In einem Gerichtsverfahren gegen Facebook wurde heute über Löschpflichten des Werbekonzerns bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen entschieden. Das Gericht sprach jedoch keine einstweilige Verfügung aus, die ein Betroffener verlangt hatte. Unabhängig von der heutigen Entscheidung des Landgerichts wirft der Fall aber grundsätzliche Fragen auf, denen wir uns stellen müssen.