird auch Stufe drei durchlaufen. Kann nicht erklären, warum.

    Sensburg: Wurden Metadaten ohne DAFIS-Filter ausgeleitet an USA?

    Schindler: Ist mir nicht bekannt.

    Sensburg: Erfassung an Satellit ohne Inhaltsprüfung ausgeleitet in Bad Aibling?

    Schindler: Metadatenerfassung, Weiterleitung an US, nach Filterung durch DAFIS.

    Sensburg: Volumina? Kernbereich vieler Anfragen 2013.

    Schindler: . Haben vorher nicht gezählt. Sind PKGr dankbar, Metadaten waren 2013 Hauptthema, haben da Zählung begonnen. Könnte jetzt Zahl sagen, .

    Fragerunde 2: Grüne (22:28)

    Ströbele: No-Spy-Abkommen. Keine Unterlagen, nur Süddeutsche.

    Wolff: Stellen bleiben eingestuft.

    Ströbele: Süddeutsche ist nicht eingestuft. 13. Mai 2015: Pofallas konstruierte Wahrheit.

    Man könne sich die „Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Abkommens“ ähnlich dem Abkommen über den Horchposten Bad Aibling „mit Gültigkeit für ganz DEU vorstellen“.

    Ströbele: Das Abkommen zu Bad Aibling ist kein No-Spy-Abkommen. Verwechselt?

    Schindler: Was ich vorhin sagte, stimmt. Was sie vorlesen, kann ich einordnen. Aber .

    Ströbele: Am 8. Januar 2014 schrieb Karen Donfried [Barack Obamas damalige Chef-Strategin für Europa]:

    Dies wird kein No Spy-Abkommen werden und ich glaube, jeder hier auf unserer Seite hat das auch fortwährend klar zum Ausdruck gebracht.

    Schindler: Ich weiß nicht, wer jeder war.

    Ströbele: Ihr Konterpart. Jeder.

    Schindler: Wir haben verhandelt. Über 2013 hinaus.

    Ströbele: Obama sagte im Mai 2014 bei einem Treffen mit der Bundeskanzlerin:

    Es ist nicht ganz richtig zu sagen, dass die US-Regierung ein No- Spy-Abkommen angeboten und dann zurückgezogen hat.“

    Schindler: Wird viel verwechselt. Jeder meint etwas anderes. Ich beziehe mich auf etwas anderes.

    Ströbele: Mit wem verhandelt?

    Schindler: .

    Ströbele: Haben sie von Fund von Selektoren EADS/Eurocopter 2013 bekannt?

    Schindler: Nein.

    Ströbele: Ich lese dazu in den Akten.

    Schindler: Ich auch.

    Ströbele: Wussten sie 2013 davon?

    Schindler: Mir war bekannt, dass es in Stufe 3 deutsche Unternehmen gab. Die Namen sind mir bekannt. Was dahinter stand, nicht.

    Ströbele: Warum sie und Bundeskanzleramt im August 2013 nicht die Idee, die ein kleiner Mitarbeiter hatte, zur Überprüfung?

    Schindler: Ihnen kam das ja ach nicht.

    Ströbele: War mir nicht so bekannt wie heute.

    Schindler: Es gab keinen Anhaltspunkt, diesen Punkt zu nehmen und aktiv zu werden. Hatte die Fantasie nicht, dass europäische Interessen in Afghanistan sind. Hatte gedacht, USA halten sich an MoA.

    Ströbele: Denken sie das heute noch?

    Schindler: Muss mir überlegen, was ich dazu sagen. (!)

    Ströbele: Tun sie das.

    Schindler: Kein öffentlichen Urteil. (!)

    Fragerunde 2: SPD (22:38)

    Flisek: No-Spy-Abkommen. Sie sagten, es gab ein Angebot. Wurde dafür der Begriff No-Spy-Abkommen verwendet

    Schindler: Ja.

    Flisek: Die USA haben dieses Wort verwendet?

    Schindler: Details .

    Flisek: Lieschen Müller kannte den Begriff im Wahlkampf 2013. Ist das ein deutscher Begriff? Wie kam der zustande?

    Schindler: Nein, der kam von USA. Dieser Begriff No-Spy ist keine Erfindung der deutsche Seite. (!) Das Angebot kam von der US-Seite. Den habe ich erstmalig von USA bei Angebot gehört.

    Flisek: Ist ihnen bekannt, dass irgendwo auf der Welt zwei Geheimdienste ein No-Spy-Abkommen abgeschlossen haben?

    Schindler: Nein.

    Flisek: Weil es so etwas nicht gibt? Und weil das einmalig gewesen wäre?

    Schindler: Wäre Pilotprojekt gewesen, wegweisend. (!)

    Flisek: Sie kennen US-ND. Glauben sie, dass NSA ernsthaft mit Deutschland ein No-Spy-Abkommen abschließen würde? Ein 9–11-Attentäter kam von hier.

    Schindler: Weißes Haus kann ich nicht beurteilen. Aber wir haben ernsthaft verhandelt. Nicht zum Schein. Kann auch ein Beispiel nennen. Aber .

    Flisek: Bin gespannt, wie sie E‑Mail-Verkehr aus Süddeutscher bewerten.

    Schindler: Der war ja nicht zwischen den Diensten. (!)

    Flisek: Sind sie USA-freundlicher als ihr Vorgänger?

    Schindler: Ich bin BND-freundlich. Die Zusammenarbeit mit den USA ist wichtig.

    Flisek: Haben sie nach Dienstantritt BND-Organisationseinheiten aufgefordert, Kooperationen mit NSA einzugehen?

    Schindler: Ja. (!) Aber nicht nur NSA. International besser vernetzten. Herausragende Rolle der NSA. Aber auch andere Dienste.

    Flisek: Diese eher offene Kultur gegenüber USA war eine Zäsur gegenüber ihrem Vorgänger?

    Schindler: Kann meinen Vorgänger nicht beurteilen. Ich war ja vorher im BMI AL für öffentliche Sicherheit. Mir war klar, dass es ohne internationale Kooperation nicht geht.

    Flisek: Sie haben drei Punkte genannt, warum Informationen nicht zur Hausleitung gemeldet werden: Außenstellenstruktur und Vorfälle in 2010/2011. Also Bewertung über Vorgänger. Und Angst der Mitarbeiter vor Streit mit NSA, weil man technisch abhängig ist. Haben sie diese Angst verstärkt?

    Schindler: Ich beurteile meinen Vorgänger nicht. Ich habe für Bewertung eine Aktenlage, kein Bild meines Vorgängers. Für Zusammenarbeit mit AND habe ich keine Belege. Es geht immer noch besser, aber wir waren gut. Technik-Abhängigkeit hat damit nichts zu tun.

    Flisek: Was haben sie mit D.B. über dieses Problem besprochen? Warum wurde nicht berichtet?

    Schindler: Haben oft gesprochen. Ich heiße das nicht gut, aber er hat verständlich erklärt, dass er glaubte, dass der Auftrag nach seiner Weisung „bereinigen“ erledigt war. Heute fragwürdig, damals war das so. War kein Vorsatz. Er bereut das heute sicher.

    Flisek: Sehen sie sich dort persönlich in der Verantwortung? Hätten sie etwas anders machen müssen? Spätestens seit Snowden und dem NSAUA?

    Schindler: Nein. Frage ist berechtigt, warum ein UAL das untersucht und ich nicht. (!) Wo hätte ich das sehen können? Ich finde diese Stelle nicht. Das war doch kein Fehler, sondern es gab in allen Zeitungsberichten keinen Hinweis darauf.

    Flisek: Wie bewerten sie Aussage des Bundeskanzleramtes, das von organisatorischen Defiziten gesprochen hat?

    Schindler: Teile ich. Prüfung war unzureichend. Maschinelle Vierfestigung 2008 war falsch.

    Flisek: Mein Eindruck ist nicht, dass D.B. das bereut. Er trat hier auf, dass er was gutes getan hat und fast einen Orden erwartet. Von Reue keine Spur. Verantwortung in der Führungskultur? Ist das ein soldatischer Ehrenkodex, dass man Probleme selber löst, eh man das meldet? Nicht mehr zeitgemäß?

    Schindler: Bedauere den Eindruck. Glaube nicht, dass Militärs in Führungspositionen das Problem sind. Vorgang ist nicht typisch für den BND.

    Flisek: Mir ist daran gelegen, die Legitimationsbasis des BND nicht übermäßig zu strapazieren. Dazu gehört aber auch eine Fehlerkultur. Aber niemand sagt, dass er einen Fehler gemacht hat. Auch nicht von ihnen.

    Schindler: Ich werfe mir vor, nicht auf die Idee gekommen zu sein. Fehler oder nicht, ich trage die Verantwortung. Ich sehe die Führungskultur des BND nicht anfällig. Haben Probleme durch Disloziierung mit Außenstellen und anstehenden Umzug und NSAUA. Da haben Menschen Sorgen. (!) Bitte bewerten sie diesen Eindruck nicht über. In Eingangsrede habe ich Fehlerkultur gefordert. Mir werden auch Fehler berichtet. Nur im August 2013 nicht.

    Fragerunde 3: Linke (22:59)

    Renner: Dritte Stufe mit deutschen Interessen: Unternehmen und Politiker. Nach welchen Kriterien wird man aufgenommen?

    Schindler: Einzelheiten . Versuch der Optimierung des gesamten Prozesses. Beweislastumkehr. Dritte Stufe war ja schon mal guter Ansatz. Hat man nicht verbessert. Politiker in der Liste wären mir neu, höre ich zum ersten Mal.

    Renner: Hat Herr Pauland gesagt.

    Schindler: Da muss ich passen. (!)

    Renner: Bei Vorbereitung für Kooperation auch mal Bundeskanzleramt nicht informiert?

    Schindler: Eingestufter Vorgang. .

    Wolff: Keine Aussagegenehmigung. (!)

    Renner: Herr Wolff entzieht BND-Präsident Schindler das Aussagerecht. (!) Ist Außenvorlassen von Bundeskanzleramt normal?

    Schindler: Dienst- und Fachaufsicht muss rechtzeitig und umfassend informiert werden. Aber rechtzeitig heißt nicht ungelegte Eier. Richtigen Zeitpunkt. (!)

    Renner: Im März war W.O. bei ihnen?

    Schindler: Wer?

    Wolff: Ich sage ihm Name. [Geht hin.]

    Renner: Mehrere Herren haben mit ihnen über Selektoren geredet.

    Schindler: Wo?

    Renner: Bei ihnen.

    Schindler: Wir treffen uns die ganze Zeit. Sachverhaltsaufklärung.

    Renner: Wurde auch mal über disziplinarrechtliche Verstöße geredet?

    Schindler: Nein.

    Renner: D.B. verweigerte die Aussage, weil er das befürchtet. Hat er das imaginiert?

    Schindler: Hat das ja auf Anraten seines Rechtsanwalts getan. Dienstrechtliche Konsequenzen sind kein Untersuchungsgegenstand.

    Renner: Wurde auch über Zeugenaussagen vor dem NSAUA gesprochen?

    Schindler: Natürlich nicht, weil wir uns diese Frage vorstellen konnten.

    Renner: Gab es dort auch die Unterlage Selektorenliste?

    Schindler: Natürlich darüber gesprochen. Überfordert, ob die im Raum waren. Immer wieder in Teilen. KA, ob in Gänze.

    Renner: In Teilen schon?

    Schindler: Ja, aber nicht alle.

    Fragerunde 3: Grüne (23:09)

    Notz: Bei ersten Vernehmungen von BND-Zeugen haben wir über viele Begriffe gesprochen. Immer hin und her. Schwer greifbar. Ich habe das große Bedürfnis, mit ihnen mehr Zeit zu verbringen. Können sie den Satz bestätigen von 12. August 2013 nach Rückkehr aus USA. Pofalla: „Die US-Seite hat uns den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten.“ Hat sie das?

    Schindler: Ich habe ja eben…

    Notz: Ja oder nein? Ich habe nur acht Minuten.

    Schindler: Soweit ich weiß…

    Notz: Ja oder nein?

    Schindler: Ja, die USA haben das angeboten und ich habe das an Herrn Pofalla berichtet. (!)

    Notz: Interessant, er zitiert sie?

    Schindler: KA. Ich habe ihm das berichtet. (!)

    Notz: Sie konnten sich nicht vorstellen, das Selektoren in Afghanistan eine Rolle spielen. In Bad Aibling Schwerpunkt Krisengebiete oder nur Afghanistan?

    Schindler: Schwerpunkt Krisengebiete.

    Notz: Andere Schwerpunkte?

    Schindler: Einsatzgebiete der Bundeswehr und ein weiteres Land, das ich nicht nennen werde. (!) Auch im weiteren Sinne als Krise.

    Notz: Ausspähen unter Freunden ist nicht illegal?

    Schindler: Ja.

    Notz: Europarecht, Verträge, Grundrechtecharta?

    Schindler: Wogegen wird denn verstoßen?

    Notz: Sie haben betont, der BND arbeitet nur für Deutschland. Im Bundestag hängt neben Deutschland-Fahne die Europa-Fahne. Der Österreicher ist wieder Afghane? Franzose ist Krisengebiet?

    Schindler: Ist völlig egal. Gesetz unterscheidet zwischen Inland und Ausland. (!)

    Notz: Drei Verfassungsrechtler haben das hier widerlegt.

    Schindler: Das ist falsch.

    Notz: Nein.

    Schindler: Doch.

    [netzpolitik.org: Oh!]

    Notz: Wie kam es zum Ende vom Austausch in IP-Daten?

    Schindler: .

    Notz: Relevanter Vorgang. Öffentlich entstehen hier schiefe Bilder. Sie sagen, dass sie es nicht beendet haben. Aber wollen nicht sagen, wie es war. uns wurde zugetragen, dass bei der Reinigungsaktion – mit eigenem Computer, der danach plattgemacht wurde – die Datei ausgedruckt und mit Boten nach Bad Aibling gebracht – mit der Postkutsche. Wir konnten nicht rausfinden, wo die geblieben ist. Wo ist diese Liste?

    Schindler: Konnten wir nicht feststellen. (!)

    Fragerunde 3: SPD (23:19)

    Flisek: Sie haben im März 2015 eine Aufklärungsgruppe gegründet. Wer von TA ist dabei, den wir befragt haben? Pauland?

    Schindler: Das ist keine Gruppe mit Bestellungsschreiben. Möglicherweise verwechseln wir Prüfgruppe unter Frau Dr. F., die ich eingerichtet habe. Ihr habe ich gesagt, die soll die Mitarbeter nehmen, die sie braucht.

    Flisek: War davon jemand hier?

    Schindler: Nein.

    Flisek: Die anderen klären den Sachverhalt nicht auf?

    Schindler: Genau.

    Flisek: D.B. und W.K. haben keine Funktion bei der Sachverhaltsaufklärung?

    Schindler: Doch, auch. Deswegen gibt es Prüfgruppe mit Frau Dr. F., die das begleitend koordiniert.

    Flisek: November 2013 haben sie Weisung an UAL erteilt: Vorsicht bei EU. Mündlich?

    Schindler: Genaues Datum: KA. Kann auch Oktober gewesen sein. Ging um unsere eigenen Selektoren.

    Flisek: Weisung: „Vorsicht bei befreundeten Staaten?“ Aufpassen, auch wenn rechtmäßig?

    Schindler: So nicht richtig. .

    Flisek: Was war Motivation dafür? Ihre Idee? Oder Frau Merkel: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“? Anruf von Bundeskanzleramt?

    Schindler: Das, was ich zum Beweisgegenstand sagen kann: .

    Flisek: War Aussage von Merkel entscheidend?

    Schindler: Nicht Untersuchungsgegenstand.

    Flisek: Warum nicht?

    Schindler: Weil es die eigene BND-Erfassung betrifft.

    Flisek: Ausspähen unter Freunden betrifft die eigene BND-Erfassung?

    Wolff: Eigene Erfassung nicht Untersuchungsgegenstand.

    Flisek: Kein Anlass, das auch in Bezug auf US-Selektoren zu tun?

    Schindler: Habe schon zweimal gesagt: Gab für US-Selektoren keine Veranlassung. (!)

    Flisek: Keine Veranlassung?

    Schindler: Etliche Untersuchungen, regelmäßige Berichterstattung, Treffen im PKGr, Snowden-Dokumente analysiert. Gab keinen Hinweis, dass uns das Thema hätte auffallen müssen. Gab den einen Punkt mit den 500 Millionen Metadaten in Deutschland.

    Flisek: Es gab Abgeordneten-Reisetourismus nach Afghanistan. Entwicklungshelfer, Botschaften, UN, EU, Delegationen. Warum dann US-Selektoren nicht relevant? (!)

    Schindler: Finde ich gut, dass ihnen die Fantasie nicht fehlt.

    Flisek: Also doch lohnendes Ziel?

    Schindler: Wir hatten keinen Anhaltspunkt dafür. Heute kann ich ihnen für jedes Land Ausnahmen vornehmen.

    Flisek: Sie waren doch auch in Kabul?

    Schindler: Ja.

    Flisek: Also auch ihre Kollegen in AND?

    Schindler: Ja. Aber müssen erstmal unterstellen, dass sich USA nicht an MoA halten. Hatte keine Anzeichen.

    Flisek: G‑10-Kommission getäuscht, weil mit G‑10-Anordnung Routineverkehre abgegriffen. Wenn man nur Routineverkehre machen würde, gibt es kein Instrument der geltenden Rechtsordnung für eine Anordnung?

    Schindler: Ja.

    Flisek: Einiges Instrument G‑10-Anordnung?

    Schindler: Unter Voraussetzungen des Gesetzes.

    Flisek: Teilen sie meine Überzeugung, dass man da etwas tun muss? G‑10-Anorndung wurde nicht für Routineverkehre gemacht?

    Schindler: Verstehe die Diskussion. Diskussionsverhalten gegenüber der G‑10-Kommission hätte verbessert werden müssen. Offener informieren. (!) Transparenz gegen Eindruck der Heimlichkeit. Frage der Rechtslage kann man so interpretieren. Wir brauchen klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dieser Vorgang ist wenig klar.

    Flisek: Da sind wir völlig beieinander. Bedeutung Routineverkehre im APB?

    Schindler: Wir messen Aufkommen in Meldungen. Alle Quellen zusammen: HUMINT, Partner, SIGINT. SIGINT fast 50 % der Meldungen. Beachtlicher Teil. Darf nicht nur Technik machen, braucht auch die anderen. Aber da wird deutlich, wie wichtig das ist.

    Flisek: Wesentlicher Teil von 50 % sind Routineverkehre?

    Schindler: Ja. (!)

    Flisek: Hans de With [ehemaliger Vorsitzender der G‑10-Kommission] meinte, dass das mit jedem Tag rechtswidriger wird. Nicht mehr viel Zeit.

    Fragerunde 4: Linke (23:28)

    Renner: Frau Dr. F: „Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe an US-SUSLAG in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.“ Bekannt?

    Schindler: Ja, habe Vermerk gelesen. Damals nur geschätzt. Erst seit PKGr gezählt, bin dankbar, Antrag von MdB Bockhahn. Jetzt zählen, damals Schätzung.

    Renner: Auf welcher Rechtsgrundlage Daten übermittelt?

    Schindler: Haben wir damals mehrmals diskutiert. § 2 Abs. 1 BND-Gesetz.

    Renner: Datenschutzbeauftragte war nicht überzeugt?

    Schindler: Ja, wir haben diskutiert. Ich habe sie benannt uns schätze sie. Gute, interne Datenschutzbeauftragte. Haben diskutiert. Völlig normal: zwei Juristen, drei Meinungen. Hätte auch sagen können, dass die, die 2002 das MoU abgeschlossen haben, mir das sagen sollen. Habe lange Prüfung im Dienst gemacht und Rechtspraxis vorgefunden. Bin der Auffassung, die Begründung passt.

    Renner: Anderer Dissens mit Datenschutzbeauftragter neben Metadaten?

    Schindler: Konkreter? Schwer Dissens 1, 2, 3, 4.

    Renner: 2013 Diskussion zur Erfassung von US-Bürgern in Bad Aibling? (!)

    Schindler: Ende 2013 Artikel in Washington Post oder so: 300 Bürger ausgespäht. Sind jedem Bericht nachgegangen. Möglicherweise 2008 Steuerung vom BND angestoßen gegen Angehörige einer Stiftung, bei der man nicht erkennen konnte, dass das US-Bürger sind, von USA abgelehnt als Selektoren. (!)

    Renner: Unterlagen sprechen von einer Datenbank in Bad Aibling, in der DE und US-Selektoren gleichzeitig laufen.

    Schindler: Wenn wir in Bad Aibling steuern, auch über diese Systeme?

    Renner: Was ist Haupt- und Neben-System in Bad Aibling?

    Schindler: Sagt mir nichts.

    Fragerunde 4: CDU/CSU (23:47)

    Warken: Bericht der Washington Post zu deutschen Selektoren in US. Was haben sie geprüft?

    Schindler: [Blättert in Akten.] Versuche, das zu finden. Hatte damals Stellungnahme der Abteilung erhalten, war sehr allgemein. .

    Warken: […]

    Schindler: Dass US-Selektoren gesteuert und DAFIS-geprüft werden, wusste ich vorher.

    Warken: Ist ein Schaden entstanden? Welche Selektoren waren wir lange aktiv? Wie viel Treffer, also Schäden?

    Schindler: Treffer besser. Wird ja nicht erfasst. Gibt keine Datei, die alle Treffer sammelt. Können nicht nachvollziehen, welcher Selektor einen Treffen verursacht hat. Überprüfung geht bei uns, nicht bei US-Selektoren. Erfassung eher ausnahmsweise.

    Warken: Firmen?

    Schindler: Aufklärung von Firmen bei Rüstungsexportkontrollen. Hatten keine Anhaltspunkte, dass es nicht um Wettbewerbsvorteile geht. USA haben uns versichert, dass es nicht um Wirtschaftsspionage geht. (!) Obama hat das zu Gesetzeskraft gemacht, war vorher schon interne Weisung. Haben keine Hinweise auf Wirtschaftsspionage. (!)

    Warken: Rechtliche Grundlage für Routineverkehre aus G‑10-Maßnahmen. Warum sind Routineverkehre wichtig?

    Schindler: Die sind *das* Ziel des BND. Geht ja um Ausland. G‑10 – von uns nach Deutschland – ist quantitativ untergeordneter. Ganz überwiegender Teil ist Ausland. Routine ist *das* Mittel zur Erkenntniserlangung. (!)

    Formalitäten: Vorsitzender (24:00)

    Sensburg: Es ist 24 Uhr. Es gibt mehr Fragen, aber die Stenographen haben Dienstschluss. Damit Ende der Zeugenvernehmung am heutigen Tag. Sitzung geschlossen. Danke.

    [Anmerkung: Ende des Tages an der Zeugenvernehmung. Fertig und durch. Danke für’s Lesen. (00:01)]

    Pressestatements (00:04)

    Notz: Danke für’s Aushalten. Es besteht weiterhin ein Definitions- und Zuordnungs-Wirrwarr. Immerhin hat er Knackpunkte und Sollbruchstellen eingeräumt. Interessant ist, dass deutsche und europäische Interessen bis 2015 nicht beachtet wurden. Das wirft Fragen auf. Ausspähen unter Freunden: Nicht nur Beihilfe für USA, sondern auch selbst getan. Schindler vertrat die steile These, dass das nicht rechtswidrig war. Ich kann verstehen, wenn USA auf No-Spy-Abkommen mit Schulterzucken reagierten.

    Steiner: No-Spy-Abkommen?

    Notz: Haarspalterei. Er sagt, es gab Angebot. Details leider geheim. Manipulation der Öffentlichkeit reloaded im Hinblick auf No-Spy-Abkommen.

    Steiner: Glaubwürdig, dass er keine Kenntnis von Prüfungen im August 2013 hatte?

    Notz: Wirft schlechtes Licht auf BND. Merkwürdig. Positiv immerhin Wunsch nach rechtlicher Klarstellung. Die ist dringend. MoU 2002 passte nicht auf rechtlichen Rahmen. Alte Praxis. Grenzen der Spionage im Rechtsstaat diskutieren. Nicht einfach nur Praxis im Graubereich legalisieren. Aus Snowden lernen.

    Frage: Verantwortung Kanzleramt?

    Notz: Seit 2008, spätestens seit Snowden wusste man von Übergriffigkeit der NSA. Bundeskanzleramt hat nichts veranlassen. Versäumnis.

    Flisek: 1. BND hatte mit Einsatz von US-Selektoren ein erhebliches Problem. Konnten Einhaltung von deutschem Recht nicht sicherstellen. Brauchen Einblick in die Liste. 2. In BND und TA keine Fehlerkultur. Mitarbeiter aller Ebenen nicht in der Lage Fehler zu benennen und Verantwortung zu übernehmen, Schwarzer Peter-Spiel. 3. Aussagen zu No-Spy-Abkommen: wäre das erste in der Welt gewesen. Warum hätte USA das tun sollen? 4. Fühle mich bestärkt in Fraktions-Position, Routineaufklärung auf rechtsstaatliche Grundlage stellen zu wollen. Ist nicht einfach irgendeine Legalisierung. Sondern Voraussetzungen schaffen. Derzeit nicht der Fall. Mit effektiver parlamentarischer Kontrolle korrelieren. Klarer Rechtsrahmen, bestätigt.

    Steiner: Glaubwürdig, dass Schindler keine Kenntnis von Prüfungen hatte?

    Flisek: Stellen sich viele Fragen. Stichprobenhafte Sonderprüfungen mit vielen Ergebnissen. Nicht gemeldet, nicht umfassender geprüft. Keine Situation, wo der eine oder andere alleine schuldig wäre. weiter diskutieren und auswerten.

    Ströbele: Wer ist Schuld an Riesenpanne, das Öffentlichkeit und Parlament falsch informiert wurden? Schuld ist streitbar, aber Verantwortung trägt Schindler. Wie groß die Verantwortung ist, können wir erst beurteilen, wenn wir die Selektoren kennen. Darin sind klare Verstöße gegen MoA zwischen BND und NSA. Sonst hätten USA ja auch gegen Herausnahme protestiert. Ich brauche die Selektoren, um ermessen zu können, wie schwer die Verstöße sind. Spekulation: europäische Firmen und Behörden, EU-Politiker. Wünsche mit konkretisierbar.

    [Jetzt aber Schluss. (00:19)]

    21. Mai 2015 47
  • : We are always listening
    We are always listening

    In New York haben anonyme Aktivisten eine Aktion gegen die NSA-Überwachung gestartet und Aufnahmegeräte an vielen Orten der Stadt angebracht. Ihre Aktion heißt „We are always listening.“

    Eavesdropping on the population has revealed many saying ‘I’m not doing anything wrong so who cares if the NSA tracks what I say and do?’ Citizens don’t seem to mind this monitoring, so we’re hiding recorders in public places in hopes of gathering information to help win the war on terror

    Wired gegenüber behaupteten sie, sich als Dienstleister der NSA zu verstehen:

    The NSA employs many 3rd party contractors, [and] we consider ourselves to be contractors of this nature, albeit in a unpaid and unsanctioned capacity […] We can attest to the fact all people recorded are NOT actors and are not knowingly involved in the project in any way.

    Die aufgezeichneten Gespräche kann man sich auf der Aktionsseite anhören. Von Unterhaltungen mit dem Fitnesstrainer bis hin zu Vorstellungsgesprächen ist vieles dabei. Wen das – nicht zu unrecht – aufregt, der wird mit dem Menüpunkt „Angry?“ zur Aktion gerufen, denn der leitet auf die „Let Section 215 Die“-Kampagne weiter. Der referenzierte Abschnitt 215 des Patriot Act wird für die Legitimierung vieler NSA-Überwachungsprogramme herangezogen und regelt u.a. die Pflichten von Unternehmen zur Herausgabe von Daten an die Geheimdienste durch Anordnungen des FISA-Gerichts.

    21. Mai 2015 2
  • : Wir veröffentlichen: Entwurf zum EU-US-Datenschutzabkommen – Gleiche Rechte für alle? Nö.
    Das Umbrella Agreement soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen EU und USA regeln. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/howardignatius/13541944255/in/photolist-mCE1ev-56wNbr-6QNXQR-q2QHJk-8YCdAb-9WLeVB-pkATum-daWw7G-8ZrygU-s464PN-coEXwo-o1Uigi-rGhjZW-fCyp2s-cj32yQ-6csXfy-28onv-pCY82q-dKU43v-8GKz4W-daWuE8-9rnrxU-PjH3T-rTjeYX-514GE7-5jub4b-krQB9y-6bi73H-4GWbhK-jHdME-p8UAoA-eYPSs5-ddZ4mn-d7cwSh-aoHQGu-bNw1Kx-nDm4AR-7EBgn1-61EFZ6-rHFHqb-a3zp7E-cVCW6s-7kWndb-5ZS5Nx-gBSYVM-cEwizS-75hiXC-iDxiWK-6LvZF-fyqmEZ">howardignatius</a>
    Wir veröffentlichen: Entwurf zum EU-US-Datenschutzabkommen – Gleiche Rechte für alle? Nö.

    Die Verhandlungen zum EU-US-Datenschutzabkommen für den Austausch persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke (Umbrella Agreement) laufen im Geheimen – und das seit 2010. Wir veröffentlichen hier den letzten uns nun vorliegenden Entwurf vom 16. März 2015. Bereits im April 2014 haben wir ein Arbeitsdokument, ein sogenanntes Non-Paper, zugänglich gemacht. Den echten Entwurf bekamen bisher nicht einmal die EU-Parlamentarier zu Gesicht. Erst die Endfassung, die von der Kommission mit Mandat der Ratsentscheidung verhandelt wird, soll ihnen vorgelegt werden.

    Bisher: Fragmentierte Abkommenslandschaft

    Bisher sind EU-US-Abkommen zum Thema Strafverfolgung fragmentiert, auf insgesamt sieben Einzelabkommen:

    Es scheint sinnvoll, all diese Einzelvereinbarungen unter einem Schirm zu vereinen, was die Betroffenenrechte angeht. Denn das soll das Umbrella Agreement regeln – nicht den Datenaustausch selbst. Die anderen Vereinbarungen werden also nicht ersetzt, sondern ergänzt.

    Und so wundert es, dass seit dem Beginn der Verhandlungen 2010 so wenig passiert ist. Ursprünglich hatte die EU nach dem SWIFT-Abkommen klare Regeln für ihre Bürger gefordert, Amerika hat pro Forma mitgespielt, der Vorgang ist jedoch recht schnell wieder eingeschlafen.

    Neue Fahrt aufgenommen hat die Arbeit wohl im Zuge der Snowdenenthüllungen. Die EU-Kommission sprach davon, „das Vertrauen in EU-US-Datenübertragungen wiederherzustellen.“ Die damalige Justizkommissarin Viviane Reding sagte:

    There is now a window of opportunity to rebuild trust which we expect our American partners to use, notably by working with determination towards a swift conclusion of the negotiations on an EU‑U.S. data protection ‚umbrella’ agreement.

    Aber auch seitdem geht es nur schleppend voran, man kann sich vorstellen, wie die USA den Prozess blockieren und die EU keine rechten Druckmittel hat.

    Was will die EU?

    Öffentlich wurde immer wieder beteuert, wie wichtig ein Datenschutzabkommen sei, vor allem um die Rechte europäischer Bürger zu schützen. Dementsprechend gab es 2013 – kurz nach den ersten Veröffentlichungen in Punkto PRISM – eine Entschließung des EU-Parlamentes mit folgenden Forderungen:

    [Das Europäische Parlament] fordert die Kommission und die US-Behörden auf, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zum Schutz personenbezogener Daten nach der Übertragung und Verarbeitung für Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit unverzüglich wiederaufzunehmen; fordert die Kommission auf, im Rahmen dieser Verhandlungen sicherzustellen, dass das Abkommen mindestens die folgenden Kriterien erfüllt:

    a) EU-Bürgern muss ein Auskunftsrecht gewährt werden, wenn ihre Daten in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden;

    b) es muss sichergestellt werden, dass der Zugang von EU-Bürgern zum Rechtssystem der Vereinigten Staaten dem Zugang entspricht, den US-Bürger genießen;

    c) insbesondere muss ein Recht auf Rechtsschutz eingeräumt werden;

    Im Kern lautet die Forderung also, die Diskriminierung von Nicht-US-Personen zu beenden. Denn in den USA wird gern davon ausgegangen, dass Menschenrechte für Bürger anderer Staaten nicht bindend seien, was bereits der UN-Menschenrechtsausschuss angemahnt hat.

    Was steht drin?

    Auf 16 Seiten in 30 Artikeln wird vereinbart, wie der Austausch auszusehen hat, welche Daten an wen (weiter-)übertragen werden dürfen, wie sie gesichert werden müssen, wie lange gespeichert werden und wer zugreifen darf und welche Rechtsmittel Betroffenen des Datenaustauschs zustehen. Klingt erstmal gut, bis man sich ansieht, wie schwammig die Formulierungen sind und vor allem – was fehlt. Nämlich primär die vom EU-Parlament verlangten Punkte.

    Zum Thema Verantwortlichkeit wird gesagt:

    The Parties shall have in place measures to promote accountability by their authorities in carrying out this Agreement in accordance with their respective laws.

    Zum Thema automatisierte Entscheidungen, die auf Basis der ausgetauschten Daten getroffen werden:

    [Automated decisions] may not be based solely on the automated processing of personal information without human involvement, unless authorized under domestic law, […]

    Klartext: Automatisierte Entscheidung ohne menschliche Prüfung sind verboten, außer sie sind durch inländisches Recht erlaubt. Also im Zweifel erlaubt.

    Wenn es darum geht, dass dem Bürger Auskunftsrecht gewährt werden soll, sieht es ähnlich aus. Es bleibt die HinterVordertür, dass der Zugang zu den persönlichen Daten nach „den rechtlichen Rahmenbedingungen des Staates geregelt wird, in dem der Zugang gesucht wird.“ Und die Möglichkeiten, den Zugang zu blockieren gehen noch weiter. Sieben verschiedene Gründe gibt es, „angemessene Beschränkungen in inländischem Recht“ umzusetzen, natürlich mit guten Bekannten wie der Gefährdung nationaler Sicherheit und der Behinderung der Arbeit von Strafverfolgern. Es wird also faktisch immer einen Weg geben, einen Auskunftsanspruch zu verweigern. Gleiches gilt für Transparenzpflichten.

    Will man Rechtsmittel einlegen, gilt wieder die Anwendung nationaler Gesetze. Von einer Abschaffung der Ungleichbehandlung von US-Personen und Nicht-US-Personen ist man dementsprechend noch meilenweit entfernt, solange die USA letztere nicht als Menschen mit vollem Anspruch auf Grundrechte ansehen.

    Im letzten bekannten Arbeitsentwurf war das noch unklar, das derzeitige Ergebnis: Enttäuschend.

    Nicht-US-Bürger sind immer noch nicht US-Bürger

    Wo ist die Aufhebung der Diskriminierung nun? Die Antwort gibt der Entwurf uns selbst. In Artikel 5 zur Nicht-Diskriminierung lesen wir nur:

    [This article is still under discussion with the US]

    Was das heißt, können wir uns denken. Den Optimismus von Jan-Philipp Albrecht, grüner EU-Parlamentarier, nach einem Besuch in Washington im März 2015 können wir da leider nicht teilen:

    Our numerous talks with high-ranking officials of the administration, as well as with members of Congress, showed that there is willingness on all sides to get equal treatment for EU and US persons when exchanging information across the Atlantic.

    Denn man war schon einmal weiter. Und in Kommissionskreisen bedauert man, dass die USA wieder zurückgerudert sind, weil sie eine Gleichbehandlung nicht garantieren können.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Laut unseren Informationen soll das Umbrella Agreement auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister von EU und USA in Riga am 2. und 3. Juni initialisiert werden – wie auch Safe Harbor.

    Unterzeichnet wird die Vereinbarung noch nicht, dafür fehlt es – neben den noch unklaren Klauseln im Vereinbarungstext – an einer Gesetzesänderung in den USA. Im US Privacy Act ist nämlich festgelegt, dass nur US-Personen Klage aufgrund von Datenschutzverstößen einreichen dürfen – was mit der Gleichstellung anderer Bürger unvereinbar wäre. Der US-Kongressabgeordnete Jim Sensenbrenner hat am 18. März 2015 eine Änderung des Privacy Acts in den Kongress eingebracht. Der Judicial Redress Act 2015:

    Extends citizens of major U.S. allies the core benefits that Americans enjoy under the Privacy Act with regard to information shared with the United States for law enforcement purposes.

    Wichtige US-Verbündete also sollen gleiche Rechte haben – nicht alle. Von Gleichbehandlung scheint das noch weit entfernt und so auch der Abschluss des Umbrella Agreements. Da sich nach den Ministern das Parlament den Entwurf anschauen wird, kann es auch noch länger als ein Jahr dauern, das wurde uns aus Parlamentskreisen bestätigt. Außerdem müsse man genau auf die Vereinbarung schauen, denn sie könnte schwerwiegende Auswirkungen haben, auch in Bezug auf die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung. Das muss genau geprüft werden.

    Doch was das Umbrella Agreement auf keinen Fall werden darf: Ein Beruhigungsdrops der USA an die EU. Ein solcher Versuch, Vertrauen zu generieren, reicht nicht aus. Schon gar nicht, wenn in den Verhandlungen klar wird, wie sehr versucht wird, möglichst viele und große Schlupflöcher offen zu halten.

    21. Mai 2015 1
  • : Konstantin von Notz zu Gast im WDR: Überwachung als „schleichendes Gift“
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/boellstiftung/9156996461/in/photolist-eXb12k-eXno95-8U7Pwj-8U4Kzv-8U7P1W-hdvJ3K-7Mnv22-7MrsG7-72rddq-72nngT-72nnGv-72rcJN-72noti-hcackE-aoYaBd-dfNMgL-dfNMmo-p1nQTJ-q7wbbs-9gQxgT-pPxs5B-p1n5ZJ-9gQxHc-9gTDDA-eexVoB-9gTDQh-9gTDSN-9gQxE4-8L4YQB-8L84Gh-9gQxLg-9gQxu2-9gTDoY-9gRyhX-9gTDGf-9gTDtW-9gUEym-dnrbL5-9gTDqU-q7vPcJ-8L51eB-8L4XhR-qKP8A1-phQR3L-eey2BT-dnrbDA-j5THSG-pMxq48-dnrbJj-dnr6Sg">boellstiftung</a>
    Konstantin von Notz zu Gast im WDR: Überwachung als „schleichendes Gift“

    Heute Vormittag war Konstantin von Notz, Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss im WDR-Fernsehen zu Gast. Er schilderte seine Sicht auf den aktuellen BND-Skandal, die hier kurz zusammengefasst werden soll.

    Man brauche zwar Geheimdienste, und mithin auch den BND, jedoch müsse sich auch dieser an Recht und Gesetz halten. Anhand der neuesten Enthüllungen, als auch der durch Snowden aufgedeckten Sachverhalte ergeben sich jedoch bei von Notz erhebliche Zweifel an der Recht- und Gesetzmäßigkeit des BND.

    Problematisch ist, dass die BND-NSA-Kooperation von Anfang an ohne klaren rechtlichen Rahmen geschehen ist. Die Regierung habe sich freiwillig in eine Grauzone begeben. Obwohl das Fehlen einer klaren rechtlichen Grundlage dem BKA bekannt war, hat man nicht reagiert, was allerspätestens nach den Snowden-Enthüllungen passieren hätte müssen. So wurden durch die Zusammenarbeit rechtsstaatliche Grundrechte sowie Interessen der BRD verletzt.

    Obwohl die G10-Kommission eigentlich dazu da ist, potentiell wider den Art. 10 GG gerichtete Aktionen von z.B. Geheimdiensten genau zu überprüfen, schlug diese Kontrollinstanz fehl. Die G10-Kommission, so von Notz, wurde vom BND unter Billigung des BKA betrogen. Dass so falsche Genehmigungen erwirkt wurden, sei ein skandalöser Vorgang. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), als weitere Kontrollinstanz konnte nicht eingreifen, da es schlicht und einfach nicht von den Vorgängen informiert wurde.

    Das zeigt eben, in den letzten 10 Jahren wurde Recht gebeugt, Recht gebrochen und das darf in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat, nicht sein.

    Zwar müssten manche Sachverhalte geheim bleiben, jedoch kann in einer Demokratie Geheimhaltung stets nur die Ausnahme sein und Transparenz die Regel.

    Selektoren

    Die von der NSA übermittelten Selektoren waren aufgrund diverser Unsicherheiten problematisch. Zum einen wurden es jeden Tag mehr Selektoren, so dass schon bald allen Beteiligen klar war, dass es nicht mehr möglich war, diese händisch zu untersuchen. Dem konnte auch eine automatisierte Filterung der Listen keinen Abbruch tun, da der Filter eher gröberer Natur war. Beispielsweise wurden zwar .de E‑Mail-Adressen herausgefiltert, jedoch hat offensichtlich auch so mancher deutscher Bürger .com Adressen. Ähnliches gilt für Websites deutscher Unternehmen. In jedem Fall kann eine automatisierte Aussortierung der rechtswidrigen Selektoren keine adäquate Lösung des Problems darstellen.

    Dass die Bundesregierung und das BKA trotz mehrerer Anzeichen für den missbräuchlichen Einsatz der Selektoren die Zusammenarbeit mit der NSA in diesem Bereich erst vor einigen Tagen einstellte, lässt die Kanzlerin auch nicht in einem besseren Licht erscheinen. So wusste man seit 2005 von der Suche nach Suchbegriffen wie EADS und Eurocopter. Im Jahr 2013 erfuhr man durch die Snowden-Enthüllungen das zuvor nicht dokumentierte Ausmaß der NSA-Spionage und spätestens dann hätte die Selektoren-Praxis beendet werden müssen.

    Fast schon komisch mutet es an, dass die dem BKA vorliegende Selektoren-Liste jetzt nicht dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt wird, obwohl es die Liste überhaupt erst aufgedeckt hat, indem das PKGr die Liste durch einen Beweisbeschluss im NSA-Untersuchungsausschuss angefordert hat. Der bittere Beigeschmack der Enttäuschung bleibt jedoch vorerst.

    Von Notz betont, dass die Kooperation zwischen BND und NSA eine Vorlegung der Liste im Parlamentarischen Kontrollgremium keinesfalls verhindern kann und darf. Drehe man den Spieß um, so würde kein amerikanischer Parlamentarier sonderlich viel Wert darauf legen, ob Deutschland einer Zugänglichmachung einer ähnlichen Selektoren-Liste zustimmen würde.

    Man kann von Amerika auch viel lernen und ein sozusagen selbstbewusster Parlamentarismus, ein Parlament, das die Exekutive kontrolliert, ist eins der Erfolgsrezepte der amerikanischen Demokratie […] und ich glaube wir müssen hier diese Selbstreinigunsgmechanismen bei uns auch scharf schalten und wir dürfen uns jetzt nicht von der Exekutive unterbuttern lassen.

    Einen Kompromiss, der für die Bundesregierung darin besteht, eine Vertrauensperson einzusetzen die dann die Ergebnisse der Analyse dem PKGr vorlegt, hält von Notz offensichtlich für groben Unfug. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung so die Praktiken des BND und der NSA der parlamentarischen Kontrolle entzieht.

    Es geht hier um Verfassungsrecht und nach dem Gesetzt müssen dem Ausschuss diese Beweise vorgelegt werden und das kann die Bundesregierung, nur weil es ihr das unangenehm ist, nicht damit umgehen, dass sie eben eine Vertrauensperson einschaltet. Das ist ein völlig unmöglicher Vorgang. Wenn wir als parlamentarischer Untersuchungsausschuss diese Liste nicht bekommen, werden wir klagen, denn es geht um eine sehr sehr grundsätzliche frage und da kann man nicht irgendeinen Menschen dazwischen schalten oder so, sondern es geht darum, dass die Informationen ans Parlament gehen damit wir die Regierung kontrollieren und im Zweifel auch korrigieren können.

    Ob Merkel oder Gabriel oder sonst irgendwer Imageschäden erleidet, die sich aus der Präsentation der Selektoren-Liste im Parlamentarischen Kontrollgremium ergeben, ist von Notz erfrischend egal. Er macht aber klar, in was für eine Art Situation sich die SPD in den letzten Tagen manövriert hat.

    Die SPD muss nach dem ganzen Maulheldentum nach den letzten Wochen, wenn diese Selektoren-Listen nicht herausgegeben werden die Koalitionsfrage stellen, sonst sind die einfach nur Umfaller, von Maas bis Gabriel.

    Kurz vor Ende des Interviews fasst er seine Sicht auf die Überwachungsproblematik zusammen. Nachdem er anführt, dass schon heutzutage (vor Einführung der VDS) Menschen in Deutschland bestimmte Sachverhalte nicht mehr am Telefon, oder per E‑Mail klären, sondern „in den Wald oder in den Keller“ gehen müssen – was offenkundig eine bedauerliche Entwicklung ist – sagt er:

    Überwachung ist ein schleichendes Gift und es zersetzt Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und deswegen müssen wir uns dagegen wehren.

    Vielleicht sollte das mal jemand auf T‑Shirts drucken oder bei der nächsten Demo ein Schild basteln.

    20. Mai 2015 8
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Im März trafen sich Zeugen mit BND-Präsident und Altmaier“
    Sitzungssaal vor Beginn der Anhörung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Im März trafen sich Zeugen mit BND-Präsident und Altmaier“

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind die BND-Mitarbeiter „W. O.“ (Sachbearbeiter), Wilfried Karl („W. K.“) (Unterabteilungsleiter T1 – Nachrichtengewinnung) und „D. B.“ (Unterabteilungsleiter T2 – Nachrichtenbearbeitung). Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Gliederung

    Disclaimer

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Copyright: Die Aquarelle der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, stimmt das bitte mit Stella direkt ab.

    To-Do: Zusammenfassung. Bis dahin einfach nach „(!)“ suchen.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    [Anmerkung: Heute in einem anderen Raum, ohne Steckdosen. Kann sein, dass wir nicht vollständig berichten können. :(]

    Einleitung: Vorsitzender (16:50)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Neuen Zeuge „W. O.“ beschließen. Beschlossen.

    Renner: „D. B.“ auch öffentlich?

    Sensburg: War nicht so geplant, aber okay.

    Zeuge 1: „W. O.“, BND, Sachbearbeiter

    Rechtsbeistand ist Johannes Eisenberg.

    Name W. O., Dienstsitz Bad Aibling.

    Eingangsstatement nicht gewünscht.

    Fragerunde 1: Vorsitzender (16:56)

    Sensburg: Werdegang?

    W.O.: Mittlere Reife, 1983 BND, Funktechnische Ausbildung, verschiedene Verwendungen in der TA durchlaufen.

    Sensburg: Verwendungen? Bundeswehr?

    W.O.: 1983 BND, 1985–86 Wehrdienst, Außenstelle BND. 1989 in die Zentrale Pullach.

    Sensburg: Kein Zeitsoldat?

    W.O.: Nur Wehrdienst. Dann Pullach, dort verschiedene Tätigkeiten, 2005 nach Bad Aibling. Dort Selektoren.

    Sensburg: Selektoren-Prüfung seit wann?

    W.O.: August 2005.

    Sensburg: Bis heute?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Was sind Selektoren?

    W.O.: Merkmal, das ein Endgerät oder Teilnehmer beschreibt. Handynummer, E‑Mail-Adresse.

    Sensburg: Teilnehmer, Messenger, irgendwas? Komplizierter als E‑Mail?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Geht aber auch?

    W.O.: Es gibt Parameter, wo man das erkennt.

    Sensburg: Gerätekennungen, Mobiltelefone, andere?

    W.O.: Mobile Endgeräte.

    Sensburg: Keine IP-Adressen vom Rechner?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Gar nicht? Bei Selektoren keine Rolle?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Ein Telekommunikationsmerkmal (TKM), ein Gerät oder Person, ist höhere Zahl von Selektoren?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Weil es Permutationen gibt. Wie ist der Faktor? Ein TKM, wie viele verschiedene Selektoren oder Abwandlungen gibt es?

    W.O.: Man kann es nicht feststellen. Jedes TKM hat unterschiedliche Anzahl Permutationen.

    Sensburg: Handynummer eins zu eins?

    W.O.: Nein, können zwei sein. Wildcards…

    Sensburg: Da hängt etwas runter.

    netzpolitik.org: Mein Stromkabel.

    Sensburg: Rufnummern?

    W.O.: In Telefonnummer: Plus am Anfang, Null, Leerzeichen.

    Sensburg: 00 statt +?

    W.O.: Genau.

    Sensburg: Also nicht 0170*?

    W.O.: Macht keinen Sinn.

    Sensburg: Doch. Wäre das möglich?

    W.O.: Keine Ahnung (KA). Wäre wohl zu viel.

    Sensburg: Ist ihnen nicht bekannt?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Und bei E‑Mails?

    W.O.: Kommt auf Sonderzeichen an: Bindestriche und Punkte. Kann durch Hexadezimal-Wert ersetzt werden.

    Sensburg: Jedes Zeichen?

    W.O.: Nur Sonderzeichen.

    Sensburg: peter.mustermann@musterstadt.xy. Permutation mit oder ohne Punkt?

    W.O.: Punkt durch „%2e“ ersetzt.

    Sensburg: Warum?

    W.O.: Manchmal auch in diesem Zustand übertragen.

    Sensburg: Nicht größere Varianten, nur Übertragung der konkreten Adresse, manchmal unterschiedlich dargestellt? Eine Mail-Adresse?

    W.O.: Richtig.

    Sensburg: Gehen auch Joker?

    W.O.: Sind nur Ersetzungen von Sonderzeichen. Machen hier keinen Sinn, sonst zig andere als Beifang.

    Sensburg: Joker @mustermann.com?

    W.O.: So nie gesehen.

    Sensburg: Und www.mustermann.com?

    W.O.: URL?

    Sensburg: Ja.

    W.O.: Kann mich nicht erinnern.

    Sensburg: Gesamtzahl genutzter Selektoren. Sie haben das von Anfang an mitbekommen? 2005? Oder später?

    W.O.: Als ich in Bad Aibling angefangen habe, gab es schon Datenbanken mit IP-Selektoren und Rufnummern.

    Sensburg: Was ist ein IP-Selektor, wenn nicht nach IP-Adressen geguckt wird?

    W.O.: E‑Mail-Adresse. Ein Merkmal, das im IP-Verkehr auftaucht.

    Sensburg: Gab schon vor 2005. Wie lange?

    W.O.: KA.

    Sensburg: Wer war vor ihnen dafür zuständig?

    W.O.: Bin hingekommen, habe die Aufgabe von Kollegen übernommen.

    Sensburg: Anzahl Selektoren 2005? Schon ungefähr der Stand von heute? Oder ganz wenig, dann gewachsen? Jetzt acht bis neun Millionen Selektoren in Presse.

    W.O.: [Redet mit Eisenberg.] Eine konkrete Zahl kann man nicht sagen. 2001 wurde die Datenbank neu aufgesetzt. Vorher kann ich keine Aussage machen. Dann wuchs der Datenbestand stetig ab. Aber keine aktiven Selektoren, sondern […].

    Sensburg: Was heißt das?

    W.O.: Immer neue bekannt und eingetragen. Nicht aktiv in Steuerung, trotzdem in Datenbank vorhanden geblieben.

    Sensburg: Initialzündung. Initialbestückung. Dann Selektoren eingespeist, überprüft.

    W.O.: Frei gegeben oder nicht für Erfassung. Neue Selektoren erstmal in Datenbank eingetragen, dann geprüft, dann Zustand bekommen. Alte nie gelöscht.

    Sensburg: Terrorist in Afghanistan schmeißt Handynummer weg. Was dann?

    W.O.: Bleibt drin.

    Sensburg: Und wenn anderer die Nummer bekommt?

    W.O.: Wenn man weiß, dass der das nicht mehr hat, kann man das rausnehmen.

    Sensburg: 2009 neu aufgesetzt. Technisch oder strukturell?

    W.O.: Technisch. Vorher Equations geschickt.

    Sensburg: Erklären.

    W.O.: Teilnehmer E‑Mail und Telefonnummer, gemeinsam in Datenbank. 2012 Equations aufgetrennt.

    Sensburg: Warum rausnehmen?

    W.O.: Konnte das nur rausschicken in Erfassung oder nicht.

    Sensburg: Bis 2011 kein Flag „aktiv“ oder „nicht aktiv“?

    W.O.: Richtig.

    Sensburg: Ab 2011 direkt in System, dann Kontrolle, dann aktiv-Schaltung.

    W.O.: Richtig.

    Sensburg: Vorher, wen drin, dann aktiv?

    W.O.: Wenn man sich rausgeschickt hätte.

    Sensburg: Warum Partner?

    W.O.: System, wo wir gegenseitig unsere Suchbegriffe drin hatten.

    Sensburg: An welchem Standort erfolgte Prüfung der Suchbegriffe?

    W.O.: Pullach.

    Sensburg: Gegenlaufen der Streckeninhalte und Selektoren, wo erfolgte das?

    W.O.: Bad Aibling.

    Sensburg: Warum USA bitten, irgendwo was rauszunehmen, wenn Selektor in Pullach geprüft und freigegeben und dann nach Bad Aibling geschickt und ins System geht?

    W.O.: Selektor, den wir nicht weitergeben dürfen, mussten wir Partner bitten, den rauszunehmen, ehe wir das gesamte live geschaltet haben.

    Sensburg: Habe ich nicht verstanden.

    Andere: Nur Gesamtsystem ein oder aus.

    W.O.: Equation, Handynummer, geschützt.

    Sensburg: Merkt Pullach, sagt: ist nicht.

    W.O.: Dann konnte ich das nicht rausschicken, sondern musste Partner bitten, das aus Equation zu nehmen. Erst dann konnten wir das in Erfassung schicken.

    Sensburg: Equation war doch leer? Muss doch USA gar nichts sagen?

    W.O.: So lief das System.

    Sensburg: Haben die USA auch Zugriff und sehen Ablehnung? Ja?

    W.O.: Ja, bis 2011.

    Sensburg: Wo haben die das rausgenommen?

    W.O.: Aus dem Gesamtprofil, aus dem sie den einen rausgenommen haben.

    Sensburg: Update ist immer gesamtes Selektoren-Profil?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Und sie wollten nicht immer die selben ablehnen, also neues System?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Aus Pullach wurden abgelehnte Selektoren nicht nach Bad Aibling geschickt, keine Erfassung?

    W.O.: Doch, schon. Mussten ja Partner informieren, den nicht einzustellen.

    Sensburg: Ab 2011 pfiffiger?

    W.O.: Equation aufgebrochen. Jeder Selektor in Datenbank eingespeist. Dann Freigabe oder Nicht-Freigabe. Bei Nicht-Freigabe keine Aktivierung.

    Sensburg: USA trotzdem weiter Gesamt-Selektoren-Liste rübergeschickt? Weiter Rückmeldung?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Mitteilung an USA über abgelehnte Selektoren weiter?

    W.O.: Ja…

    Wolff: Kontakt zu USA nur nicht-öffentlich. ()

    Sensburg: Seit 2005 Phase, wo massiv Selektoren dazu kamen?

    W.O.: KA.

    Sensburg: Guckt da keiner drauf?

    W.O.: Nein. Gibt Datums-Flag in Datenbank, wird aber nicht ausgewertet.

    Sensburg: Datenbank statt Aktenordner. Inaktive Selektoren in Datenbank: plötzlich angewachsen?

    W.O.: 2013 gewaltig angewachsen, weil ich nach Europa suchen sollte. Anweisung von Dienststellen-Leiter.

    Sensburg: Vorher nicht?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: 2013 Ablehnung deutlich angewachsen. Warum?

    W.O.: Habe von Dienstellen-Leiter Auftrag bekommen, Selektor-Profil nach europäischen Regierungs-Merkmalen zu durchforsten.

    Sensburg: Wie? E‑Mails, Messenger, IP-basiert. Kompliziert?

    W.O.: [Guckt zu Wolff.]

    Wolff: Art der Prüfung . Details .

    Sensburg: Einfaches Draufgucken?

    W.O.: [Guckt zu Wolff. Wolff nickt.] Geht nicht so einfach. Prüfung ausschließlich bei E‑Mail-Adressen.

    Sensburg: Andere nicht, weil kompliziert?

    W.O.: Genau. (!)

    Sensburg: Bis heute.

    W.O.: Konnten wir nicht machen. (!)

    Sensburg: Dienststellen-Leiter 2013: „Check mal E‑Mail-Adressen, ob europäische Adressen, insbesondere Regierungen drin sind“?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Nur E‑Mails?

    W.O.: Was anderes ging nicht. (!)

    Sensburg: Hatte Eindruck von Equation, meine E‑Mail-Adresse und Telefonnummer hängen zusammen. Nicht erkennen?

    W.O.: Nachdem das 2011 aufgebrochen wurde, nicht mehr.

    Sensburg: Warum Aufbrechung von Equation?

    W.O.: Egal, weil ganze Equation inaktiviert wird, wenn ein Datensatz inaktiviert wird.

    Sensburg: 2013 auch Mobilnummern rausgenommen?

    W.O.: Habe Equation nicht geprüft. Nur geguckt, ob einzelne Datensätze […] und die auf geschützt gesetzt. Dann wäre bei Zusammenbau der Equation inaktiviert geworden.

    Sensburg: Zusammenbau?

    W.O.: Macht System.

    Sensburg: 2013 war aktiv. Dann Mail mit EU-Bezug rausgenommen. Einzelne Selektoren inaktiviert, dann ganze Equation disapproved?

    W.O.: Nach wie vor approved, aber nicht rausgeschickt.

    Sensburg: Wo raus geschickt?

    W.O.: In Erfassung.

    Sensburg: Sind sie ja schon?

    W.O.: War, aber dann disapproved.

    Sensburg: Rausgenommen insgesamt disapproved?

    W.O.: Ein Selektor aus Equation disapproved, dann alle Selektoren der Equation nicht in Erfassung.

    Sensburg: Wenn Handynummer und Mail-Adresse drin ist. Mail disapproved. Handynummer approved?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Bleibt so?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Seit 2001 nicht in Equation, gab es nicht. Kam Handynummer auch raus?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Bleibt drin?

    W.O.: Ja. Aber geht in Erfassung.

    Sensburg: Warum, ist doch in Equation?

    W.O.: Equation wird ja hinten zusammengebaut.

    Sensburg: Ich rede von denen, die 2013 von ihnen angeschaut wurden. Stecken ja seit Jahren im System. Sie haben damals EU-Mails rausgehauen. Ist doch schon drin?

    W.O.: Holen mehrmals täglich Updates von USA. Wenn E‑Mail da drin ist und disapproved ist, wird Equation nicht mehr erstellt.

    Sensburg: Rausfallen der disapproveten Gesamt-Equation erfolgt bei Zusammensetzung der Updates?

