e-Democracy
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: Video: Wahlkampf im Internet
: Video: Wahlkampf im Internet Auf der „Domain pulse 2009″ hab ich über „Politik 2.0 im Wahlkampf“ gesprochen. Die Präsentation und sechs Thesen finden sich hier. Der Vortrag ist nun in drei Teilen auf Youtube zu finden:
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: Bundestag erklärt: Internet-Wahlkampf in den USA
: Bundestag erklärt: Internet-Wahlkampf in den USA Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat wieder eine neue Analyse veröffentlicht und erklärt den Politikern, wie das Internet im US-Wahlkampf genutzt wurde. Auf 23 Seiten inklusive Deckblatt werden verschiedene Facetten beleuchtet. Und man sieht, dass das Thema dem Analysten Spass machte. Das Ergebnis ist nicht schlecht und interessant zu lesen.
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: Das Programm der re:publica’09
: Das Programm der re:publica’09 Wir haben heute das Programm der kommenden „re:publica’09 – shift happens“ in einer Beta-Version veröffentlicht. Unsere Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft findet vom 1. – 3. April in Berlin statt.
Stargäste sind u.a. Lawrence Lessig, Gründer von Creative Commons, der über die Remix-Gesellschaft sprechen wird, der kanadische Science-Fiction-Autor und Star-Blogger Cory Doctorow, sowie Anthony Volodkin von der Musikblog-Empfehlungsseite Hypemachine und moot, dem Shootingstar und Gründer von 4chan.org, der über Internet-Meme sprechen wird.
Desweitern wird US-Wissenschaftler John Kelly faszinierendes Kartenmaterial über die globalen Blogosphären zeigen und der Bundesbeauftragte Peter Schaar die “Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit” vorstellen.
Die ehemalige New Media Operations Managerin der Obama-Kampagne und Mitgründerin von DigiActive.org, Mary C. Joyce, wird zusammen mit Esra’a Al Shafei von MideastYouth.com über politische Kampagnen und soziales Engagement im Netz diskutieren.
Der deutsche Blog-Forscher Jan Schmidt wird die Ergebnisse einer neuen Studie zu “Jugendliche und Web 2.0″ präsentieren und der Schriftsteller Peter Glaser wird im Rahmen des Schwerpunktthemas “Internet & Ethik” in Kooperation mit der Aktion Mensch die Frage stellen, in welcher digitalen Gesellschaft wir leben wollen.
Und das sind noch nicht alle! Wir haben noch mehr Überraschungen von spannenden Rednern, die wir demnächst präsentieren.
Als weitere Kooperation entstand mit dem PrivacyOS-Projekt am zweiten Tag eine europäische Subkonferenz zum Thema Datenschutz. Das Programm der Unconference wird von den mehr als 100 europäischen Teilnehmern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Behörden am Mittwoch gemeinsam entwickelt und ist am Donnerstag für alle Teilnehmer der re:publica’09 zugänglich.
Ein Schwerpunkt am Freitag wird das Thema “Politik 2.0″ sein. Aus verschiedenen nationalen wie globalen Perspektiven wird die Frage diskutiert, wie sich Politik durch das Internet verändert. Welche Rolle spielen politische Blogs in Deutschland? Entsteht eine europäische Öffentlichkeit im Netz? Wie nutzt die deutsche Politik das Internet und was können wir von Obama lernen? Wichtige Fragen also, auch über Superwahljahr 2009 hinaus.
Als Locations findet die re:publica’09 neben der traditionellen Kalkscheune erstmals auch in den glamourösen Räumen des geschichtsträchtigen Friedrichstadtpalastes.
Konferenzkarten gibt es, solange der Vorrat reicht, für Blogger zum Preis von 60 Euro, wenn ein re:publica-Banner in die eigene Site eingebunden wird. Reguläre Konferenz-Tickets kosten 80 Euro, Business-Tickets 150 Euro.
Die re:publica’09 wird von newthinking communications (netzpolitik.org) und Spreeblick organisiert. Die Konferenz findet 2009 zum dritten Mal statt. 2007 kamen 700 Teilnehmer, 2008 schon 950 und für dieses Jahr werden mehr als 1300 Teilnehmer erwartet.
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: Wahlcomputer: Interview mit Andreas Bogk (CCC)
: Wahlcomputer: Interview mit Andreas Bogk (CCC)
netzpolitik.org: Hallo Andreas Bogk. Sie haben mit anderen Mitgliedern des Chaos Computer Clubs ein Gutachten mitverfasst, wonach heute die geltende Praxis von Wahlcomputern als verfassungswidrig und nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt wurde. Herzlichen Glückwunsch ersteinmal zu diesem Erfolg.Andreas Bogk: Vielen Dank.
netzpolitik.org: Sind sie mit den Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht nun gesetzt hat, zufrieden?
Bogk: Durchaus. Die von Bundesverfassungsgericht gestellte Anforderung, daß alle wesentlichen Schritte einer Wahl von jedem Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar sein muß, trifft den Kern auch unserer Forderungen. Anders läßt sich eine demokratische Wahl auch nicht vorstellen. Dieser Anforderung werden die derzeit eingesetzten Wahlcomputer nicht gerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch den Einsatz moderner technischer Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen, solange diese der Nachprüfbarkeit gerecht werden. Mir ist zwar derzeit kein Verfahren bekannt, mit dem dies zufriedenstellend erreicht werden kann, aber es ist ja nicht ausgeschlossen, daß jemand in der Zukunft ein solches Verfahren erfindet.netzpolitik.org: Auch einige Menschen aus dem Umfeld des CCC werfen diesem eine gewisse „Rückwärts-Gewandtheit“ vor, wenn es um die Position des Clubs in der Wahlcomputer-Debatte geht. Um das näher zu beleuchten: Müssen wir aus Ihrer Sicht wegen des erwirkten Urteils auf eventuelle Vorzüge im Bereich des „eGovernments“ verzichten?
Bogk: Es sollte offensichtlich sein, daß der Vorwurf der Technikfeindlichkeit gegen den CCC so absurd ist, wie er klingt. Allerdings kann technischer Fortschritt kein Selbstzweck sein, man muß sich – und das war auch schon immer ein Anliegen des Clubs – auch den gesellschaftlichen und anderen Konsequenzen dieses Fortschritts stellen.
Das Urteil hat ja den Einsatz von Wahlcomputern nicht generell verboten, es hat aber klargestellt, daß die fundamentalen Regeln der Demokratie nicht auf dem Altar der Technikgläubigkeit geopfert werden dürfen. Und gerade „eGovernment“ ist ein sehr weites Feld, das über Wahlen deutlich hinausgeht und noch viel Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Alles, worauf wir mit dem Urteil verzichten müssen, ist eine schnelle Stimmauszählung am Wahlsonntag. Aber Demokratie macht manchmal Arbeit, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, jeden aufzufordern, seinen Beitrag dazu zu leisten und Wahlhelfer zu werden.netzpolitik.org: Abschließend; Glauben Sie, dass das Thema mit diesen Urteil beendet ist oder dürfen als bald wir mit weiteren Neuigkeiten aus dem Reich der Wahlcomputer rechnen?
Bogk: Ich denke, so schnell werden wir nichts wieder davon hören. Allerdings bleibt die Forschung ja auch nicht stehen, und so ganz ausschließen kann man nicht, daß jemand auf die entscheidende Idee kommt, wie eine elektronische oder gar Online-Wahl so durchgeführt werden kann, daß sie demokratischen Prinzipien entspricht. Wir werden das kritisch weiter verfolgen.
netzpolitik.org: Wir also dürfen gespannt bleiben und danken an dieser Stelle für Ihr Engagement und das das Interview.
Bogk: Gerne.
Das Gespräch führte Matthias „wetterfrosch“ Mehldau nach dem Urteil via Chat.
Hören Sie auch den netzpoltik.org Audio-Podcast mit Andreas Bogk über Wahlcomputer.Update: Stellungnahme des Chaos Computer Clubs e.V.
Aus der heutigen Pressemitteilung des CCCs zum Wahlcomputer-Urteil:„Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden“, sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club. […]
Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden: „Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen.“ […]
Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. „Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.“, so Engling weiter, „Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein.“ -
: Karlsruhe fällt Grundsatzurteil zu Wahlcomputern
: Karlsruhe fällt Grundsatzurteil zu Wahlcomputern Mit Spannung wurde heute das Grundsatzurteil (Volltext) des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Wahlcomputern erwartet. Dies zeigen auch die rund 150 Meldungen, welche Google-News bereits vorab zusammenfasst. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde.
Update 10:07h: Da haben wirs. Verfassungswidrig. Denkbar ist der Einsatz nur in engen Grenzen (etwa mit sogenanntem „Paper-Trail“)
Und weils so schön is, zitieren wir mal ganz ungeniert Reuters in voller Länge:
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Die Benutzung der Computer habe gegen den Grundsatz der öffentlichen Wahl verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Wähler hätten dadurch weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Die Bundestagswahl müsse jedoch nicht wiederholt werden.
Ein Zitat aus der 2. AP-Zusammenfassung:
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte, dass mit dem Urteil Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel: Der Wähler müsse die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können. Dazu gehöre, dass er sehe, ob seine Stimme richtig erfasst worden sei. Das sei bei den bislang eingesetzten Geräten nicht der Fall.
Update 10:52h: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts liegt vor. Wir fassen die Highlights aus den Erwägungsgründen mal kurz zusammen:
II. […] Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. […]
Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist. […]
Einschränkungen der bürgerschaftlichen Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs können nicht dadurch ausgeglichen werden, dass Mustergeräte im Rahmen des Verfahrens der Bauartzulassung oder die bei der Wahl konkret eingesetzten Wahlgeräte vor ihrem Einsatz von einer amtlichen Institution auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Sicherheitsanforderungen und auf ihre technische Unversehrtheit hin überprüft werden. […]
III. Während die Verordnungsermächtigung des § 35 BWG keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, ist die Bundeswahlgeräteverordnung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verfassungswidrig. […]
IV. Auch die Verwendung der oben genannten elektronischen Wahlgeräte bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag verletzt die Öffentlichkeit der Wahl. […]
V. Die festgestellten Wahlfehler führen nicht zu einer Wiederholung der Wahl in den betroffenen Wahlkreisen. […]Update 11:12h: Der Bundeswahlleiter mahnt auch schon die Gemeinden an Wahlhelfer zu sammeln:
Die Gemeinden haben nunmehr hinreichend Zeit, um eine ausreichende Zahl an ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern bis zu der am 7. Juni 2009 anstehenden Europa- und der am 27. September 2009 anstehenden Bundestagswahl zu gewinnen.
Update Abends: Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl, MdB, und sein Stellvertreter, Dr. Carl-Christian Dressel, MdB, kommentieren das Urteil scheinbar etwas Zähne-knirschend:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem wichtigen Urteil festgestellt, dass bei der Bundestagswahl 2005 kein konkreter Wahlfehler vorgelegen hat. Festzuhalten ist auch, dass es bei dieser Wahl keinen einzigen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation oder einer sonstigen Auffälligkeit beim Einsatz der Wahlgeräte gegeben hat. Darüber hinaus hat das Gericht ausdrücklich auch das geltende Bundeswahlgesetz nicht beanstandet. Im Übrigen hat sich das Gericht auch nicht grundsätzlich gegen den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten bei Bundestagswahlen ausgesprochen. […]
Die Abgeordneten Strobl und Dr. Dressel begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl und die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe in dieser besonderen Weise konkretisiert und präzisiert hat.
„Daran wird sich die künftige Praxis beim Einsatz von Wahlgeräten zu orientieren haben“.Es twittert(e) übrigens @wahlcomputer.
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: Interview: Onlinewahlkampf als Einbahnstraße?
: Interview: Onlinewahlkampf als Einbahnstraße? Freitag.de hat mich zu „Onlinewahlkampf als Einbahnstraße?“ interviewt:
Wie gehen die Politiker mit dem Kontrollverlust um, der sich durch das Feedback der Wähler eröffnet?
Das ist eine spannende Frage, die sich im Wahlkampf immer wieder stellen wird. Die Offenheit der Kommunikation stellt die gewohnten Regeln auf den Kopf. Einige Erfahrungen in den letzten Monaten zeigen, dass noch nicht alle Politiker damit umgehen können. Bestes Beispiel ist der Abgeordnete der Linken, Lutz Heilmann, der die Wikipedia abschalten ließ.
Welche Parteien werden in diesem Jahr als professionelle Onlinewahlkämpfer bestehen – und welche eher nicht?
Das Rennen werden wohl SPD, FDP und Grünen machen. Wer die intelligenteste Online-Kampagne machen wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Die Parteien stellen sich gerade erstmal auf.
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: Demokratie in sozialen Netzwerken?
: Demokratie in sozialen Netzwerken? Nach dem PR-Desaster um die neuen Nutzungsbedingungen hat die Netzwerk-Plattform Facebook jetzt eine Reihe von Neuerungen veröffentlicht. Unter anderem sind das folgende:
- Die Nutzungsbedingungen heissen jetzt „Rights and Responsibilities“ (etwa: „Rechte und Pflichten“). Sie werden ergänzt durch die „Facebook Principles“ (Facebook-Prinzipien), die eine Art von Rechte-Charta der Nutzer darstellen.
- Sie werden bis zum 29. März im Entwurf zur Debatte gestellt und sollen aufgrund des Nutzer-Inputs überarbeitet werden.
- Die Nutzer können über Änderungsvorschläge abstimmen, wenn mehr als 7000 der geschätzten 175 Millionen Nutzer einen Kommentar zu einer Änderung abgeben.
- Die Ergebnisse solcher Abstimmungen werden von Facebook als bindend angesehen, wenn mindestens 30% der Nutzer (ungefähr 52,5 Millionen) sich daran beteiligen.
- Die bisher vorgeschriebene außergerichtliche Einigung im Falle von Streitigkeiten zwischen Facebook und den Nutzern wird durch ein Verfahren vor den Gerichten (an Facebooks Sitz in Kalifornien) ersetzt.
Nach den bisherigen Reaktionen wird dies alles von Leuten von der Electronic Frontier Foundation, von Privacy International, und vom Electronic Privacy Information Center als sehr guter Schritt in die richtige Richtung bewertet. Ich bin da etwas skeptischer, weil z.B. das Mindestquorum von 30% der Nutzer ziemlich sicher nie erreicht werden wird und Facebook sich weiterhin das Recht vorbehält, auch ohne Ankündigung oder Abstimmung Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorzunehmen.
Der Ansatz, für solche quasi-öffentlichen Räume im Netz eine Art Konstitutionalisierung einzuführen, geht aber auch nach meiner Meinung in die richtige Richtung. Sprachlich und konzeptionell ist das alles nämlich ein interessanter Sprung in Richtung einer „Verfassung“ für soziale Netzwerke. Es gibt eine Grundrechte-Charta, es gibt bindende Abstimmungen, es gibt den ordentlichen Rechtsweg. Das sind einige der zentralen Elemente moderner Verfassungen. Diese Sicht wird auch von Facebook selber bestätigt. Chris Kelly, der Chief Privacy Officer von Facebook, nennt die neuen Nutzungsbedingungen explizit „constitutional documents“, also „Verfassungsdokumente“. Auf die Tatsache, dass die Firma Facebook quasi eine Regierungsfunktion im Verhältnis zu ihren Nutzern hat, haben Online-Forscher wie Fred Stutzman schon vor einiger Zeit hingewiesen.
Was jetzt noch fehlt, wären natürlich Wahlen, also die direkte Vertretung der „Bevölkerung“ in den Entscheidungsprozessen des Unternehmens. Bislang ist nur ein handverlesener „Nutzerrat“ vorgesehen. Dass man hier das Prinzip noch nicht ganz verstanden hat, zeigt auch die aktuelle Stellungnahme von Gründer Mark Zuckerberg:
„History tells us that systems are most fairly governed when there is an open and transparent dialogue between the people who make decisions and those who are affected by them. We believe history will one day show that this principle holds true for companies as well, and we’re looking to moving in this direction with you.“
Während eine Demokratisierung auch von privaten Unternehmen nicht verkehrt ist, zumal wenn sie wie Facebook soziale Räume bereitstellen, muss irgendjemand Herrn Zuckerberg noch erklären, dass Demokratie mehr bedeutet als nur ein Dialog. Aber wie gesagt, mit dieser Entwicklung geht Facebook in eine interessante Richtung. Mal sehen, wann sich die Konkurrenz einen Schritt weiter traut.
