BVerfG
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BND-Gesetz: Eine neue Lizenz zum Hacken
Der BND wirbt mit einer "Lizenz zum Hacken" um Nachwuchs. (Symbolbild) BND-Gesetz: Eine neue Lizenz zum Hacken Der Bundesnachrichtendienst soll künftig ganz legal Mobilfunk- und Internetanbieter hacken dürfen. Das geht aus dem Entwurf zum neuen BND-Gesetz hervor, den wir veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und gekippt.
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Urteil zum BND-Gesetz: Quellenschutz im Zeitalter digitaler Massenüberwachung
Sprach Grundsatzurteil zur BND-Massenüberwachung: Bundesverfassungsgericht. Urteil zum BND-Gesetz: Quellenschutz im Zeitalter digitaler Massenüberwachung Das BND-Gesetz ist verfassungswidrig. Diese Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg, aber noch kein Sieg für die Pressefreiheit. Im Grundsatz hat Karlsruhe die digitale Massenüberwachung nämlich abgesegnet. Und nun?
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BVerfG-Urteil zum BND: Grundrechte gelten für alle
Zwei Tage hat das Bundesverfassungsgericht über das BND-Gesetz verhandelt. BVerfG-Urteil zum BND: Grundrechte gelten für alle Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass unsere Geheimdienste einfach nicht alles machen dürfen, was sie wollen und was die Bundesregierung gerne hätte. Ein Kommentar.
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BND-Gesetz: Die Angst des Geheimdiensts vor dem Gericht
Der Prozessauftakt - danach waren keine Bilder mehr erlaubt. BND-Gesetz: Die Angst des Geheimdiensts vor dem Gericht Bei der Verhandlung in Karlsruhe gab sich der Bundesnachrichtendienst längst nicht so selbstbewusst wie sonst. Im Vergleich zum NSA-Untersuchungsausschuss wirkte der Geheimdienst vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu handzahm. Ein Kommentar.
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Liveblog: Bundesverfassungsgericht verhandelt zwei Tage lang über das BND-Gesetz
Zwei Tage hat das Bundesverfassungsgericht über das BND-Gesetz verhandelt. Liveblog: Bundesverfassungsgericht verhandelt zwei Tage lang über das BND-Gesetz Darf der Bundesnachrichtendienst im Ausland machen, was er will? Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit einer Beschwerde gegen das BND-Gesetz. Ein Liveblog.
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Bundesverfassungsgericht: Was das Recht auf Vergessen für das digitale Gedächtnis bedeutet
Muss jedes Puzzleteil zu unserer Person für immer auffindbar sein? Bundesverfassungsgericht: Was das Recht auf Vergessen für das digitale Gedächtnis bedeutet Auf der einen Seite steht das Recht darauf, vergessen zu werden. Auf der anderen steht das Interesse an einem Zugang zu Informationen. Eine gedächtnispolitische Einordnung der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
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Digitalcourage: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz in NRW eingereicht
V. l. n. r.: Kerstin Demuth, Prof. Jan Dirk Roggenkamp und padeluun mit ausgedruckter Verfassungsklage. Digitalcourage: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz in NRW eingereicht Die Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung im neuen Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens gehen zu weit, findet der Verein Digitalcourage und hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch in anderen Bundesländern werden ähnliche Regelungen rechtlich angegriffen.
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Landeskriminalamt: Berlin hat den Staatstrojaner FinFisher gekauft, wir veröffentlichen den Vertrag
Staatstrojaner in Berlin (Symbolbild) Landeskriminalamt: Berlin hat den Staatstrojaner FinFisher gekauft, wir veröffentlichen den Vertrag In Berlin kam der Staatstrojaner FinFisher mit der Großen Koalition und ging mit der Großen Koalition. Das Land hat die Schadsoftware gekauft, obwohl es sie gar nicht einsetzen durfte – das wäre illegal gewesen. Protokoll eines Fehlkaufs.
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: Das Computergrundrecht zum Maßstab machen
Das allwissende Auto: Pontiac K.I.T.T. : Das Computergrundrecht zum Maßstab machen Vor elf Jahren erging das Karlsruher Urteil, das ein IT-Grundrecht zum Schutz der digitalen Privatsphäre ins Leben rief. Darin angesprochene Bedrohungen sind heute Realität, wie die Innenministerkonferenz mit dem Vorschlag zum Belauschen über Alexa und Siri eindrücklich machte. Das neue Grundrecht muss auch umgesetzt werden, fordert Gerhart Baum, und kündigt Gegenwehr an.
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Hessentrojaner: Landesregierung plant Ausweitung auf Alltagskriminalität
Eine Protestkundgebung gegen den Hessentrojaner. Hessentrojaner: Landesregierung plant Ausweitung auf Alltagskriminalität Die hessische Polizei bekommt künftig Staatstrojaner, darauf haben sich die schwarz-grünen Regierungsfraktionen geeinigt. Damit kommt die Schadsoftware noch häufiger zum Einsatz. Die Bundesregierung hat keine Meinung zu dem Vorhaben, verfassungsrechtliche Bedenken werden ignoriert.
