netzpolitik.org leakt einen Brief und das Bundeskanzleramt erklärt daraufhin, dieser sei nun öffentlich zugänglich und es bestehe kein Anspruch mehr auf eine IFG Auskunft. Das bedeutet, öffentlich zugängliche Dokumente nach dem IFG, müssen nicht freiwillig veröffentlicht worden sein, sondern darunter fallen auch geleakte Dokumente. Dies ist ein Gastbeitrag von Malte Spitz, Mitglied im Landesvorstand von […]