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: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge in 2008
: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge in 2008 Heute im Bundestag verkündet: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge im vergangenen Jahr.
Im vergangenen Jahr sind an die Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden insgesamt 1.548 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) gestellt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11709) hervor. In 618 Fällen sei 2008 vollständig und in 193 Fällen teilweise „Informationszugang gewährt“ worden, heißt es in der Antwort weiter. In 536 Fällen habe man den Antrag abgelehnt. In 85 Fällen wurde den Angaben zufolge gegen eine vollständige oder teilweise Ablehnung Widerspruch eingelegt. Insgesamt 62 IFG-Verfahren sind laut Bundesregierung derzeit vor den Verwaltungsgerichten anhängig.
1500 Anträge sind nicht viel. Das könnten viel mehr Anträge gewesen sein. Wenn wir ein Informationsfreiheitsgesetz hätten, was den Namen auch verdient. Aktuell sind die Antragshürden zu hoch: Zuviele Ausnahmen und zu hohe Antragsbeiträge. Das kann niedrigschwelliger sein. Noch besser ist es, wenn Informationsfreiheit richtig angewendet wird: Der Staat sollte besser soviel wie möglich online publizieren und in Ausnahmefällen argumentieren, warum bestimmte Sachen nicht publiziert werden. Im Internet ist noch viel Platz.
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: Wahlkampf im Netz
: Wahlkampf im Netz Auf der Domain pulse 2009 in Dresden halte ich heute einen Vortrag über „Wahlkampf und Web 2.0“. Dazu hab ich ein paar Thesen und eine Präsentation gebaut. Die Präsentation macht aufgrund der vielen Screenshots wahrscheinlich mehr Sinn, wenn ich zu den Folien rede. Die Thesen sind aber hier:
These 1: Dabei sein ist alles!
Jeder halbwegs motivierte Kandidat wird in einem der kommenden Wahlkämpfe einen Account bei Facebook und Twitter haben, dazu ab und an bei Youtube ins Internet sprechen und vielleicht bloggen. Manche werden das auch selbst machen.
These 2: Politik 2.0 auch leben?
Einige Politiker werden sich von der Masse absetzen, indem sie nach den Wahlkämpfen immer noch diese Werkzeuge nutzen und sie in ihren Alltag integrieren.
These 3: Remix Politics.
Willkommen im Kontrollverlust: Die spannenden und unerwarteten Entwicklungen werden aus der Zivilgesellschaft kommen.
These 4: Internet wird nicht dominieren.
Auch wenn jetzt alle zu den USA blicken und von Obama’s Internetkampagne träumen: Fernsehen bleibt 2009 das Leitmedium. Den ersten richtigen Internet-Wahlkampf werden wir 2013 erleben.
These 5: Es wird dominierende Plattformen geben.
Facebook wird zentrale Social-Network Plattform für den Onlinewahlkampf (trotz nach wie vor überschaubarer deutscher Nutzerzahlen). Der Wille der Parteien zur Nutzung von Youtube ist unübersehbar. Twitter wird den Wahlkampf massiv beschleunigen, bleibt aber vor allem Medienhype.
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: Interview mit Franz Müntefering
: Interview mit Franz Müntefering Franz Müntefering twittert. Oder so. Auf jeden Fall kann man diese Information heute wieder in vielen Medien lesen. Das hab ich zum Anlaß genommen, um einfach mal ein Interview mit Franz Müntefering über seine Twitter-Aktivitäten zu führen. Was auch schnell klappte.
netzpolitik.org: Seit dem 8. September twitterst Du als Alter-Ego von Franz Müntefering unter @muentefering. Wie kamst Du dazu?
@muentefering: Das war die Zeit als ich, also Franz Müntefering, gerade zum Vorsitzenden der SPD gewählt wurde. Twitter ist ein wichtiges Instrument und ich rede ja so, wie man bei Twitter schreibt. Da passte eins zum anderen.
netzpolitik.org: Was ist Deine Motivation?
@muentefering: Wähler erreichen und die SPD in schwierigen Zeiten zusammenhalten. Auch digital.
netzpolitik.org: Am Anfang löste das twittern etwas Verwirrung aus: Ist @muentefering nun echt oder nicht. Was kamen bei Dir für Reaktionen an?
@muentefering: Ich bin ich, das weiß jeder in der SPD. Habe viele gute Reaktionen bekommen. Die Leute wollen diese Nähe, sie wünschen sich Interaktion mit uns Politikern.
netzpolitik.org: Hat die SPD schon versucht, mit Dir Kontakt aufzunehmen?
@muentefering: Diese Frage verstehe ich nicht.
netzpolitik.org: Twitternde Alter-Egos von Politikern sind mittlerweile etwas in Mode, echte Politiker dagegen noch sehr rar. Was empfiehlst Du anderen Bürgern, die auch einen Politiker bei Twitter adoptieren wollen?
@muentefering: Anmelden – und den Menschen aus dem Herzen twittern.
netzpolitik.org: Wie gehts weiter mit @muentefering? Wird er die Bundestagswahl begleiten?
@muentefering: Was denn sonst?
netzpolitik.org: Danke für das Gespräch:
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: 68 twitternde Bundestagsabgeordnete?
: 68 twitternde Bundestagsabgeordnete? Bei Twitter muss man einfach dabei sein. Wenn jetzt noch Wahlkampf ist, kann man das auch super als Meinungsforschungsinstitut kombinieren. Dachte sich wohl Nielsen Media und fertigte gleich eine Studie an: Nielsen präsentiert seine Studie der neuen Medien: Deutsche Politiker wandeln auf den (Online-)Spuren von Barack Obama.
Richtig an den Ergebnissen ist, dass Barack Obama auch Twitter als einen Kanal eingesetzt hat. Auch die Anzahl der untersuchten Bundestagsabgeordneten ist mit 612 richtig angegeben. Aber spätestens, wenn man auf 68 twitternde Bundestagsabgeordnete kommt und Franz Müntefering als Beispiel aufgeführt wird, fragt man nach dem Sinn der Untersuchung:
Die größte Anzahl an Followern* mit insgesamt 3594 Personen hat hingegen die SPD. Dabei erzielen vor allem die Botschaften von prominenten Politikern wie Hubertus Heil und Franz Müntefering breite Resonanz. Thematisch beschäftigen sich die Politiker in ihren Updates vor allem mit ihrem Arbeitsalltag, aber sie verraten auch einige private Dinge.
Ich hab die Studie mal kostenlos angefordert. Mal schauen, welche Fake-Accounts noch darunter sind. In der Twitter-Welt gibt es ja so einige, von Schäuble über Lafontaine bis Westerwelle.
Update:
Mittlerweile habe ich die „Studie“ vorliegen und bin etwas überrascht. Die FDP ist mit 50 twitternden Accounts vertreten. Ein Kurz-Test hat ergeben, dass davon zumindest die Abgeordneten Birgit Homburger, Ernst Burgbacher und Mechthild Dyckmans einen Twitter-Account angelegt bekommen haben. Nur ist der ungenutzt und wird nur blockiert.Bestenfalls findet sich bei zwei von dreien aus dem Sample ein Hinweis auf die FDP. Mehr nicht. Das kann man nicht unbedingt twittern nennen. Dafür hat es die Studie schon in 62 Medien laut Google-News gebracht. Das nennt man dann Qualitätsjournalismus.
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: Urteilsverkündung Wahlcomputer am 3. März
: Urteilsverkündung Wahlcomputer am 3. März Das Bundesverfassungsgericht gibt bekannt:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2008 (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2008 vom 25. September 2008) am
Dienstag, 3. März 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhesein Urteil verkünden.
Hinweis: Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Urteilsverkündung
teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch anHerrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101–461
Telefon: 0721/9101–400Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-
oder Faxnummer anzugeben. -
: Bürgerbeteiligung im Netz
: Bürgerbeteiligung im Netz In der Frankfurter Rundschau war ein interessantes Interview mit Professor Herbert Kubicek über Bürgerbeteiligung im Netz. Ich verstehe nur nicht, warum man dem Interview den Titel „Demokratie per Netz funktioniert nicht“ gegeben hat. Klingt zwar reisserisch, gibt der Inhalt aber nicht her. Trotzdem lesenswert.
Erreiche ich über die Internet-Beteiligung Gruppen, die sonst an solchen Beteiligungen gar nicht teilgenommen hätten?
Politiker machen sich Sorgen um die Legitimität ihrer Entscheidungen wegen der sinkenden Wahlbeteiligung. Die große Hoffnung war, dass Beteiligung über das Internet einfacher wird und deswegen zunimmt. Aber dem ist nicht so. Das Misstrauen in die Politik liegt ja nicht darin begründet, dass man nicht die Zeit hätte, aufs Rathaus zu gehen, sondern darin, dass man zu viele schlechte Erfahrungen mit der Umsetzung von Entscheidungen gemacht hat. Deswegen ist es ein Irrglaube, man könne das über ein technisches Medium beheben.
Das Internet ist also nicht das Wundermittel, um Defizite in der Politik zu beheben?
Die Informationstechnik ist ein Trendverstärker. Sie kann, wenn man Vertrauen hat, die konstruktiven Beiträge verstärken. Wenn man aber misstrauisch ist, findet man im Internet auch Bestätigung dafür, warum man Politikern nicht vertrauen sollte. Die Hoffnung, dass man Jugendliche damit erreicht, weil sie mit dem Internet umgehen können, die ist mehrfach widerlegt worden.
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: Digitaler Aktivismus: Aus dem Netz auf die Straße
: Digitaler Aktivismus: Aus dem Netz auf die Straße Der data-epi-spacing elektrische data-epi-spacing Reporter data-epi-spacing berichtet data-epi-spacing in data-epi-spacing der data-epi-spacing aktuellen data-epi-spacing Episode data-epi-spacing über data-epi-spacing „Digitaler data-epi-spacing Aktivismus: data-epi-spacing Aus data-epi-spacing dem data-epi-spacing Netz data-epi-spacing auf data-epi-spacing die data-epi-spacing Straße“:
Das data-epi-spacing Internet data-epi-spacing wird data-epi-spacing zum data-epi-spacing Raum data-epi-spacing für data-epi-spacing politschen data-epi-spacing Protest: data-epi-spacing Ob data-epi-spacing Scientology-Sekte data-epi-spacing oder data-epi-spacing die data-epi-spacing FARC-Rebellen data-epi-spacing in data-epi-spacing Kolumbien data-epi-spacing – data-epi-spacing schon data-epi-spacing manch data-epi-spacing eine data-epi-spacing mächtige data-epi-spacing Organisation data-epi-spacing hat data-epi-spacing die data-epi-spacing Wucht data-epi-spacing von data-epi-spacing Online-Aktivisten data-epi-spacing zu data-epi-spacing spüren data-epi-spacing bekommen. data-epi-spacing Aber data-epi-spacing wie data-epi-spacing funktioniert data-epi-spacing politisches data-epi-spacing Engagement data-epi-spacing in data-epi-spacing Digitalien data-epi-spacing und data-epi-spacing wie data-epi-spacing wirkungsvoll data-epi-spacing ist data-epi-spacing es? data-epi-spacing Das data-epi-spacing Netz data-epi-spacing bietet data-epi-spacing für data-epi-spacing den data-epi-spacing politisch data-epi-spacing aktiven data-epi-spacing Menschen data-epi-spacing eine data-epi-spacing Fülle data-epi-spacing von data-epi-spacing Kommunikations- data-epi-spacing und data-epi-spacing Aktionsmöglichkeiten. data-epi-spacing Dabei data-epi-spacing braucht