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Urheberrecht, Creative Commons, freie Software, freies Wissen, Bildung, Informationsfreiheit.
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: Zweimal Michael Geist zum Copyright
: Zweimal Michael Geist zum Copyright Zweimal Michael Geist: Der kanadische Urheberrechtsprofessor beschreibt ausführlich bei der BBC den aktuellen Schlichtungsvorschlag beim Sony Rootkit und geht auf zukünftige Gerichtsfälle rund um das Thema TCPA und Verbraucherschutz ein: Legal fallout from Sony’s CD woes.
Countries worldwide are awakening to the need for consumer protections against TPM misuse. While the Sony settlement does not address all TPM concerns – consumers should also be granted product return rights and should not be placed in the middle of corporate fights over interoperability – its legacy may provide the starting blueprint for a model TPM consumer protection statute that finds a place on the legislative agenda of governments around the globe.
Und dann hat er noch in seinem Blog heute einen weiteren interessanten Beitrag veröffentlicht: Campaign Contributions. Demnach hat eine kanadische Abgeordnete, welche sich vehement für eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung in Kanada eingesetzt hat, massive finanzielle Unterstützung der Copyright-Industrie bekommen:
While I have no doubt that the contributions were lawful, I would only re-iterate the point I made in my original post on this issue. At a time when public cynicism about politicians is at an all-time high and millions of Canadians, particularly those concerned with education, security, consumer rights, privacy, and the Internet, are focused on balanced copyright reform, the acceptance of these campaign contributions sends the worst possible message. As someone who spends considerable time writing and speaking about balanced copyright in the broader public interest, count me as deeply discouraged with the process beneath the process.
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: James Boyle über die EU-Datenbankrichtlinie
: James Boyle über die EU-Datenbankrichtlinie James Boyle kommentiert in seiner Financial Times – Kolumne die Evaluation der EU-Datenbankrichtlinie: Two database cheers for the EU.
Imagine applying these arguments to a drug trial. The patients in the control group have done better than those given the drug, and there is evidence that the drug might be harmful. But the drug companies like their profits, and want to keep the drug on the market. Though “somewhat at odds” with the evidence, this is a “political reality.” Getting rid of the drug would reopen the debate on the search for a cure. Change is costly – true. But what is the purpose of a review, if the status quo is always to be preferred?
The European Commission has taken one important and laudable step towards rational policy-making on database protection. Now it needs to finish its journey.
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: Gibt es ein EMI-Rootkit in Deutschland?
: Gibt es ein EMI-Rootkit in Deutschland? Das Weblog „Alltag in Berlin“ berichtet über die merkwürdige Entdeckung, dass die CD „Roxette – The Ballad Hits“ von EMI verschiedene Dateien bei Windows nach dem Einlegen mit einem DRM-Kopierschutz zu überschreiben scheint.
Kann das leider nicht verifizieren, hat jemand dazu mehr Infos?
[via Sixtus]
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: Tux zum selbst nähen
: Tux zum selbst nähen Wer sich schon immer mal einen Tux selber nähen wollte, findet bei Free-Penguin die passenden Schnittmuster:

Und ja: Schnittmuster-tauschende Hausfrauen gibt es tatsächlich und die US-Schnittmuster-Industrie hat sie auch schon als Feinde ausgemacht.
[via Spreeblick]
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: Karlsruher Generalstaatsanwältin fordert höhere Bagatellklausel
: Karlsruher Generalstaatsanwältin fordert höhere Bagatellklausel Die Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern scheinen Erfolg zu haben: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat endgültig keine Lust mehr darauf, ihre Zeit mit dem Anklagen von Jugendliche wegen des Tauschens von Musik in kleineren Ausmassen zu vergeuden und setzt sich für die sogenannte Bagatellklausel im Urheberrecht ein. Dies berichtet Heise: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür.
Dem Schreiben zufolge sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren eingestellen.Bei 101 bis 500 Dateien sei „eine Beschuldigtenvernehmung angemessen“. Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien „können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig“.
Dies findet wahrscheinlich der hiesige Cheflobbyist der Musik- und Filmindustrie, der CDU-Abgeordnete Günter Krings, nicht schön, der sich seit mehr als einem Jahr vehement mit einer Pressemitteilung nach der anderen gegen eine Bagatellklausel ausspricht. Heute hat er noch nicht reagiert, dafür fordert er heute mal wieder das Auskunftsrecht, wie de.internet.com berichtet:
Günter Krings, Urheberrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, forderte heute zudem allen „Opfern illegalen Kopierens einen Auskunftsanspruch gegen den Rechtsverletzer zu geben“. Dies sei ein „längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, so der Unionspolitiker.
Die bayrische Justizministerin Beate Merk, welche 2006 turnusgemäß den Vorsitz in der Konferenz der Länderjustizminister (JUMIKO) übernimmt, hat heute angekündigt, dass sie ihre Aufgabe nutzen will, um dem Urheberrecht einen bayerischen Anstrich zu geben. Dazu erklärte sie den stärkeren Schutz des geistigen Eigentums in Deutschland zu ihrem Schwerpunkt.
Ich finde die Bagatellklausel auch nicht so schön, aber bei der derzeitigen politischen Lage ist mehr wahrscheinlich nicht drin. Deswegen finde ich sie als Kompromissvorschlag passend, wenngleich die gesellschaftliche Realität anders aussieht und die Zahl der angebotenen Dateien noch weiter hoch gesetzt werden müsste. Auch spreche ich der Generalstaatsanwältin aus Karlsruhe mehr Realitätsnähe zu als unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, welche die Bagatellklausel für diejenigen haben möchte, „die mal eben den neuesten Robbie Williams Song herunterladen“.
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: Schweden: Erste Piratenpartei gegründet
: Schweden: Erste Piratenpartei gegründet In Schweden wurde von Tauschbörsennutzern eine Partei mit dem Namen „Piratpartiet“ gegründet. Hauptforderung ist die Abschaffung des Urheberrechts und die Wahrung der Privatsphäre. Mehr dazu gibt es bei der Netzeitung: Datei-Piraten wollen ins schwedische Parlament.
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: Chaosradio-Interview mit Joi Ito
: Chaosradio-Interview mit Joi Ito Beim Chaosradio-Express gibt es ein Interview mit Joi Ito, welches Tim Pritlove auf dem 22c3 mit ihm gemacht hat. Die MP3-Datei ist 57MB gross.
Chaosradio Express episode 11 is an interview with 22C3’s keynote speaker Joi Ito. The interview touches various topics including Chicago’s club scene and Joi’s affiliation with it, the early Internet days via X.25, Creative Commons licensing issues, the Open Source Initiative, political activism in general and what can and should be done, optimism vs. pessimism in the current situation of global political fighting, ICANN, living a super-public life and combining all kinds of modern communication tools, the influence of the Internet on political activism and democracy and of course the 22C3 and his personal experiences at the event.
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: Virgin Rec. kopiert SonyBMG
: Virgin Rec. kopiert SonyBMG Während SonyBMG sich bemüht, das Rootkit-Debakel hinter sich zu bringen, setzt Virgin Rec. an, den Thron zu besteigen. Bei der neuen Coldplay-CD gibt es interessante Guidelines zum eingesetzten Kopierschutz als Verbraucherhinweis:
„In order for you to enjoy high quality music, we have added this special technology.“

Was sagt uns das? CDs von Virgin Rec. sollte man auch nicht kaufen.
[via Gulli]
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: Das Open-Source-Jahr 2005
: Das Open-Source-Jahr 2005 Bei Pro-Linux gibt es einen schönen Überblick über das Open-Source-Jahr 2005.
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: Sony Rootkit: Erster Schlichtungsvorschlag
: Sony Rootkit: Erster Schlichtungsvorschlag Heise berichtet über den ersten Schlichtungsvorschlag für eine Sammelklage gegen Sony BMG. SonyBMG einigt sich darin mit den Klägern (PDF):
In den Hauptpunkten zielt der Schlichtungsvorschlag darauf ab, dass die Käufer der betroffenen CDs entschädigt werden und dass Sony BMG keine CDs mit diesen Kopiersperren mehr herstellt. Als Entschädigung erhalten die Kläger entweder 7,50 US-Dollar und einen Gutschein zum Download eines Albums oder einen Gutschein zum Download von vier (kopiergeschützten) Musik-Alben von einem Musik-Download-Portal.
Auch die Businessweek berichtet darüber: Sony BMG Ends a Legal Nightmare.
Sony BMG won’t put a price tag on the deal, but estimates put it in the single-digit millions of dollars, not counting attorneys’ fees. In pure financial terms, maybe the label got off easy. But in many ways, given the public flogging it endured over the holiday shopping season, the record company already has done its penance.
Einen Kommentar gibt es auch von der Electronic Frontier Foundation: EFF and Sony BMG Reach Settlement over Flawed DRM.
“The proposed settlement will provide significant benefits for consumers who bought the flawed CDs,” said EFF Legal Director Cindy Cohn. „Under the terms, those consumers will get what they thought they were buying–music that will play on their computers without restriction or security risk. EFF is continuing discussions with Sony BMG, however, and believes that there is more they can do to protect music lovers in the future.”
„Sony agreed to stop production of these flawed and ineffective DRM technologies,” noted EFF Staff Attorney Kurt Opsahl. “We hope that other record labels will learn from Sony’s hard experience and focus more on the carrot of quality music and less on the stick of copy protection.”
Zu unserem Vortrag auf dem 22c3 zum Sony Rootkit gibt es auch zwei Presseberichte:
Heise: 22C3: Hacker beklagen „digitalen Hausfriedensbruch“ durch Sony BMG
Golem: 22C3: Sonys XCP – Chronik eines Debakels -
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch Für unseren Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema „Sonys digitaler Hausfriedensbruch“ haben wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit in den letzten zwei Monaten angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.
Hier findet Ihr mehr:
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: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer
: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer Das Filesharing-Magazin Slyck hat die Gewinner und Verlierer im Jahre 2005 im Bereich Filesharing benannt: File-Sharing Winners and Losers of 2005. Zu den Gewinnern gehören Bittorrent, Apple, Limewire, Open Source P2P und The Pirate Bay. Zu den Verlieren werden die RIAA, Grokster, Sharman Networks, SonyBMG und Pay P2P gezählt.
Passend dazu ist auch ein Artikel bei der BBC, wo Analysten vermuten, dass der Trend im Jahre 2006 zunehmend von DRM in Richtung MP3 gehen wird: New tune for digital music in 2006. Ich bin in dieser Frage zwar pessimistisch und skeptisch, lasse mich aber gerne überraschen.
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: Creative Commons Weihnachtssongs
: Creative Commons Weihnachtssongs Wer auf Weihnachtssongs steht, findet im Weblog von Uwe Hermann 111 Links zu Songs mit weihnachtlichem Inhalt, die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden: 10 + 100 Creative Commons Christmas Songs.
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: Weihnachtslektüre: ICQ-Policy nimmt Copyright an Chats
: Weihnachtslektüre: ICQ-Policy nimmt Copyright an Chats Mit einem Instant Messenger können Menschen im Netz schnell Dateien und kurze Botschaften, meist in Form von Chats, untereinander austauschen. Ob Freizeit oder Geschäft – oft werden sehr private Dinge besprochen.
Aus der Policy des Instant Messengers ICQ aus den USA geht hervor, dass NutzerInnen nicht das Copyright an den Botschaften, die verschickt werden, besitzen. Einige Zeilen zuvor müssen sie zustimmen, dass sie selbst in ihren Äußerungen nicht das UrheberInnenrecht verletzen. Ebenso willigen sie ein, sich nicht über die ICQ privacy and security features hinweg zu setzen.
Die Abtretung der Copyrights an eigenen Chatnachrichten ist wiefolgt verklausuliert:
You agree that by posting any material or information anywhere on the ICQ Services and Information you surrender your copyright and any other proprietary right in the posted material or information. You further agree that ICQ Inc. is entitled to use at its own discretion any of the posted material or information in any manner it deems fit, including, but not limited to, publishing the material or distributing it.
Demnach dürfte, wer in einer Biographie online diskutierte Beziehungsstreitigkeiten abdrucken will, Lizenzgebühren an ICQ bezahlen.
Wo diese Nutzungsbedingungen nun schon viereinhalb Jahre gelten, verbleibt an diese Stelle nur noch ein freies Instant Messenger Protokoll, wie Jabber zu empfehlen, für es auch viele Clients als Freie Software gibt. Jabber kann auch verschlüsseln. Frohes Fest.
The ICQ system and the methodology of its operation are protected by US patent No. 6,449,344
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: Webmontag in Berlin
: Webmontag in Berlin Nachdem letzten Monat in Köln der erste Webmontag stattfand, wollen wir diesen nun auch in Berlin veranstalten. Der erste Termin ist am Montag, den 16. Januar 2005 um 19 Uhr bei uns im newthinking store in der Tucholskystr. 48. Das übergreifende Thema ist „Web 2.0“. Weitere Infos folgen noch. Bis dahin finden sich alle News im Webmontag-Wiki.
Update: webmontag20060116findetim newthinking store statt.
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: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen
: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen Technology Review berichtet über Inkompatibilitäten der Creative Commons Lizenzen mit anderen Open Content Lizenzen wie der GNU Free Document Licence: Copyleft-Lizenzen am Scheideweg. Die Probleme sollen allerdings nächstes Jahr angepackt un hoffentlich auch gelöst werden. Lawrence Lessig kommentierte die Situation schon vor drei Wochen im „CC in Review“-Newsletter.
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: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool! Gestern und heute läuft im französischen Parlament eine Debatte über die Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung. Ich hatte darüber schonmal vor zwei Wochen geschrieben (Frankreich plant digitale Katastrophe). Gestern noch fasste Stefan Krempl auf Heise den aktuellen Stand vor der Debatte zusammen: Heftige Proteste gegen geplante französische Urheberrechtsverschärfung.
Heute sieht es eher verwirrend aus. Englisch- oder gar deutschsprachige Berichte gibt es bisher nur spärlich, auch die Kampagnenseite EUCD.info hat keine aktuellen News. Dafür gibt es bei intern.de einen Dreizeiler, dass es auf einmal ganz anders aussieht: Frankreich legalisiert P2P Tausch?
Die Abgeordneten des französischen Parlaments sorgten gestern für eine Überraschung: Mit knapper Mehrheit wurden zwei inhaltlich identische Anträge auf Erweiterung der vorläufigen Fassung des neuen Urheberrechtsgesetzes angenommen. Diese Erweiterungen legalisieren den Austausch urheberrechtlich geschützter Daten in Peer-to-Peer Netzwerken. Damit aber wird der gesamte Gesetzesentwurf in Frage gestellt, denn mit der Novelle wird eigentlich ein stärkerer Schutz des Urheberrechts angestrebt.
Eine andere französische Kampagnenseite berichtet auch darüber: France is the first country to propose the legalization of p2p downloading.
Ich bin mal gespannt, was heute dort noch heraus kommt.
Update: Scheint sehr gut auszusehen. Jetzt berichtet auch Bloomberg darüber: French Parliament Votes to Allow Web File Sharing. Die scheinen tatsächlich einen Passus beschlossen zu haben, dass Pauschalabgaben auf Internetzugänge erhoben werden sollen, um Filesharing legalisieren zu können:
Soufron of Audionautes said any system that allowed unlimited downloading could be accompanied by a system similar to the royalty tax that exists for blank compact disks and DVDs.
Under the amendment, Internet service providers would pay part of their revenue to Sacem, a group that has handled artists’ royalties since 1851, Soufron said. Details of the payments are not in the amendment. The group redistributed 578 million euros to musicians last year.
Wir hatten vor einem Jahr in einer Stellungnahme von Privatkopie.net, FifF und dem Netzwerk Neue Medien zum 2. Korb des Urheberrechtes dem Bundesjustizministerium dieselbe Richtung vorgeschlagen.
Ganze 58 Parlamentarier waren bei der Debatte und den Abstimmungen der Änderungsanträge dabei – 577 Abgeordneten zählt das Parlament normalerweise. Der Änderungsantrag zum Thema Filesharing legalisieren wurde dabei in einer Kampfabstimmung beschlossen. Lustige Sache: 30 Abgeordnete stimmten dafür, 28 dagegen. Französische Politik funktioniert anscheinend anders als in Deutschland, dort emanzipiert sich das Parlament wenigstens noch von der Regierung.
Vermutlich werden sie den Gesetzesprozess jetzt wieder neu starten.Anscheinend wollen sie die Anträge heute nochmal neu abstimmen lassen, weil das Kulturministerium mit der Abstimmung nicht einverstanden ist.Die Bloomberg-Story ist jetzt auch auf Slashdot: France to Legalize File Sharing. Dort findet sich auch der Hinweis auf einen französisch-sprachigen Artikel bei Le Liberation: La nuit où l’Assemblée a «dépénalisé» le P2P. Und hier gibts die Babelfish-Übersetzung.
Update:
Den ersten deutschsprachigen Artikel dazu hat die Netzeitung: Pariser Parlament legalisiert Tauschbörsen.
Und auch Heise berichtet nun: Französische Abgeordnete wollen private Tauschbörsen-Nutzung legalisieren.
Im Kern geht es in der Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um die Sicherung der Privatkopie. Es untersagt Urhebern und Verwertern, „die Reproduktion von Werken für die private Nutzung aus einem Kommunikationsdienst zu verbieten“. Das Medienformat oder der Datenträger sollen dabei keine Rolle spielen. Zuvor hatte Christian Paul von den Sozialisten die Abgeordneten rhetorisch zu einer „Reise in die Tiefen der digitalen Hölle“ entführt und sich darüber beklagt, dass gekaufte CDs aufgrund technischer Kopierschutzmaßnahmen „auf einem Abspielgerät dieser oder jener Marke nicht mehr gelesen werden“ könnten. Songs, die man auf einer kommerziellen Musik-Plattform erwerbe, könne man aufgrund Kompatibilitätsproblemen ebenfalls nicht beliebig anhören. Die Frage, inwieweit die Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchsetzbar sein soll, haben die Abgeordneten noch nicht erörtert.
Update:
AP berichtet: France Lawmakers Endorse File-Sharing
Under the original proposals, those caught pirating copy-protected material would have faced $360,000 in fines and up to three years in jail. An 11th-hour government offer to give illegal downloaders two warnings prior to prosecution was not enough to stem the rebellion. Instead, the amendments voted would legalize file-sharing by anyone paying a monthly royalties duty estimated at $8.50.
…
But UFC-Que Choisir, France’s largest consumer group, said the plan would create a „new area of freedom allowing Internet users access to cultural diversity and fair payment for creators.“
Heute gab es wohl keine weitere Abstimmung. Jetzt soll nochmal allen Seiten zugehört werden, und dann gibt es wohl die nächste Abstimmung, vermutlich in der nächsten Kammer. Davon gibt es zwei, vermutlich ähnlich zu Bundestag und Bundesrat. Aber ich kenne das französische Politiksystem zu wenig, wie mir gerade auffällt. Die Abstimmung wird nicht vor dem 17. Januar erwartet. Bis dahin rennen vermutlich die ganzen Lobbyisten den Abgeordneten die Bude ein.
Update:
The Register hat die umstrittene Passage: France votes to legalize flat-fee P2P downloads
Parliament voted 30–28 to add the following statement, tabled by UMP Alain Suguenot, to article L‑122–5:
„Authors cannot forbid the reproductions of Works that are made on any format from an online communication service when they are intented to be used privately and when they do not imply commercial means directly or indirectly.“
…
The Parliament’s vote is at odds with the position taken by the French government and the EU, which want to criminalize fire sharers, and hope the problem of leakage, and therefore compensation, go away.
The French culture minister Renaud Donnedieu de Vabres has said the government will fight the vote.
Futurezone: Frankreich kämpft um legales Filesharing
Heise: Französisches Parlament vertagt Endabstimmung zum Urheberrechtsgesetz
Spiegel: Frankreichs Parlament will P2P legalisieren
Telepolis: Freier Tausch statt Knast in Frankreich?
IHT: In France, a movement to legalize Web piracy of films and music
Update:
Kleine Nebengeschichte: Wie Le Liberation berichtet, hat der französische Kulturminister noch am Morgen der Abstimmun die Unternehmen Fnac und Virgin ins Parlament eingeladen, um ihre DRM Online-Stores vorzustellen. An die Abgeordneten wurden 9,99€-Gutscheine verteilt. Der Bestechungsversuch hat wohl nicht geklappt…
Auch interessant:
Le Liberation: Le copiage sur les réseaux P2P n’influerait pas sur les achats de CD et DVD
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: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider
: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne „Game Over“ gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden „wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen“. Zudem wird verlangt, dass der Provider entweder der IFPI die persönlichen Daten zu der angegeben IP Nummer ausliefert oder der Person direkt den beiliegenden Brief und die Unterlassungserklärung sendet.
Mit dem drohenden Ton soll wohl überspielt werden, dass die IFPI Aktion rechtlich fragwürdig ist. So geht fast vergessen, dass aufgrund bestehender Gesetze, wie dem Datenschutz, aber auch dem in der Schweiz geltenden „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (inklusive Verordnung „Vuepf“) keine Auskunftsplicht gegenüber einer Organisation wie IFPI besteht.
Eine ausführlichere Betrachtung der Aktion und der Briefe findet sich auch auf Heise.
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: NRW-Broschüre zu Freier Software
: NRW-Broschüre zu Freier Software Die Staatskanzlei NRW hat gestern eine Broschüre „IM BLICKPUNKT: Open Source“ veröffentlicht (PDF). Die Broschüre will Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Freier Software – von der Erklärung des Begriffs „Open Source“ über Hintergrundinformationen bis hin zur Vorstellung der bekanntesten Produkte und Initiativen geben.
Ich finde es ja prima, wenn die Regierung eines Bundeslandes eine Broschüre zu Freier Software veröffentlicht. Allerdings hat man noch Probleme, das mit den Lizenzen richtig zu erklären. Zusätzlich gibt es auch eine Seite „Glossar“. Hier wurde leider die Chance verpasst, wichtige Begriffe aus der Freien Software Welt zu erklären. Stattdessen werden hier Begriffe wie „Freeware“ oder „Shareware“ erläutert. Vielleicht kommt ja irgendwann eine Version 2.0 heraus, wo man diese Fehler korrigiert. Oder ganz auf das Glossar verzichtet und stattdessen mehr relevante Informationen in der sechs-seitigen Broschüre unterbringt.
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: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln
: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln Im Streit um die Softwarepatente gibt es eine überraschende Wendung: Sieben amerikanische Hochschulen haben sich mit den vier großen Technik-Giganten IBM, Intel, Hewlett-Packard, Cisco und der Ewing Marion Kauffman Foundation im Namen von Open Innovation zusammengetan. Mit ihren „Open Collaboration Principles“ haben sie allgemeingültige Richtlinien erstellt, die die gemeinschaftliche Entwicklung von Freier Software massiv beschleunigen sollen. Die üblichen Einschränkungen von Urheber- und Patentrecht sollen dabei zugunsten der „kollaborativen Innovation“ vernachlässigt werden: „Freie Software und Offene Standards, die zusammen von Universitäten, der Regierung und der Industrie entwickelt werden, können dafür eine mächtige Plattform schaffen“, erklärt John E. Kelly III, IBM-Vizepräsident für „Technology & Intellectual Property“ bei der Kauffman Foundation.
Unter dem so genannten „Free Public Commons“-Modell (im PDF-Format) soll das aus der Zusammenarbeit entstandene geistige Eigentum frei für die kommerzielle wie für die akademische Verwendung verfügbar sein. Die normalerweise rechtlich geschützten Entwicklungen sollen ausschließlich in Open-Source-Projekten zum Einsatz kommen, bei Standards eingesetzt werden oder die Interoperabilität von Programmen vereinfachen. Zweitens stimmen die Beteiligten einem Set an Richtlinien zu, das sich an die Rechte der Teilnehmer wie an die der Öffentlichkeit wendet. „Diese Prinzipien gründen auf einer ausgewogenen Herangehensweise an IP [Intellectual Property] Management und sind gedacht, zusätzlich verbundene Unternehmen wie universitäre Forschungsprojekte anzuregen“, sagt Kelly III weiter. Besagte Prinzipien gehen auf einen Kongress „University and Industry Innovation Summit“ an der Georgetown University in Washington, DC, im August zurück. Dort beschäftigte man sich mit den bestehenden Hindernissen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum.
Der Commons-Forscher David Bollier kommentierte die Ankündigung im Madisonian.net-Blog: Natürlich würde die Umsetzung des geistigen Eigentums in der Praxis meistens einen schwerfälligen und kostenintensiven Rechtsapparat nach sich ziehen. Eine Zusammenarbeit von Industrie und Forschung könnte nun gleichzeitig nicht nur die Kommerzialisierung des IT-Sektors vorantreiben, sondern hätte auch Auswirkungen auf die universitäre Praxis: Die neuen Leitlinien wären auch eine explizite Absage an den ethischen Prinzipien des Bayh-Dole Act von 1980. Damals sei man von der Annahme ausgegangen, dass die universitäre Forschung schneller kommerzialisiert würde, wenn die Universitäten ihre Ergebnisse patentieren könnten. In letzter Zeit habe man aber erkannt, dass die „Einschränkungen durch das IP [Intellectual property] Forscher davon abhalten, Informationen zu handeln, zu kollaborieren und innovativ tätig zu sein.“ Es sei ermutigend, dass die größten Technik-Unternehmen praktische Schritte unternähmen, die Wissensallmende als unverzichtbares Fundament für ihr kommerzielles Glück wieder zu beleben. Neben den vier IT-Firmen sind folgende sieben Universitäten beteiligt: Rensselaer Polytechnic Institute, Georgia Institute of Technology, die Universitäten von Stanford, California in Berkeley, Carnegie Mellon, Illinois und Texas.