Ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel war der Ausgangspunkt für einen Rechtsstreit, den der Syrer Anas M. vor dem Landgericht Würzburg initiiert hat. Denn eine recht beispiellose Hatz gegen den Mann folgte auf das Foto: Er wurde als Terrorist und als Mörder verunglimpft. Bilder von Anas M. wurden bei Facebook hochgeladen und geteilt, zusammen mit verleumderischen Behauptungen.

Via Twitter/Fabian Reinbold.
Heute fiel die Entscheidung des Gerichts: Anas M. hat mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Facebook nicht durchdringen können. Er wollte den Konzern verpflichten, alle Postings zu entfernen, die ihn verunglimpfen. Wie Fabian Reinbold berichtet, habe sich Facebook nach Auffassung des Gerichts die verleumderischen Fotomontagen mit dem Syrer aber nicht zu Eigen gemacht, für die Inhalte seien die Nutzer verantwortlich.
Die genaue Begründung des Gerichts steht noch aus. Klar ist aber bereits, dass Anas M. Schadenersatz verlangen und eine weitere Instanz anrufen wird.
Dass es sich bei den geteilten Bildern auf Facebook um klare Rechtsverletzungen handelte, war nicht streitig. Der Knackpunkt war jedoch, ob der Werbekonzern nur die gemeldeten Postings blockieren muss oder generell in Deutschland oder EU-weit zu löschen hat. Zunächst hatte Facebook nur blockiert und nicht aktiv weitere vorhandene Bilder gelöscht.
Die Zivilkammer des Gerichts hatte am 6. Februar 2017 in einer mündlichen Verhandlung die gegnerischen Seiten angehört. Facebook, vertreten durch den Anwalt Martin Munz, argumentierte, man sehe keine Verpflichtung, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen, und teilte bei diesem Gerichtstermin außerdem mit, dass die bekannten unstrittig verleumderischen und damit rechtswidrigen Fotos über Geoblocking für Deutschland nicht mehr sichtbar seien. Weitergehende Verpflichtungen, etwa ein Upload-Filter, lehnte der Konzern ab und begründete das mit technischer Unmöglichkeit.

Via Facebook/Chan-Jo Jun.
Allzu wirksam sei die behauptete Sperre allerdings nicht gewesen, so der Anwalt von Anas M., Chan-Jo Jun. Auch nach dem Gerichtstermin Anfang Februar seien die Bilder weiterhin aus Deutschland abrufbar und auch neue Uploads zu finden gewesen. Deswegen warf er Facebook einen weiter andauernden Rechtsverstoß vor.
Das Gericht sollte sich nach Ansicht des Anwalts von Anas M. auch der Frage stellen, ob es zuverlässige technische Möglichkeiten gäbe, etwa Fotomontagen seines Mandanten automatisch aufzufinden und wirksame Upload-Filter einzubauen. Damit ist er heute gescheitert.
Immerhin ist Facebook bei Fragen des geistigen Eigentums technisch nicht so zimperlich wie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Nachdem ein Boxkampf zwischen Anthony Mundine und Danny Green massenhaft bei Facebook live gestreamt worden war, versprach man flugs, eine technische Lösung gegen die „Piraterie“ auszuarbeiten, die das Streaming in Zukunft automatisch blockiert. Zusammen mit dem Pay-TV-Kanal Foxtel, der die Rechte für den Boxkampf besaß, werde man das Facebook-Streaming solcher Inhalte beenden.
Outsourcing von Zensur an Facebook?
Unabhängig von der konkreten Entscheidung des Landgerichts heute berührt der Fall grundsätzliche Fragen wie das Outsourcing von Zensur. Ein Gerichtsurteil betrifft immer einen konkreten Umstand, letztlich einen Einzelfall. Und dass der Betroffene hier das Gericht anruft, sollte der Regelfall sein, wenn seine Rechte so eklatant verletzt werden. Der spezielle Fall von Anas M. ist eher kurios und zugleich bestürzend, aber auch rechtlich eindeutig, was die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts angeht.
Aber jenseits des Einzelfalles ist eine Diskussion darüber notwendig, die nicht nur den Gerichten überlassen werden sollte. Kann und sollte sich Facebook mit dem Argument aus der Affäre ziehen können, dass sie es technisch nicht gebacken kriegen, die Rechtsverletzungen ganz und gar zu beenden? Was kann und sollte man Facebook dazu aufbürden? Der Werbekonzern hatte laut seinem Jahresbericht im Jahr 2015 einen Jahresumsatz von 17,9 Milliarden US-Dollar.
Andererseits kann man die Gefahr nicht ignorieren, wenn Facebook beispielsweise einen automatischen Upload-Filter bauen müsste. Der Konzern kann im Sinne seiner Anteilseigner kein Interesse haben, sich den mannigfaltigen Rechtsverletzung mit hohem Personalaufwand entgegenzustellen, wird aus seiner kommerziellen Logik heraus daher automatisierte Lösungen vorziehen. Aufgrund der millionenfachen Uploads von Bildern und Filmen kann man diese Logik nachvollziehen. Soll am Ende nur die ökonomische Frage bleiben, was für Strafen Facebook drohen, wenn sie das Beenden einer Rechtsverletzung nicht schnell genug auf die Reihe kriegen?
Für viele Menschen ist der Werbekonzern eine zentrale Informationsquelle geworden, entsprechend wären von Löschpflichten mit automatisierter Umsetzung ausgesprochen viele Personen in ihren Informationsrechten betroffen. Muss daher der Auslöser für Löschungen immer beim Rechtsstaat bleiben, um ihm statt dem Unternehmen und seiner Software die Interpretation des Rechts zu überlassen? Nicht zuletzt natürlich auch deshalb, weil sich sowohl Weltbild und Werte als auch Rechtslage und ‑verständnis von der hiesigen unterscheiden können. Aber wenn ja, hat die Durchführung solcher Löschpflichten durch Facebook dann gefälligst so effizient und zeitnah wie möglich zu erfolgen? Was genau wäre aber technisch zumutbar? Denn effizient heißt eher automatisiert.
Das Problem ist offenkundig schwer zur Zufriedenheit aller lösbar, es skaliert schlicht nicht gut. Natürlich funktioniert beispielsweise das Wiederfinden von Fotos technisch schon ganz prächtig, besonders wenn Gesichter darin vorkommen. Anders sieht das aber aus, wenn Bilder absichtlich modifiziert werden, und das ist Teil des Problems, denn es geht ja nicht nur um identische Bilder. Wäre vielleicht das Auffinden von Varianten einer kleinen Menge an Bildern noch zumutbar?
Nachteile solchen Vorgehens dürfen gleichzeitig nicht ignoriert werden. Denn es gibt beispielsweise legitime Berichterstattung, gerade auch in diesem aktuellen Gerichtsfall, die keinesfalls automatisiert weggefiltert werden dürfte.
Wer jetzt noch einen Facebook-Account hat oder darüber nachdenkt, sich einen zuzulegen, sollte übrigens kurz die Geschäftsbedingungen studieren:
