Quick Freeze gilt als grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Doch Anwält:innen kritisieren das vom Justizministerium vorgeschlagene Verfahren. Sie fordern Änderungen, damit keine Mandatskontakte in die Hände der Strafverfolger gelangen.
Wer mit dem Flugzeug das Land verlässt, wird von Polizeibehörden durchleuchtet. Für diese anlasslose Massenüberwachung fehle jedoch die Rechtsgrundlage, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Auf die Ampelkoalition dürfte nun eine weitere Gesetzesänderung mit Sprengkraft zukommen.
Die Bundesregierung scheint sich endlich einig: Sie ist gegen die Pläne der EU, private Chats zu überwachen. Entwarnung bedeutet das nicht, denn noch ist über die Details nichts bekannt und ausgerechnet die Innenministerin soll die Ablehnung in Brüssel durchsetzen. Eine Analyse.
Der Deutsche Anwaltverein lehnt die Chatkontrolle rundherum ab. Er vergleicht die EU-Pläne damit, dass bei der Post alle Briefe und Pakete geöffnet und auf strafbare Inhalte untersucht würden. Von der Bundesregierung fordert der Verband, die Pläne auf EU-Ebene abzulehnen.
Die Innenminister:innen von Bund und Ländern fordern unisono die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Außerdem wollen sie härter gegen Klima-Aktivist:innen vorgehen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes sollen dazu ein umfassendes Lagebild erstellen.
Die Mehrheit der Justizminister:innen der Länder hat sich heute gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Entscheidung stärkt Bundesjustizminister Buschmann (FDP) den Rücken. Er macht sich für das „Quick Freeze“-Verfahren stark. Für Bundesinnenministerin Faeser (SPD) bedeutet der Beschluss hingegen eine Schlappe.
Nancy Faeser will die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen. Damit stellt sie sich in die Tradition konservativer Amtsvorgänger – und gegen die Versprechen im Koalitionsvertrag. Ein Kommentar.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen Entwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt. Das neue Verfahren soll der gescheiterten Vorratsdatenspeicherung nachfolgen. Streit in der Koalition ist damit vorprogrammiert. Wir veröffentlichen den Entwurf im Volltext.
In der Ampel zeichnet sich ein Schlagabtausch zwischen FDP, Grünen und der SPD um die Vorratsdatenspeicherung ab. Die SPD-Innenminister sprachen sich bei einem Treffen in Bayern zusammen mit ihren Kollegen von der Union für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen aus.
Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer alten Form ist tot, jetzt suchen Politiker:innen nach Alternativen zur anlasslosen Datensammlung. Mit der Login-Falle und Quick-Freeze stehen zwei Möglichkeiten bereit, doch damit drohen auch neue Probleme.
Während Bürgerrechtskreise das Luxemburger Urteil mit Genugtuung aufnehmen, zeichnet sich in der Ampel ein Koalitionsstreit ab. Justizminister Buschmann plant, zügig einen Quick-Freeze-Entwurf vorzulegen, doch Innenministerin Faeser will mehr.
Die Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikation dürfen nicht anlasslos weggespeichert werden – ein Sieg für die Grundrechte. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sollte aber auch Anlass sein, über die inhärenten Gefahren von massenhaften Datenhalden nachzudenken. Ein Kommentar.
Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Was steckt hinter dieser Überwachungsmaßnahme? Warum gilt das zugehörige Gesetz als Überwachungs-Zombie? Und welche Alternative favorisiert der Justizminister? Das Wichtigste auf einen Blick.
Nancy Faeser hat mit Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung für Aufregung gesorgt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Innenministerin ihre Koalitionspartner vor den Kopf stößt.
Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss hinter Gittern – auch wegen Fahren ohne Fahrschein. Wie viele Menschen das genau betrifft, können Behörden von Bund und Ländern aber nicht sagen.
Die Ampelkoalition war mit dem Versprechen angetreten, Whistleblower:innen endlich effektiv zu schützen. Doch der erste Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Bis heute machen sich Ärzt:innen strafbar, wenn sie nähere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen auf ihren Webseiten bereitstellen. Damit soll nun Schluss sein. Bundesjustizminister Marco Buschmann stellte einen Gesetzentwurf vor, um § 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist als politischer Zombie kaum totzukriegen und taucht immer wieder als Forderung von Innenpolitiker:innen auf. Der Bundesjustizminister will dem jetzt ein Ende bereiten.
Marco Buschmann und andere FDP-MdBs twittern gerade den nächsten Meilenstein bei der fachgerechten Entsorgung des Zugangserschwerungsgesetzes: Inhalt von X anzeigen In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe […]