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Urheberrecht, Creative Commons, freie Software, freies Wissen, Bildung, Informationsfreiheit.

  • : Businessmodell: Profitable Freie Software
    Businessmodell: Profitable Freie Software

    Die Öffnung eines Unternehmens für Entwicklung durch Freie Software könnte das Geschäft langfristig beflügeln und andererseits freien Entwicklern ein Einkommen bieten. Zu diesem Resultat kamen zwei amerkianische Forscher, Doktorand Marshall Van Alstyne von der Boston Univercity und dem MIT – Center for E‑Business und Geoffrey Parker, außerordentlicher Professor an der Tulane University in New Orleans. Bereits im September veröffentlichten sie ihre Wirtschaftsanalyse „Innovation Through Optimal Licensing in Free Markets and Free Software“, die sich mit verschiedenen Lizenzen, von der proprietären bis zur Freien Software-Lizenz beschäftigt. Ihr Ergebnis als PDF-Datei: „[Wir] finden, dass das Öffnen einer Plattform die Gewinne steigern kann, basierend exklusiv auf den Netzwerkeffekten, exklusiv auf der Innovation, oder auf beidem. Die Fähigkeit einer Firma, nach gelagerte Innovation zu kontrollieren, gibt ihr Gründe, sich rational mehr wie ein Sozialplaner zu verhalten und sogar Piraterie auf einem begrenzten Niveau zu tolerieren. Die wird sogar als freier Nutzerzugang interpretiert.“ Weiterhin wird wird vorgeschlagen, offene Verträge über bescheidene Tantiemen mit allen mitwirkenden Entwicklern abzuschließen. Diese wiederum könnten die Unterverträge mit den Hauptentwicklern bestimmen, die mittels des „Nash Bargaining“-Verfahrens fest geschlossen waren.

    Van Alstyne und Parker spielten verschiedene Businessmodelle durch, von Open-Source-geführten bis zu gänzlich nach außen bei der Entwicklung geschlossenen. Das Resultat sieht eine Art Tantiemensystem für alle Beteiligten vor und beschreibt das Modell eines dreiteiligen Veröffentlichungszyklus: In der ersten Phase wird eine Beta-Version entwickelt. In der zweiten Phase wird die vollständige Version an Käufer abgegeben, die sie entwickeln, verbessern und weiter geben dürfen. Verkauft ein Anwender jedoch seine Verbesserungen, muss er Tantiemen an den ursprünglichen Entwickler entrichten. Das bedeutet, dass die Software zunächst für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr abgegeben wird. Das Timing für die spätere zweite Veröffentlichung als Freie und Offene Software ist demnach entscheidend.

    20. Dezember 2005 2
  • : Interview zu Consumer Digital Rights
    Interview zu Consumer Digital Rights

    Euractiv hat ein Interview mit Cornelia Kutterer von BEUC über die Kampagne Consumer Digital Rights: Consumer rights online need to be secured

    The legitimate interest of the holders of intellectual property rights to defend those is being abused to restrict the equally legitimate use of content that consumers have purchased, says Cornelia Kutterer, Senior Legal Adviser with BEUC. On 11 November 2005, the European consumer organisation launched a campaign for defending consumers’ rights in the digital environment.

    20. Dezember 2005
  • : Free Software as a Social Movement
    Free Software as a Social Movement

    Das ZMag hat ein Interview mit Richard Stallman: Free Software as a Social Movement.

    19. Dezember 2005 1
  • : SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion
    SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion

    Spiegel-Online berichtet über die aktuelle Diskussion rund um die Verschärfung des Urheberrechtes in Deutschland: Straffrei bei Bagatellfällen? Viele Lobbyisten kommen zu Wort, die weitere Verschärfungen fordern. Und Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion fordert mal wieder alles, was die Unterhaltungsindustrie fordert.

    Eine andere Meinung hat BEUC, der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen:

    Datenschutz und Verbraucherrechte tauchen in der aktuellen Diskussion kaum auf. Auf der europäischen Ebene versuchen einige Initiativen der pauschalen Kriminalisierung von Konsumenten etwas entgegenzusetzen. „Die Industrie besteht auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen“, sagt Jim Murray, Direktor des europäischen Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC). „Wir glauben, dass es höchste Zeit ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen.“ Gefordert werden unter anderem ein Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht darauf, nicht pauschal kriminalisiert zu werden.

    19. Dezember 2005 1
  • : Externe Soundkarte unter Linux?
    Externe Soundkarte unter Linux?

    Ich wollte mir mal neues Equipment fürs Podcasten zulegen. Bei einer Sache rätsel ich noch, und zwar brauche ich eine externe Soundkarte. Hierzu finde ich zwar viele Infos in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, allerdings werden diese dort immer nur auf Apple oder Windows eingesetzt. Ich brauche aber ein, die definitiv unter Linux läuft. Deswegen zwei Frage hier:

    Sind die externen Soundkarten hardwareunabhängig oder brauche ich eine bestimmte, die Linux explizit mit Treibern unterstützt?
    Und mit welchen externen Soundkarten habt Ihr gute Erfahrungen gesammelt?

    19. Dezember 2005 6
  • : FAIR CODE – Free/Open Source Software and the Digital Divide. Focus on Latin America
    FAIR CODE – Free/Open Source Software and the Digital Divide. Focus on Latin America

    Meike Richter hat ihre Magisterarbeit zum Thema „FAIR CODE – Free/Open Source Software and the Digital Divide. Focus on Latin America“ in ihrem Fair Code-Blog veröffentlicht. Ich habe dankenswerterweise schon vorab eine gedruckte Fassung bekommen und kann jetzt nochmal auf die beiden PDF-Dateien (1 / 2) verweisen, die seit heute online sind.

    Passend dazu gibt es auch einen zusammenfassenden Artikel für das Open Source Jahrbuch 2006 und die 22c3-Dokumentation. Meike wird am 30. Dezember um 13 Uhr einen Vortrag zum Thema auf dem 22c3 halten. Alle Publikationen stehen unter der Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Germany Lizenz.

    Was hat Software mit nachhaltiger Entwicklungspolitik zu tun? Diese Magisterarbeit untersucht die Rolle von Freier/Open Source Software (FOSS) im entwicklungspolitischen Diskurs um den globalen Digital Divide. Im Fokus der Arbeit steht Lateinamerika. Aufbauend auf die „Informationalismus-Theorie“ von Manuel Castells wird im theoretischen Teil dargelegt, warum fehlender Zugriff auf Informations- und Kommunikationstechnologien (ICTs) entwicklungspolitisch relevant ist. Eine kurze Zusammenfassung des Digital Divide-Diskurses zeichnet die wichtigsten Positionen nach.

    19. Dezember 2005 1
  • : Digital Rides Management?
    Digital Rides Management?

    Digital Restriction Management war gestern. Wer heute richtig innovationshemmende Kopierschutz-Technologien mit etlichen Kollateralschäden für Kultur und Gesellschaft einsetzen möchte, geht am Besten zu Plus. Dort gibts schon den Nachfolger – Digital Rides Management:


    [via Zeitspuk]

    19. Dezember 2005 1
  • : Geschäftspraktiken von Microsoft
    Geschäftspraktiken von Microsoft

    Bei ZDNet findet sich ein längerer Artikel über die wohl üblichen Geschäftspraktiken von Microsoft, wenn Kunden sich öffentlich für Freie Software entscheiden: Geheime Open-Source-Projekte.

    Schweigen zahlt sich aus: Unternehmen machen ihren Wechsel zu Open-Source-Anwendungen oft nicht publik, weil proprietäre Anbieter sie mit Zuckerbrot und Peitsche traktieren. Eine umfassende Recherche von ZDNet.

    19. Dezember 2005 2
  • : Neue OpenSource-CD: Freie Software für Windows
    Neue OpenSource-CD: Freie Software für Windows

    Die OpenSource-CD ist in der Version 4.0 erschienen. Auf dem frei herunterladbaren ISO-Image finden mittlerweile 190 freie Programme für die Windows-Plattform und für alle möglichen Zwecke.

    19. Dezember 2005
  • : Rechtliche Fragestellungen des SonyBMG Rootkit
    Rechtliche Fragestellungen des SonyBMG Rootkit

    Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation kommentiert in Law.com das SonyBMG – Rootkit: Sony BMG’s Copy-Protection Quagmire

    From a legal perspective, the many suits against Sony BMG will raise a welter of questions of first impression for the courts on whose dockets they appear. Whether those courts have an opportunity to rule on all of them may depend on whether Sony BMG opts to seek an early and comprehensive settlement aimed at repairing the damage that already has been done by its ill-considered copy-protection strategy. But irrespective of the outcome in these cases, counsel advising companies that distribute software with their products have been afforded a sneak preview of the kinds of legal actions that can be brought against clients that release defective software into the national marketplace.

    19. Dezember 2005
  • : Podcasts jetzt als separater Feed
    Podcasts jetzt als separater Feed

    Hinweis in eigener Sache: die Podcasts, die hier verbreitet werden, haben ab jetzt eine eigene Kategorie,„Podcast“. Auch bei vereinfachtem Zugriff ist die Verbereitung unser Beiträge und Interviews nach wie vor ausdrücklich erwünscht. Sämtliche Beiträge zum Weltgipfel der Informationsgesellschaft dürfen darüber hinaus auch zu kommerziellen Zwecken unter Quellangabe verwendet werden, mit Namensnennung wie üblich bei Verwendung Creative Commons-lizensierter Inhalte.

    Die unoriginelle Namensfindung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass funktionsmäßig damit folgendes möglich ist: beinahe dedizierte Feeds in den Formaten RSS 2.0 oder wahlweise Atom. (‚Beinahe’ heißt es deshalb, weil wir die Kategorie auch inhaltlich verwenden, und eben nicht nur für Beiträge mit eingebettetem Audio). Der schon von Haus aus empfehlenswerten Software WordPress sind im enclosure dann nur noch die Attribut „Length“ und „Type“ hinzuzufügen. Am Freitag haben wir ca. zwei Dutzend Beiträge rückwirkend mit „Podcast“ getaggt, so etwa bis einschließlich des WSIS. Am seither gestiegenen Traffic können wir verfolgen, dass die Idee gut ankommt.

    [Danke Tim für die Anregung!]

    18. Dezember 2005 3
  • : BBC: Zeitgeschichte remixen
    BBC: Zeitgeschichte remixen

    Die BBC hat im Rahmen ihrer Creative-Archive Initiative die ersten 80 Videos online gestellt. Diese Werke der Zeitgeschichte können nicht nur angeschaut werden, sondern es wird explizit eingeladen, diese in eigenen Werken zu remixen. Ein Ziel der Pilot-Aktion ist es, Erkenntnisse zu sammeln, wie die Freigabe der Videos Kreativität entfaltet. Basis der Freigabe ist eine spezielle Creative Commons Lizenz, die Creative Archive Licence. Alle Videos liegen im MPEG1, Quicktime und WMV-Format vor. Leider gibt es eine IP-Abfrage und die Contents dürfen aus lizenzrechtlichen Gründen nur von UK-Bürgern heruntergeladen werden.

    Kennt vielleicht jemand einen Proxy in Grossbritanien, den man nutzen könnte, um auf das Archiv zuzugreifen?

    Update:

    Sich virtuell als BürgerIn des Vereinigten Königreiches auszugeben ist ganz einfach: Mensch gibt in den Einstellungen seines Browser oder Betriebsystems als Proxy für HTTP-Verbindungen einen in der UK stehenden an. Auflistungen von Proxy-Servern in aller Welt lassen sich leicht mit Google finden. So kommt Mensch etwa auf die Seite samair.ru und bekommt beispielsweise den Proxy 62.17.22.24:8080 62.7.244.105:80 empfohlen.

    [Danke an Wetter für die kurze Recherche]

    15. Dezember 2005 8
  • : Gegeneinander statt miteinander
    Gegeneinander statt miteinander

    In der einen Ecke der Titelverteidiger aus Deutschland und in der anderen Ecke der Herausforderer aus den USA. Beide haben gut trainiert und bringen ein stattliches Kampfgewicht auf die Waage. Ladies and Gentlemen, let’s get ready to rumble.

    So oder so ähnlich kommt es mir vor, wenn ich in den Nachrichten Meldungen über KDE und GNOME lese. Ich bekomme dabei den Eindruck, dass man dem Kampf mit dem wirklich starken Boxer (Marktanteil auf dem Desktop über 90%, wer kann das denn sein?) aus dem Weg geht und statt dessen, sich lieber gegenseitig die Köpfe einschlägt. Ist ja auch viel einfacher! Obwohl ich zugeben muss, dass die KDE-Entwickler hier sehr viel zurückhaltender agieren, sozusagen kooperativ. Vielleicht ist das unterschiedlichen Philosophien geschuldet, GNOME ist traditionell US-zentriert und tritt somit nach der vorherrschenden US-Marketingmeinung sehr aggressiv auf. KDE ist da eher ruhiger.