    W.O.: Richtig.

    Sensburg: Mail und andere Teile raus: Gesamt-Equation raus. Andere ohne Mail noch drin, weil sie es nicht gemacht haben?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Meine Empfehlung: sollten sie mal tun. (!) Wie kann es sein, dass im Verhältnis zu stark wachsender Gesamtliste die Negativliste kontinuierlich groß bleibt?

    W.O.: KA.

    Sensburg: 2013 Selektoren durchgeschaut. Hat jemand anders neben ihnen auch Überprüfung gemacht?

    W.O.: Habe gehört, auch Dr. T.

    Sensburg: Jetzt gehört oder damals?

    W.O.: Damals, der war in in Bad Aibling.

    Sensburg: Irgendwie abgesprochen?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Normal?

    W.O.: Zwei verschiedene UA.

    Sensburg: […]

    W.O.: Dr. T. hatte Auszug der Datenbank aus Bad Aibling nach Pullach mitgenommen.

    Sensburg: Ausdruck oder digital?

    W.O.: Selbstverständlich digital. [Lachen]

    Sensburg: Besonderer Rechner?

    W.O.: Standard.

    Sensburg: Dr. T. sagte, er brauchte einen besonderen für die große Datei?

    W.O.: KA.

    Sensburg: Und danach abgegeben? Sie haben ihren Rechner nicht abgegeben?

    W.O.: Ich hoffe, ich habe noch einen, wenn ich wiederkomme.

    Sensburg: 2013 gefundene Selektoren mit USA in Bad Aibling besprochen?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Wer hätte das getan?

    W.O.: Führung.

    Sensburg: Gab es Konsequenzen?

    W.O.: Mir ist nichts aufgefallen.

    Sensburg: Hat USA die immer noch eingespeist?

    W.O.: Waren ja geflaggt, werden nicht nochmal eingespeist.

    Sensburg: Gleicher Selektor gleich abgelehnt im System?

    W.O.: Ja, war ja Vorteil.

    Sensburg: War ja gut, 2011. Anlass? Handling?

    W.O.: Mussten immer warten, bis USA abgelehnten Selektor rausgenommen hat. Jetzt nicht mehr.

    Sensburg: Ihr Bereich im BND: besonders zukunftsgewandt?

    W.O.: [Pause]

    Sensburg: Macht Kooperation Sinn? Zukunftsorientiert?

    W.O.: Sehr zukunftsorientiert.

    Sensburg: War schon klar im Amt, dass Erfassung über Selektoren wichtig war und funktionieren musste?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Haben Sie was mit G‑10-Filter zu tun?

    W.O.: Ja, auch mein Bereich.

    Sensburg: War das wichtig? Gab es eine jährliche Memo?

    W.O.: Immer sehr groß geschrieben, mein Posten dafür eingerichtet. Jährliche G‑10-Belehrung. War vorher in Zentrale dazu tätig.

    Sensburg: Wie viele hatten G‑10 so auf Schirm wie sie?

    W.O.: Gesamte Führung.

    Sensburg: Warum dann französische E‑Mail-Adressen drin?

    W.O.: Hat mit G‑10 nichts zu tun.

    Sensburg: Genau. Nicht wichtig? Kooperation wichtiger als Filterung?

    W.O.: KA.

    Sensburg: Keine EU-Prüfung?

    W.O.: Auf EU zu prüfen war nie meine Aufgabe. Bis auf das eine Mal.

    Sensburg: Wenn EU-Prüfung, wäre das großer Einschnitt in Ausleitung oder Meldung?

    W.O.: KA.

    Sensburg: Können Sie Output sehen?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Was aus Erfassung fällt, sehen Sie nicht?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: EU-Selektoren raus, Output runter?

    W.O.: KA.

    Fragerunde 1: Linke (17:42)

    Renner: Wie lange in Bad Aibling?

    W.O.: August 2005 bis heute.

    Renner: Sachbearbeiter?

    W.O.: Ja.

    Renner: Immer TA?

    W.O.: Ja.

    Renner: Warum keine Selektoren-Prüfung jenseits E‑Mails?

    W.O.: Doch, auch Telefonnummer.

    Renner: Nach G‑10?

    W.O.: 2013 auch EU.

    Renner: Und andere? Clients, Messenger?

    W.O.: Kann ich nicht überprüfen.

    Renner: Nicht überprüft, weil geht nicht?

    W.O.: Haben nur zurück bekommen, was wir rauszunehmen haben.

    Renner: Wie ausschließen, dass in Satelliten G‑10-Grundrechtsträger drin sind?

    W.O.: Zentrale fragen.

    Renner: In Bad Aibling nur E‑Mails geprüft?

    W.O.: Prüfen nichts. Nehmen welche raus, schicken sie zur Prüfung, kriegen Ergebnis.

    Renner: Haben geprüft.

    W.O.: 2013, auf Anleitung, nur E‑Mails.

    Renner: E‑Mails nur Person oder auch Institution?

    W.O.: Auch Institution.

    Renner: Mehrere Personen dahinter?

    W.O.: KA.

    Renner: Können Sie das ausschließen?

    W.O.: Nein.

    Renner: Beispiel bekannt?

    W.O.: Kann keins nennen.

    Renner: Selektoren Bad Aibling nur für Satellit?

    W.O.: Derzeit ja.

    Renner: Auch mal anders?

    W.O.: Ja.

    Renner: Dieselben für Eikonal verwendet?

    W.O.: Ja.

    Renner: Wie geprüft?

    W.O.: Schicken an Pullach, kriegen Ablehnungen.

    Renner: Daten 2013 an Dr. T. übergeben: alle oder Ausschnitt?

    W.O.: Denke, alle. KA.

    Renner: Wer hat die ihm gegeben?

    W.O.: KA. Weiß nicht, wer, weiß nicht Umfang.

    Renner: Sie haben ihm die Daten gegeben?

    W.O.: Ja, aber ich weiß nicht, was drin war. (!)

    Renner: Auszug oder alle?

    W.O.: KA. Auszug. Weiß nicht, was ich sagen soll.

    Renner: Alle Selektoren?

    W.O.: Denke, alle. Aber weiß ich nicht. Habe ich nicht überprüft.

    Renner: Dann plastisch. Dr. T. kommt und sagt, er will Selektoren, was dann?

    Wolff: Einzelheiten der Prüfung .

    Renner: Selektoren in Bad Aibling ankommen: wie oft nach Pullach?

    W.O.: Einmal wöchentlich?

    Renner: Dabei nicht aktiv?

    W.O.: Ja,

    Renner: Warum? Ich denke, Terror?

    W.O.: Viel Aufwand.

    Renner: In welcher Form nach Pullach?

    Wolff: Einzelheiten .

    Renner: 2005 Bad Aibling: Warum EADS und Eurocopter aufgefallen?

    W.O.: KA. Bin vielleicht drüber gestolpert. Damals schickte ich Mail an 20A dazu.

    Wolff: Eingestuft, .

    Renner: Mit wem kommuniziert?

    W.O.: Dr. K.

    Renner: Andere?

    W.O.: KA. Dr. K.

    Renner: Wer ist Dr. K.?

    [Wolff redet mit W.O.]

    Wolff: Eingestufte Unterlagen. .

    Sensburg: Wer ist Dr. K?

    Renner: Funktion?

    Wolff: Liegt eingestuften Akten zugrunde.

    Renner: Nein. Wer ist Dr. K.?

    W.O.: War Referent bei 20AB. [Abteilung Technische Aufklärung, Unterabteilung Nachrichtenbearbeitung, Referat Beschaffungslage und Selektion, Sachgebiet Materialfluss und Selektion (alt, neu T2AB)]

    Sensburg: Vorname U.?

    W.O.: Ja.

    Renner: Mutig, Herr Sensburg.

    Fragerunde 1: SPD (17:52)

    Flisek: Wo saß U.K.?

    W.O.: Pullach, G‑10-Jurist.

    Flisek: Worüber gesprochen?

    W.O.: G‑10.

    Flisek: Nicht EU?

    W.O.: Nein.

    Flisek: Auch nicht 2013 Sonderprüfung?

    W.O.: Nein.

    Flisek: War ihre Hotline?

    W.O.: Bei allen G‑10-Fragen.

    Flisek: Typisches Beispiel?

    W.O.: Wenn sich zwei Ausländer in E‑Mail über deutsche Firma unterhalten.

    Flisek: Wöchentliche Prüfung. Wöchentliches Ergebnis?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Ihre einzige Aufgabe?

    W.O.: Nein, andere.

    Flisek: Wie viele Prozent ihrer Stelle dafür?

    W.O.: Zehn Prozent.

    Flisek: Andere neunzig Prozent haben nichts mit Untersuchungsauftrag zu tun?

    W.O.: Nein, gar nicht.

    Flisek: Sonderprüfung 2013. Vorher G‑10, U.K. Warum 2013?

    W.O.: KA. Habe die Anweisung bekommen und umgesetzt.

    Flisek: Wann?

    W.O.: August 2013.

    Flisek: Könnte es was mit Snowden zu tun gehabt haben?

    W.O.: KA, Mutmaßungen.

    Flisek: Was denken sie?

    W.O.: KA, hatte Auftrag bekommen und umgesetzt.

    Flisek: Telefonat, schriftliche Anweisung?

    W.O.: Mündlich im Büro.

    Flisek: Was gesagt?

    W.O.: Schau ins Profil vom Partner und guck nach Europa.

    Flisek: Wie lange Zeit dafür?

    W.O.: KA. „Suche EU-Länder und prüfe mal.“

    Wolff: Einzelheiten .

    Flisek: Damals stressige Zeit.

    W.O.: KA.

    Flisek: Gab Snowden-Veröffentlichungen. Gedanken gemacht?

    W.O.: Ich bin nicht der BND.

    Flisek: Wichtiger Mitarbeiter. Nicht mit Kollegen gesprochen?

    W.O.: Hat Presse verfolgt, was wieder Neues rauskam.

    Flisek: Kann ich mir nicht vorstellen. Gehen Sie nicht gemeinsam Mittag essen und reden?

    Eisenberg: Befehlsempfänger gehen auch Mittag essen.

    Flisek: Nie besprochen?

    W.O.: Doch.

    Flisek: Welcher Eindruck: mehr Arbeit?

    W.O.: KA.

    Flisek: War dieser Auftrag in diesem Zusammenhang?

    W.O.: Müsste mutmaßen.

    Flisek: Sollen Sie nicht. G‑10 ist rechtlich genau. Berühmte deutsche Interessen. Wie berücksichtigt?

    W.O.: Haben wir nicht geprüft. Haben Rückmeldung nie hinterfragt.

    Flisek: Sehen aber, was Pullach zurückweist und was nicht. Kein Muster? Deutsche Interessen jenseits G‑10?

    W.O.: Ja, Firmennamen mit deutschem Namen, die vielleicht gar nicht betroffen waren.

    Flisek: Wäre doch G‑10?

    W.O.: Nicht unbedingt. Firma X mit Siemens in irgendwo.

    Hahn: Funktionstäger-Theorie.

    Flisek: Firma Siemens in irgendwo?

    W.O.: Merkmal in Verbindung mit Siemens. Für uns kein G‑10, aber ausgebucht.

    Flisek: Zwei Ausländer, die miteinander reden und Siemens sagen?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Vorher nie ernsthaft aussortiert. Keine rechtliche Regelung, wie G‑10?

    W.O.: KA.

    Flisek: Vermute ich sehr stark. Auftrag von wem?

    W.O.: Dienststellenleiter R.U., mündlich in Büro.

    Flisek: Zu Dr. T. währenddessen Kontakt?

    W.O.: Nur vorher, nicht nachher.

    Flisek: Hat ihnen R.U. Material gegeben?

    W.O.: Nein.

    [Strom kommt, Ablenkung.]

    Flisek: Ein Tag. Dann?

    W.O.: Mail mit Ergebnis geschickt.

    Flisek: Antwort „Löschen“?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Damit erledigt? Gesamtes Profil durchgesehen?

    W.O.: Haben nach Endungen geguckt, mit Filter. Nicht gesamtes System.

    Flisek: Stichprobe. Wer hat die Endungen ausgewählt?

    W.O.: Ich.

    Flisek: Keine Vorgabe?

    W.O.: Nein.

    Flisek: Nach einem Tag zu ihm hin und Sache war erledigt?

    W.O.: E‑Mail. Dann weiter gearbeitet und Prüfung verfeinert.

    Flisek: Was damit?

    W.O.: Habe im Internet recherchiert, was…

    Wolff: .

    Flisek: Dann März 2014. NSAUA. Medienberichte. Was gedacht?

    W.O.: Hatte das gemacht und das war abgeschlossen.

    Flisek: Nie gedacht, ihr Ergebnis würde Rolle spielen?

    W.O.: Nein. (!)

    Flisek: Nie wieder darüber mit R.U. gesprochen?

    W.O.: Soweit ich weiß, nein.

    Flisek: Wie oft reden Sie mit ihm?

    W.O.: Sporadisch.

    Flisek: Man sieht sich nicht?

    W.O.: Mal auf dem Hof, redet aber selten. (!)

    Fragerunde 1: Grüne (18:07)

    Notz: Warum Prüfung nicht in Bad Aibling?

    W.O.: Wurden dort automatisch geprüft.

    Notz: Ist aber umständlich, sie bekommen das und schicken das weiter. Hat Pullach vielleicht Bad Aibling misstraut?

    W.O.: KA.

    Notz: Nie diskutiert?

    W.O.: Nein.

    Notz: Kann es sein, dass Pullach mit Erschrecken festgestellt hat, dass Bad Aibling das prüft?

    W.O.: Ich kenne Motivation meines Dienststellen-Leiters nicht.

    Notz: Dr. T.?

    W.O.: Ergebnis nie gesehen.

    Notz: Können nicht sagen, ob das alle waren?

    W.O.: Habe es nicht geprüft.

    Notz: Aber haben es doch übergeben?

    W.O.: Habe Auszug nicht überprüft.

    Notz: Kann sein, dass nicht alles drin war?

    W.O.: Ja.

    Notz: Warum?

    W.O.: Wenn Datenbank falsch abgegriffen wurde.

    Notz: War das so?

    W.O.: KA.

    Notz: Gibt Testate der Bundesregierung. Wenn herauskommt, dass Dr. T. nicht alles überprüft hat, wirft das krasse Fragen auf.

    W.O.: Kann es nicht sagen. (!)

    Notz: Vor 2013 keine EU-Interessen gefiltert?

    W.O.: Nein.

    Notz: Hätte BND nicht gekümmert?

    W.O.: KA. Haben das entgegen genommen.

    Notz: Gebe ihnen Zettel mit Selektortypen: Aus Deutschland-Akte Snowden. Ist es vorstellbar, dass Name ein Selektor ist?

    W.O.: . (!)

    Notz: Staatswohl? (!)

    Wolff: Ja, ist von großer Bedeutung.

    Notz: Ja, auch für uns und Öffentlichkeit.

    Wolff: Kann sehr ins Detail gehen. Vorhin technisch, Permutationen. Jetzt geht es darum, was abgefragt werden kann. Geht ins Detail. .

    Notz: Einwahlstationen, Wortketten, Schneemann.

    Eisenberg: Karotte.

    Notz: Und Eisenberg. Wenn ist das aneinanderreihe, kann man das G‑10-filtern?

    Wolff: Nachrichtendienstliche Methoden. .

    Notz: Diese Kenntnisse hat jeder, der eine Staffel Homeland geguckt hat.

    Wolff: In Homeland ist…

    Notz: Ist sinnlos. Habe das von Snowden. Da sind Cookies drin: Hotmail, Google, Twitter, Facebook-ID. Sind das Selektoren?

    W.O.: Nein, sind Selektorentypen.

    Notz: Neu. Was ist das?

    W.O.: E‑Mail ist Selektortyp.

    Notz: Wie prüfen sie Selektor des Typs Facebook-Maschine?

    W.O.: Ich gar nicht.

    Notz: Und Pullach?

    W.O.: KA.

    Notz: Kann es sein, dass man das nicht G‑10 prüfen kann?

    W.O.: [Redet mit Eisenberg.]

    Notz: Wie viel Prozent der Selektoren Telefonnummern und E‑Mail-Adressen?

    W.O.: KA.

    Notz: Fünf, zehn, 50 Prozent?

    W.O.: KA.

    Notz: Kann es 0,05 % gewesen sein und 99,95 % nicht G‑10-filterbar?

    W.O.: KA.

    Notz: Kann sein?

    W.O.: KA. (!)

    Notz: Von „Kontrollsystem“ gehört?

    W.O.: Nein. (!)

    Notz: 2007/2008?

    W.O.: KA.

    Fragerunde 2: CDU/CSU (18:18)

    Marschall: Haben von Messengern gesprochen. Können Sie Zuordnung erkennen?

    W.O.: Habe nichts dazu gesagt.

    Marschall: Doch. Kann man Kommunikation über Messenger-Dienst über E‑Mail-Adresse oder Telefonnummer zuordnen?

    W.O.: KA.

    Warken: Wer wusste noch von Ihrer Überprüfung?

    W.O.: Habe mit niemandem intensiv gesprochen.

    Warken: Meldung nur an R.U.?

    W.O.: Ja.

    Warken: Wen hat er informiert?

    W.O.: KA.

    Warken: Danach Veränderungen, Maßnahmen?

    W.O.: Nichts festgestellt.

    Warken: Änderungen im Ablauf?

    W.O.: Nein.

    Warken: Wie genau Auftrag? Nur „such nach EU“? Oder Hinweise wie „diplo“ und „bundesamt“?

    W.O.: Nur „EU“.

    Warken: Wie vorgegangen?

    Wolff: .

    Warken: Kontakt zu Dr. T. Wann?

    W.O.: Frühjahr 2013.

    Warken: Überprüfung Dr. T. mit Ihrer in Zusammenhang?

    W.O.: KA.

    Warken: Keine Rücksprache?

    W.O.: Nein.

    Warken: Überprüfung der Selektoren schon immer in Pullach. Andere Zeugen sagten, 2005 bis 2008 in Bad Aibling.

    W.O.: Nur Prüfung auf G‑10. Bis August 2008 Bad Aibling, danach Pullach. Ab 2008 jede Prüfung in Pullach.

    Warken: Im Moment Arbeitsgruppe im BND dazu. Sind Sie Teil davon?

    W.O.: [Guckt zu Wolff.]

    Wolff: Darf.

    W.O.: Welche Arbeitsgruppe wurde eingerichtet?

    Warken: Frage hat sich erledigt.

    W.O.: Waren bei mir, bin nicht Teil davon.

    Wendt: 2005–2008, wie viel BND-Mitarbeiter in Bad Aibling?

    W.O.: Circa einhundert.

    Wendt: Damals G‑10-Prüfung dort. Ihr Dienstposten dazu. Waren Sie bei Prüfung anwesend?

    W.O.: Habe die 2005 bis 2008 selbst gemacht.

    Wendt: Wie?

    W.O.: […]

    Wendt: Warum nach Pullach?

    W.O.: Masse wurde zu viel, konnten wir nicht mehr leisten. (!)

    Wendt: Wie Überprüfung? Google? Handbücher?

    Eisenberg: .

    Wendt: E‑Mail, Telefonnummer. Wo Unterschied zwischen Selektor und Selektorentyp? Ist Selektorentyp Merkmal?

    W.O.: Merkmaltyp.

    Wendt: Listen von Partner komplette Datensätze mit Namen von Zielpersonen?

    W.O.: .

    Wendt: Permutationen von Ihnen?

    W.O.: Mitgeliefert.

    Wendt: Umlaute ö, ü, ä haben USA nicht?

    W.O.: Permutationen werden […]

    Schipanski: Welche Arten von Daten nicht mit Selektoren gefiltert? Metadaten? Was lief durch?

    W.O.: E‑Mail, Voice, Sprache. (!)

    Schipanski: Welche Erfassungsarten?

    W.O.: Bad Aibling, Satelliten.

    Schipanski: Kenntnis, ob die in Eikonal eingesetzt wurden? Und bei Kabelerfassung?

    W.O.: Eikonal ja. Haben nur eine Datenbank. Da werden alle jemals in Bad Aibling aufgesetzten Erfassungsansätze geliefert. (!)

    Schipanski: Auch Kabel?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Permutationen mitgeliefert. Dann muss der Liefernde ja auch Strecken wissen?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Alle potentiellen Selektoren geliefert, unabhängig von Strecke.

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Strecke entscheidet BND?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Deutsche Interessen gefiltert?

    W.O.: Ja.

    Sensburg: Was ist deutsches Interesse?

    W.O.: KA, prüfe das nicht, kriege nur Ergebnisse aus Pullach.

    Sensburg: Wer prüft das?

    W.O.: T2AB. [Abteilung Technische Aufklärung, Unterabteilung Nachrichtenbearbeitung, Referat Beschaffungslage und Selektion, Sachgebiet Materialfluss und Selektion]

    Sensburg: Sie kennen Definition „deutsches Interesse“ nicht?

    W.O.: Nein.

    Sensburg: Spiegel Online vom 1. Mai 2015: BND-Affäre: Generalbundesanwalt prüft Verdacht einer Straftat: Begriff „Bundesamt“ aufgetaucht. Ihnen aufgefallen?

    W.O.: .

    Sensburg: Welche Art Filter würde Ihnen da einfallen?

    W.O.: E‑Mail.

    Sensburg: Ich meinte eher: G‑10?

    W.O.: KA.

    Sensburg: Nicht G‑10? Ist doch deutsch.

    W.O.: Geht ja darum, ob Person geschützt ist, nicht Amt.

    Sensburg: Behörden und Ämter nicht geschützt, nur Personen, die dort arbeiten.

    W.O.: Ja. (!)

    Sensburg: Bundestag nicht geschützt?

    W.O.: Juristen fragen. (!)

    Sensburg: Wer?

    W.O.: Jurist. Oder T2AB.

    Sensburg: Die auch zuständig für Rausnahme?

    W.O.: Ja, die machen Prüfung.

    Sensburg: Abgrenzung Aufgaben von denen und ihnen?

    W.O.: Wir nehmen Selektoren entgegen, spielen in Datenbank ein, nach Prüfung T2AB spielen wir’s in Erfassung ein.

    Schipanski: Einheitliche Selektoren für alle Erfassungsansätze: Satellit und Kabel. Verschiedene Kommunikationsarten: Fax, Voice, Mail. Dafür anders?

    W.O.: Haben verschiedene Datenbanken für Telefonie und IP-Verkehr.

    Wolff: .

    Fragerunde 2: Linke (18:37)

    Renner: Haben sie Flags bei anderen Selektorentypen als E‑Mail und Telefon gesehen?

    W.O.: Ja.

    Renner: Gibt dort auch Ablehnungen?

    W.O.: Ja.

    Renner: Hat AND Erklärungen geliefert?

    Wolff: .

    Renner: Auch deutsche Selektoren in Datenbank?

    W.O.: IP nein, Mail ja.

    Renner: Verhältnis?

    W.O.: Eins zu vier.

    Renner: Zeitpunkt?

    W.O.: Aktuell.

    Renner: Hat JSA Zugang zu […] Selektoren?

    Wolff: .

    Renner: Warum?

    Wolff: Hätte nachteilige Auswirkungen auf Kooperation, wenn Details bekannt werden.

    Renner: Kooperation ist Untersuchungsgegenstand. Gab es innerhalb Beschränkung für US-Mitarbeiter zu Datenzugang?

    Eisenberg: Gleiche Frage.

    Renner: Nein.

    Wolff: .

    Renner: Hatten Sie nach Sonderprüfung nochmal mit Dr. K. gesprochen?

    W.O.: Ja, öfter?

    Renner: Zu diesem Thema?

    W.O.: KA. Haben öfters telefoniert. Zu diesem Thema: KA.

    Renner: Hatten Sie zu anderen Zeugen D.B., R.U., T.K., Dr. T. vor ihrer Aussage nochmal Kontakt?

    W.O.: Ja.

    Renner: Wie?

    W.O.: Dienstlich.

    Renner: Ging es auch um NSAUA?

    W.O.: Ja.

    Renner: Wo?

    W.O.: Bei Präsidenten und Zentrale?

    Renner: Sachbearbeiter bei Präsidenten? Wann?

    W.O.: Ende März 2014. (!)

    Wolff: Kein Untersuchungsgegenstand.

    Renner: Worum ging es da?

    W.O.: Sachstandsbericht für Abteilung TA. (!)

    Renner: Einmaliges Treffen?

    W.O.: Ja, daneben Videokonferenzen.

    Renner: Daneben Mails und Telefonie?

    W.O.: Ja.

    Renner: Videokonferenzen aufgezeichnet?

    W.O.: KA.

    Renner: Außerhalb davon nochmal Treffen?

    W.O.: Zu Selektoren?

    Renner: Ja.

    W.O.: War nicht dafür, sondern allgemein.

    Renner: Ging nicht um Selektoren-Prüfung?

    W.O.: Nein.

    Renner: Warum da Sachbearbeiter in Präsidentenrunde?

    W.O.: KA. Präsidenten fragen.

    Wolff: Gehört in Beratungssitzung, nicht hierher.

    Renner: Hatten Sie Dienstreisen in die USA?

    W.O.: Nein.

    Renner: Besprechungen in Bad Aibling mit US-Vertretern außerhalb JSA.

    W.O.: Möglicherweise.

    Renner: Waren Sie in JSA?

    W.O.: Ja.

    Renner: Ging um Datenweitergabe?

    Wolff: .

    Fragerunde 2: Grüne (18:47)

    Notz: Warum wurde Eikonal eingestellt?

    W.O.: KA. Bin Sachbearbeiter.

    Notz: War ein Politikum?

    W.O.: Denke ich. KA.

    Notz: Auch nichts gehört?

    W.O.: Doch, aber alles Mutmaßungen.

    Notz: Ihre Theorie?

    W.O.: Weil zu wenig rauskam.

    Notz: Für wen?

    W.O.: USA.

    Notz: USA haben zu wenig bekommen?

    W.O.: Meiner Meinung nach ja.

    Notz: Nicht zu wenige Metadaten, sondern Meldungen?

    W.O.: Erfassungen.

    Notz: Und Metadaten?

    W.O.: Nicht meine Ebene.

    Notz: Kann Selektion ohne Metadaten stattfinden?

    W.O.: KA, wie das funktioniert. Haben nur etwas mit Selektoren zu tun.

    Notz: Haben Metadaten nichts mit Selektoren zu tun?

    W.O.: Denke ich.

    Notz: Sie sind verantwortlich. Haben Selektoren was mit Metadaten zu tun?

    W.O.: Weiß nicht, ob die bei Metadatenerfassung verwendet werden. (!)

    Notz: Wie heißt der Begriff, wenn man Selektor rausnimmt?

    W.O.: „Rausnehmen“.

    Notz: Etwas anderes als „löschen“?

    W.O.: Ja.

    Notz: Was bedeutet, wenn ihnen jemand sagt „löschen“?

    W.O.: Aus Erfassung nehmen.

    Notz: Warum sagt der dann „löschen“?

    W.O.: Ihn fragen.

    Notz: Wem Ergebnisse 2013 gemeldet?

    W.O.: Ich an meinen Dienstellenleiter. Wem er: KA.

    Notz: Niemand anders. KA, ob weitergegeben?

    W.O.: KA.

    Notz: Equation ist Selektoren-Paket?

    W.O.: Ja. (!)

    Notz: Wie groß?

    W.O.: Kommt auf Anzahl Permutationen an.

    Notz: 50? 1000?

    W.O.: Hundert. Fiktiv. (!)

    Notz: Paar tausend?

    W.O.: Nein.

    Notz: Okay, paar hundert. Gibt keine drängende Selektoren? Alle erstmal eine Woche rumgehangen?

    W.O.: Bis 2011 gab es einen Emergency Approve nach manueller Prüfung vor Ort.

    Notz: Wie oft?

    W.O.: Selten.

    Notz: Was heißt das?

    W.O.: In meiner Zeit vier, fünf Mal.

    Notz: Kann man durch Permutation dasselbe Ziel wieder einspielen?

    W.O.: Nein, wir generieren Permutationen aus Selektoren technisch.

    Notz: Abschließendes System?

    W.O.: Ja.

    Notz: Beispiel Thomas Müller. Gibt ja viele.

    W.O.: Unter Umständen ja.

    Notz: Wie geht man damit um?

    W.O.: Wir geben die zur Prüfung, die entscheidet.

    Notz: In dubio pro oder contra einstellen?

    W.O.: Müssen sie Prüfgruppe fragen.

    Notz: In Pullach?

    W.O.: Ja.

    Notz: Hatten Zeugen, der sagte, dass Bad Aibling zuständig war.

    W.O.: Bis 2008 vor Ort, danach nur Pullach.

    Notz: Warum?

    W.O.: Weil Masse an zu prüfenden Selektoren zu groß war.

    Notz: Nichts passiert, deutsche Interessen berührt?

    W.O.: Soweit ich weiß, nein.

    Fragerunde 2: SPD (18:56)

    Flisek: Sie prüfen seit 2008 keine Selektoren, außer Sonderprüfung August 2013 auf Weisung von R.U.?

    W.O.: Ja.

    Flisek: KA, was mit Bericht passiert ist.

    W.O.: […]

    Flisek: Kommt mir komisch vor. Die ganze Zeit haben Sie nichts damit zu tun. Auf einmal Prüfauftrag aus Bad Aibling, nicht mit Pullach abgestimmt.

    W.O.: Sonderauftrag von Dienstellenleiter.

    Flisek: Das führt dazu, dass die rausgenommen werden?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Bruch mit Verfahren vorher. (!) Immer prüft Pullach, auf einmal Sie.

    W.O.: Habe nicht geprüft, habe nachgeguckt.

    Flisek: Ja, ohne Abstimmung mit Pullach.

    W.O.: Ja.

    Flisek: Wollten Sie da nicht mit T2AB in Pullach sprechen?

    W.O.: Nein, war Auftrag.

    Flisek: Wurden Sie irgendwann von T2AB darauf angesprochen?

    W.O.: Nein.

    Flisek: Als Ergebnis kritische Selektoren ausgeschaltet?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Liste von Dr. T. in Schwarzem Loch verschwunden?

    [Geplänkel mit Eisenberg.]

    Flisek: Erste Anweisung löschen bei ihnen. Gab es danach weitere Recherchen?

    W.O.: Ja, habe tiefergehend gesucht.

    Flisek: Selbe Suchkriterien oder erweitert?

    W.O.: Zum Teil erweitert.

    Flisek: Neue Treffer?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Wie viele, mehr, weniger?

    W.O.: KA.

    Flisek: Waren März 2015 beim Präsidenten?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Haben Sie ihm davon erzählt?

    W.O.: Nein.

    Flisek: Was war Anlass?

    Eisenberg: Mein, nicht Untersuchungsgegenstand.

    Flisek: Rendezvous mit Präsidenten außergewöhnlich, vor allem, wenn man nicht mit Dienstellenleiter spricht. Nie mit ihm darüber diskutiert?

    W.O.: Nein.

    Flisek: Wurden auch nicht befragt?

    W.O.: Nein.

    Flisek: Hat Präsident Sie zu Ihrer Tätigkeit mit Selektoren befragt?

    W.O.: Ja.

    Flisek: War Thema?

    W.O.: Unter anderem.

    Flisek: War Grund des Treffens NSAUA?

    W.O.: Nein.

    Flisek: Mit Präsident über Selektoren gesprochen?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Hat er gefragt, was sie in Bad Aibling mit Selektoren machen?

    W.O.: War grundsätzlich.

    Flisek: Haben sie geredet?

    W.O.: Waren viele.

    Flisek: R.U., D.B. dabei?

    W.O.: Ja.

    Flisek: Dr. T. dabei?

    Wolff: Ich gehe davon aus, er geht davon aus, dass er das Treffen meint, bei dem ich war.

    Sensburg: Das muss Zeuge selbst sagen.

    Flisek: Anlass des Treffens war NSAUA?

    W.O.: [Eisenberg redet auf ihn ein. Wolff grinst.] Gibt Sachstandsbericht Abteilung TA. Dazu gab es Treffen mit Präsident.

    Flisek: Ein Treffen?

    W.O.: Eins bei Präsident in Berlin, eins am Folgetag in Pullach mit Altmaier. (!!)

    Flisek: Hat ein Vorgesetzter von Ihnen bei Treffen berichtet?

    Wolff: Außerhalb Untersuchungszeitraum.

    Sensburg: Welcher Zeitpunkt?

    Eisenberg: Will mit Zeugen reden.

    Sensburg: Zwei Minuten Pause. (19:11)

    [Eisenberg, W.O., Wolff und andere reden.]

    Eisenberg: Treffen war März 2015. Beschränkung der Aussagegenehmigung.

    Sensburg: Ging es im März 2015 um Gegenstand des Untersuchungsauftrags?

    Wolff: Keine Aussagegenehmigung. Beratungssitzung morgen.

    Flisek: Ich will wissen, ob Zeugen bei Treffen Sachverhalte referieren, die wir noch nicht auf dem Bildschirm haben. Schonmal EADS/Eurocopter gehört?

    W.O.: Ja.

    Eisenberg: .

    Fragerunde 3: Grüne (19:15)

    Notz: Kann eingestuft sein, wird breit diskutiert. Sind Sie auf diese Begriffe gestoßen?

    W.O.: .

    Notz: Warum?

    Wolff: Staatliches Interesse, aber auch potentielle Firmeninteressen. Zu dem Inhalt haben sich die Firmen nicht geäußert.

    Notz: Mehrere Zeugen haben das öffentlich gesagt, u.a. Urmann.

    Wolff: Nicht zu Einzelheiten. .

    Notz: Bis 2008 G‑10-Prüfung in Bad Aibling. Richtig?

    W.O.: Ja.

    Notz: Wie?

    Wolff: Abstrakt war schon. Details .

    Notz: Ablauf August 2013. Wann haben sie ersten Suchauftrag erteilt bekommen?

    W.O.: Mitte August.

    Notz: Wie lange Prüfung?

    W.O.: Ein Tag.

    Notz: Was stand in E‑Mail zu Rapport?

    W.O.: Informiert.

    Notz: Wann fangen sie an zu arbeiten?

    W.O.: Sechs Uhr.

    Notz: Prüfung nur eine Stunde?

    W.O.: Nein.

    Notz: Folgeauftrag „löschen“?

    W.O.: Ja. Dann weiter gesucht.

    Notz: Gespräch mit ihm?

    W.O.: Nein.

    Notz: Selbst weiter gesucht?

    W.O.: Ja.

    Notz: Warum?

    W.O.: Weil mehr drin sein würde.

    Notz: Warum dann so schnell Ergebnis?

    W.O.: […]

    Notz: Dann weiter gesucht?

    W.O.: Ja.

    Notz: Und nicht zurückgemeldet?

    W.O.: Genau.

    Notz: Warum?

    W.O.: Auftrag war, nach EU-Ministerien zu suchen, die habe ich dann auch weiter gelöscht.

    Notz: Wie lange noch gesucht?

    W.O.: Drei Wochen.

    Notz: Da Sie es nicht mal Ihrem Chef gemeldet haben, weiß niemand außer Ihnen, wie viele das waren?

    W.O.: Ja.

    Notz: Wie viele waren das?

    Wolff: .

    Notz: In mehreren Chargen nachgelöscht?

    W.O.: Ja.

    Notz: Wenn Bundeskanzleramt uns Ergebnisse sagt, könnte es sein, dass Ihre nicht dabei sind?

    W.O.: KA:

    Notz: Gehen abgelehnte in Ablehnungdatei?

    W.O.: Haben Status abgelehnt und gehen nicht in Erfassung.

    Notz: Wurde dadurch Gesamtzahl der Selektoren drastisch gesunden?

    W.O.: Ja.

    Notz: Von 8,2 auf 4,6 Millionen? (!)

    W.O.: Waren nicht mal ein paar hunderttausend. (!)

    Wolff: .

    Notz: Süddeutsche vom 19. Mai. August 2013 bis 16. März 2015 Halbierung der Selektoren. Können Sie nicht erklären?

    W.O.: Nein. (!)

    Notz: KA, wie viele von Dr. T. gelöscht wurden?

    W.O.: Nein.

    Notz: War ihre Nachforschung in Selektorenlisten, die Dr. T. gar nicht hatte?

    W.O.: KA.

    Notz: Können Sie ausschließen?

    W.O.: Nein. (!)

    Notz: Bis 2008 G‑10-Prüfung in Bad Aibling, danach Pullach, weil zu viele.

    W.O.: Ja.

    Notz: Kurios. Eikonal 2008 zu Ende. Auf einmal so viele Selektoren, dass man Standort wechseln musste?

    W.O.: Wir haben nie zwischen Satellit- und Kabelerfassung getrennt.

    Notz: Immer beides erfolgt, auch 2008?

    W.O.: Ja.

    Notz: Schön. Bis heute?

    Wolff: .

    Notz: Nicht nur Satellit?

    W.O.: Genau.

    Fragerunde 3: Linke (19:25)

    Renner: Haben Sie Meldungen gesehen?

    W.O.: Kollegen haben auf dem Gang erzählt.

    Renner: Gab es Auffälligkeiten?

    W.O.: Ja.

    Renner: Welche? G‑10-relevant, EU-relevant.

    Wolff: . Eingestuftes Material.

    Renner: Was dann?

    W.O.: Dann haben wir 20AD informiert und Ergebnis gelöscht.

    Renner: Inhaltsdaten?

    W.O.: Ja.

    Renner: Wie geht das in automatisiertem Verfahren.

    W.O.: Am Ausgang steht ja DAFIS.

    Renner: Disapproved wird dokumentiert?

    W.O.: Ja.

    Renner: Wie?

    W.O.: [Guckt zu Wolff.]

    Wolff: .

    Renner: Ab 2008 rückverfolgbar?

    Wolff: Datenbank .

    Renner: Frage, was disapproved wurde?

    Wolff: Genau.

    Renner: Will wissen, ob man rückverfolgen kann, was seit 2008 abgelehnt wurde.

    Wolff: Geht um Funktionalität der Datenbank.

    Renner: Wie findet man herausgenommene Selektoren?

    W.O.: Suchfunktion.

    Renner: Information aus Pullach so eindeutig?

    Wolff: Datenbank .

    Renner: Mit US-Kollegen zusammengearbeitet?

    W.O.: Waren ein Fachgebiet?

    Renner: Getrennte Zimmer?

    W.O.: Ja.

    Renner: Dependance auf US-Seite?

    W.O.: Ja.

    Renner: Welche Aufgabe?

    W.O.: Deutsche Begriffe nach US-Recht zu prüfen. (!)

    Renner: Deutsche Selektoren in Bad Aibling übergeben. Dann?

    W.O.: Haben die gesagt, was wir nicht einstellen dürfen.

    Renner: Was sollte rausgenommen werden?

    Wolff: Einzelheiten der Zusammenarbeiten. Memorandum of Agreement (MoA). Ist eingestuft.

    Renner: Welche Zugänge zur Selektoren-Datenbank hatten beide Seiten?

    Wolff: .

    Renner: Vor Frühjahr 2015 nochmal zur Abgabe von Sachstandsbericht o.ä. zu Selektoren?

    W.O.: Nein.

    Renner: Selektoren von europäischen Regierungen. Auch EU-Institutionen?

    Wolff: .

    Renner: Haben im Internet recherchiert.

    W.O.: Wenn Auffälligkeiten waren, haben wir die auch benutzt.

    Renner: Was?

    W.O.: Wenn bei Selektor noch was anderes dabei war. .

    Fragerunde 4: Grüne (19:34)

    Notz: Deutsche Interessen vs. G‑10. Ab welchem Jahr berücksichtigt?

    W.O.: T2AB fragen.

    Notz: Wissen Sie nicht?

    W.O.: Nein.

    Notz: Spielt bis heute keine Rolle?

    W.O.: KA. T2AB fragen.

    Notz: Sie bekommen doch mit, welche Selektoren zurück kommen, nicht nicht gehen.

    W.O.: Ja.

    Notz: Dabei werden Sie das doch mitbekommen.

    W.O.: Manchmal sind Sachen, die ich mir nicht erklären kann. KA, ob deutsche Interessen.

    Notz: Listen in Snowden-Unterlagen. [sucht] JSA Restriction. Deutsche Übersetzung. Folgende Domains nicht zugelassen. Vollständige Liste der Ländercodes hier verfügbar. Dokument MAT A Sek‑4–1m_DE, Blatt 2. Da stehen Endungen: .as, .at, .eu. ch. Zwölf. Warum die?

    W.O.: KA.

    Notz: Liste der Körperschaften: dhl.com, eads.net, eurocopter.com, siemens.com, klimawandel.com, neueeinheit.com, orgelbau.com. Tarnfirmen des BND?

    W.O.: .

    Notz: Können was sagen?

    W.O.: Ja.

    Notz: Renner besteht auf feuerwehr-ingolstadt.com.

    Sensburg: Ruhe im Saal.

    Notz: Können Sie sagen?

    W.O.: Ja. (!)

    Notz: Haben die USA US-Interessen ausgefiltert?

    W.O.: KA.

    Notz: War nie Thema?

    W.O.: Nein.

    Formalitäten: Vorsitzender (19:40)

    Beschluss Ausschluss der Öffentlichkeit.

    Jetzt Zeuge „W. K.“ öffentlich.

    Formalitäten: stellvertretende Vorsitzende (19:55)

    $Formalitäten

    Zeuge 2: Wilfried Karl „W. K.“, BND, Unterabteilungsleiter T1

    Rechtsbeistand ist Johannes Eisenberg.

    Name ist W. K., bin UAL, Pullach.

    Fragerunde 1: CDU/CSU (19:57)

    Warken: Letztes Mal D.B., der Sie angewiesen hatte. Was hat D.B. Ihnen gesagt, warum er den Auftrag erteilt hat?

    W.K.: D.B. hatte im August 2013 telefonisch informiert, dass er eine Außer-der-Reihe-Prüfung von US-Selektoren vorgenommen hat und abzulehnende gefunden hat, in größerer Zahl als üblich. Gründe: KA.

    Warken: Was war sein Auftrag, der an Dr. T. ging?

    W.K.: KA. Sommer 2013 war viel los. Nicht meine Zuständigkeit. Er war verlässlicher UAL. Ich war damals meistens hier, Erklärungen und Stellungnahmen für parlamentarische Anfragen.

    Warken: Mehr unzulässige Selektoren als üblich gefunden. Was ist üblich?

    W.K.: Im November hatte ich hier über Selektorenprüfung berichtet. Nicht meine Zuständigkeit. Hatte Größe des Suchprofils gesagt. Muss nach links gucken.

    Wolff: Zahlen .

    Warken: Vielzahl wie üblich? Vierfach? Hundertfach?

    W.K.: KA. Nicht meine Zuständigkeit.

    Warken: Wussten aber, dass Dr. T. damit befasst war?

    W.K.: Nein.

    Warken: Wussten Sie, was er gemacht hat?

    W.K.: Nach den üblichen Kriterien geguckt, G‑10.

    Warken: Auch nicht nachgefragt?

    W.K.: Nein, war mit anderer Arbeit mehr als ausgelastet. War nicht zuständig.

    Warken: Haben Sie ihn angewiesen?

    W.K.: Kann ich nicht.

    Warken: Was dann?

    W.K.: Er hat mich informiert.

    Warken: Und dann?

    W.K.: Selektoren nicht meine Zuständigkeit.

    Warken: Schlussfolgerungen?

    W.K.: Zuständigkeit in seinem Bereich.

    Warken: Warum dann mit Ihnen gesprochen?

    W.K.: KA. (!)

    Warken: Haben Sie AL berichtet?

    W.K.: Nein, nur in meiner Zuständigkeit.

    Warken: Höhere Anzahl als üblich unzulässig. Gesamtzusammenhang. Zusammenarbeit mit USA in Schlagzeilen. Brisante Information. Nicht sensibilisiert?

    W.K.: War für mich keine Brisanz erkennbar. Er war zuständig.

    Warken: Was wäre dann brisant, das Sie berichten?

    W.K.: Mein Zuständigkeitsbereich. Wenn eine Erfassung ausfällt. Aber Steuerung und Nachrichtenbearbeitung ist nicht meine Zuständigkeit.

    Warken: Gibt es Dienstanweisung, was man berichten muss?

    W.K.: KA.

    Warken: Sie entscheiden eigenständig, was Sie berichten?

    W.K.: Es gibt Dienstanweiseung für manche Dinge, wie besondere Vorkommnisse. Aber bin nicht der Vorgesetzte.

    Warken: Wurde das in letzter Zeit geändert?

    W.K.: KA.

    Warken: Selektoren verwendet?

    W.K.: Satelliten in Krisengebieten und Eikonal.

    Warken: Und andere Erfassungen?

    Wolff: Kein Untersuchungsgegenstand.

    Warken: Süddeutsche am 23. April 2015: Kanzleramt erteilt BND scharfe Rüge

    Nach den Snwoden-Enthüllungen im Jahr 2013 Jahr soll im BND deshalb eine geheime Arbeitsgruppe eingerichtet worden sein, die sich die Selektoren noch einmal genau angesehen hat. Bis zu 40 000 problematische Selektoren sollen in den Jahren davor vom BND hausgefiltert worden sein. Als sich die BND-Mitarbeiter dann die Selektoren noch einmal vornahmen, sollen 2000 weitere und vor allem aktive Selektoren gefunden worden sei. Über diese Funde sind jedoch angeblich weder das Bundeskanzleramt noch der Ausschuss informiert worden.

    Warken: Ist das zutreffend?

    W.K.: Kenne Artikel nicht, KA von geheimer Arbeitsgruppe.

    Warken: Wann überprüft?

    W.K.: Von Beginn an regelmäßig.

    Warken: Bei Einstellung?

    W.K.: Ja.

    Warken: Nachprüfung?

    W.K.: [Redet mit Wolff.] Ich war nicht zuständig. Bin erst seit März 2015 Teil der Projektgruppe zur Ausarbeitung dafür und weiß das daher. Aus meiner Zeit aber nicht.

    Warken: Keine Kenntnis von Prüfung?

    W.K.: Weiß aus Süddeutscher Zeitung. War nie Teil davon.

    Warken: Bei erster Anhörung haben Sie das nicht erwähnt.

    W.K.: Bedeutung wurde mir erst März 2015 mit Arbeitsgruppe klar.

    Warken: Mit D.B. gesprochen?

    W.K.: War nichts Besonderes.

    Warken: Abgelehnte Selektoren an USA gemeldet?

    W.K.: […] War meine Kenntnis damals, ist heute anders.

    Warken: Also USA nur abgelehnt und fertig?

    W.K.: Soweit ich weiß.

    Warken: Soweit ich weiß oder so war’s?

    W.K.: Soweit ich weiß.

    Fragerunde 1: Linke (20:16)

    Renner: Haben Sie Protokolle gelesen?

    W.K.: Ja, habe die ja bekommen.

    Renner: Vor heute nochmal gelesen?

    W.K.: Nicht konkret.

    Renner: Wollen Sie irgendwas korrigieren?

    W.K.: Habe zu einigen Punkten mittlerweile eine andere Kenntnis, aber leider keine Aussagegenehmigung. (!)

    Renner: Waren nie Teil der Selektorenprüfung?

    W.K.: Ja.

    Renner: Wie können Sie dann darüber berichten?

    W.K.: Habe mich in Akten eingelesen.

    Renner: Das ist aber keine Zeugenaussage.

    W.K.: War oftmals fast schon Sachverständiger.

    Renner: Akten von anderen gelesen und vorgetragen. Sind aber Zeuge.

    W.K.: Hatte ich dazu gesagt.

    [Unruhe mit Eisenberg.]

    Renner: Kann Ihre Aussage besser einordnen. Ab wann wurden deutsche Interessen berücksichtigt?

    W.K.: Etwa 2005.

    Renner: Was sind deutsche Interessen?

    W.K.: Keine formalen G‑10, sondern trotzdem schutzwürdige deutsche Interessen.

    Renner: Wer legt das fest?

    W.K.: Andere Unterabteilung, die mit Selektorenprüfung.

    Renner: Die legen das fest?

    W.K.: Ja.

    Renner: Nach welchen Maßstäben?

    W.K.: Weiß ich nur aus Projektgruppe und Akten.

    Renner: Seit wann deutsche Interessen berücksichtigt?

    W.K.: Seit zwei Jahren.

    Renner: Spielten europäische Behörden bei Bericht von D.B. eine Rolle?

    W.K.: KA, habe Liste nie gesehen.

    Renner: Bei Prüfung in Bad Aibling im August 2013 wurden europäische Behörden gefunden. Hätte es da Meldepflicht gegeben?

    W.K.: KA.

    Renner: Besonderes Vorkommnis?

    W.K.: Nein.

    Renner: Wenn Élysée-Palast draufsteht, ist das ein besonderes Vorkommnis?

    W.K.: KA.

    Renner: AND-Partner will Regierung von befreundetem Land ausspähen. Nichts Besonderes?

    W.K.: Nicht meine Zuständigkeit.

    Eisenberg: Gefühle gehören nicht dazu.

    Renner: […]

    W.K.: Im Sommer 2013 war viel los. Selektorenprüfung war nicht meine Zuständigkeit.

    Renner: D.B. berichtet Ihnen?

    W.K.: Nein, muss er auch nicht. Hat mich informiert. Ich war nicht zuständig.

    Renner: Gab es Erlass zu besonderem Schutz europäischer Interessen? (!)

    W.K.: Ja.

    Renner: Warum?

    W.K.: Kanzlerin: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“

    Renner: Dann passierte was?

    W.K.: Wurde Folge geleistet.

    Fragerunde 1: SPD (20:26)

    Flisek: Sie sind ja hier Stammgast. Sommer 2013 viel Arbeit. Snowden. Gut ausgelastet.

    W.K.: Ja.

    Flisek: War ja zusätzliche Arbeit.

    W.K.: Ja.

    Flisek: Hatten Sensibilisierung für Problematik, hatten parlamentarische Anfragen?

    W.K.: Nicht alle, nur für Technik. Die Technik versteht kein Normalbürger.

    Flisek: Vorbereitende Arbeit für Bundesregierung?

    W.K.: Ja.

    Flisek: Selektorenprüfung in Pullach. Mehrmals täglich von USA abgeholt, wöchentlich geprüft, zurück nach Bad Aibling, die haben es eingestellt.

    W.K.: Ja.

    Flisek: Jetzt findet in Bad Aibling, das sie verantworten, zum ersten Mal eine eigene Überprüfung statt.

    W.K.: Nein, in Pullach.

    Flisek: D.B. war Pullach. W.O. war gerade da, der war in Bad Aibling. Kein D.B., kein Dr. T. Warum zum ersten Mal?

    W.K.: D.B. hatte das veranlasst.

    Flisek: D.B. hat mit Ihnen gesprochen.

    W.K.: Ja.

    Flisek: Ist ja schon mal was. Was haben sie besprochen?

    W.K.: Er hat mich informiert, dass er Prüfung außer der Reihe vorgenommen hat. Viele schlechte Selektoren. Alles weitere macht er mit Bad Aibling. Alles weitere hat mich nicht interessiert.

    Flisek: Unerhebliche Anzahl Selektoren scharf gestellt, die sich nachträglich als gegen deutsche Interessen herausgestellt haben, nur aufgrund von Stichprobe. Und Sie sagen, dann gibt der andere UAL T2 D.B. an ihren R.U. in ihrer Unterabteilung Weisungen.

    W.K.: Deswegen hat er mich ja informiert.

    Flisek: Hatten Sie die Liste?

    W.K.: Nein.

    Flisek: Und keinen Anlass, die vorlegen zu lassen?

    W.K.: Nein. Nicht meine Zuständigkeit.

    Flisek: Mein Eindruck: Eine Seite schiebt der andern die Verantwortung zu. Wir haben die Akten zur Zusammenarbeit gesehen. Da waren Warnungen drin. Dann Snowden. Dann 2.000 Selektoren gegen deutsche Interessen. Warum nicht zum Präsident gegangen? Es hat sich NSAUA abgezeichnet.

    W.K.: Ja.

    Flisek: D.B. gefunden. R.U. angewiesen. Ihre Abteilung.

    W.K.: Es gibt eine Verteilung der Geschäfte.

    Flisek: März 2014 NSAUA konstituiert. Einsetzungsauftrag öffentlich, Bereich II: BND und NSA. Keine Glocken geläutet in Bad Aibling und TA? Jetzt sind Sie in der Prüfgruppe. Irgendwann musste doch da mal aufgeschlagen sein.

    W.K.: Es ist leicht, das mit der heutigen Kenntnis zu sagen. Ich hatte keinen Anlass und keine Zuständigkeit.

    Flisek: Was hat ihnen D.B. damals gesagt?

    W.K.: Prüfung US-Selektoren aus der Reihe, mehr Ablehnungen als üblich. Alles weitere mit Dienststelle Bad Aibling veranlassen. Glaubhaft oder nicht, so war es.

    Flisek: Sie haben nie gesagt, dass das gemeldet werden muss?

    W.K.: Der ist zuverlässig genug und hätte es mir nicht sagen müssen.

    Flisek: Er kann auch ohne Ihr Wissen Ihren R.U. anweisen?

    W.K.: Nein, aber ich bin nicht sein Vorgesetzter.

    Flisek: Sie wissen, was das für einen Eindruck hinterlässt. Befehle nicht hinterfragt, relevante Vorgänge als nicht-relevant eingestuft. Das Bundeskanzleramt sagte am 23. Apil 2015: Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes: „Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert.“ Sie erwecken den Eindruck, das sei üblich. Ich will weiterhin Geheimdienste in Deutschland, da müsste das Einzelfall bleiben. Ich habe den Eindruck, dass das wieder passieren kann. (!)

    W.K.: Sie setzen voraus, dass wir damals schon die Kenntnisse von heute gehabt haben.

    Flisek: Hat D.B. das offensichtlich nicht gemeldet und Sie haben sich nicht gekümmert?

    W.K.: KA. Hypothetische Frage.

    Flisek: Hätten Sie es gemeldet?

    W.K.: KA. Müsste ich mich mit Fall näher beschäftigen. Fragen Sie doch D.B. (!)

    Flisek: Was machen Sie in Prüfgruppe?

    W.K.: Vorgang aufarbeiten.

    Flisek: Darüber keine Gedanken? Komisch. Massives Fehlverhalten, kulminiert an Ihnen und D.B.

    W.K.: Welches Fehlverhalten?

    Flisek: Keine Sensibilisierung, nach Snowden nach Stichprobenprüfung das Ergebnis nicht zu melden.

    Fragerunde 1: Grüne (20:24)

    Notz: Zwei Minuten Unterbrechung. Mit Wolff und Obleuten reden.

    [Unterbrechung.]

    Sensburg: Geht weiter. Weniger Lärm, keine Kommentierungen.

    Notz: Sind zum dritten Mal hier. Ist das alles, was Sie zum Gesagten korrigieren wollen?

    W.K.: Sehe keinen Anlass für weitere Korrekturen.

    Notz: Wann Auftrag?

    W.K.: Juli oder August 2013?

    Notz: Gemeldet nach oben oder unten?

    W.K.: Ja.

    Notz: Sind sie als AL T1 für Außenstellen Bad Aibling, Schöningen, Rheinhausen … und Husingen zuständig?

    W.K.: Ja.

    Notz: Die schlechten Selektoren liefen damals live?

    W.K.: War mich nicht bewusst.

    Notz: Interessant, wir fragen ihn gleich.

    W.K.: KA.

    Notz: Sie waren zuständig für Fernmeldeaufklärung – strategisch und operativ. Zehntausende problematische Selektoren geschaltet sind nicht wesentlich?

    W.K.: Korrekt. Aber Selektoren nicht meine Zuständigkeit.

    Wolff: Zuständigkeit eingestuft.

    Notz: Er sagt ja alles, wofür er nicht zuständig ist, sonst absurd. Warum wird er angerufen, im Need To Know, wenn er nicht zuständig ist?

    W.K.: Hatte das November 2014 hier schon gesagt: Unterabteilung T2 ist zuständig.

    Notz: Können Sie nicht trennen.

    W.K.: Doch.

    Notz: Das Bundeskanzleramt sagte am 23. Apil 2015: Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes: „Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert.“ Wen meinen die?

    W.K.: Bundeskanzleramt fragen.

    Notz: D.B. […]

    W.K.: Hat mich telefonisch informiert.

    Notz: Deren eigene Prüfung wurde Ihnen nicht mitgeteilt?

    W.K.: Nein.

    Notz: Weitere Prüfung R.U. und W.O., haben Sie nie gehört?

    W.K.: Jetzt, in Aufarbeitung Projektgruppe.

    Notz: Vorher nicht?

    W.K.: Nein.

    Notz: D.B./Dr. T. und R.U./W.O. waren zuständig?

    W.K.: KA.

    Notz: D.B. hat Dr. T. beauftragt?

    W.K.: KA.

    Notz: Das hören Sie hier zum ersten Mal? Auch im Bundeskanzleramt nie gehört?

    Wolff: Keine Aussage.

    Notz: Davor nie gehört, dass R.U. und W.O. eigene Prüfung gemacht haben?

    W.K.: Nein. (!)

    Notz: Von wann ist Dienststellenanweisung zum Schutz deutscher Interessen?

    W.K.: Herbst 2013. (!)

    Notz: Aussage der Kanzlerin: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“ führt dazu, dass Sie das ändern?

    W.K.: Nein, weil Dienststellenanweisung.

    Notz: Keine Korrelation?

    W.K.: KA.

    Notz: Was haben Sie als Schlussfolgerung von Snowden veranlasst?

    W.K.: Nichts.

    Notz: Was war Ihre Arbeit?

    W.K.: Anfragen, Technik erklären, Metadaten.

    Notz: Haben Sie gute Kontakte ins Bundeskanzleramt?

    W.K.: Nicht, dass ich wüsste.

    Notz: Haben nicht direkt ins Bundeskanzleramt gemeldet?

    W.K.: Nein.

    Fragerunde 2: CDU/CSU (20:59)

    Wendt: Was haben Sie im August 2013 gedacht? Was würden Sie anders entscheiden?

    W.K.: Viel Arbeit. Nachts, Wochenende. Arbeitsbelastung enorm.

    Wendt: Was?

    W.K.: Nach Veröffentlichungen über Millionen Metadaten im Spiegel: Schock. Mussten herausfinden, was passiert und aufarbeiten. Technische Zusammenhänge erläutern. Wöchentliche Berichterstattung, nicht ganz wöchentliche Sondersitzungen im PKGr.

    Wendt: Normale Arbeit ging weiter? Neue Mitarbeiter für neue Arbeit, zusätzlich zu normaler?

    W.K.: Hat versucht, das weiter laufen zu lassen. War ja nicht jeder direkt betroffen. Leute für Sonderaufträge identifiziert.

    Wendt: Verhältnis Arbeitsbelastung?

    W.K.: Manchmal Luft. Betraf ja nicht alle.