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: Rechtsanwälte fordern EU-Kommission auf, gegen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzugehen
Über der Vorratsdatenspeicherung braut sich etwas zusammen. : Rechtsanwälte fordern EU-Kommission auf, gegen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzugehen Die EU-Kommission soll Deutschland auffordern, die Vorratsdatenspeicherung zu beenden, weil sie gegen EU-Recht verstößt. Anwälte haben bei der Europäischen Exekutive beantragt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten.
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Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung bleibt erstmal in Kraft, bis zum endgültigen Urteil
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung bleibt erstmal in Kraft, bis zum endgültigen Urteil Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bleibt in Kraft, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren darüber entscheidet. Zum zweiten Mal hat das oberste Gericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Kläger sind zuversichtlich, dass die anlasslose Massenüberwachung verfassungswidrig ist.
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: BGH: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht einladen, weil die Opposition zu klein ist
Minderheitenrechte reichen nicht, um sich gegen die Große Koalition zu stemmen - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/ghost_bear/9345921516/">ghost_bear</a> : BGH: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht einladen, weil die Opposition zu klein ist Der Bundesgerichtshof revidiert den Beschluss, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Snowden in Deutschland anhören muss. Die Opposition im Ausschuss habe nicht das Recht, eine Einladung zu erzwingen. Dafür wären 25 Prozent aller Stimmen nötig.
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: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung mit über 32.000 Unterzeichnern
Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht.Foto: <a href="http://tomkohler.de/">Tom Kohler</a> unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">CC BY-SA 3.0</a> : Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung mit über 32.000 Unterzeichnern Ab 1. Juli 2017 sollen in Deutschland wieder massenhaft Standortdaten, Rufnummern und IP-Adressen anlasslos gespeichert werden. Der Verein Digitalcourage, AK-Vorrat und Einzelpersonen haben heute Mittag mit einer Verfassungsbeschwerde einen weiteren Versuch gestartet, die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Mehr als 32.000 Bürger haben die Beschwerde unterschrieben.
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: Bundesverfassungsgericht: Regierung muss NSA-Untersuchungsausschuss keine NSA-Selektorenlisten vorlegen. (Update)
Auszug aus der Klageschrift der Opposition zur Herausgabe der 38.000 abgelehnten NSA-Selektoren. : Bundesverfassungsgericht: Regierung muss NSA-Untersuchungsausschuss keine NSA-Selektorenlisten vorlegen. (Update) Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen. Ein Rückschlag für die Aufklärung im Untersuchungsausschuss.
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: Klage der G‑10-Kommission auf Einsicht in Selektorenliste von Verfassungsgericht abgewiesen: nicht klageberechtigt
Bundesverfassungsgericht wird nicht über Selektorenherausgabe an G-10-Kommission entscheiden - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mehr-demokratie/7996835698/in/photolist-dbDSDy-cc11rj-cvCPwJ-cvCQS3-bUCQyH-bUCRwX-cvCPJb-3kHYH5-daaBEW-m2upvv-cvCRmC-3kHZ2G-dbDPyS-qUVQ29-cvCR2E-daaBD9-dbDT1Y-cvCQ2S-cL4YxW-3kDwDa-cL3CWS-dbDSa1-dbDSuW-d36DBG-cLvpLh-cL4taw-cvCPj9-cvCQ6A-d36AGb-cvCQD9-daaBx7-dbDNyR-bqYGN-dbDPdX-dbDKUM-dbDKDr-3kDwGR-cvCQbf-3kDwQa-daaBAd-cvCRbC-eRLsUG-cvCQAh-dbDMbi-4UkePj-dbDNVJ-cvCQgN-cvCQrG-dbDJua-d36EAA">Mehr Demokratie</a> : Klage der G‑10-Kommission auf Einsicht in Selektorenliste von Verfassungsgericht abgewiesen: nicht klageberechtigt Die G‑10-Kommission ist mit ihrer Klage auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das liegt aber nicht am Gegenstand der Klage, sondern an einer Formalie: Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass die G‑10-Kommission in diesem Fall nicht klageberechtigt ist.
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: Nach Verfassungsgerichtsurteil: Regierung spielt bei Korrektur des BKA-Gesetzes auf Zeit
Wenn es um die Einschränkung von Überwachungsbefugnissen geht, wartet die Bundesregierung lieber als zu handeln - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/marcogiumelli/14846579922/">marcogiumelli</a> : Nach Verfassungsgerichtsurteil: Regierung spielt bei Korrektur des BKA-Gesetzes auf Zeit Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis 2018 Änderungen am BKA-Gesetz vornehmen. Ernst nimmt sie das nicht: Sie will weder die Bundesdatenschutzbeauftragte für die Kontrolle des BKA stärken noch hat sie es besonders eilig. De Maizières Überwachungskurs geht unterdessen weiter.
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Eilanträge abgelehnt: Vorratsdatenspeicherung hat „erheblichen Einschüchterungseffekt“, bleibt aber vorerst in Kraft
Hat's nicht gerichtet: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karlsruhe_bundesverfassungsgericht.jpg">Tobias Helfrich</a>. Lizenz: Creative-Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Eilanträge abgelehnt: Vorratsdatenspeicherung hat „erheblichen Einschüchterungseffekt“, bleibt aber vorerst in Kraft Die „umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann“ bleibt vorerst in Kraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, indem es zwei Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat. Jetzt bauen die Provider die Speicher-Technik auf, bis das Gericht endgültig entscheidet.