Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta sowie der Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Das geht aus den Fragen hervor, die der irische High Court dem Gerichtshof im Juni vorlegte und die nun offiziell veröffentlicht sind. Parallel dazu muss das Gericht auch die Nichtumsetzungsklage gegen Deutschland bearbeiten.