    Wendt: Gibt es eine Liste mit allen E‑Mail-Adress-Endungen der Regierungen aller Länder? Gibt es ein Buch?

    W.K.: [Redet mit Wolff.] Ein Buch nicht. Aber es gibt ein Prüfprofil, da ist das drin. Bin aber nicht zuständig.

    Wendt: Das könnte man zur Selektorenprüfung heranziehen?

    W.K.: Nein, Selektorenprüfung nicht überall, sondern dort. KA, wie die das handhaben. Habe das nie gemacht.

    Fragerunde 2: Linke (21:06)

    Renner: Haben letztes Mal über Kontrollsystem gesprochen.

    W.K.: Ja. (!)

    Renner: Gehört dazu auch Selektorenprüfung?

    W.K.: Nein. .

    Renner: Aber dazu muss man sie haben?

    W.K.: Sind ja im Erfassungssystem.

    Renner: Sie waren einer der wenigen, die sich mit dem Kontrollsystem beschäftigt haben. (!)

    W.K.: […]

    Wolff: .

    Renner: Er sagt immer nur, dass er nicht zuständig war, zwei Dutzend Mal. [Anmerkung netzpolitik.org: 29.]. Aber er hat sich mit Selektoren beschäftigt. Widerspruch aufdröseln.

    W.K.: Finde ich komisch. Hatte damit nichts zu tun. Sage immer die Wahrheit. Auch letztes Mal.

    Renner: Dann nochmal: Was ist Aufgabe des Kontrollsystems zu Selektoren?

    Wolff: .

    Renner: Vorhin war „W.O.“ hier. Hat die Arbeit nochmal gemacht, die jemand anders auch schon getan hat. In der Stresssituation. Warum? Wollte Pullach Bad Aibling kontrollieren und Bad Aibling wollte Pullach zuvor kommen?

    W.K.: Unterstellung. Haben uns nicht zusammengesetzt.

    Renner: Kontrolle entglitten: Acht bis neun Millionen Selektoren waren live geschaltet.

    Wolff: Woher Zahlen?

    Renner: Zeit Online: Selbst der BND weiß nicht, was NSA-Selektoren suchen.

    Wolff: Von Ihnen auf Zeit Online?

    Renner: Ich bin keine Autorin, ich bin Abgeordnete.

    W.K.: Was war Frage?

    Renner: War darunter eine hohe Anzahl, zu denen man nicht weiß, welchen Ländern sie zugeordnet sind und man Sorgen hatte, dass das deutsche Interessen und deutschen Gesetzen widersprechen könnte?

    W.K.: Dafür gab es Selektorenprüfung.

    Renner: Wie viele Arten von Selektoren gibt es?

    W.K.: Hunderte. (!)

    Renner: Wie viele kann man einem Land zuordnen?

    W.K.: KA. Jetzt weiß ich das. Sind nicht so viele, wie Sie implizieren. Aber dazu kann ich nichts aussagen.

    Renner: […]

    W.K.: Öffentlich schwer. Sie gehen davon aus, dass ein Selektor/TKM alleine steht. Aber zu Zielen gehören ja mehreren TKM. Wenn sie nur ein TKM zu Ziel zuordnen, sind ja alle zugeordnet. (!)

    Renner: Aber für Equations kann ich das nicht?

    W.K.: Es gibt noch ein paar andere Selektoren, an denen man Land oder Nutzer festmachen kann. .

    Renner: Wurde das vor NSAUA schon mal angesprochen?

    W.K.: KA.

    Renner: Wurden sie über deaktivierte Selektoren informiert?

    W.K.: Nein.

    Renner: Kannten sie Ablehnungsliste?

    W.K.: Liste nicht.

    Renner: Datei?

    W.K.: Nein. Habe im November hier berichtet, dass es so etwas nicht gibt. Jetzt ist das falsch. Ich wusste das nicht. (!)

    Fragerunde 2: SPD (21:17)

    Flisek: Letztes Mal haben wir EADS/Eurocopter besprochen.

    W.K.: Ja.

    Flisek: Damals sagten Sie, dass Sie das verhindert haben, bis zur manuellen Prüfung.

    W.K.: KA.

    Flisek: Wie alle Zeugen bereiten Sie sich vor. Warum haben sie das in der Vorbereitung nicht bearbeitet? Haben uns ja lange über zwei bis drei Begriffe unterhalten. Daran konnte man sehen, wie ernst das ist. Warum haben sie das damals nicht gesagt?

    W.K.: Weil ich es nicht wusste.

    Flisek: D.B. hat Liste gefunden. Sie haben sich mit ihm besprochen. Wir haben über zwei kritische Begriffe geredet. Jetzt kommt das hoch, obwohl das längst hätte passieren müssen. Warum taucht das erst jetzt auf?

    W.K.: Haben dem damals nicht die Bedeutung beigemessen. Von Ablehnungsdatei habe ich erst März 2015 erfahren.

    Flisek: Weder W.O. noch R.U. haben sie jemals informiert, dass im August 2013 mehrere zehntausend unzulässige Selektoren gefunden und deaktiviert wurden?

    W.K.: Ja.

    Flisek: Bis jetzt?

    W.K.: Bis zur Projektgruppe, ja.

    Flisek: Auch Dr. T. hat sie nie informiert?

    W.K.: Er nicht.

    Flisek: UA?

    W.K.: Er hat mir gesagt, dass er Prüfung veranlasst hat.

    Flisek: „Mehr als üblich“?

    W.K.: Ich erinnere mich nicht an eine Zahl.

    Flisek: Nicht nur Quantität, sondern Qualität. Nicht präventiv gefunden, sondern scharf gestellt. Hat er mit Ihnen darüber gesprochen?

    W.K.: Nein. Schwankende Anzahl war normal.

    Flisek: Unterschied proaktive und retrospektive Prüfung?

    W.K.: Kenne ich erst im Nachhinein.

    Flisek: War Ihnen damals nicht bekannt?

    W.K.: Nein.

    Flisek: Mit D.B. auch nicht darüber gesprochen, wie man mit dem Vorgang weiter umgeht?

    W.K.: Nein. Er wusste genau so gut wie ich, wie damit umzugehen ist.

    Flisek: Was heißt das?

    W.K.: Besondere Vorkommnisse muss man an AL melden. Aber nicht an anderen UAL.

    Flisek: War es nicht?

    W.K.: Steuerung und nachrichtendienstliche Bearbeitung ist Zuständigkeit.

    Flisek: Hat unsere gesamte Selektorenprüfung in den letzten Jahren erhebliche Mängel? Sehr relevant. (!)

    W.K.: Damals nicht.

    Fragerunde 2: Grüne (21:29)

    Notz: Warum wurde Eikonal beendet?

    W.K.: Maschinelle G‑10-Prüfung der Ergebnisse war so nicht durchführbar. (!)

    Notz: Was heißt das?

    W.K.: Hatten Vorgaben, dass das 100 % maschinell durchzuführen ist, nicht 99,99 %. Das war nicht machbar.

    Notz: War das Meldungen und Inhaltsdaten?

    W.K.: Ja.

    Notz: Nicht Metadaten? (!)

    W.K.: [Guckt zu Wolff.]

    Wolff: Details der Operation . (!)

    W.K.: . (!)

    Notz: Gab es Auffälligkeiten und Probleme bei Eikonal mit Selektoren 2007/2008?

    W.K.: EADS, Eurocopter.

    Notz: Wann?

    W.K.: 2005.

    Notz: Und drei Jahre später? Viel Wasser die Spree und viele Daten am Knoten in Frankfurt am Main.

    W.K.: Nichts mit DE-CIX.

    Notz: Eikonal.

    Wolff: .

    Notz: Eikonal wurde 2008 beendet, drei Jahre nach EADS und Eurocopter. Weil G‑10-Filter nicht ging.

    W.K.: Ja.

    Notz: Am 13. November 2014 sagten sie hier:

    Christian Flisek (SPD): Gab es denn Fälle, wo Selektoren – und wenn ja: Können Sie irgendwas zu der Zahl sagen? -, die die Amerikaner gebracht haben, wirklich zurückgewiesen worden sind?

    Zeuge W. K.: Ja, klar.

    Christian Flisek (SPD): Also es gab diese Fälle?

    Zeuge W. K.: Ja.

    Christian Flisek (SPD): Können Sie das irgendwie quantifizieren: War das eher einmal in der Kooperation oder kam das regelmäßig vor?

    Zeuge W. K.: Ich kenne eine Zahl – da verweise ich jetzt aber bitte auf eine geheime Sitzung -; die Zahl habe ich zufällig gelesen, die würde ich Ihnen auch nennen.

    Christian Flisek (SPD): Okay.

    Zeuge W. K.: Die ist relativ gering, sage ich jetzt mal an dieser Stelle. Wir haben auch – das möchte ich gern noch mal wiederholen – diese Zurückweisung den Amerikanern nicht mitgeteilt; denn wir wollten keine Hinweise darauf geben, nach welchen Kriterien wir zurückweisen. Das ist auch so akzeptiert.

    Notz: Würden Sie heute wieder so sagen?

    W.K.: Nein. Habe ich vorhin gesagt. Weiß ich jetzt besser. (!)

    Notz: „Wir wollten keine Hinweise darauf geben, nach welchen Kriterien wir zurückweisen.“ Jetzt doch?

    W.K.: Ich war auch damals nicht zuständig.

    Notz: Warum meldet man das?

    W.K.: Damit das nicht wieder passiert.

    Notz: Aber man sortiert das doch intern selbst raus. Warum USA informieren?

    W.K.: KA.

    Notz: Wozu dient die Ablehnungsliste?

    W.K.: Damit das nicht wieder eingestellt wird.

    Notz: Aber wird doch eh alles geprüft.

    W.K.: Haben wir uns auch gefragt. Kann heute keiner mehr sagen, wer das entscheiden hat. Wäre vielleicht auch besser, das nicht zu speichern.

    Notz: [Lacht.] Haben andere Institutionen die Liste bekommen?

    W.K.: Seit März 2015?

    Notz: Vorher?

    Sensburg: Wissen Sie oder spekulieren Sie?

    W.K.: KA.

    Notz: BND ist ja limitiert im Aufgabenprofil. Andere nicht. (!)

    W.K.: Ich weiß erst seit März 2015 von Liste.

    Notz: Wem war es bekannt?

    W.K.: Niemandem. (!) Es waren alle überrascht.

    Notz: Weiter Protokoll 13. November 2014:

    Christian Flisek (SPD): Ah ja, okay. – Hat sich denn durch die Veröffentlichung der Snowden-Dokumente, also durch den Beginn der Veröffentlichung der Snowden-Dokumente letztes Jahr, in der Kooperation mit den Vereinigten Staaten und damit auch in dem Bereich, den Sie verantworten, irgendetwas geändert?

    Zeuge W. K.: Durch die Snowden-Dokumente allein nicht, nein. Also da haben wir nichts gespürt.

    Christian Flisek (SPD): Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der BND natürlich auch irgendwo in Szenarien denkt, auch wenn er jetzt vielleicht selber keine Anhaltspunkte oder Belege hat. Ist Ihnen irgendetwas bekannt darüber, dass die NSA in Bezug auf Deutschland Dinge macht, die grundrechtsrelevant sind, also die eine Relevanz für Grundrechtsträger haben, in die Sie nicht unmittelbar einbezogen sind, wo Sie in den Prozessen selber keine Mitwirkung oder sonstige Teilnahmehandlung vollführen?

    Zeuge W. K.: Nein, ist mir nichts bekannt. Ich habe das auch in der Zeitung gelesen, was da vermutet wird an der einen oder anderen Stelle. Mir persönlich bekannt aus den Kooperationen heraus ist das nicht.

    Christian Flisek (SPD): Und aus Ihrem Geschäft irgendwo,

    Zeuge W. K.: Nein.

    Christian Flisek (SPD): – Wahrnehmungen, die Sie haben,

    Zeuge W. K.: Nein.

    Christian Flisek (SPD): – Gespräche mit Kollegen/Kolleginnen?

    Zeuge W. K.: Nein.

    W.K.: Ja.

    Notz: Das korrigieren Sie nicht?

    W.K.: Nein.

    Fragerunde 3: CDU/CSU (21:41)

    Warken: Ich habe die Protokollaussage von D.B.: „Er hatte sie informiert, auch über Maßnahmen, die haben dem beiden zugestimmt.“ D.B. sagt, er hat sie vorher und über Folgemaßnahmen informiert und um Unterstützung gebeten.

    W.K.: Sagte ich: Hat Vorfall mit Dienstelle Bad Aibling weiter behandelt.

    Warken: „Über Ergebnis und Folgemaßnahmen informiert.“ Sie klingen nach beiläufigem Gespräch. Konkreter?

    W.K.: KA, dass er mir gesagt hat, dass er auf Bad Aibling zugehen müsste. Ich war mit anderen Dingen beschäftigt.

    Warken: „Sie haben beidem zugestimmt“?

    W.K.: Mit Bad Aibling klären, Selektoren abzulehnen.

    Warken: Also doch besprochen. Aber Sie nichts in Bad Aibling veranlasst?

    W.K.: Ja. War damals auch hier.

    Fragerunde 3: SPD (21:45)

    Flisek: Wollen D.B. nicht beurteilen. Aber R.U. ist in Ihrem Bereich. Hätte R.U. Ihnen das berichten müssen?

    W.K.: Aus heutiger Sicht ja.

    Flisek: Hätten Sie das gemacht?

    W.K.: Wahrscheinlich.

    Flisek: War die Verantwortungskette in Ihrer Unterabteilung so?

    W.K.: Sie setzen ja voraus, dass er selbst die Prüfung veranlasst hat.

    Flisek: Das wissen wir ja mittlerweile.

    W.K.: D.B. hat Liste gemacht von Dr. T. Wo die hin ist, ist ein Schwarzes Loch. Haben wir heute gehört.

    [Eisenberg interveniert.]

    Flisek: Wir haben heute gehört, dass es ausnahmsweise in Bad Aibling eine Sonderprüfung gegeben hat. (!)

    Wolff: W.O. kann ja nicht sagen, ob R.U. das von D.B. weiß.

    Eisenberg: Sie wissen, dass D.B. den W.O. angerufen hat.

    Sensburg: Zeugenbeistände haben kein Rederecht.

    Flisek: Hält sich Eisenberg seit einem Jahr nicht dran. Ich habe W.O. so verstanden, dass er hier gesagt hat, dass in Bad Aibling auf Verlangen seines Leiters R.U. eine eigene Prüfung – ohne Erkenntnisse der Unterabteilung D.B. – vorgenommen wurde. Mehrere tausende Selektoren unzulässig. Dieses Ergebnis wurde R.U. bekannt gegeben. Er hatte daraufhin eine Weisung getroffen. Ist das ein irrelevanter Vorgang, dass R.U. das ausschließlich behandelt hatte? Oder hätte er sie informieren müssen?

    W.K.: Bezweifle, dass das so war. KA, was W.O. gesagt hat. R.U. sagte mir, dass er sich mit Bad Aibling in Verbindung gesetzt hat.

    Flisek: Es gab zwei Prüfungen, eine in ihrer Unterabteilung. W.O. hat im Internet recherchiert, um eigene Prüfung vorzunehmen. Sie sagen, das ist unglaubhaft. Wo?

    W.K.: Am Auslöser. Auslöser war D.B.

    Flisek: Unstreitig. Wo? W.O. investierte zehn Prozent seiner Zeit zur Selektorenprüfung, Sonderprüfung, veranlasst von R.U., ohne Ergebnisse von D.B. Eigene Prüfung, eigene Kriterien. Das wird an R.U. gemeldet. Hätte er das nicht an Sie melden müssen?

    W.K.: Wenn es so war, hätte ich an seiner Stelle mit seinem Vorgesetzten geredet. (!)

    Fragerunde 3: Grüne (21:55)

    Ströbele: Kontakte zu NSA in Bad Aibling. Dort kommen Selektoren.

    W.K.: Selektoren kommen elektronisch.

    Ströbele: Prüfergebnis unzulässiger Selektoren in Bad Aibling auch an USA gegeben?

    W.K.: Soweit ich weiß, nein.

    Ströbele: Woher Kenntnisstand?

    W.K.: Akten und Gespräche.

    Ströbele: Auch mit D.B.?

    W.K.: Ja.

    Ströbele: […]

    W.K.: Ablehnungsgrund USA nicht mitteilen.

    Ströbele: […]

    W.K.: War nicht in dem Bereich, wo das eingeführt wurde?

    Ströbele: Wo gelesen?

    W.K.: Akten.

    Ströbele: Jetzt?

    W.K.: Heute nicht.

    Ströbele: Damals?

    W.K.: Habe mich kundig gemacht, Leute gefragt. Kenntnisstand damals.

    Ströbele: Wann Gespräch mit D.B., das nicht an USA zu geben? 2013?

    W.K.: November?

    Ströbele: Zu ihrer Aussage? Damals hatte D.B. Ihnen gesagt, dass Sie das nicht weitergeben?

    W.K.: KA. In Bad Aibling.

    Ströbele: Mit D.B. nicht darüber geredet?

    W.K.: Nein.

    [Flisek und Zimmermann zeigen sich Kinderbilder auf dem Smartphone.]

    Ströbele: D.B. nochmal gesprochen vor heute?

    W.K.: Ist Kollege, wir sprechen fast täglich.

    Ströbele: Auch darüber?

    W.K.: Habe es auch auf netzpolitik.org gelesen, was er hier ausgesagt hat.

    Ströbele: Haben darüber gesprochen?

    W.K.: Ja, aber nicht abgesprochen.

    Ströbele: Und für heute?

    W.K.: Nicht zu meiner Aussage.

    Ströbele: Überhaupt?

    W.K.: Ja.

    Fragerunde 3: Linke (22:03)

    Renner: Dokument MAT A Sek‑4–3. Besuch von Herr Dietmar B. in den USA am 20. April bis 1. Mai 2013: „Besucht NSA zum zweiten Mal. Begleitet von Winfried K. sowie Führungsebene.“ UAL Dietmar B.?

    W.K.: Steht da.

    Renner: Begleitet von AL? Müsste das nicht andersherum sein?

    W.K.: Keine Namen.

    Eisenberg: .

    Renner: Gebe Ihnen Dokument. Warum ist D.B. zentrale Figur? „Besuch Herr Dietmar B.“

    W.K.: .

    Renner: Warum?

    Eisenberg: Darf ich erklären?

    Renner: Nein.

    W.K.: Keine Aussagegenehmigung für Namen.

    Wolff: Persönlichkeitsrechte des Angeklagten haben nichts mit Unterlagen zu tun.

    Formalitäten: Vorsitzender (22:07)

    Beschluss Ausschuss der Öffentlichkeit.

    Jetzt Zeuge „D. B.“ öffentlich.

    [Pause]

    $Formalitäten.

    Zeuge 3: „D. B.“, BND, Unterabteilungsleiter T2 (22:22)

    Rechtsbeistand ist Johannes Eisenberg.

    Fragerunde 1: CDU/CSU (22:24)

    Warken: Gespräch mit Zeugen W.K., in dem Sie ihn über Ihren Prüfauftrag informiert haben. Ich habe W.K. so verstanden, dass es sich dabei um normale Prüfung der Selektoren vor der Einstellung handelte. Was genau haben Sie besprochen?

    D.B.: Soweit ich weiß habe ich gesagt, dass ich eine Sonderprüfung vornehmen will – keine Routine wie jede Woche. Sondern, dass man aktives Profil überprüft.

    Warken: Über Ergebnisse unterrichtet?

    D.B.: Grundsätzlich über Ergebnis. Und dass ich Dienststellenleiter in Bad Aibling informiert und Dienststellen-Leiterin SUSLAG informiert werden sollte.

    Fragerunde 1: Linke (22:26)

    Renner: Dokument MAT A Sek‑4–1b. Snowden-Dokument zu ihrem Besuch in USA. Sie werden begleitet von W.K.?

    D.B.: Kenne Dokument nicht.

    Renner: Waren sie im März/April zu Besuch bei NSA in USA?

    D.B.: Kann sein.

    Renner: Ihr zweiter Besuch?

    D.B.: Möglich.

    [Eisenberg redet mit D.B.]

    D.B.: .

    Sensburg: Beantworten.

    Wolff: Zeuge Dokument vorlegen?

    D.B.: [Bekommt Dokument.]

    Renner: Waren sie damals UAL?

    D.B.: Ja.

    Renner: Was war W.K.?

    D.B.: UAL.

    Renner: Er hat sie begleitet?

    D.B.: Ja. Noch mehr Personen.

    Renner: Eng zusammengearbeitet?

    D.B.: Ja.

    Renner: Punkt 4: „NSA macht sich über Special Source Operations (SSO) Wharpdrive Gedanken.“ Erinnerung?

    Wolff: Nicht Untersuchungsgegenstand.

    D.B.: Das ist ja Vorbereitung, nicht Protokoll. Hatte keine Federführung zu diesem Punkt. Dunkle Erinnerung.

    Renner: Überschrift Seite 1: „Besuch D.B.“

    D.B.: War Dienstältester und damit Delegationsleiter.

    Wolff: Weise Zeugen darauf hin, dass Dokument eingestuft ist.

    Renner: Bei uns nicht. Ist das eine Operation, bei der NSA-Selektoren zum Einsatz kommen?

    D.B.: Ist geheim. .

    Renner: Kann es sein, dass das Nachfolge- oder Kompensationsprojekt für Eikonal ist? (!)

    D.B.: Keine Aussagegenehmigung.

    Renner: War Eikonal auch eine SSO?

    Wolff: .

    Renner: Wir versuchen, Kooperationen von BND und Five Eyes zur Massenüberwachung zu erkunden. Können sie ausschließen, dass das bei weiteren Kooperationen nach Ende Eikonal dazu gekommen ist und zu Verstößen gegen deutsche Interessen und deutsche Gesetze kam?

    D.B.: Kann das nicht ausschließen. Details .

    Renner: Sagten „Große Anzahl Suchbegriffe.“ Haben sie W.K. Beispiele genannt?

    D.B.: Keine Begriffe, nur abstrakt.

    Renner: Verabredung, was zu geschehen ist.

    D.B.: Habe ihn informiert, was ich veranlasst habe. Hat nicht widersprochen.

    Fragerunde 1: SPD (22:37)

    Flisek: Nachdem sie Ergebnis von Dr. T. hatten, haben sie Weisungen an die Selektoren-Prüfung erteilt, über dieses Ergebnis?

    D.B.: Habe zuständigen Referatsleiter informiert.

    Flisek: T2AB?

    D.B.: T2A ist Referatsleiter [Beschaffungslage und Selektion], T2AB ist Sachgebiet [Materialfluss und Selektion].

    Flisek: Was heißt informiert?

    D.B.: Er hat das erfahren und hätte weitere Weisungen erteilen müssen.

    Flisek: Sie haben nicht gesagt, worauf zukünftig zu achten wäre?

    D.B.: Nein.

    Flisek: Gab es nur Information? Oder auch Weisung?

    D.B.: KA. Aus meiner Sicht war klar, dass es Folgemaßnahmen hätte geben müssen.

    Flisek: Was er ergriffen hat, hat Sie nicht interessiert?

    D.B.: Habe nicht nachgehakt.

    Flisek: Gab es Rückmeldung von T2A oder T2AB?

    D.B.: Zeugnisverweigerungsrecht.

    Flisek: Es gab eine eigenständige Prüfung in Bad Aibling.

    D.B.: Keine Ahnung, was Sie meinen.

    Flisek: Sagten, dass Liste von Dr. T. eins zu eins umgesetzt wurde.

    D.B.: Eigenständig oder Dr. T.?

    Flisek: Gab es in Bad Aibling eine von Dr. T. unabhängige Prüfung des Suchprofils der USA?

    D.B.: Man wurde tätig und hat zu löschende Begriffe selbstständig erarbeitet.

    Flisek: Also selbstständige Prüfung?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Weitere Prüfungen in Bad Aibling? Weitere Löschungen?

    D.B.: Über Löschungen habe ich letztes Mal berichtet.

    Flisek: Weitere Prüfungen und Löschungen nach der ersten?

    D.B.: Genaue Abläufe in Bad Aibling nicht bekannt. Liste von Dr. T. vollständig umgesetzt.

    Flisek: Darüber hinaus nichts bekannt?

    D.B.: Zum Anfang wohl weitere Kriterien. Zum Schluss vollständige Liste nach Dr. T. umgesetzt.

    Flisek: Was Bad Aibling gemacht hat ging quantitativ weit über Dr. T. hinaus. Bekannt?

    D.B.: .

    Flisek: Relevanz? Hat Sie das interessiert?

    D.B.: Wurde bekannt, dass Löschungen durchgeführt wurden.

    Flisek: Weitergehende Löschungen?

    D.B.: Erst 2015 bekannt geworden.

    Flisek: Sie sind verantwortlich für proaktive, präventive Prüfung. Beim Ergebnis von Dr. T. wäre ich auf halb acht gewesen. Ist ein Urteil über die Arbeit in Ihrer Prüftruppe. Mich hätte das interessiert.

    D.B.: Kriterien . Sachbearbeiter in Bad Aibling waren in ständigem Kontakt.

    Flisek: Wer?

    D.B.: W.O. und der Mann, der bei T2AB wöchentliche Prüfung gemacht hat. Haben sich immer ausgetauscht.

    Flisek: Wer ist das?

    D.B.: K.M. Die haben Dateien ständig ausgetauscht.

    Flisek: Wurde Ihnen bekannt, dass […]

    D.B.: Zeugnisverweigerung.

    Fragerunde 1: Grüne (22:47)

    Notz: War Verfahren drauf angelegt, wenige Spuren in Akten zu hinterlassen?

    D.B.: Keine Vertuschung.

    Notz: Warum nicht nach oben gemeldet?

    D.B.: Auskunftsverweigerung.

    Notz: Wer war Ihr Vorgesetzter?

    D.B.: Hartmut Pauland, AL.

    Notz: Bis wann war er vor Ort?

    D.B.: Ende August 2013 hatte er einen Schlaganfall. Bis dahin.

    Notz: Dann waren sie Chef der Abteilung?

    D.B.: Für mehrere Wochen vertreten. Wenn nicht, dann ein anderer.

    Notz: Wer über AL?

    D.B.: Präsident.

    Notz: Präsident wusste davon nichts?

    D.B.: Nein.

    Notz: Haben Sie Kontakte ins Bundeskanzleramt?

    D.B.: Sicher auch.

    Notz: Haben Sie jemand in Bundeskanzleramt darüber erzählt?

    D.B.: Niemandem.

    Notz: Zu wem im Bundeskanzleramt haben Sie Kontakt?

    Sensburg: Kein Untersuchungsgegenstand. Klüger formulieren. Ich habe keine Spuren an der Haribo-Dose hinterlassen.

    Notz: Wussten Sie vor Snowden, dass US-Selektoren deutsche Interessen verletzen?

    D.B.: Verstehe ich nicht.

    Notz: Haben Untersuchung ja veranlasst.

    D.B.: Habe ja Anlass letztes Mal erläutert. Ergebnis war Nebenprodukt.

    Notz: Für Fortgang des Nebenprodukts haben Sie sich nicht interessiert?

    D.B.: Habe gemeldet und Selektoren wurden gelöscht.

    Notz: W.O. hat gesagt, dass er wochenlang weiter recherchiert und gelöscht hat. Hat er niemandem erzählt.

    D.B.: Kann ich nicht nachvollziehen.

    Notz: Hatten Sie den Eindruck, dass das eine Stichprobe war?

    D.B.: Im Ergebnis wurde komplette Liste von Dr. T. abgearbeitet.

    Notz: Für Sie war Vorgehen von W.O. und Dr. T. koordiniert? W.O. wusste nichts von Dr. T. und seiner Liste. Was mit Ergebnissen von Dr. T. gemacht?

    D.B.: Ergebnisse im August 2013 vollständig umgesetzt.

    Notz: Wo sind die? In Ablehungsliste?

    D.B.: Nein, kann er ja nicht reinschreiben.

    Notz: Wo sind die Ergebnisse?

    D.B.: Wurden von Mitarbeiter in Bad Aibling eingearbeitet.

    Notz: Wer?

    D.B.: KA. W.O.?

    Notz: W.O. sagte, dass er nichts von Dr. T. bekommen hat.

    D.B.: Den Widerspruch kann ich nicht lösen.

    Notz: Wie lief der Monat?

    D.B.: Viele Details .

    Notz: Dann die Details öffentlich.

    D.B.: Regionale Verteilung und Kommunikationsdienste.

    Notz: Ich muss Sie fragen, haben leider keine Akten. Wann wurde was gemacht?

    D.B.: Am 09. August hat Dr. T. eine E‑Mail an mich geschrieben.

    Notz: Da steht nichts von besonderer E‑Mail-Adresse. Führen Sie mich durch den Monat August. Wann Dr. T.? Wann W.O.? Wann umgesetzt?

    D.B.: Anschließend hat mir Dr. T. kritische Selektoren vorgelegt?

    Notz: Wo sind die?

    D.B.: Was?

    Notz: Das, was er übermittelt hat. Wo ist das?

    D.B.: Mir hat er einen Ausdruck vorgelegt.

    Notz: Wohin?

    D.B.: Ich hab den weitergegeben an Dienststellenleiter Bad Aibling.

    Notz: Wo ist das? Was hat er? Was hat er, was wir nicht haben? Oder wurde etwas geschreddert?

    D.B.: Dr. T. hat mir ausgedruckte Liste, ohne Zusätze und Anmerkungen übergeben.

    Notz: Was stand da drauf? E‑Mail-Adressen, Telefonnummern?

    Wolff: Details .

    Notz: Gibt nicht nur Selektorenliste in Print. Gab auch etwas Geschriebenes, was Dr. T. erstellt hat. Das ist nicht da. Ich wüsste gerne, was das ist. (!) Wem haben Sie das gegeben?

    D.B.: Dienstellenleiter Bad Aibling: R.U.

    Notz: Wie?

    D.B.: Kurier.

    Notz: Belegen haben Sie noch?

    D.B.: Nein.

    Notz: War das normale Datei? Oder seine Arbeitsleitung von mehreren Wochen?

    D.B.: Er hat verschiedene Aufgaben wahrgenommen. Telekommunikations-Dienste waren wohl herausfordernd. Selektoren sind eher zufällig als Nebenprodukt. Das hat er schnell gemacht und mir ausgedruckt vorgelegt.

    Notz: Das umfasste nur Selektoren, die Dr. T. verdächtig vorkamen?

    D.B.: Ja.

    Notz: Wie viele?

    D.B.: .

    Fragerunde 2: CDU/CSU (23:02)

    Schipanski: Sie haben W.K. informiert? Er sagte, er hat nichts erfahren. Worüber informiert?

    D.B.: Ergebnis der Prüfung von Dr. T.

    Schipanski: Von Überprüfung W.O. hatten sie keine Kenntnis?

    D.B.: Nein.

    Schipanski: […]?

    D.B.: W.O. und […] haben sich mit wöchentlicher Routineprüfung beschäftigt. Frage war, wie Erkenntnisse von Dr. T. da einfließen. Hatte gesagt, dass die und eine Person von Sonderprüfung in engem Kontakt waren.

    Schipanski: W.O. und K.M. tauschen sich aus und arbeiten zusammen?

    D.B.: Ist von Liste des Dr. T. entstanden.

    Schipanski: […]

    D.B.: Aufgrund des ersten Anrufs kam es zu selbstständigem Denken und Handeln.

    Schipanski: Also wissen Sie, dass W.O. auch eine Prüfung machte?

    D.B.: Ist mir seit März 2015 bekannt.

    Schipanski: Hätten sie als UAL […] bei R.U. nachgehakt?

    D.B.: Hypothetisch.

    Schipanski: Wie sind Ihnen Löschungen bekannt geworden?

    D.B.: KA.

    Schipanski: W.O. hatte das gelöscht. Aber W.K. wusste davon nichts. Obwohl W.O. an W.K. berichten müsste.

    D.B.: Hätte R.U. berichten müssen.

    Schipanski: Hat er aber nicht. Sie wussten aber davon.

    D.B.: War ja fachlich informiert. Ist also logisch, dass ich über Ergebnis informiert werde.

    Fragerunde 2: Linke (23:08)

    Renner: Am 09. August berichtet Ihnen Dr. T. über den Suchauftrag, per E‑Mail. Anhänge mit Ergebnissen?

    D.B.: Ja.

    Renner: Man kennt im BND Format „Datei versenden“. Dann weiteres Ergebnis mit beanstandeten Selektoren. Da kennt er das nicht mehr und druckt es aus. Richtig?

    D.B.: Richtig.

    Renner: Am 09. kennt er das, am 14./15. nicht mehr. Richtig?

    D.B.: Dr. T. ist wissenschaftlich ausgebildeter Mitarbeiter, der kennt das, auch E‑Mail.

    Renner: Was ist Unterschied von Datei und Ausdruck?

    D.B.: Was meinen Sie?

    Renner: In einer Behörde kennt man den Unterschied.

    D.B.: Beim Militär heißt es, man kann melden mündlich, schriftlich oder anders. Ich lese auch lieber Papier als Bildschirm.

    Renner: Dann Bad Aibling mitteilen, dass man Selektoren löschen sollte. Was wäre praktikabelste Variante? Datei oder Ausdruck?

    D.B.: Das schnellste und intelligenteste wäre gewisse, allgemeine Kriterien zu schicken.

    Renner: Wird aber nicht. Sondern Ausdruck.

    D.B.: Richtig.

    Renner: Nicht am schnellsten.

    D.B.: Wenn man Mitarbeiter sensibilisieren will, kann Ausdruck besonders sein.

    Renner: Dazu braucht es noch Beipackzettel zu Kriterien. Liste nicht alleine schicken?

    D.B.: Ist für jeden sehr schnell allein zu machen. Nicht erforderlich.

    Renner: Wie viele Seiten?

    D.B.: Zahlen .

    Renner: Waren letztes Mal weiter: großer Stapel Papier. Nicht so einfach, auszuwerten. Ohne Beipackzettel. Papier war immens viel Mehrarbeit als Datei. Warum?

    D.B.: Es gab keinen Beipackzettel. Es war nicht ineffektiv. Es war keine tagelange Arbeit, ging sehr schnell.

    Renner: War das sortiert?

    D.B.: Selbstverständlich.

    Renner: Nur E‑Mails und Telefonnummern?

    D.B.: .

    Renner: In Gruppen sortiert?

    D.B.: Ja.

    Renner: In vergleichbaren Fällen, hat man das nochmal mit Papier gemacht?

    D.B.: Sind keine vergleichbaren Fälle bekannt.

    Renner: Wurde aber weiter geprüft. Sagte W.O. vorhin.

    D.B.: Ich kann Abläufe im August 2013 erläutern.

    Renner: Kennen Sie andere Verfahren, wo solche Erkenntnisse als Papier statt Datei übermittelt wurden?

    D.B.: Kenne keine. Aber fährt ja täglich ein Kurier.

    Renner: Großer Stapel Papier statt Datei. Kennen Sie einen vergleichbaren Vorgang, im Jahr 2013?

    D.B.: Zahlen .

    Renner: Ein anderes Mal viele hundert Seiten Excel-Tabellen ausgedruckt übermittelt?

    Sensburg: Vergleichbarer Fall bekannt?

    D.B.: KA.

    Fragerunde 2: SPD (23:18)

    Flisek: Prüfung neu reinkommender Selektoren in TA2B. Sir gaben Vorgang dahin. Relevanz des Vorgangs war erkennbar?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Auch, wie das mit zukünftigen Selektoren ist?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Nach Meldung nach Bad Aibling: Sind W.K. und R.U davon ausgegangen, dass Abteilung von W.K. sich um die Bereinigung des aktiven kümmert?

    D.B.: […]

    Flisek: Gesamtprofil untersuchen. Hätte W.K. das mit seinem AL klären müssen?

    D.B.: Verstehe nicht, warum große Inventur. Diese eine Aktion war ja abgeschlossen.

    Flisek: Warum keine weiteren Analysen?

    D.B.: Wurden ja kritische Kriterien vollständig erkannt und gelöscht.

    Flisek: […]?

    D.B.: [Mit Herrn Wolff beraten.] Kriterium konkretisieren.

    Flisek: Liste von Dr. T. vollständig durch Bad Aibling abgearbeitet?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Woher diese Information?

    D.B.: Wurde mir damals gesagt, habe ich vor kurzem kontrolliert.

    Flisek: Von wem?

    D.B.: Entweder R.U. oder Referatsleiter T2A.

    Flisek: Wissen sie nicht mehr genau?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Dabei wurde ihnen nicht gesagt, dass noch mehr über die Liste von Dr. T. hinaus abgearbeitet wurde?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Sie haben Information bekommen: erledigt?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Als Sie das in T2A gebracht haben, haben Sie erwartet, dass sie entsprechende Maßnahmen einleiten?

    D.B.: Habe Referatsleiter informiert.

    Flisek: Worüber?

    D.B.: Das Kriterium, das ich aus meiner Sicht als kritisch erachtet habe.

    Flisek: Erkennung setzt voraus, dass er Relevanz erkennt.

    D.B.: Wöchentliche Überprüfung war in seinem Sachgebiet. Dr. T. war auch in seinem Referat, er kannte Ergebnis.

    Flisek: Einmaliger Vorgang?

    D.B.: Sonderprüfung, ja.

    Flisek: Erwartungshaltung, dass ein Mitarbeiter das erkennt?

    D.B.: War der Referatsleiter.

    Flisek: Erwartung nach unten. Korrespondiert nicht mit Motivation, das auch nach oben zu melden?

    D.B.: Nein.

    Fragerunde 2: Grüne (23:26)

    Ströbele: Ergebnis von Dr. T. wurde auch mit Bad Aibling diskutiert?

    D.B.: Ja.

    Ströbele: Kann es sein, dass Empfänger in Bad Aibling schon mal angefangen hat, das aufzuarbeiten? Das Ergebnis schon in seiner Selektorendatei angefangen hat, herauszunehmen?

    D.B.: Möglich.

    Ströbele: Muss nicht zusätzlich gewesen sein zu Dr. T.?

    D.B.: Nein.

    Ströbele: Haben Sie gehört, dass das auch an NSA gemeldet wurde?

    D.B.: .

    Ströbele: Der andere Zeuge hat gesagt, dass ihm das nicht bekannt war.

    D.B.: Muss mich an Aussagegenehmigung halten.

    Ströbele: Zu NSA können Sie gar nichts sagen?

    D.B.: .

    Notz: War Liste für andere deutsche Behörden interessant?

    D.B.: Relevanz habe ich nicht gesehen. Nicht dafür zuständig.

    Notz: Interessant für komplementäre Erfassung?

    D.B.: Spekulativ.

    Notz: Keine Kenntnis?

    D.B.: Nein.

    Notz: Schließen es aus?

    D.B.: Nein.

    Notz: Wo ist Analyse von Dr. T. heute?

    D.B.: Ich habe sie nicht.

    Notz: Wer dann?

    D.B.: Alle beteiligten Personen.

    Notz: Sie sind ja beteiligt.

    D.B.: Habe mein Exemplar aus der Hand gegeben.

    Notz: Arbeitet man so im BND? Aktenklarheit?

    D.B.: […]

    Notz: Wenn man Spuren verwischen will, hätte man dann nicht genau so gehandelt?

    D.B.: Spekulative Frage.

    Notz: Wie wären Sie vorgegangen zum Vertuschen?

    D.B.: Warum sollte ich das tun?

    Notz: Wir haben 100.000 Seiten BND-Material, aber davon ist nichts übrig. (!) Davon wollen Sie als wichtiger AL nichts schriftlich haben? Wie soll ich das werten, außer Spurenverwischung?

    D.B.: Habe nichts vertuschen wollen.

    Notz: Wie kann man es dann erklären?

    D.B.: Gab keine Notwendigkeit, das zu behalten.

    Notz: Sie argumentieren ja mit Aussageverweigerungsrecht. Sie arbeiten Bundeskanzleramt zu.

    Eisenberg: Er muss Aussageverweigerung nicht begründen.

    Sensburg: Können Sie dazu was sagen?

    D.B.: Nein.

    Notz: Kennen Sie aus Snowden-Unterlagen eine Positivliste mit deutschebank, eurocopter.com, dhl.com?

    D.B.: Habe das irgendwann mal gesehen.

    Notz: Irgendwann?

    D.B.: Ist ja öffentlich.

    Notz: Sie kennen das selbst nicht? Edward Snowden hat dem BND-AL geholfen?

    D.B.: Kenne ich nicht.

    Notz: Warum steht brandstifter.com und feuerwehr-ingolstadt drauf?

    D.B.: KA.

    Notz: Haben Sie nie gehört?

    D.B.: Habe ich im BND nie gesehen.

    Notz: Nach August 2013 ist Anzahl Selektoren dramatisch gesunken, von sehr hohem Millionenbereich auf um die Hälfte reduzierten.

    D.B.: Unwahrscheinlich. .

    Notz: Zahlen erläutern?

    D.B.: Ja.

    Fragerunde 3: CDU/CSU (23:37)

    Schipanski: Zweifel von Notz sind begründet, konnten Sie nicht ausräumen. Sehr verwunderlich. (!) Wer hätte W.K. anweisen sollen, wie er mit der Listen umgehen soll?

    D.B.: Warum sollte das jemand tun?

    Schipanski: Sie waren damals AL und sein Vorgesetzter.

    D.B.: Damals waren wir beide UAL und niemand dem anderen vorgesetzt.

    Schipanski: Weisungsbefugt wäre Herr Pauland gewesen?

    D.B.: Wenn es einer Weisung bedurft hätte, ja. Aber war ja gelöscht.

    Schipanski: Sie haben es nicht nach oben gemeldet?

    D.B.: Wenn sich eine Uneinheitlichkeit zwischen zwei Referaten gibt, einigen sich die Referate. Nur im Dissens eine Ebene höher. Gab es aber nicht.

    Schipanski: Spannend. Sonderprüfung. Ich berichte in der Fraktion nicht nur bei Dissens nach oben.

    D.B.: Auskunftsverweigerungsrecht.

    Sensburg: War das, was Dr. T. Ihnen gegeben hat, als besonderes Vorkommnis gesehen?

    D.B.: Damals nicht.

    Sensburg: Jetzt?

    D.B.: Ja.

    Fragerunde 3: Linke (23:41)

    Renner: Haben Sie dem Zuständigen mitgeteilt, dass man disziplinarrechtlich gegen Sie vorgehen könnte?

    D.B.: Keine Angabe.

    Renner: Sie verweigern hier Aussage wegen disziplinarrechtlicher Schritte. Und das haben Sie damals nicht gesagt?

    D.B.: Aussageverweigerung.

    Renner: Hätte man Sie in die Prüfgruppe berufen, wenn Sie das nicht gesagt hätten?

    D.B.: Habe die Prüfgruppe nicht einberufen.

    Renner: Der ist morgen da.

    Formalitäten: Vorsitzender (23:43)

    Ausschluss der Öffentlichkeit. Jetzt .

    [Noch acht Leute auf der Tribüne.]

    Flisek: Macht das noch Sinn?

    Notz: Komm, wir machen W.O. noch.

    Sensburg: Alle für W.O.? Okay. Danke, Öffentlichkeit und Presse. Schönen Abend.

    20. Mai 2015 12
  • : Sonderermittler für Selektoren? „Da kann auch Benedikt der XVI. kommen“
    Sonderermittler für Selektoren? „Da kann auch Benedikt der XVI. kommen“

    Sigmar Gabriel und Angela Merkel sollen sich heute für die Große Koalition darauf geeinigt haben, die sogenannten Selektorenliste von einem Sonderermittler überprüfen zu lassen. Und nicht von den zuständigen Parlamentariern. Das gefällt der Opposition und wahrscheinlich auch den Vertretern der Großen Koalition im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss natürlich nicht. Denn zum Start der BND-Affäre vor rund einem Monat hatte das Kanzleramt mehr versprochen:

    Die Grünen-Abgeordneten von Notz und Ströbele übten scharfe Kritik am Kanzleramt. Vor knapp einem Monat, als die Affäre durch einen Antrag des Ausschusses bekannt wurde, habe Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) „zugesagt, dass wir Einblick in die Listen bekommen, und zwar binnen Tagen“, sagte Ströbele. „Sollten wir die Listen nicht kriegen, wurden damals falsche Tatsachen dargestellt“, sagte von Notz.

    Moneyquote des Tages kommt übrigens von Konstantin von Notz zur Kommentierung der Idee eines Sonderermittlers:

    „Ich halte davon gar nichts, und zwar völlig unabhängig von der Person. Da kann auch Benedikt der XVI. kommen“, sagte der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Konstantin von Notz, SPIEGEL ONLINE. Das Parlament müsse die Listen selbst einsehen können – und zwar im Untersuchungsausschuss und im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr).

    Wir erinnern Angela Merkel gerne an ihr Versprechen aus der vergangenen Woche:

    „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.

    19. Mai 2015 4
  • : Initiative will Hintertüren in IT-Produkten verhindern
    Die Debatte um verpflichtende Hintertüren in IT-Produkten will nicht aufhören. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/miggslives/4516035317/">flickr/Rafael Castillo</a>
    Initiative will Hintertüren in IT-Produkten verhindern

    IT-Unternehmen wie Apple und Google fordern im Verbund mit Kryptologen und Politikern US-Präsident Barack Obama auf, sich gegen Hintertüren in Kommunikationsgeräten auszusprechen. US-Ermittlungsbehörden haben sich in der Vergangenheit wiederholt dafür eingesetzt, die Verschlüsselung von Smartphones und anderen Geräten zu schwächen, um darauf liegende Daten abgreifen zu können.

    Der Aufruf geht auf eine Initiative des Policy Directors des Open Technology Institute Kevin Bankston zurück, der mehr als 140 Unternehmen und Sicherheitsexperten dafür gewinnen konnte, einen an Obama gerichteten Brief zu unterzeichnen. „Starke Verschlüsselung ist der Eckpfeiler für die Sicherheit moderner Informationsökonomie,“ zitiert die Washington Post aus dem ihr zugespielten Brief und richtet sich damit gegen andauernde Bestrebungen des FBI und des US-Justizministeriums, IT-Unternehmen dazu zu verpflichten, Hintertüren in ihre Produkte einzubauen.

    Vergangenen Herbst zeigte sich etwa FBI-Chef James Comey verwundert über die Ankündigungen von Apple und Google, standardmäßig starke Verschlüsselung einzusetzen, die weder die Unternehmen selbst noch Ermittlungsbehörden knacken könnten. Er finde es unverständlich, wie Konzerne etwas vermarkten könnten, was es ermöglichen würde, sich über das Recht zu stellen, so Comey. Mit einem konkreten Vorschlag wartete erst vergangenen April der NSA-Chef Michael Rogers auf, indem er statt einer Hinter- eine Vordertür forderte und Unternehmen gern dazu verpflichten würde, Schlüssel für Smartphones und Rechner zu hinterlegen, mit denen der Inhalt der Geräte entschlüsselt werden könnte.

    Sicherheitsexperten bezweifeln jedoch, dass es möglich wäre, Hintertüren einzubauen, die anschließend nicht auch beliebigen Angreifern offenstehen würden. Ronald Rivest, einer der Mitentwickler des RSA-Verschlüsselungsalgorithmus und Unterzeichner des Briefs, betont die globale Dimension des Problems und warnt eindrücklich davor, Sicherheitsstandards zu verwässern. „Wenn man einmal Ausnahmen für US-Ermittlungsbehörden einrichtet, macht man Ausnahmen für die Briten, Franzosen, Israelis und Chinesen, und irgendwann werden es die Nordkoreaner sein,“ so Rivest.

    Schützenhilfe erhält Rivest von einigen Mitgliedern der 2013 von Obama eingesetzten „Review Group on Intelligence and Communications Technologies“, die sich in ihrem Abschlussbericht klar dagegen aussprechen, Hintertüren einzuführen. Drei der fünf Mitglieder zählen zu den Unterzeichnern des Briefs, darunter auch Richard Clarke, ehemaliger IT-Sicherheitsberater von George W. Bush. Auch im US-Kongress mehren sich die Stimmen gegen eine Aushöhlung von Verschlüsselung. So bezeichnete kürzlich der Abgeordnete Ted Lieu Hintertüren als „technisch dumm.“ Der Initiator des Briefs Bankston selbst sagte vor knapp drei Wochen vor einem Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses aus und verwies dabei auf die in den 1990er-Jahren geführte Crypto-Wars-Debatte, die letztlich damit endete, dass den aktuellen Vorstößen ähnelnde Vorschläge beerdigt wurden.

    Solche Vorstöße beschränken sich nicht auf die USA, auch in Europa gab es wiederholt ähnliche Forderungen. Mangels dominierender Smartphone-Hersteller konzentrieren sich die Ansätze jedoch darauf, verschlüsselte Kommunikation lesbar zu machen. So forderte etwa der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove im letzten Januar, dass Internet- und Telekommunikationsanbieter verpflichtend Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation einbauen sollten. Das deckt sich mit Aussagen des britischen Premierministers David Cameron oder des deutschen Innenministers Thomas de Maizière, die ebenfalls darauf drängen, „verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist.“ Unterstützung für diese Forderungen erhielten sie von niemand geringerem als Barack Obama.

    19. Mai 2015 3
  • Mitschnitt Pressekonferenz: Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht
    Verklagen BND und Telekom: Grüne Politiker Özdemir, Pilz und Kmiotek.
    Mitschnitt Pressekonferenz Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht

    In Österreich und Luxemburg wurden heute Strafanzeigen gegen BND, Deutsche Telekom und bisher unbekannte Mittäter eingereicht. Auf Basis interner Dokumente wird ihnen vorgeworfen, im Rahmen der Operation Eikonal bis zu 31 Staaten in Europa ausgespäht zu haben. Grüne Politiker aus ganz Europa wollen eine „Joint Investigation Activity“ gründen.

    19. Mai 2015 6
  • : Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung
    Die BND-Ahörstation Bad Aibling
    Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung

    Luxemburg hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. Grund ist die vermutete Spionage des BND für die NSA in Hinblick auf eine Internetleitung zwischen Luxemburg und Wien. Die Vorwürfe gründen sich auf einem Vertrag zwischen BND und Deutscher Telekom und einer Mail der Telekom an den Bundesnachrichtendienst aus dem Februar 2005:

    Die Verbindung Ffm 21 – Luxembourg 757/1 wurde auf die Punkte 71/00/002/03/19+39 zugeschaltet. Vier der darin befindlichen 2MBit-Strecken befinden sich auf ihrer ersten Prioritätenliste, diese sind zu finden auf:

    • Kanal 2: Luxembourg/VG – Wien/000 750/3
    • Kanal 6: Luxembourg/CLUXMoscow/CROS 750/1
    • Kanal 14: Ankara/CTÜRLuxembourg/CLUX 750/1
    • Kanal 50: Luxembourg/VG – Prague/000 750/1.

    Die Zuschaltung wurde dadurch gerechtfertigt, dass man versichert hat, auf der Leitung seien keine deutschen Bürger betroffen. Ja, wie gut das mit dem Grundrechtsträger-Filter funktioniert, wissen wir ja mittlerweile. Der Filter Dafis filterte 2003 nur 95% Prozent deutscher Kommunikation heraus, „auch später gab es Probleme.“

    Der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz kündigte am letzten Freitag an, nach Berlin reisen zu wollen, um über die Erkenntnisse zu reden. Nun vermeldet Der Standard, „deutsche Sicherheitskreise“ hätten die Vorwürfe am Dienstagmorgen zurückgewiesen und von „unzulässigen Schlussfolgerungen“ gesprochen. „Der Endpunkt einer solchen Strecke, für die ein Telekommunikationsnetzbetreiber verantwortlich sei, besage nichts über den realen Endpunkt der über diesen Netzabschnitt geleiteten Telekommunikationsverbindungen. Der könnte beispielsweise auch in Ländern wie dem Iran liegen,“ wird in einer Meldung der österreichischen Presseagentur APA erwähnt.

    Dass gewisse Strecke abgehört würden, bedeute nicht zwingend, dass man auf die Anfang- und Endpunkte dieser Verbindung ziele. So liefen über Wien-Luxemburg wohl auch Internetkommunikationen aus Russland oder Iran.

    Aber Pilz hat bereits angekündigt, namentlich erwähnte Schuldige aus Telekom, Kanzleramt und BND anklagen zu wollen. Heute will er in Berlin mit Cem Özdemir und dem luxemburgischen Grünenpolitiker Christian Kmiotek eine Pressekonferenz abhalten, um über das weitere Vorgehen aufzuklären.

    Nach Österreich ist Luxemburg das zweite Land, das rechtlich gegen die BND-Überwachung vorgeht. Zuvor hatte Anfang des Monats die österreichische Regierung Anzeige erstattet.

    19. Mai 2015 4
  • Interne Kommunikation: Wie der BND die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ an die NSA verheimlicht
    Die BND-Ahörstation Bad Aibling
    Interne Kommunikation Wie der BND die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ an die NSA verheimlicht

    Als der Bundesdatenschutzbeauftragte den BND fragte, wie viele Daten er an die NSA übermittelt, war die Antwort: „580 Meldungen“ im Jahr 2012. Tatsächlich werden aber 1,3 Milliarden Metadaten übermittelt – jeden Monat. Das geht aus interner Kommunikation des Geheimdiensts hervor, die wir veröffentlichen. Die BND-Datenschutzbeauftragte kritisierte diese Antwort als „Falschauskunft“ – wurde aber von BND-Leitung und Bundeskanzleramt überstimmt.

    Letzte Woche berichtete Kai Biermann auf Zeit Online: BND-Spionageaffäre: BND liefert NSA 1,3 Milliarden Metadaten – jeden Monat. Getreu unserem Motto „Uns liegen Dokumente nicht nur vor, wir veröffentlichen sie auch“, greifen wir das gerne auf und liefern Hintergründe und Originaldokumente.

    Seit dem Sommer von Snowden versuchen vielerlei Institutionen, etwas Licht ins Geheimdienst-Dunkel zu bekommen, darunter auch der/die Bundesdatenschutzbeauftragte. Peter Schaar, Amtsinhaber bis Ende 2013, sagte vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss aus und ordnete einen Prüfbesuch beim BND in Bad Aibling an. Leider verwehrt uns seine Nachfolgerin Andrea Voßhoff den Prüfbericht dieses Besuchs. (Wir haben trotzdem einige der Ergebnisse veröffentlicht.)

    Aber auch schriftliche Anfragen an den BND hat die Datenschutzbehörde gestellt, so beispielsweise zwei im Juli und eine Anfang August 2013. Wir haben jetzt interne Dokumente erhalten, die zeigen, wie der BND mit diesen Nachfragen der Kontrollbehörde umgeht – und sich eine ausweichende Antwort zurecht biegt.

    Bundesdatenschutzbeauftragter: „Wie viele Daten an USA übermittelt?“

    Nachdem im August 2013 bekannt wurde, dass BND und NSA auf Basis des „Memorandum of Agreement“ von 2002 zusammenarbeiten, stellte der stellvertretende Leiter des Referats für Polizei und Nachrichtendienste im BfDI eine eilige Anfrage ans für den BND zuständige Kanzleramt. Am 08. August wollte er wissen:

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Zusammenarbeit? Wie war die behördliche Datenschutzbeauftragte des BND eingebunden?
    2. Wie ist diese Zusammenarbeit inhaltlich konkret ausgestaltet und in der Praxis durchgeführt worden? Welche (Arten) personenbezogener Daten sind in welchem Umfang (Anzahl) auf dieser Grundlage an US-Stellen übermittelt worden?
    3. Wann und wie hat das Bundeskanzleramt zugestimmt?

    BND-Abteilung Technische Aufklärung: „580 Meldungen an USA in 2012“

    Daraufhin entfaltete sich einige Aktivität im BND, vor allem in Leitungsstab, Zentralabteilung und der für Massenüberwachung zuständigen Abteilung Technische Aufklärung, abgestimmt mit dem Bundeskanzleramt. Die SIGINT-Abteilung TA wollte mit folgenden, äußerst niedrigen Zahlen antworten:

    Die Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA) im BND hat im Jahr 2012 in 580 Fällen Meldungen bilateral an US-amerikanische, in 184 Fällen bilateral an britische Dienste und in 553 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt. Davon enthielten insgesamt 879 Meldungen personenbezogene Daten, die aus Telekommunikationsverkehren stammen.

    Im Jahr 2013 hat die Abteilung TA bis zum Stichtag 24. Juli 2013 in 200 Fällen Meldungen bilateral an US-amerikanische, in 55 Fällen bilateral an britische Dienste und in 220 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt. Davon enthielten insgesamt 408 Meldungen personenbezogene Daten, die aus Telekommunikationsverkehren stammen. Informationen zur Anzahl der Übermittlungen in den Jahren 2009 bis 2011 liegen bei Abteilung TA nicht mehr, bzw. nicht mehr vollständig vor. Zu diesem Zeitraum ist daher keine verbindliche Aussage möglich.

    BND-Datenschutzbeauftragte: „1,3 Milliarden Daten pro Monat“

    Der behördlichen Datenschutzbeauftragten des BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, die ebenfalls bereits im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss aussagte, waren aber zu diesem Zeitpunkt bereits ganz andere Größenordnungen aufgefallen. Am 20. August telefonierte sie mit allen Abteilungen und verfasste einen „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Vermerk, den wir unten in Volltext veröffentlichen. Darin heißt es unter anderem:

    Auf Nachfrage habe ich Herrn Dr. K. [Bereich Parlamentarische Angelegenheiten] meinen Eindruck vom Besuch des behördlichen Datenschutzes bei der Abteilung Technische Aufklärung in Bad Aibling geschildert. Im Laufe des Gesprächs entstand der Eindruck, dass [ich als] Datenschutzbeauftragte von der Abteilung Technische Aufklärung trotz entsprechender Bitte nicht vollumfänglich über die Arbeit der Außenstelle Bad Aibling in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere wurde die offenbar in großem Umfang erfolgende Weitergabe von ungefilterten Rohdaten aus der Fernmeldeaufklärung an [die NSA] nicht dargestellt. Mangels Kenntnis dieser Weitergabe von Daten an die US-Seite konnte keine datenschutzrechtliche Bewertung der Datenerhebung und ‑weitergabe erfolgen. […] Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe [die NSA] in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.

    Herr D. B. [Unterabteilungsleiter Technische Aufklärung] erklärte telefonisch einige Stunden später, die erwähnte Weitergabe von Rohdaten an [die NSA] sei in der Tat nicht explizit im Rahmen des Besuchs des behördlichen Datenschutzes in Bad Aibling erwähnt worden. Grund hierfür sei, dass man das Thema „Metadatenanalyse bzw. ‑erhebung“ habe zugunsten der Erörterung anderer Themen ausklammern wollen. Herr B. bestätigt auf Nachfrage, dass die vorgenannte Weitergabe von Rohdaten an [die NSA] in großem Umfang stattfinde. Es würden auf bestimmten Übertragungswegen im Ausland alle durch den BND erhobenen Daten an [die NSA] weitergegeben. Eine inhaltliche Sichtung bzw. eine Eingrenzung der erhobenen Daten anhand von wie auch immer gearteten Kriterien finde nicht statt. Stattdessen würden alle auf den betreffenden Strecken erhobenen Daten – bereinigt um Daten mit Deutschlandbezug – an [die NSA] weitergegeben. Auf meine Frage nach dem Inhalt der weitergegebenen Daten teilt er mit, dass es sich bei einem Teil der Daten um personenbezogene Daten handele.

    Die Datenschutzbeauftragte schrieb weiterhin, dass sie „keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten […] rechtfertigen zu können“. Eigentlich dachte sie, dass die Überwachung in Bad Aibling „gerade noch den rechtlichen Grenzen […] gerecht werde“ – aber da die Abteilung Technische Aufklärung „willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor [ihr] zurückgehalten habe“, „müsse ich mein Fazit revidieren“.

    BND-Jurist: „Ja, wir geben Rohdaten ganzer Leitungen an USA…“

    Daraufhin gab der G‑10-Jurist „A. F.“ (ebenfalls bereits im Ausschuss zu Gast) zu, dass man massenhaft „Rohdaten“ an die NSA weiterleitet:

    In Bad Aibling werden [der NSA] G‑10-bereinigt

    • Inhaltsdatensätze nach Treffer gesteuerter Selektoren
    • sowie Metadatensätze aus nach nachrichtendienstlichen und Auftragsprofil der Bundesregierung-Gesichtspunkten ausgewählten Auslands-Auslands-Übertragungswegen in Krisengebiete, v.a. Afghanistan,

    zur Verfügung gestellt.

    Eine Statistik wurde bisher nicht geführt, ist aber eingeleitet. Die pressebekannte Größenordnung von 500 Millionen Datensätzen für den Monat Dezember 2012 erscheint plausibel.

    BND-Jurist: „…aber das ist keine ‚Übermittlung’ “

    Aber der Vollzugriff auf Rohdaten ganzer Kommunikationsstrecken sei keine „Übermittlung“:

    Rechtsgrundlage für den Datenaustausch ist h.E. § 1 Abs. 2 Satz 1 BND-Gesetz; es handelt sich h.E. nicht um formelle Übermittlungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz bzw. § 9 Abs. 2 BND-Gesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz und somit im Ergebnis nach hiesiger Wertung nicht um Übermittlungen im Sinne der Anfrage des BfDI.

    Dazu gab es noch eine Hintergrund-Information zu Metadaten sowie ein Kurzgutachten zur Weitergabe von Metadaten an Ausländische Nachrichtendienste, die wir ebenfalls in Volltext veröffentlichen.

    Juristen: „verschlägt einem die Sprache, offensichtlicher Unsinn“

    Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Kläger gegen den BND, kommentiert diese Rechtsauffassung gegenüber netzpolitik.org:

    Das verschlägt einem Juristen die Sprache. Eine glasklare Datenübermittlung wird in eine „formelle Nicht-Übermittlung“ uminterpretiert mit der Folge, dass der BND „gefilterte“ Daten nach Herzenslust übermitteln darf. Wenn kein Gericht die Rechtsauslegung überwacht, schaffen sich findige BND-Juristen nach Belieben rechtsfreie Räume.

    Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

    Das ist offensichtlicher Unsinn, wie ein Blick in § 3 BDSG zeigt, der „Übermitteln“ definiert als:

    das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass

    1. die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder
    2. der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft.

    Ich sehe nicht, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe, und zwar schon nicht für die Erhebung und auch nicht für die Weitergabe. Beides sind Eingriffe in Artikel 10 des Grundgesetzes, die einer entsprechenden Rechtsgrundlage bedürfen.

    Das ist praktisch unumstritten, jedenfalls außerhalb von BND und Bundeskanzleramt.

    Das sagten auch die drei renommierten Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“

    BND-Datenschutzbeauftragte: „Verschweigen kommt Falschauskunft gleich“

    Die Datenschutzbeauftragte des BND kritisierte diese Rechtsauffassung ebenfalls, wurde aber von Haus- und Abteilungsleitung überstimmt:

    Ich habe ferner angekündigt, dass ich mir die Rechtsauffassung von [Abteilung Technische Aufklärung] und [dem Bereich Parlamentarische Angelegenheiten] zur Frage der rechtlichen Bewertung der Metadatenerfassung in Bad Aibling nicht zu eigen gemacht habe, da ich diese Auffassung nicht vertreten könne.

    Daraufhin sagte sie, dass das Verschweigen „des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme“:

    Ich sei im Übrigen der Auffassung, dass eine Beantwortung der sehr offenen Fragestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten nur bezogen auf den Meldungsaustausch der Abteilung Technische Aufklärung unter Verschweigen des Erkenntnisaustauschs und des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme.

    Im weiteren Verlauf der Diskussion erinnerte sie daran, dass der BND eine Überstützungspflicht gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten hat, die „eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz“ ermöglichen soll.

    Offizielle Antwort: „Keine Übermittlungen nach dieser Rechtsvorschrift“

    Am 23. August verschickte das Referat „Grundsatz, Rechtsangelegenheiten, G‑10“ der Abteilung Technische Aufklärung einen Entwurf für eine Antwort an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Die folgenden drei Antworten sind Vollzitate, die etwas ausführlichere Antwort auf Frage 2a ist unten im Volltext.

    BfDI: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA?

    BND: Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage von § 1 Abs. 2 BND-Gesetz.

    BfDI: Wie erfolgt diese Zusammenarbeit konkret?

    BND: [Was wir im September 2014 schonmal beschrieben haben, volle Antwort unten.]

    BfDI: Welche Daten sind in welchem Umfang an US-Stellen übermittelt worden?

    BND: Auf den Antwortbeitrag vom 30. Juli 2013 zu den Anfragen des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 05. und 23. Juli 2013 wird verwiesen. Dort wird unter Ziffer 1. Umfang/Anzahl der Übermittlungen und unter Ziffer B I. und III. die Arten personenbezogener Daten dargestellt.

    BfDI: Wann und wie hat das Bundeskanzleramt zugestimmt?

    BND: Eine Zustimmung des Bundeskanzleramtes nach [dieser Rechtsvorschrift] ist nicht erfolgt, da Übermittlungen an US-Behörden nicht auf Basis [dieser Rechtsvorschrift] erfolgen.

    Wortkarge Abwimmelung und Falschauskunft durch Verschweigen der „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“.

    BND-Datenschutzbeauftragte: „Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet“

    Fünf Tage später, am 28. August, verfasste die BND-Datenschutzbeauftragte „H. F. einen weiteren Vermerk, in dem sie ein Resümee zum Vorgang zog. Darin macht sie erneut deutlich, dass sie die so genannte „Weltraumtheorie“ ablehnt:

    Der [Leitungsstab, Bereich Parlamentarische Angelegenheiten/Haushalt/Organisation/Koordination] vertritt unverändert die Auffassung, dass die Erhebung der Metadaten mittels der Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling eine Datenerhebung an ausländischen Satelliten darstellt. Eine solche Datenerhebung finde außerhalb des Geltungsbereichs des BND-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes statt. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datenerhebung von deutschem Boden aus, mittels in deutschem Eigentum stehender Satellitenanlagen, die von deutschen Beamten bedient werden, handelt. Nach meiner Auffassung finde daher sehr wohl deutsches Datenschutzrecht Anwendung. Nach eingehender Diskussion wird festgestellt, das sowohl Leitungsstab als auch die BND-Datenschutzbeauftragte auf ihrer jeweiligen Meinung beharren. Leitungsstab teilte mit, dass eine Abkehr von der Rechtsauffassung der Leitung auch nicht mehr möglich sei, da Chef Bundeskanzleramt sich für diese Rechtsauffassung ausgesprochen habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vorgenannte Rechtsauffassung von Leitungsstab nicht teilen werde und darum gebeten, dass dies Herrn Präsidenten mitgeteilt wird. Ich habe ergänzt, dass ich mir auch kaum vorstellen könne, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vorgenannte Rechtsauffassung für vertretbar erachte und daher von einer Beanstandung absehen werde. Auf Nachfrage habe ich Leitungsstab erläutert, was die Folgen einer solchen Beanstandung wären (Aufnahme der Beanstandung in den Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, Diskussion im Bundestag, damit verbunden vermutlich ein Aufgreifen der Thematik in den Medien). Ich habe ferner auf Nachfrage erläutert, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte keine exekutiven Befugnisse hat und daher den BND nicht zwingen kann, die Erfassung in Bad Aibling einzustellen.

    Zudem weisst sie daraufhin, „dass in der Abteilung Technische Aufklärung offenbar mehrere Datenbanken benutzt werden, in denen personenbezogene Daten enthalten sind und die trotz entsprechender Verpflichtung nicht als Auftragsdatei beim behördlichen Datenschutz angemeldet wurden“. Und: „Ich habe ferner meinen Eindruck geschildert, dass die Abteilung Technische Aufklärung sich in der Vergangenheit dem Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet hat.“

    Die Antwort an den Bundesdatenschutzbeauftragten wollte sie „Anfang der kommenden Woche an den Leitungsstab zwecks Vorlage bei der Leitung übermitteln“. Leider haben wir derzeit die endgültige, offizielle Antwort noch nicht vorliegen. Wir gehen aber davon aus, dass sich das Schreiben nicht mehr großartig geändert hat. Und dass die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ verschwiegen wurde.

    Wir haben bereits am Dienstag die Bundesdatenschutzbeauftragte kontaktiert und neben inhaltlichen Nachfragen auch die offizelle Anfrage und Antwort erbeten. Eine inhaltliche Antwort haben wir noch nicht. Am Mittwoch will sich Andrea Voßhoff persönlich mit dem zuständigen Fachreferat treffen und diesen Vorgang besprechen. Wir werden die Antwort nachtragen, sobald wir sie haben.

    Zudem haben wir Informationsfreiheits-Anfragen zu allen Anfragen und Antworten gestellt.

    Im Folgenden alle genannten Originaldokumente:


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autorin: BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, behördliche Datenschutzbeauftragte
    • Datum: 20. August 2013

    Anfragen des BfDI zum Thema PRISM/TEMPORA

    Bezug:

    1. Telefonat mit PLSA/Herrn Dr. K. am 20.08.2013
    2. Telefonat mit UAL T2/Herrn B. vom 20.08.2013
    3. Telefonat mit TAG/Herrn F. vom 20.08.2013
    4. Telefonat mit PLSA/Herrn Dr. K. und Frau F. vom 20.08.2013

    Auf Nachfrage habe ich Herrn Dr. K./PLSA meinen Eindruck vom Besuch des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA/Bad Aibling geschildert. Im Laufe des Gesprächs entstand der Eindruck, dass ZYFD von Abt. TA trotz entsprechender Bitte nicht vollumfänglich über die Arbeit der Außenstelle Bad Aibling in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere wurde die offenbar in großem Umfang erfolgende Weitergabe von ungefilterten Rohdaten aus der FmA an US-SUSLAG nicht dargestellt. Mangels Kenntnis dieser Weitergabe von Daten an die US-Seite konnte keine datenschutzrechtliche Bewertung der Datenerhebung und ‑weitergabe erfolgen. Herr Dr. K. teilte mit, die Frage der mglw. nicht vollständigen Einweisung des behördlichen Datenschutzes in die Arbeitsweise der Dienststelle Bad Aibling mit UAL T2/Herrn B. aufgreifen zu wollen. Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe an US-SUSLAG in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.

    Herr B. erklärte telefonisch einige Stunden später, die seitens PLSA erwähnte Weitergabe von Rohdaten an US-SUSLAG sei in der Tat nicht explizit im Rahmen des Besuchs des behördlichen Datenschutzes in Bad Aibling erwähnt worden. Grund hierfür sei, dass man das Thema „Metadatenanalyse bzw. ‑erhebung“ habe zugunsten der Erörterung anderer Themen ausklammern wollen. Herr B. bestätigt auf Nachfrage, dass die vorgenannte Weitergabe von Rohdaten an US-SUSLAG in großem Umfang stattfinde. Es würden auf bestimmten Übertragungswegen im Ausland alle durch den BND erhobenen Daten an US-SUSLAG weitergegeben. Eine inhaltliche Sichtung bzw. eine Eingrenzung der erhobenen Daten anhand von wie auch immer gearteten Kriterien finde nicht statt. Stattdessen würden alle auf den betreffenden Strecken erhobenen Daten – bereinigt um Daten mit Deutschlandbezug – an US-SUSLAG weitergegeben. Auf meine Frage nach dem Inhalt der weitergegebenen Daten teilt er mit, dass es sich bei einem Teil der Daten um personenbezogene Daten handele.

    Ich habe mitgeteilt, dass ich keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten im geschilderten Umfang ohne jedwede Art von Erforderlichkeitsprüfung bzw. Prüfung des Vorliegens der Übermittlungsvoraussetzungen von § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 3 BVerfSchG rechtfertigen zu können. Ich habe ihn ferner gefragt, wie die Stellungnahme der Abt. TA vom 02. August 2013 zu den vom BfDI erhobenen Fragen im Hinblick auf diesen für ZYFD neuen Sachverhalt bewertet werde. Er teilt mit, dieser Frage nochmals nachgehen zu wollen und zu diesem Zweck Kontakt zum innerhalb der Abt. TA federführenden Bereich TAG aufnehmen zu wollen.

    Herr F./TAG rief kurze Zeit später an und erkundigte sich nach meinen Eindrücken vom Besuch in Bad Aibling. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich zunächst keinen schlechten Eindruck gewonnen habe, da die in Bad Aibling geschilderte Art des Erkenntnisaustausches mit US-SUSLAG meiner Einschätzung nach so gerade noch den rechtlichen Grenzen von § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 3 BVerfSchG gerecht werde. Nachdem ich jedoch nunmehr durch eine Bemerkung von PLSA/Herrn Dr. K. erfahren hätte, dass eine deutlich weitergehender Informationsweitergabe an US-SUSLAG keine Erwähnung gefunden habe, müsse ich mein Fazit revidieren. Ich habe mitgeteilt, dass ich nunmehr den Eindruck gewonnen habe, dass Abt. TA willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor ZYFD zurückgehalten habe. Herr F. teilte mit, dass Abt. TA dazu neige, sensitive Dinge sehr kryptisch auszudrücken bzw. beschönigend zu formulieren. Er gehe jedoch davon aus, dass es sich nicht um eine absichtliche Fehlinformation des behördlichen Datenschutzes handele. Auf meinen Einwand, dass die seitens Abt. TA zugearbeitete Stellungnahme zu den Fragen des BfDI nicht auf diesen Aspekte eingebe, bestätigt Herr F. dies. Lediglich in einem internen Hinweis werde die Thematik am Rande angerissen. Er gehe davon aus, dass ZYFD diesen Hinweis nicht habe in den richtigen Kontext einsortieren können. Die Nichtnennung der Zusammenarbeit mit US-SUSLAG im Antwortvorschlag für den BfDI sei darauf zurückzuführen, dass Abt. TA die Datenerhebung in Bad Aibling nicht als Datenerhebung im Geltungsbereich des BNDG erachte. Daher bestehe keine Kontrollzuständigkeit des BfDI. Die vorgenannte Rechtsauffassung sei von Leitungsstab und Rechtsreferat mitgetragen worden und binde daher auch den behördlichen Datenschutz. Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Rechtsauffassung von L ZYF und Leitungsstab den behördlichen Datenschutz aufgrund seiner Weisungsfreiheit (gemäß § 4f Abs. 3 S. 2 BDSG) nicht binde. Ich sei im Übrigen der Auffassung, dass eine Beantwortung der sehr offenen Fragestellung des BfDI nur bezogen auf den Meldungsaustausch der Abt. TA unter Verschweigen des Erkenntnisaustauschs und des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme. Selbst dann, wenn die vorgenannte Rechtsauffassung von ZYF, Abt. TA und Leitungsstab vertreten werde, müsse der BfDI zumindest darauf hingewiesen werde, dass der BND diese Rechtsauffassung vertritt und seine Antwort an dieser Rechtsauffassung orientiert habe. Herr F. stimmte mir diesbezüglich zu und kündigte an, bis Mittwochmorgen eine ergänzende Stellungnahme zwecks Aufnahme in das Schreiben an den BfDI vorlegen zu wollen.

    Herr Dr. K. kündigte später telefonisch an, dass der Leitungsstab einige wenige Änderungen im Änderungsmodus in das Schreiben von ZYFD ans BKAmt und an den BfDI einarbeiten werde und die Schreiben sodann mit den Änderungen Herrn Präsidenten vorlegen wolle. Er werde telefonisch Bescheid geben, sobald Herr Präsident sein Einverständnis mit den Schreiben erteilt habe. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich die Beantwortung der Fragen des BfDI nur hinsichtlich des von Abt. TA benannten Meldungsaustausches nicht für ausreichend erachte. Er teilte nochmals mit, dass eine weitergehende Beantwortung vonseiten der Leitung nicht gewünscht sei.

    Frau F. teilt abends telefonisch mit, dass Herr Präsident sein Einverständnis mit den durch PLSA überarbeiteten Versionen der Schreiben an BKAmt und BfDI gegeben habe. Die überarbeiteten Versionen werde sie in die VS-Dropbox von ZYFD einstellen. ZYFD möge an einer Stelle noch ergänzende Daten bei Abt. TA einholen und die Schreiben sodann versenden. Ich habe um eine kurze schriftliche Bestätigung gebeten, dass der Inhalt der Schreiben dem entspricht, was aus Sicht der Leitung gegenüber dem BfDI mitgeteilt werden soll. Eine solche Bestätigung wurde zugesagt.

    Dr. F.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, „A. F.“, G‑10-Jurist
    • Datum: 21. August 2013

    Hintergrund Metadaten

    Hinzuweisen ist noch darauf, dass Metadatensätze nicht gleichzusetzen mit Kommunikationsvorgängen sind sowie diese Datensätze nicht personenbezogen sein können.

    Metadaten sind nicht nur Verbindungsdaten (z.B. E‑Mail-Adressen oder Telefonnummern), sondern alle Daten, die technisch erzeugt werden und für die Abwicklung des Verkehrs notwendig sind. Metadaten sind also auch zum Beispiel bei Mobilfunk automatische Abfragen über die Zulässigkeit von Roaming, Ein- und Ausschalten des Mobil-Telefons oder Meldungen zur Sendesignalstärke.

    Metadaten fallen auch in großem Umfang beim IP-Verkehren neben der E‑Mail-Adresse an, zum Beispiel

    • Anfrage des Startbildschirmes eines Webmail-Dienstleisters (z.B. Hotmail.com)
    • Setzen oder Abfragen eines Cookies
    • Senden eines Pop-up-Fensters
    • Mausklick auf einen Hyperlink (neue Seite) oder einen Button
    • Absenden von Bildschirmeingaben
    • Einblenden von Werbebannern
    • Einrichten einer verschlüsselten Verbindung

    Hilfsweise/lediglich subsidiär wäre durch die Ausgestaltung der technischen Systeme h.E. auch die Tatbestandsvoraussetzungen §§ 9 BNDG, 19 BVerfSchG erfüllt.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, TAG

    

    Kurzgutachten zur Weitergabe von Metadaten an AND (außerhalb des Anwendungsbereiches des G10)

    Alle vom BND an die NSA in Bad Aibling weitergegebenen Daten werden G10-bereinigt. Eine Übermittlung von Daten von deutschen Telekommunikationsverkehren, die dem Femmeldegeheimnis nach Art. 10 GG unterfallen, wird damit verhindert.

    § 1 Abs. 2 BNDG lautet:

    Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. Werden dafür im Geltungsbereich dieses Gesetzes Informationen einschließlich personenbezogener Daten erhoben, so richtet sich ihre Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nach den §§ 2 bis 6 und 8 bis 11.

    Die Bestimmungen der §§ 2 bis 6 und 8 bis 11 BNDG finden somit nur für Datenerhebungen im Inland Anwendung. Die Vorschrift für die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den BND ist § 9 BNDG i. V. mit § 19 Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Werden also Informationen einschließlich personenbezogener Daten im Ausland außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG erhoben, findet § 9 BNDG nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BNDG keine Anwendung (argumentum e contrario). In diesem Fall greifen auch nicht die dortigen Vorgaben für eine Übermittlung.

    Der Gesetzgeber sah sich bei Schaffung des BNDG vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zur Volkszählung (BVerfGE 65, S. 1 ff.) zum Schutze des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehalten, für in Deutschland stattfindende Eingriffe in Lebenssachverhalte eine verfassungsgemäße Eingriffsbefugnis (betreffend die Datenerhebung sowie – Verarbeitung und Nutzung) zu schaffen. Anknüpfungspunkt ist hierbei der Lebenssachverhalt, in den eingegriffen werden soll. Werden bspw. Daten durch Observationen in Deutschland erhoben, sind hierbei die vorgenannten Bestimmungen des BNDG zu beachten. Diese Auffassung wird systematisch gestützt durch die Tatsache, dass für den BND als Auslandsnachrichtendienst im BND-Gesetz keine eigene Übermittlungsnorm für die Datenweitergabe an ausländische Stellen geschaffen wurde, sondern lediglich eine Verweisung auf die Übermittlungsvorschrift des Inlandsnachrichtendienstes BfV.

    Gleichzeitig war es dem Gesetzgeber aufgrund des völkerrechtlichen Souveränitätsprinzips verwehrt, in einem deutschen Gesetz Eingriffsbefugnisse für das und im Ausland zu schaffen.

    Vor diesem Hintergrund stellen Datenerhebungen, die ausschließlich an ausländischen Lebenssachverhalten ansetzen, keine Datenerhebungen im Geltungsbereich des BNDG, d.h. in Deutschland, dar. Dies ist vorliegend der Fall:

    Die an die NSA weitergeleiteten Metadaten werden zum einen in Afghanistan durch eine dortige Satellitenempfangsanlage und durch dortiges Abgreifen von Richtfunkstrecken erhoben, so dass es sich um eine Datenerhebung im Ausland handelt.

    Die Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling greifen von ausländischen Satelliten (zum Beispiel von Satelliten, die Verkehre der Region Afghanistan/Pakistan fuhren) Datenströme ab und leiten sie nach Bad Aibling. Die Erhebung findet somit an ausländischen Satelliten statt, also ebenfalls außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG.

    Im Gegensatz zu Lebenssachverhalten, in denen ein unmittelbarer Deutschlandbezug gegeben ist, beispielsweise wenn Daten bei in Deutschland ansässigen Unternehmen oder im Rahmen einer Observation in Deutschland erhoben werden, besteht bei den vorliegend betroffenen reinen Auslandstelekommunikationen kein derartiger Deutschlandbezug. Während eine Person, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen (TK, Bank, Fluggesellschaft) nutzt oder sich in Deutschland aufhält, davon ausgehen darf und kann, dass diesbezügliche Datenerhebungen auf Basis einer klaren verfassungsgemäßen Eingriffsbefugnis erfolgen, gilt dies bei Lebenssachverhalten wie der reinen Auslandstelekommunikation nicht.

    Da somit vorliegend keine Daten im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 2 BNDG „im Geltungsbereich des Gesetzes“ erhoben werden, findet in der Konsequenz auch § 9 BNDG keine Anwendung.

    - TA übermittelt Daten auch an multinationale Empfänger. z.B. ISAF. Auf diese Datenbestände haben auch USATF und GBRTF eine Zugriffsmöglichkeit. Übermittlungsempfänger ist und bleibt jedoch der rechtlich selbständige multinationale Empfänger, so dass die hieraus (indirekt) folgende Zugriffsmöglichkeit USATF/GBRTF nicht als Übermittlungsempfänger/Übermittlung im Sinne der Anfrage des BfDI zu werten ist.

    - Die Nachrichtengewinnung der Abteilung T1 betreibt hinsichtlich der Erfassungsergebnisse von Auslandsstrecken für Krisengebiete bezogen auf bestimmte Gefahrenphänomene in der Außenstelle in Bad Aibling eine SIGINT-Kooperation und leitet in diesem Rahmen unter strikter G10-Filterung bestimmte, vorher festgelegte Daten an USATF. Ggf. von diesen Daten betroffene natürliche Personen können dabei ggf. lediglich aufgrund eines im Einzelfall eventuell vorhandenen Zusatzwissens identifiziert werden, so dass ggf. der Personenbezug im Sinne des BDSG verneint werden kann (Gola/Schomerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).

    - Darüber hinaus kann vertreten werden, dass Metadaten der Telekommunikation von Ausländern im Ausland (Telefonnummer oder E‑Mail-Adresse) – zumindest zum Großteil – keine personenbezogenen Daten darstellen. Ein Datum ist nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 BDSG dann personenbezogen, wenn es eine Person bestimmt oder bestimmbar macht. Eine Bestimmbarkeit ist dann nicht gegeben, wenn die Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar ist (vergl. § 3 Abs. 6 BDSG). Bei „deutschen“ Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen ist dies der Fall, da die Sicherheitsbehörden nach dem Telekommunikationsgesetz die Bestandsdaten bei den Providern abfragen und damit die Person relativ einfach ermitteln können (§§ 112, 113 TKG).

    Dahingehend besteht diese einfache Abfragemöglichkeit bei ausländischen Anschlusskennungen ggf. nicht. In praktischer Hinsicht besteht keine Möglichkeit, mit einem verhältnismäßigen Aufwand den konkreten Anschlussinhaber einer bestimmten Anschlusskennung im Ausland abschließend / Belastbar festzustellen. Während aufgrund der (internationalen) Vorwahlen noch das betreffende Land sowie (bei Festnetzanschlüssen) auch die Stadt/Region ohne unverhältnismäßigem Aufwand festgestellt werden können, gilt dies für die Feststellung des konkreten ausländischen Anschlussinhabers nicht mehr. Häufig fehlt es in den relevanten ausländischen Staaten an aktuellen, vollständigen Rufnummernverzeichnissen wie man sie aus Deutschland kennt. Die Argumentation eines nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes wird auch dadurch gestützt, dass es sich bei den weitergeleiteten Metadaten um Daten in einem Rohzustand handelt, die vor ihrer Verwertung erst aufgearbeitet werden müssen.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, TAG
    • Datum: 23. August 2013

    Anfrage Nr. 3 BfDI vom 08.08.2013 „Kooperation mit AND“

    Vorbemerkung:

    Der behördliche Datenschutz im BND steht in regelmäßigem Kontakt mit der Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA) und hat auch in den vergangenen Monaten mehrere Besprechungen und Gespräche mit Abteilung TA geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde deutlich. dass einige Aspekte der Arbeit der Abteilung TA einer tiefergehenden datenschutzrechtlichen Begleitung bedürfen. So wurde z. B. Festgestellt, dass für ein von Abteilung TA genutztes Fachinformationssystem, in dem auch personenbezogene Daten gespeichert werden, keine Dateianordnung i. S. d. § 6 BNDG i. V. m. § 14 BVerfSchG vorliegt. Der behördliche Datenschutz hat daher gemeinsam mit Abteilung TA beschlossen, ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Projekt „Datenlandschaft Abteilung TA“ ins Leben zu rufen. Ziel des Projektes ist die Verbesserung des Datenschutzes in Abt. TA und die verstärkte Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abt. TA für datenschutzrechtliche Belange. Dieses Ziel soll durch vierteljährlich stattfindende Beratungsbesuche des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA sowie durch die Schaffung einer neuen, eigens auf die Bedürfnisse von Abt. TA zugeschnittenen datenschutzrechtlichen Schulung erreicht werden. Die Schulung, die durch den behördlichen Datenschutz durchgeführt werden wird, soll sich zunächst an die Vorgesetztenebene der Abt. TA (Sachgebietsleiter, Referatsleiter) und danach an die Nachrichtenbearbeiter der Arbeitsebene richten. Ergänzend sollen regelmäßige Workshops angeboten werden, in denen die Nachrichtenbearbeiter der Arbeitsebene datenschutzrechtliche Fragen aus ihrer täglichen Arbeitspraxis aufgreifen und mit dem behördlichen Datenschutz diskutieren können. Die Ergebnisse der Workshops bzw. die dort wiederholt genannten Fragestellungen sollen in ein „FAQ Datenschutz Abteilung TA“ einfließen, das ins Intranet der Abteilung TA eingestellt werden soll.

    Der nächste Beratungsbesuch des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA ist für Oktober 2013 vorgesehen. Die erste Schulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung TA ist ebenfalls für Oktober 2013 geplant. Der behördliche Datenschutz hat Abt. TA darüber hinaus gebeten, für das vorgenannte Fachinformationssystem der Abteilung TA das erforderliche Dateianordnungsverfahren einzuleiten. Der behördliche Datenschutz wird dem BfDI den Entwurf der Dateianordnung unter Bezugnahme auf seine Beratungsfunktion gemäß § 26 Abs. 3 BDSG, § 11 BNDG zeitnah zukommen lassen.“

    Mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes soll der BND mit der NSA bzw. US-Stellen, insbesondere im Jahr 2002, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit u.a. am BND-Standort im bayerischen Bad Aibling geschlossen haben. Ich bitte um die Übersendung dieser Vereinbarung(en) und die Beantwortung folgender Fragen:

    Frage 1:

    Auf welcher/welchen Rechtsgrundlagen basiert diese Zusammenarbeit? Sollte insoweit § 9 Abs. 2 BNDG i.V.m. § 19 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 BVerfSchG als Rechtsgrundlage fungiert haben, bitte ich um detaillierte Darlegung, wie die Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BVerfSchG umgesetzt worden sind. […]

    Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage von § 1 Abs. 2 BND-Gesetz.

    Frage 2:

    a) Wie ist diese Zusammenarbeit inhaltlich konkret ausgestaltet und in der Praxis durchgeführt worden?

    Die BND-Dienststelle Bad Aibling erfasst internationale Fernmeldeverkehre. Dabei kommt im Wesentlichen von der NSA beschaffte Erfassungstechnik zum Einsatz, die vom BND betrieben wird. Die Antennenanlage wurde dem BND 1995 von der US-Regierung überlassen.

    In Bad Aibling werden einerseits der NSA spezifische Inhaltsdatensätze nach Treffer gesteuerter Suchbegriffe sowie Metadatensätze aus nach APB-Gesichtspunkten ausgewählten spezifischen Auslands-Auslands-Übertragungswegen in Krisengebiete, v.a. Afghanistan, G10-bereinigt zur Verfügung gestellt.

    Hauptaspekte dieser Zusammenarbeit sind die Lage und Gefährdung in Afghanistan (insbesondere auch in Zusammenhang mit „force protection“ der Bundeswehr“) sowie weitere Einsatzgebiete der Bundeswehr oder Krisengebiete [geschwärzt]

    Ein wesentlicher Teil der Zusammenarbeit war und ist neben der Zurverfügungstellung der Daten die technische Ertüchtigung des BND durch die NSA, um mit der technischen Entwicklung in der Telekommunikation Schritt halten zu können. Hierfür stationierte die NSA technisches Personal in Bad Aibling und stellte dem BND Geräte und Software zur Lesbarmachung moderner Telekommunikationsverfahren zur Verfügung (ein Beispiel für eine solche Software ist die im Juli 2013 über mehrere Wochen in der Presse dargestellte Erlassungs- und Analysesoftware „XKeyScore“). Der Einsatz und Nutzung der Geräte und Software erfolgt unter ausschließlicher Hoheit des BND.

    Andererseits erfolgt Rahmen der Zielerkundung eine Zusammenarbeit in Form von Trainingsmaßnahmen der NSA zum Programm XKeyScore. Eine Zusammenarbeit in Bezug auf konkrete nachrichtendienstliche Ziele wird in Bad Aibling derzeit nicht durchgeführt.

    b) Welche (Arten) personenbezogener Daten sind in welchem Umfang (Anzahl) auf dieser Grundlage an US-Stellen übermittelt worden?

    Auf den Antwortbeitrag vom 30. Juli 2013 zu den Anfragen des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 05. und 23. Juli 2013 wird verwiesen. Dort wird unter Ziffer 1. Umfang/Anzahl der Übermittlungen und unter Ziffer B I. und III. die Arten personenbezogener Daten dargestellt.

    Frage 3:

    Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt hat das Bundeskanzleramt die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BNDG erforderliche Zustimmung erteilt? Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt sind die entsprechenden Zustimmungen vom BND beantragt worden?

    Eine Zustimmung des Bundeskanzleramtes nach § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 4 BVerfSchG ist nicht erfolgt, da Übermittlungen an US-Behörden nicht auf Basis § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 4 BVerfSchG erfolgen.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autorin: BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, behördliche Datenschutzbeauftragte
    • Datum: 28. August 2013

    BfDI zum Thema PRISM/TEMPORA

    Bezug: laufender Vorgang, zuletzt Erörterung des weiteren Umgangs mit der Anfrage vom 08.08.2013 zwischen PLSA/Frau F. und ZYFD/Frau Dr. F. am 28.08.2013

    Ich habe mit PLSA/Frau F. eingehend über die rechtliche Bewertung der Erhebung und Weiterleitung des Metadatenstroms in Bad Aibling an die NSA diskutiert. PLSA vertritt unverändert die Auffassung, dass die Erhebung der Metadaten mittels der Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling eine Datenerhebung an ausländischen Satelliten darstellt. Eine solche Datenerhebung finde außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG und des BDSG statt. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datenerhebung von deutschem Boden aus, mittels in deutschem Eigentum stehender Satellitenanlagen, die von deutschen Beamten bedient werden, handelt. Nach meiner Auffassung finde daher sehr wohl deutsches Datenschutzrecht Anwendung. Nach eingehender Diskussion wird festgestellt, das sowohl PLSA als auch ZYFD auf ihrer jeweiligen Meinung beharren. PLSA teilte mit, dass eine Abkehr von der Rechtsauffassung der Leitung auch nicht mehr möglich sei, da Chef BK sich für diese Rechtsauffassung ausgesprochen habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass der BfDI die vorgenannte Rechtsauffassung von PLSA nicht teilen werde und darum gebeten, dass dies Herrn Präsidenten mitgeteilt wird. Ich habe ergänzt, dass ich mir auch kaum vorstellen könne, dass der BfDI die vorgenannte Rechtsauffassung für vertretbar erachte und daher von einer Beanstandung absehen werde. Auf Nachfrage habe ich PLSA erläutert, was die Folgen einer solchen Beanstandung wären (Aufnahme der Beanstandung in den Tätigkeitsbericht des BfDI, Diskussion im Bundestag, damit verbunden vmtl. ein Aufgreifen der Thematik in den Medien). Ich habe ferner auf Nachfrage erläutert, dass der BfDI keine exekutiven Befugnisse hat und daher den BND nicht zwingen kann, die Erfassung in Bad Aibling einzustellen.

    Ich habe PLSA ferner mitgeteilt, dass ZYFD in den vergangenen Tagen durch mehrere Hinweise aus Abt. TA zur Kenntnis gelangt ist, dass in Abt. TA offenbar mehrere Datenbanken benutzt werden, in denen personenbezogene Daten enthalten sind und die trotz entsprechender Verpflichtung nicht als Auftragsdatei beim behördlichen Datenschutz angemeldet wurden. Aus diesem Grunde habe kein Dateianordnungsverfahren gemäß § 6 BNDG durchgeführt werden können. Anhand der Schilderung des Inhalts der Datenbanken sei auch fraglich, ob alle betroffenen Datenbanken überhaupt geeignet seien, ein Dateianordnungsverfahren durchzuführen, oder ob aufgrund der nicht datenschutzkonformen Konzeption der Datenbanken eine Erteilung der erforderlichen Zustimmung des BKAmtes zur Dateianordnung von vornherein ausgeschlossen sei. Ich habe ferner meinen Eindruck geschildert, dass Abt. TA sich in der Vergangenheit dem Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet hat. Der behördliche Datenschutz habe aktuell keine Vorstellung davon, wie in Abt. TA mit welchen Datenbanken und welchen personenbezogenen Daten wo gearbeitet wird. Auch die vorgenannte, aus hiesiger Sicht vmtl. in Teilen datenschutzrechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten durch Abt. TA sollte Herrn Präsidenten mitgeteilt werden. Ein Aufarbeiten der datenschutzrechtlichen Themen bei Abt. TA sei im Übrigen nur dann erfolgversprechend, wenn die Leitung gegenüber Abt. TA signalisiere, dass dies gewünscht sei. Vor diesem Hintergrund wäre eine Intervention der Leitung aus Sicht des behördlichen Datenschutzes sehr hilfreich. PLSA teilte mit, dass die Leitung bereits den Wunsch geäußert habe, ein Gespräch mit ZYFD zu führen. Sie gehe davon aus, dass ein solches Gespräch zeitnah stattfinden werde.

    Im Hinblick auf die noch ausstehende Beantwortung des dritten Schreibens des BfDI vom 08.08.2013 habe ich mitgeteilt, dass das Schreiben fertiggestellt sei. Ich habe ferner angekündigt, dass ich mir die Rechtsauffassung von Abt. TA und PLSA zur Frage der rechtlichen Bewertung der Metadatenerfassung in Bad Aibling nicht zu eigen gemacht habe, da ich diese Auffassung nicht vertreten könne. Ich hätte daher die Rechtsauffassung als die der Abt. TA dargestellt und ergänzend erläutert, dass diese Rechtsauffassung von der Leitung geteilt werde. Eine eigene rechtliche Stellungnahme durch den behördlichen Datenschutz sei nicht erfolgt. PLSA teilte mit, dass die geschilderte Verfahrensweise vmtl. von der Leitung mitgetragen werden könne. Wir sind so verblieben, dass ich den mit Abt. TA abgestimmten Entwurf der Antwort auf das dritte Schreiben des BfDI Anfang der kommenden Woche an PLSA zwecks Vorlage bei der Leitung übermitteln werde.

    Dr. F.

    18. Mai 2015 30
  • : Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/">CC BY-SA 2.0 AT</a> via <a href="http://fm4.orf.at/stories/1758861/">fm4.orf.at</a>/Seb Hoch
    Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen

    In der letzten Woche wurde veröffentlicht, dass in Wien ein vierter Überwachungsposten ausländischer Nachrichtendienste zur Mobilfunküberwachung gefunden wurde. Nicht, wie die drei vorherigen, in US-Kontrolle, sondern auf der britischen Botschaft. Erich Moechel hat nun beschrieben, wie diese Stationen in Verbindung stehen und dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach keineswegs isolierte Spähstationen sind:

    Wie topografische Messungen ergeben haben, besteht zwischen den drei bekannten US-Stationen sehr gute Sichtverbindung. Breitbandige Richtfunkstrecken sind auch mit kleinen Schüsseln problemlos umzusetzen, während die tiefer liegende britische Station nur vom IZD-Tower in Wien 22 erreichbar ist.

    Das Tieferliegen der UK-Station drängt zu der Annahme, dass es mindestens eine weitere Station geben muss, die in Sichtlinie der britischen Botschaft und eines anderen Netzknotens liegt. Die Antennen der Stationen sind in der Regel hinter falschen Fasssaden und Wartungshäuschen auf Dächern versteckt, die abgefangenen Daten aus dem Mobilfunknetz werden dann an eine zentrale Stelle zur Auswertung gesendet. Moechel vermutet als zentrale Auswertestelle die Villa in Pötzleinsdorf , da diese in der Regel in Außenstellen angesiedelt seien. Die technische Verarbeitung soll wiederrum im IZD-Tower erfolgen, in dem wundersamerweise unterhalb der US-Vertretung „unvermietete“ Stockwerke liegen.

    Wir dürfen gespannt sein, welche Stationen sich in Wien noch zur Komplettierung des Bildes finden lassen werden.

    18. Mai 2015 8
  • : Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“
    Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“

    merkel3

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Woche versprochen, dass der Geheimdienst-Unterschungsausschuss alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND erhalten werde. Das ist überraschend, weil das Kanzleramt bisher mauerte und Aufklärung verhinderte. Wir haben die beiden Obleute der Opposition um eine Bewertung des Versprechens befragt.

    Es ist diese Woche etwas untergegangen, was Angela Merkel am Montag während einer CDU-Pressekonferenz nach der Bremen-Wahl erzählte:

    „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.

    Das Überraschende an diesem Statement war die Klarheit, mit der Merkel etwas als eine Selbstverständlichkeit ausdrückte, was bisher nicht der Realität entspricht. Denn bisher mauerte die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundeskanzleramt bei allem, was zu mehr Aufklärung im Rahmen des Geheimdienst-Unterschungsauschuss führen könnte. Und genau deshalb sollte man dieses Zitat nicht übersehen, sondern Angela Merkel zukünftig an ihren eigenen Aussagen messen. In diesem Fall ist das praktischerweise aufgezeichnet worden: MP3 (Original von Falk Steiner bei Soundcloud):

    Wir haben das Versprechen genutzt, um die beiden Obleute der Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss um eine Bewertung zu bitten. Martina Renner von der Fraktion Die Linke und Konstantin von Notz von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben unsere Fragen beantwortet.

    1. Haben Sie derzeit schon das Gefühl, alle Materialien zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Wir stellen ständig fest, dass Akten unvollständig sind oder zu seien scheinen. Einige Beweisbeschlüsse sind bis heute nicht erfüllt, obwohl sie teilweise noch aus dem letzten Jahr sind. Aber wir haben auch regelmäßig Diskussionen mit den anderen Fraktionen darüber, ob wir spezifische Beweisbeschlüsse noch ergänzend fassen sollten, weil wir bestimmte Akten zwar schon durch allgemeinere Beschlüsse beigezogen (= beantragt) haben, wir durch konkretere Anträge aber nochmal nachfassen könnten. Der bekannteste davon ist aktuell der Beschluss BND 26, der das Selektoren-Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Gerade in der letzten Ausschuss-Sitzung hat ein Zeuge wieder berichtet, sich mit Materialien vorbereitet zu haben, die wir nicht haben.“

    Konstantin von Notz:

    „Wir haben immer wieder betont, dass aus unserer Sicht die Bundesregierung alle Register zieht, um uns wesentliche Informationen vorzuenthalten. Der Umfang der Schwärzungen in Akten, die vollständige Herausnahme von Unterlagen aus unseren Akten, die Konsultationsverfahren mit den USA belegen von Beginn an den Willen der Bundesregierung, uns zu behindern und eben nicht vollständig zu informieren. Wir hatten bereits mehrfach Fälle, bei denen Akten überraschend auftauchten, die bereits lange hätten vorgelegt werden müssen. In einigen Fällen nehmen wir es der Bundesregierung auch nicht ab, dass es keine Akten (mehr) gibt, weil es vor dem Hintergrund der Verwaltungsgrundsätze der Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit nicht vorstellbar wäre.“

    2. Glauben Sie den Aussagen, demnächst mehr zu erhalten, wenn Sie bisher nicht das Gefühl hatten, alles zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Das wäre gut, aber ich bin ziemlich skeptisch.“

    Konstantin von Notz:

    „Wir hoffen sehr, dass das Wort der Kanzlerin noch etwas gilt, die ja vor wenigen Tagen angesichts der Selektorenlistenfunde vollständige Aufklärung zugesagt hatte. Wenn man jetzt dem Ausschuss aufgrund dessen Arbeit diese Selektoren angeblich überhaupt erst gefunden wurden, diese vorenthalten will, ist Frau Merkel nicht Teil der Aufklärung, sondern der Vertuschung.“

    3. Ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, alle Materialien zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Juristisch ist die Lage ganz eindeutig: der Untersuchungsausschuss hat das Recht, die Akten zu erhalten und die Bundesregierung hat die Pflicht, die Akten vollständig zu liefern. Soweit einschlägig greift u.U. ja auch die Geheimschutzordnung des Bundestages. Insofern ist das völlig selbstverständlich. Ich bewundere durchaus die Kreativität der Regierung, immer wieder Akten zu ‚finden’, die längst beantragt wurden, und wie das jedesmal sehr lapidar als Versehen deklariert wird.“

    Konstantin von Notz:

    „Die vollständige Erfüllung der Beweisanträge des Ausschusses ist gesetzlich vorgegeben durch das Untersuchungsausschussgesetz.“

    4. Definieren Sie Selektoren auch als „Material vom BND“?

    Martina Renner:

    „Natürlich. In dem Moment, wo die Selektoren in die Erfassungssysteme des BND eingespeist werden und dazu genutzt werden, vom BND abgehörte Kommunikationen auszuwählen, sind sie BND-Material. Dass uns die Originaldaten der NSA vorgelegt werden, ist kaum zu erwarten. Dabei würden diese doch auch Rückschluss darauf zulassen, wer diese wie in Empfang genommen und anschließend in das System des BND eingespeist hat, sprich die Augen davor verschlossen hat, was die NSA eigentlich will und macht.“

    Konstantin von Notz:

    „Es geht weniger um eine eigentumsanaloge Frage, sondern darum, ob diese Listen rechtlich besehen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen. Weil die Selektoren in Verfahren des BND eingesetzt werden, die untersuchungsgegenständlich sind, ist die Vorlage aus unserer Sicht rechtlich zwingend, zumal die missbräuchliche Nutzung bestimmter Selektoren gegen Geist und Inhalt der Abkommen mit der NSA verstößt, auf deren Grundlage Frau Merkel konsultieren möchte. Das ist widersprüchlich.“

    Wir sind ja ebenso skeptisch. Aber wir messen Angela Merkel gerne an ihrem Versprechen!

    Update: Wie Peter Piksa auf Twitter anmerkte, müssen wir vielleicht erstmal klären, wie die Kanzlerin das Wort „Alle“ definiert.

    15. Mai 2015 9
  • : Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Kanzleramt weiß nichts von Terminen im Kanzleramt
    Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Kanzleramt weiß nichts von Terminen im Kanzleramt

    Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX, hatte im NSA-BND-Untersuchungsausschuss von zwei Terminen im Kanzleramt im Jahr 2009 und 2013 berichtet, aus seiner Sicht eine „sehr ungewöhnliche Vorgehensweise“, die „Druck aufgebaut“ hätte.

    Thematisch soll es darum gegangen sein, wie der Bundesnachrichtendienst (BND) seit 2008 den Internet-Knoten DE-CIX mit einer Art Generalzugriff abschnorchelt. Nach Angaben von Landefeld hatte das Bundeskanzleramt mehrfach eingegriffen und die G‑10-Kommission und die Bundesnetzagentur daran gehindert, die Abhörmaßnahme zu untersuchen. Es seien Einladungen ins Bundeskanzleramt erfolgt.

    Konkret sind folgende Aussagen im NSA-BND-Ausschuss gefallen, die im Live-Blog protokolliert sind:

    Landefeld: Das führte zu Termin mit Kanzleramt, die uns sagten, dass wir uns mit G‑10-Kommission noch nicht mal unterhalten dürften, weil die Maßnahme noch nicht angeordnet war. […] Wenn ich dann ins Kanzleramt geladen werde, ist das nicht Rechtsstaatlichkeit, sondern Power-Play.
    […]
    Landefeld: Dann ins Bundeskanzleramt zitiert und uns ganz klar erklärt, dass wir mit niemandem reden dürfen, eh es keine Anordnung gibt, auch nicht G‑10-Kommission oder Parlamentarischem Kontrollgremium.

    Landefeld wurde noch konkreter, als Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele zu den Treffen im Kanzleramt nachfragten:

    von Notz: Wer war beim Treffen im Bundeskanzleramt 2008 dabei? Was wurde besprochen?

    Sensburg: Anderes Jahr?

    Landefeld: Januar 2009.
    […]
    von Notz: Wann war das Treffen im Bundeskanzleramt?

    Landefeld: 27. Februar 2009.

    Ströbele: Und der zweite Termin im Kanzleramt?

    Landefeld: 9. August 2013.

    Das haben wir per IFG genauer wissen wollen und alle vorhandenen Informationen zu den zwei Treffen im Bundeskanzleramt angefordert, inklusive der Liste der Teilnehmer, der Redevorlagen und der Ergebnisseprotokolle.

    Die Antwort des Kanzleramts (pdf) auf die Anfrage vom 26. März wurde uns am 12. Mai zugestellt und ist eine gebühren- und auslagenfreie Ablehnung mit einer bemerkenswerten Begründung, die aus einem Satz besteht:

    In den Akten des Bundeskanzleramtes konnten keine einschlägigen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden.

    Das bedeutet, dass es entweder keine Akten zu den beiden Treffen gibt, was wegen der Archivierungspflicht unwahrscheinlich ist. Denn die Informationen, Daten und überhaupt sämtliches Material, das im Zuge der Regierungsarbeit und bei Verwaltungsvorgängen entsteht, muss aufbewahrt werden. Oder aber das Bundeskanzleramt gibt nur vor, nichts zu wissen, und verschweigt Informationen über die Treffen.

    Dass Klaus Landefeld die Unwahrheit gesagt hat, ist hingegen wenig wahrscheinlich, da er konkrete Daten der Treffen und auch den Anlass genau bezeichnete.

    13. Mai 2015 9
  • : Die Hand, die dich füttert… Finanzielle Abhängigkeiten von NSA-Befürwortern
    Die Hand, die dich füttert… Finanzielle Abhängigkeiten von NSA-Befürwortern

    The Intercept hat einige Zusammenhänge zwischen NSA-verteidigenden Personen und der NSA dargestellt. Und es zeigt sich, dass in vielen Fällen direkte personelle und finanzielle Verbindungen bestehen.

    Ein Beispiel ist Stewart Baker, der 1992 bis 1994 für die NSA als General Counsel gearbeitet hat, 2013 versuchte, die Leaks Snowdens kleinzureden und in einer Senatsanhörung letzten Sommer massiv gegen eine bessere Kontrolle der Geheimdienste argumentiert hat.

    Baker arbeitet zwar nicht mehr für die NSA direkt, aber die Kanzlei, für die er tätig ist, lobbyiert für Firmen, die NSA-Vertragspartner sind.

    Weitere Beispiele sind Jack Keane, der auf Fox News Überwachungsthemen kommentiert und in Zusammenhang mit der NSA steht und als Berater für Militäreinrichtungen arbeitet sowie der Republikaner Jim Gilmore, der Snowden als Verräter diffamierte und für CACI International und CSC tätig war.

    Wer sich mehr mit dem Thema Überwachungsprogramme und Arbeitgeber beschäftigen will, dem sei der re:publica-Vortrag „Sousveillance“ ans Herz gelegt.

    13. Mai 2015 6
  • : Abhörstation auf der britischen Botschaft in Wien entdeckt
    Unscheinbare Technik auf der britischen Botschaft. Quelle: N.N./<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/">CC BY-SA 2.0</a>
    Abhörstation auf der britischen Botschaft in Wien entdeckt

    Der österreichische Radiosender FM4 hat einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, der den Standort einer weiteren Abhörstation in Wien enthüllt. Die auf die Überwachung von Mobilfunknetzen spezialisierte Anlage befindet sich offenbar auf dem Dach der britischen Botschaft.

    Bisher waren drei amerikanische Abhörstationen in Österreich bekannt geworden (IZD-Tower, „NSA-Villa“, US-Botschaft), die mit Beschreibungen in Snowden-Dokumenten in Übereinstimmung gebracht werden konnten. Die nun entdeckte britische Anlage ist aller Wahrscheinlichkeit nach die noch fehlende vierte, von der in den geleakten Papieren die Rede ist.

    Wie der Artikel erläutert, ist insbesondere die Mobilfunküberwachung in Wien von zentralem Interesse für Geheimdienste:

    Während der deutsche BND ganz offiziell die Daten-Backbones etwa an der Frankfurter Internet Exchange DE-CIX anzapfen darf, verfügen Österreichs Dienste über keine offizielle Vollmacht, Daten an der Glasfaser hierzulande en gros abzuzapfen. Das ist einer der beiden Gründe, warum der Mobilfunküberwachung in Österreich automatisch ein höherer Stellenwert zukommt. Der zweite Grund ist, dass Wien neben Genf weltweit die größte Dichte an diplomatischem Personal aufweist. Von der OPEC, den UN-Organisationen, IAEA und OSZE angefangen wimmelt es hier von hochkarätigen Abhörzielen.

    Darüber hinaus wird gezeigt, wie der in den Dokumenten angesprochene „Special Collection Service“ (ein Joint Venture von CIA und NSA) die britische Abhöranlage aller Wahrscheinlichkeit nach genutzt hat bzw. nutzt. „Network Mapping“ wird als Vorgehensweise beschrieben, „die für einen Angriff essentiellen Parameter des Netzes vorher zu erfassen“. Am Beispiel des Sony-Hacks wird die Strategie dahinter verdeutlicht:

    Im Fall des Sony-Hacks waren die Angreifer bereits Monate davor eingedrungen und hatten die Parameter wie IP- und MAC-Adressen aller wichtiger Komponenten, Server- und Firewalltypen usw. erhoben. Der eigentliche Angriff erfolgte erst Wochen später. Es lief deshalb für Sony so verheerend ab, weil die Attacke dadurch schnell und präzise abgewickelt werden konnte. Alle Knackpunkte des Sony-Netzes waren den Angreifern genau bekannt.

    Nach der gestrigen Veröffentlichtung des Berichts hat das österreichische Innenministerium die Absicht geäußert, ihn „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten“, die zur Verfügung stehen, prüfen zu wollen.

    12. Mai 2015 5
  • : BND gibt monatlich bis zu 1,3 Mrd Metadaten an die NSA
    BND gibt monatlich bis zu 1,3 Mrd Metadaten an die NSA

    Zeit Online berichtet unter Berufung auf BND-Akten, dass der BND „bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat“ an die NSA weitergibt. Das sind nicht nur Daten, die auf den in letzter Zeit viel diskutierten Selektoren beruhen, sondern Rohdaten, die ausgeleitet werden.

    Diese Verbindungs- oder Metadaten sind mindestens ebenso wichtig für die Dienste. Edward Snowden hatte berichtet, die NSA bekäme monatlich ungefähr 500 Millionen sogenannter Metadaten vom BND. Doch Snowdens Zahlen galten nur für einen einzigen Monat: für den Dezember 2012. Wie die neuen Unterlagen zeigen, schickt der Geheimdienst viel, viel mehr solcher Informationen an die Amerikaner.

    Neben den Rohdaten werden auch „Meldungen“ angefertigt – Berichte, die sowohl aus Metadaten als auch Inhalten bestehen. In einer Akte soll Folgendes stehen:

    Die Abteilung Technische Aufklärung im BND hat im Jahr 2012 in 580 Fällen Meldungen an US-amerikanische, in 184 Fällen an britische Dienste und in 553 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt.

    12. Mai 2015 8
  • : US-Gericht: Massenhafte NSA-Speicherung von Telefonie-Metadaten illegal
    Die Massenüberwachung der NSA erlitt vor Gericht eine empfindliche Niederlage. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/kneoh/14931652922">flickr</a>
    US-Gericht: Massenhafte NSA-Speicherung von Telefonie-Metadaten illegal

    Ein US-Berufungsgericht hat die massenhafte Sammlung von Telefonie-Metadaten durch die NSA für illegal erklärt. Das Programm würde die vom US-Kongress autorisierten Möglichkeiten bei weitem übersteigen, so die drei Bundesrichter in ihrer Begründung des Urteils. Gemeint ist damit die Sektion 215 des Patriot Act, die am 1. Juni 2015 ausläuft und vom US-Kongress neu bestätigt beziehungsweise überarbeitet werden muss. Der Abschnitt könne „das Gewicht nicht tragen, das ihm die Regierung zuschreibt, und er autorisiert nicht die Sammlung von Telefonie-Metadaten.“

    Obwohl das Programm keine Inhaltsdaten sammle, ließe das schiere Ausmaß der gespeicherten Metadaten weitreichende Rückschlüsse auf das Privatleben zu. Das könnte im Wissen um dieses Programm Selbstzensur („chilling effects“) zur Folge haben und damit die freie Meinungsäußerung einschränken.

    Ein sofortiges Ende der Datensammlung ordneten die Richter jedoch nicht an, weil demnächst die erwähnte Neuregelung bevorstünde. Auch die Frage, ob diese Form der Massenüberwachung verfassungsgemäß sei, blieb in Hinblick auf die derzeit laufenden Verhandlungen im US-Kongress außen vor.

    Das Verfahren „ACLU v. Clapper“ war im Zuge der Snowden-Enhüllungen von der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) gegen den Nationalen Geheimdienstdirektor James R. Clapper angestrengt worden und erlitt im ersten Anlauf 2013 eine Niederlage.

    In einem parallel laufenden Verfahren hat das US-Bundesgericht für den District of Columbia entschieden, dass die massenhafte Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstoßen würde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Auseinandersetzung früher oder später vor dem obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, landen wird.

    11. Mai 2015 3
  • : Edward Snowden: „Die Welt braucht Deutschland jetzt“
    Quelle: CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/ollily/2182881358/">flickr</a>
    Edward Snowden: „Die Welt braucht Deutschland jetzt“

    Im aktuellen SPIEGEL (20/2015) vom 09.05.2015 findet sich ein neues Gespräch mit Edward Snowden. Im knapp zweiseitigen Interview erläutert er einiges zu den Problematiken der BND-Affäre aus Insider-Perspektive. Zu Beginn erklärt er den momentan kursierenden Selektoren-Begriff:

    Man kann sich diese Selektoren wie ein Fischernetz vorstellen, das Geheimdienstmitarbeiter in diesem Ozean an Kommunikation auslegen, der durch die Massenüberwachung entsteht. Es gibt enge Selektoren, die ein spezielles Smartphone einer einzelnen Person überwachen – oder weiter gefasste, die beispielsweise ein ganzes Unternehmen oder das E‑Mail-System eines Ministeriums ins Visier nehmen.

    Im weiteren Verlauf des Gesprächs legt er erneut die gravierenden Kontrollmängel gegenüber NSA-Analysten offen, deren Suchen nur in Höhe eines „einstelligen Prozentsatzes“ von anderen Personen überprüft würden. Und auch das nur nachträglich und „auf Zufallsbasis“.

    Mangelnde Kontrolle auf beiden Seiten des Atlantiks (zum Vergleich das NSAUA- bzw. BNDUA-Protokoll von letzter Woche) erklärt denn auch die „atemberaubende“ Anzahl der vom BND gefundenen Selektoren:

    Ich halte es für absolut möglich, dass NSA-Mitarbeiter gemerkt haben, dass der BND die Suchbegriffe nicht ernsthaft überprüft. Und dass sie deshalb gute Chancen sahen, nicht erwischt zu werden, und das 2002 geschlossene Abkommen strategisch verletzten. Insofern ergibt auch die Menge der Suchbegriffe Sinn.

    Angesichts vermehrter parlamentarischer Bemühungen weltweit, Massenüberwachungs-Praktiken auszuweiten (z.B. in Frankreich und Österreich), plädiert Snowden außerdem für eine „moralische Führungsrolle“ Deutschlands. Es gebe schließlich „richtige und falsche Wege“, nationale Interessen zu wahren und Deutschland könnte im Idealfall „Vorschläge machen für die nationale und globale Regulierung der Nachrichtendienste.“

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