    Nachdem in letzter Zeit vor allem GNOME Schlagzeilen durch Unterstützung von US-Softwarefirmen machte, bekam
    in der letzten Woche dieser Kampf durch eine Stellungnahme von Linus Torvalds für KDE neue Munition:

    I personally just encourage people to switch to KDE.

    This „users are idiots, and are confused by functionality“ mentality of
    Gnome is a disease. If you think your users are idiots, only idiots will
    use it. I don’t use Gnome, because in striving to be simple, it has long
    since reached the point where it simply doesn’t do what I need it to do.

    Please, just tell people to use KDE.

    Ich muss sagen: Er hat recht! Jedenfalls für den Nutzer Linus Torvalds und viele weitere Nutzer weltweit, mich eingeschlossen. Linus hat hier seine Meinung kundgetan und man muss ihm hier das selbe Recht auf Meinungsäußerung zugestehen, das führende GNOME-Entwicklern gerne auch für sich in Anspruch nehmen.

    Ich erinnere mich noch gut an den Linux-Kongress 1998 in Köln. Miguel de Icaza hielt damals eine flammende Rede für GNOME, in dem er hart KDE angriff. Vor allem seine Argumente (real hacker don’t like c++, i don’t like c++. that’s the reason we choose plain c) waren spitz und pointiert, nur überzeugen konnten sie mich nicht. Besonders die angebliche Lizenzproblematik von KDE habe ich nie verstanden, vorallem nicht seit die qt-Library unter der GPL lizenziert wird. Verwundert lese ich in letzter Zeit vermehrt in Foren, dass dies genau ein Problem von KDE ist, denn Qt ist unter der GPL lizenziert und könne somit nicht als Grundlage von proprietárer Software benutzt werden, was den Gedanken Freier Software nicht so gut entsprechen würde wie die Lizenzen von GNOME.

    Ich stelle hier mal die provokante Gegenthese auf: „Die Lizenz von KDE/Qt transportiert den Gedanken Freier Software besser als die Lizenzen von GNOME!“

    Wie komme ich zu dieser These und vorallem wie beweise kann man sie belegen? Zuerst muss festgehalten werden, dass sowohl KDE als auch GNOME unter Freien Lizenzen stehen. Beide also Freie Software sind. Auf dieser Ebene gibt es also keine Unterschiede in Bezug auf Freie Software. Was ist nun mit proprietärer Software auf Basis von KDE und GNOME. Auch hier die ernüchternde Feststellung: Proprietäre Produkte auf Basis von KDE und GNOME sind möglich. Auch hier keinen Unterschied? Doch GNOME erlaubt parasitäre proprietäre Programme, KDE nicht. Ist das ein Problem? Meiner Meinung nach schon, aber in erster Linie für GNOME und in zweiter Linie für Freie Software!

    Parasitäre proprietäre Programme sind Programme, die keine Freie Software sind, aber Freie Software-Projekte parasitär ausnutzen, also von den Programmierleistungen dieser Projekte partizipieren, ohne etwas zurückzugeben. KDE erlaubt ebenfalls die Erstellung von proprietären KDE-Programmen, allerdings mit einem gewaltigen Unterschied. Jedes proprietäre Programm braucht eine kommerzielle Lizenz der Qt-Library. Das ist fair und ganz im Sinne Freier Software. Wenn jemand eine proprietäre Software entwickelt, dann soll er bitte schön gar nicht, oder nur mit Geld von Freier Software partizipieren dürfen. Und das eingenomme Geld kann benutzt werden Freie Software weiterzuentwickeln. Sowas kann es nicht geben? KDE/Qt und MySQL zeigen, dass das zurzeit so klappt.

    Somit komme ich wieder zu meiner These: „KDE ist besser für Freie Software als GNOME, da es parasitäre proprietäre Software wirkungsvoll verhindert.“

    Obwohl ich in eigentlich überzeugt bin, dass es besser wäre miteinder für Freie Software zu kämpfen, als gegeneinander.

    13. Dezember 2005 12
  • : Heute ist Dean Gray Tuesday
    Heute ist Dean Gray Tuesday

    Heute ist Dean Gray Tuesday. Und zwar soll mit diesem Tag auf ein nicht-kommerzielles Mash-Up Album namens „American Edit“ aufmerksam gemacht werden, welches wegen fehlender Rechte von Warner Brothers zensiert werden soll. Mash-Ups sind Remixe, dieses Album ist ein Remix des Green Day – Werkes „American Idiot“. Vorbild der Aktion ist der Grey Tuesday, der vor einiger Zeit Aufmerksamkeit auf das Mash-Up-Werk „Grey Album“ von Danger Mouse geworfen hat. Mehr Informationen dazu bieten BoingBoing und Downhill Battle.

    Und das Album klingt echt cool! Aber ich steh auch auf gut gemachte Remixe.

    13. Dezember 2005
  • : Referentenentwurf der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums
    Referentenentwurf der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums

    Das Bundesjustizministerium hat heute wohl den Referentenentwurf für die Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums verschickt. Umstrittenster Punkt ist die Einführung eines Auskunftanspruchs. Die Musik- und Filmindustrie will mit Hilfe dieses Auskunftsanspruches unkompliziert und ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften direkt bei den Providern herausbekommen, wer sich hinter IP-Nummern verbirgt. Damit soll die Verfolgung von Filesharing beschleunigt werden. Dieser Auskunftsanspruch hat es in sich, da hier existenzielle Datenschutzregelungen ausgehebelt werden. Das Recht der Rechteinhaber auf Auskunftsanspruch wird somit höher bewertet als das Recht der Bürger auf Datenschutz. Und vor allem ist es technisch nicht immer einwandfrei, wer jetzt mit einer IP-Adresse im Netz surft. Unschuldige werden damit öfters die Musikindustrie vor der Tür stehen haben und erstmal beweisen müssen, dass sie unschuldig sind. Ich werde später darüber mehr bloggen, wenn ich den Referentenentwurf mal gelesen haben.

    Bis dahin bleiben die folgenden beiden Quellen:

    Heise: Bundesjustizministerium will Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen
    Golem: Durchsetzung geistigen Eigentums soll erleichtert werden

    Brigitte Zypries verkündete heute, dass schon Anfang des Jahres der Kabinettsbeschluss fallen soll. Gleichzeitig kündigte sich auch an, dass der „zweite Korb“ der Urheberrechtsnovellierung zum gleichen Zeitpunkt weitergeführt werden soll.

    Währenddessen gehen auf die EU-Ebene die Pläne voran, gleich noch den nächsten und schärferen Teil der Richtlinie in einer Version 2.0 zu verabschieden. Die International Herald Tribune hat einen aktuellen Artikel darüber: Prison over patents? Proposed EU law unites foes

    12. Dezember 2005 2
  • : EFF warnt vor DVB-DRM
    EFF warnt vor DVB-DRM

    Die „Copyright Protection Technical Working Group“ (CPTWG) des „Digital Video Broadcasting Forum“ (DVB-Forum) will den „Content Protection Copyright Management (CPCM) Standard“ nach Angaben der Electronic Frontier Foundation dem „European Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) zur Verabschiedung vorlegen. Dies berichtet Heise: Super-DRM-Architektur der Zukunft.

    Im über 100 Seiten umfassenden Entwurf der ersten beiden Hauptstandarddokumente wird CPCM als System „zum Schutz von Inhalten und Management von Kopien digitaler Inhalte“ beschrieben, die auf Endkundengeräte oder in Heimnetzwerke übertragen werden. Erfasst werden sollen über Kabel, Satellit und terrestrisch übertragene Rundfunkinhalte sowie Internet-basierte Dienste, Mobildienste und, so wörtlich, „anderes“. Geschützt werden sollen Audio- und Videodaten und damit verknüpfte Anwendungen sowie Daten – also praktisch alle digitalen Inhalte und das auch an jedem denkbaren Ort, sei es am heimischen PC oder auf Mobilgeräten. Die Funktion umfasst die Sicherheitskontrolle, das Handling der Inhalte und das Management der so genannten Authorised Domain. Diese authorisierte Domain ist laut Definition die logische Gruppierung aller CPCM-Geräte, die einem einzelnen Haushalt gehören.

    Nach Einschätzung der EFF wird damit in Europa ein DRM-Regime vorbereitet, was die umstrittenen „US Broadcast Flag“-Regelungen in den USA noch übertreffen soll. CPCM hat das erschreckende Potential, über eine Regulierung umfassend durchgesetzt zu werden und die Hardwarehersteller zu verpflichten. Rechteinhaber erlangen dadurch die Verfügungsgewalt, zu bestimmen, welche Nutzer für die Nutzung legitimiert seien und welche nicht. Mit der Technologie können Nutzern auch bequem „Rechte“ entzogen werden.

    EFF-Mitglied Cory Doctorow warnt davor, dass der flächendeckende Einsatz von CPCM das Ende von freier Software sei. Die Anforderung, das System gegen jegliche Veränderung robust zu machen, seien mit FOSS-Konzepten nicht vereinbar. Überdies könne nationale Politik zum Urheberrecht durch CPCM einfach ausgehebelt werden, indem US-Kulturexporteure die politischen Spielregeln diktierten. Die EFF will den Standard auf jeden Fall verhindern. „Das ist,“ so Doctorows Meinung, „keine Spezifikation, die zu guten Zwecken eingesetzt werden kann, Punkt.“

    Zu dem Standard nimmt Cory Doctorow auch in einem Interview Stellung, welches ich mit ihm im Oktober geführt habe.

    10. Dezember 2005 1
  • : Klagewellen führen nicht zu mehr Einkäufen
    Klagewellen führen nicht zu mehr Einkäufen

    ArsTechnica berichtet über eine Studie der kanadischen Marketing-Firma Ipsos-Reid, die das Online-Kaufverhalten in Music-Stores untersucht hat. Hauptmotivation der Käufer ist Bequemlichkeit und Komfort. Nur zwei Prozent der Käufer kaufen aus Angst, sonst Opfer der Musikindustrie-Repression zu werden. Sind nicht besonders viele. Vielleicht sollte die „Musikindustrie“ mal umdenken und lieber um Vertrauen werben anstatt die eigene Zielgruppe durch Klagewellen zu verschrecken? Und dann wären da noch die unkomfortablen DRM-Stores, die sicherlich sehr viele Menschen abschrecken.

    10. Dezember 2005
  • : wikilaw
    wikilaw

    Wie der Name „wikilaw“ schon beschreibt, findet sich auf der Seite ein Wiki, welches sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um diese Technologie auseinandersetzt und informiert. Mitmachen ist erwünscht. Der Content ist derzeit vor allem US-amerikanisch dominiert.

    10. Dezember 2005
  • : Verwertungsgesellschaft Pro Litteris und Creative Commons
    Verwertungsgesellschaft Pro Litteris und Creative Commons

    An der abschliessenden Diskussionsveranstaltung der Digitalen Allmend in Zürich informierte Werner Stauffacher, Leiter der Rechtsdienstes von Pro Litteris über die Möglichkeit ihrer Mitglieder ihre Werke unter Creative Commons zu veröffentlichen. Pro Litteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst.

    Pro Litteris ermöglicht es ihren Mitgliedern einzelne Werke auszunehmen. Das heisst die Mitglieder können selber bestimmen, ob und wie die Rechte für einzelne Werke geregelt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder von der Pro Litteris die Creative Commons Lizenzen verwenden können.

    Das ist insbesondere deshalb interessant, weil Mitgliedern anderer Verwertungsgesellschaften diese Möglichkeit noch nicht geboten wird, wie z.B. den Mitgliedern der in der Schweiz für musikalische Werke zuständigen SUISA.

    9. Dezember 2005 1
  • : Die kommerzielle Bedeutung von Standards
    Die kommerzielle Bedeutung von Standards

    „Geld regiert die Welt“, heißt es sprichwörtlich. Und der Bürger hat oft das Nachsehen, wenn seine Interessen mit monetären Interessen von Firmen im Konflikt stehen. Was hat das mit Standards und der digitalen Revolution zu tun? Sehr viel, denn manche Firmen hoffen mit IT-Standards viel Geld zu verdienen. Man stelle sich vor eine oder mehrere Firmen verdienen automatisch und ohne Gegenleistung bei jeder digitalen Steuererklärung oder sonstigen E‑Government-Anwendung. Sozusagen eine E‑Government-Zwangsabgabe. Kann es nicht geben? Doch, denn Patente machen es möglich.

    Heutzutage gibt es wahrscheinlich keinen Standard in der Informationstechnologie, der nicht von Patenten abgedeckt wird. Das bedeutet, der Standard kann nur dann in einer Software genutzt werden, wenn eine Lizenz des Patenthaltern vorhanden ist. Diese benötigte Lizenz kann kostenfrei oder gegen Geld erteilt werden. Es ist somit Sache der Standardisierer wie mit solchen Lizenzen umgegangen wird. Alle Standards des World Wide Web Consortiums (W3C) müssen beispielsweise lizenzkostenfrei nutzbar sein. Dies bedeutet, dass alle Patenthalter einer lizenzkostenfreien Nutzung ihrer des Standards betreffenden Patente a priori zustimmen müssen. Die Alternative ist das sogenante RAND-Lizenzmodell. RAND steht für reasonable and non-discriminatory und bedeutet, dass der Patenthalter jedem eine Lizenz geben muss, wenn der Lizenznehmer die Lizenzgebühren zahlt. RAND ist nicht kompatibel mit Open-Source-Software und dies hat zur Folge, dass solche Standards nicht in Open-Source-Software einsetzbar sind.

    Bislang ist man in der IT-Industrie sehr gut mit lizenzkostenfreien Standards gefahren. Das Internet nutzt lizenzkostenfreie Standards, Datenbanken lassen sich durch lizenzkostenfreie Standards abfragen und Programmiersprachen stellen meistens ebenfalls lizenzkostenfreie Standards dar. Warum also ein gut funktionierendes System ändern? Weil die Euros locken! Man stelle sich vor, ein RAND-Standard schafft es in einen E‑Government-Prozess (beispielsweise elektronische Steuererklärung). Der Patenthalter kann nun in den folgenden 20 Jahren mit reichlich Lizenzeinnahmen rechnen.

    Und wenn es Geld zu verdienen gibt, dann ist auch die Lobby nicht weit entfernt. Und die Argumente für Lizenzgebühren sind sehr kreativ. So staunte ich nicht schlecht, als ich auf einer Informationsveranstaltung zu Offenen Standards von Industrievertretern sinngemäß folgende Argumentationskette hörte.

    Der Standardisierungsprozess ist für Unternehmen sehr teuer und es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Unternehmen diese Kosten wieder reinbekommen können. Ohne Lizenzgebüren als Einnahmen ist die Standardisierung nicht finanzierbar. Dann wird es keine Standards geben. Das ist genauso wie bei der Musik, wenn im Internet die Musik nur kostenfrei heruntergeladen wird, dann wird es sich nicht mehr lohnen Musik zu produzieren und somit wird es keine Musik mehr geben. Aus diesem Grund müssen Standards Lizenzgebühren beinhalten dürfen, da es sonst keine neuen Standards mehr geben wird.

    Diese Argumentationskette ist meiner Meinung nach reine Propaganda und entbehrt jeden Bezug zur Realität. Warum das so ist, werde ich im nächsten Absatz erläutern. Zunächst muss ich jedoch ein paar Worte zu der Analogie mit der Musik verlieren. Ich halte diese Entwicklung für extrem gefährlich. Hier wird bewusst die Forderung nach lizenzkostenfreien Standards mit dem illegalen Download von Musik im Internet gleichgesetzt. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, nur um von der Tatsache abzulenken, dass keine Argumente vorhanden sind, die Lizenzgebühren in Standards rechtfertigen.

    Die Argumentation setzt vorraus, dass die einzige Einnahmequelle zur Finanzierung des Standards Lizenzgebühren sind. Dies ist jedoch falsch. Es gibt folgende Einnahmemöglichkeiten, um die Kosten für einen Standard zu finanzieren:

    1. Erlöse durch die Software, die den Standard nutzt,
    2. Erlöse durch die Dokumentation des Standards,
    3. Erlöse durch Lizenzeinnehmen

    Man sieht also, dass Lizenzeinnahmen nicht die einzige Möglichkeit darstellt, um den Standardisierungsprozess zu finanzieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass lizenzkostenfreie Standards sowohl in Freie Software, als auch in proprietärer (also evtl. auch lizenzkostenpflichtige) Software eingesetzt werden können, während lizenzkostenpflichtige Standards nur in proprietärer Software nutzbar sind. Interessanterweise kamen die Argumente von Unternehmen des Telekommunikationsbereichs, also nicht von IT-Unternehmen. IT-Unternehmen sehen dies glücklicherweise etwas anders. IBM, einer der größten Patenthalter im Softwarebereich, fordert beispielsweise lizenzkostenfreie E‑Government-Standards.

    Der Grund dürfte klar sein: IT-Unternehmen benötigen Standards, um die gestiegenen Anforderungen an Interoperabilität zu bedienen. Einnahmen werden nicht durch den Standard direkt, sondern indirekt durch die Software oder Dienstleistungen realisiert.

    8. Dezember 2005 1