data-epi-spacing es data-epi-spacing weder data-epi-spacing eine data-epi-spacing Führungsspitze data-epi-spacing noch data-epi-spacing Mitgliederlisten, data-epi-spacing wie data-epi-spacing das data-epi-spacing Beispiel data-epi-spacing der data-epi-spacing Gruppe data-epi-spacing “Anonymous” data-epi-spacing und data-epi-spacing ihr data-epi-spacing Kampf data-epi-spacing gegen data-epi-spacing die data-epi-spacing Scientology-Sekte data-epi-spacing zeigt. data-epi-spacing Protest data-epi-spacing im data-epi-spacing Web data-epi-spacing entsteht data-epi-spacing spontan, data-epi-spacing ist data-epi-spacing scheinbar data-epi-spacing chaotisch data-epi-spacing – data-epi-spacing und data-epi-spacing kann data-epi-spacing dennoch data-epi-spacing wirkungsvoll data-epi-spacing sein. data-epi-spacing Fest data-epi-spacing steht: data-epi-spacing Die data-epi-spacing digitalen data-epi-spacing Medien data-epi-spacing verändern data-epi-spacing das data-epi-spacing politische data-epi-spacing Leben. data-epi-spacing Politik data-epi-spacing wird data-epi-spacing entkoppelt data-epi-spacing von data-epi-spacing den data-epi-spacing Institutionen data-epi-spacing und data-epi-spacing kehrt data-epi-spacing zurück data-epi-spacing in data-epi-spacing den data-epi-spacing Alltag data-epi-spacing der data-epi-spacing Bürger. data-epi-spacing Und data-epi-spacing wenn data-epi-spacing dort data-epi-spacing ausreichend data-epi-spacing Wut data-epi-spacing über data-epi-spacing die data-epi-spacing herrschenden data-epi-spacing Umstände data-epi-spacing vorhanden data-epi-spacing ist, data-epi-spacing müssen data-epi-spacing die data-epi-spacing Mächtigen data-epi-spacing mit data-epi-spacing Attacken data-epi-spacing aus data-epi-spacing völlig data-epi-spacing unerwarteten data-epi-spacing Richtungen data-epi-spacing rechnen.
Hier data-epi-spacing ist data-epi-spacing die data-epi-spacing MP4.
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: Hessen: Die Rolle des Internets im Wahlkampf
: Hessen: Die Rolle des Internets im Wahlkampf Ich war heute bei der Deutschlandradio Kultur Sendung „Radiofeuilleton“ zu Gast und wurde zum Thema „Vor der Landtagswahl in Hessen – Die Rolle des Internets im Wahlkampf“ interviewt. Darin ging es um Politik 2.0, Twitter und was wir noch erwarten können. Davon gibt es die MP3.
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: ZDF: Chatten und bloggen für den Wahlkampf
: ZDF: Chatten und bloggen für den Wahlkampf Das ZDF-Morgenmagazin hat heute morgen über „Testfall für den Online-Wahlkampf. Wo stehen die Parteien im Netz – und wozu kann es dienen?“ berichtet.
Sie wollen überzeugen und für ihre Botschaften alle Kanäle nutzen. Im Superwahljahr rüsten die Parteien medial auf. Denn im Internet entdecken sie eine neue Plattform, um ihre Anhänger zu mobilisieren.
Das Video findet sich in der ZDF-Mediathek und auch auf Youtube:
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: 3sat neues über Politik im Web 2.0
: 3sat neues über Politik im Web 2.0 Gestern berichtete 3sat neues über „„Netzpolitik in Deutschland – Politiker im Web 2.0″. Den Beitrag gibt es hier in der Mediathek und auch auf Youtube:
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: e‑Demokratie bei Monitor
: e‑Demokratie bei Monitor Das ARD-Politikmagazin Monitor hat gestern über „Kreuz gemacht und abgehakt – Demokratie ohne Demokraten?“ berichtet. Mit dabei u.a. Helpedia und Abgeordnetenwatch. Hier ist die ganze Sendung zum anschauen. Die ersten 15 Minuten sind davon e‑Demokratie, dann kommt das Thema globale Menschenrechte:
Ein Interview mit Andrew Rasiej von Techpresident über Digitale Demokratie gibt es noch alleine als Video: